Wohnrecht, Wohnraumüberlassung im eigenen Haus
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Hallo!
Vielleicht ist hier jemand dabei, der mir bei einer wichtigen Frage helfen kann.
Mein Problem:
Ich habe ein eigenes Doppelhaus mit 4 Wohnungen. In der einen Hälfte wohnen Tante und Oma (Mietfrei und lebenslang - wurde schon damals beim Überscheiben an meine Mutter so festgelegt) und die andere Hälfte ist die meinige. Ich bin aber wie alle Wissen in München Berufstätig und fahre selten in die Heimat. Nun hat eine gute Freundin eventuell die Möglichkeit wieder in die Heimat zu kommen nach ihrer Ausbildung und sucht eine Wohnung. Ich würde sie gerne bei mir wohnen lassen, mit einem springenden Punkt - Mietfrei. Ich kenne sie sehr gut und ich werde die nächsten Jahre nicht dorthin zurückgehen können, deshalb wäre es mir nur wichtig, das diese Wohnung bewohnt wird und eben geheizt wird. Kosten habe ich so oder so für das Haus und es tut mir nur in der Seele weh, wenn meine Hälfte vor sich hin "gammelt".
Ist es rechtlich Möglich, das sie dort Mietfrei wohnen kann und nur für ihre eigens geschaffennen Kosten wie Strom/Wasser/Heizung aufkommt? Ich habe ja keinen Bock irgendwie wegen Steuerhinterziehung oder so an den Galgen zu kommen. Vielleicht kann mir da einer Helfen?
Vielleicht ist hier jemand dabei, der mir bei einer wichtigen Frage helfen kann.
Mein Problem:
Ich habe ein eigenes Doppelhaus mit 4 Wohnungen. In der einen Hälfte wohnen Tante und Oma (Mietfrei und lebenslang - wurde schon damals beim Überscheiben an meine Mutter so festgelegt) und die andere Hälfte ist die meinige. Ich bin aber wie alle Wissen in München Berufstätig und fahre selten in die Heimat. Nun hat eine gute Freundin eventuell die Möglichkeit wieder in die Heimat zu kommen nach ihrer Ausbildung und sucht eine Wohnung. Ich würde sie gerne bei mir wohnen lassen, mit einem springenden Punkt - Mietfrei. Ich kenne sie sehr gut und ich werde die nächsten Jahre nicht dorthin zurückgehen können, deshalb wäre es mir nur wichtig, das diese Wohnung bewohnt wird und eben geheizt wird. Kosten habe ich so oder so für das Haus und es tut mir nur in der Seele weh, wenn meine Hälfte vor sich hin "gammelt".
Ist es rechtlich Möglich, das sie dort Mietfrei wohnen kann und nur für ihre eigens geschaffennen Kosten wie Strom/Wasser/Heizung aufkommt? Ich habe ja keinen Bock irgendwie wegen Steuerhinterziehung oder so an den Galgen zu kommen. Vielleicht kann mir da einer Helfen?
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- Tripel-Ass
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Du kannst natürlich jemandem mietfrei wohnen lassen, Du wirst halt dann steuerlich keine Abschreibung für Deine Hälfte geltend machen können. Am besten rufst Du beim Finanzamt deines Vertrauens an und lässt es Dir erklären, dazu musst Du noch nicht mal Deinen Namen nennen. Aber bitte bis 31.12.06, danach sollen Auskünfte ja kostenpflichtig werden.
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Hmm, das habe ich mir auch gedacht. Aber man weiß ja nie, wie der Fiskus sich das alles vorstellt.120 160-7 @ 13 Dec 2006, 19:53 hat geschrieben: Privatrechtlich unbedenklich. Du kannst mit deinem Eigentum tun und lassen was du willst.![]()
Ich könnte auch nicht wirklich Miete dafür nehmen, weil alles halt Grundrenoviert- und auch zum Teil saniert werden muss. Ich möchte nur das sie ein Dach überm Kopf hat und auch erstmal klar kommen kann. Mehr ist es ja nicht.
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Bleibt ja noch die Möglichkeit, einen Euro Miete zu verlangen.423176 @ 13 Dec 2006, 19:57 hat geschrieben:Hmm, das habe ich mir auch gedacht. Aber man weiß ja nie, wie der Fiskus sich das alles vorstellt.
Ich könnte auch nicht wirklich Miete dafür nehmen, weil alles halt Grundrenoviert- und auch zum Teil saniert werden muss. Ich möchte nur das sie ein Dach überm Kopf hat und auch erstmal klar kommen kann. Mehr ist es ja nicht.
Dann kann gar nichts schiefgehen!

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Da gibt es aber das Problem das es eventuell nicht akzeptiert wird - wegen ortsüblichem Mietspiegel.Froschkönig @ 13 Dec 2006, 20:02 hat geschrieben:Bleibt ja noch die Möglichkeit, einen Euro Miete zu verlangen.423176 @ 13 Dec 2006, 19:57 hat geschrieben:Hmm, das habe ich mir auch gedacht. Aber man weiß ja nie, wie der Fiskus sich das alles vorstellt.
Ich könnte auch nicht wirklich Miete dafür nehmen, weil alles halt Grundrenoviert- und auch zum Teil saniert werden muss. Ich möchte nur das sie ein Dach überm Kopf hat und auch erstmal klar kommen kann. Mehr ist es ja nicht.
Dann kann gar nichts schiefgehen!![]()
Ist es denn verboten, etwas billig abzugeben? Darf man denn nicht erheblich unter den Werten des Mietspiegels vermieten? Werden nicht manchmal renovierungsbedürftige Häuser für einen symbolischen EUR verkauft (zugegeben, ganz anderer Fall)? Darf der Bäcker das übrig gebliebene und völlig einwandfreie Brot an eine Armentafel verschenken (zugegeben, völlig anders dimensionierter Fall)?423176 @ 13 Dec 2006, 20:04 hat geschrieben: Da gibt es aber das Problem das es eventuell nicht akzeptiert wird - wegen ortsüblichem Mietspiegel.
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Okay, dann dürfte es da doch keine großen Probleme geben, werde aber trotzdem bei denen mal anfragen.nachtgedanke @ 13 Dec 2006, 20:10 hat geschrieben: Wer soll das nicht akzeptieren? Wenn es um das Finanzamt geht, die wollen normalerweise, dass man die ortübliche Miete nimmt, wenn man Kosten (z.B. für die Sanierung) gegenrechnen will, sonst fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht
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grad wenns auch noch um persönlich bekannte Personen geht - ich sehe da kein Problem (ansonsten hätte ich eventuell auch eines)tra(u)mmann @ 13 Dec 2006, 20:08 hat geschrieben: Ist es denn verboten, etwas billig abzugeben? Darf man denn nicht erheblich unter den Werten des Mietspiegels vermieten? Werden nicht manchmal renovierungsbedürftige Häuser für einen symbolischen EUR verkauft (zugegeben, ganz anderer Fall)? Darf der Bäcker das übrig gebliebene und völlig einwandfreie Brot an eine Armentafel verschenken (zugegeben, völlig anders dimensionierter Fall)?
Allerdings ist das dann nicht unbedingt ein Mietverhältnis, aber das ist eigentlich auch egal.
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Hey Marc, hättst mich ja auch mal persönlich anschreiben können. 
Weil hier so viele falsche Antworten gekommen sind, beantworte ich das mal öffentlich.
nachtgedanke hat als einziger das richtige Stichwort gegeben: Gewinnerzielungsabsicht! Also, alles andere schnell wieder vergessen!
Das ganze ist ein sehr komplexes Thema und und nicht zu unterschätzen, besonders nicht das Finanzamt! Ich weiß, was ich sage!
Bei vermieteten Immobilien kann man 100% der damit entstehenden Kosten absetzen. Da bei dir 2 Wohnungen durch Nießbrauchrecht belegt sind, kannst du schon mal nur 50% absetzen.
So wie ich das verstehe, stehen die anderen beiden Wohnungen zur Zeit leer. Natürlich hast du eine "Vermietungsabsicht"
und kannst weiterhin 50% absetzen.
Jetzt kommt das Problem. Möchtest du die eine Wohnung jemanden kostenfrei überlassen, kannst du das natürlich machen, allerdings bleiben dann nur noch 25% der Hauskosten übrig, die du absetzen kannst. Das Finanzamt interessiert sich aber auf jeden Fall dafür, ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. Das musst du ja in der Steuererklärung angeben. Außerdem könntest du auch nicht 100% der Renovierungskosten der Wohnung geltend machen. Der "Tipp" mit der 1-Euro-Miete bringt auch nichts. Da sie keine Familienangehörige ist, sondern nur eine Freundin, muss es schon annähernd die ortsübliche Miete sein, um Kosten absetzen zu können.
Wie gesagt, sehr komplex und wie du es am besten machst, sage ich hier lieber nicht öffentlich. :ph34r:

Weil hier so viele falsche Antworten gekommen sind, beantworte ich das mal öffentlich.
nachtgedanke hat als einziger das richtige Stichwort gegeben: Gewinnerzielungsabsicht! Also, alles andere schnell wieder vergessen!
Das ganze ist ein sehr komplexes Thema und und nicht zu unterschätzen, besonders nicht das Finanzamt! Ich weiß, was ich sage!
Bei vermieteten Immobilien kann man 100% der damit entstehenden Kosten absetzen. Da bei dir 2 Wohnungen durch Nießbrauchrecht belegt sind, kannst du schon mal nur 50% absetzen.
So wie ich das verstehe, stehen die anderen beiden Wohnungen zur Zeit leer. Natürlich hast du eine "Vermietungsabsicht"

Jetzt kommt das Problem. Möchtest du die eine Wohnung jemanden kostenfrei überlassen, kannst du das natürlich machen, allerdings bleiben dann nur noch 25% der Hauskosten übrig, die du absetzen kannst. Das Finanzamt interessiert sich aber auf jeden Fall dafür, ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. Das musst du ja in der Steuererklärung angeben. Außerdem könntest du auch nicht 100% der Renovierungskosten der Wohnung geltend machen. Der "Tipp" mit der 1-Euro-Miete bringt auch nichts. Da sie keine Familienangehörige ist, sondern nur eine Freundin, muss es schon annähernd die ortsübliche Miete sein, um Kosten absetzen zu können.
Wie gesagt, sehr komplex und wie du es am besten machst, sage ich hier lieber nicht öffentlich. :ph34r:
Tf der Münchner S-Bahn.
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Nee, im Falle von Immobilien ist das nicht so!120 160-7 @ 13 Dec 2006, 19:53 hat geschrieben: Privatrechtlich unbedenklich. Du kannst mit deinem Eigentum tun und lassen was du willst.![]()
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Leider doch! Wenn man nämlich versucht Kosten beim Finazamt geltend zu machen.Froschkönig @ 13 Dec 2006, 20:02 hat geschrieben: Bleibt ja noch die Möglichkeit, einen Euro Miete zu verlangen.
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Das geht nur mit der ortsüblichen Miete. Weniger, min. ca 75% der ortsüblichen Miete geht problemlos nur bei Verwandten.
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Nee, kann man (leider) nicht! Siehe meine vorige Antwort.tra(u)mmann @ 13 Dec 2006, 20:08 hat geschrieben: Darf man denn nicht erheblich unter den Werten des Mietspiegels vermieten?
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Ob persönlich bekannt oder nicht, ist dem Finanzamt scheißegal!ropix @ 13 Dec 2006, 20:31 hat geschrieben: grad wenns auch noch um persönlich bekannte Personen geht - ich sehe da kein Problem (ansonsten hätte ich eventuell auch eines)
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Bin jetzt zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber als Laie würde ich sagen, diese Handlungsweise des Finanzamtes ist doch okay.
Ich kann einen Euro Miete oder gar nichts verlangen, so lange ich keine Kosten beim Finanzamt geltend mache.
Das sagt sich doch der Staat, wenn du so viel Geld übrig hast, Leute bei dir umsonst wohnen zu lassen, dann brauchst du den Staat auch nicht um Geld angehen.
Ich kann einen Euro Miete oder gar nichts verlangen, so lange ich keine Kosten beim Finanzamt geltend mache.
Das sagt sich doch der Staat, wenn du so viel Geld übrig hast, Leute bei dir umsonst wohnen zu lassen, dann brauchst du den Staat auch nicht um Geld angehen.
machs doch so, daß sie die übliche Miete überwest, du aber ihr monatliche geldgeschenke in derselben Höhe machst. Wenn jemand fragt hat das halt nix mit der Miete zu tun sondern du ne Wette verloren oder sonstwas 

Thorsten
"Wegen festgewachsener Biomasse im Türrahmen sind wir derzeit an der Weiterfahrt gehindert" (Originalzitat aus einer Fahrerdurchsage einer Kölner Stadtbahn)
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Halte dich bitte öffentlich mit sowas zurück!Thorsten @ 14 Dec 2006, 21:45 hat geschrieben: machs doch so, daß sie die übliche Miete überwest, du aber ihr monatliche geldgeschenke in derselben Höhe machst. Wenn jemand fragt hat das halt nix mit der Miete zu tun sondern du ne Wette verloren oder sonstwas![]()
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Die Wohnung darf selbstverständlich mietfrei überlassen werden. Das interessiert niemanden. Interessant ist die Frage allenfalls, wenn Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst (hier also eher Verluste) und diese steuerlich geltend machst. Wenn der schon angesprochene Wert von weniger als 75 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt wird, können die Kosten auch nur noch entsprechend dieser Quote beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bei einer Miete von Null eben auch null. Da Du aber bisher die Wohnungen wohl selber genutzt hast, ändert sich steuerlich für Dich nichts. Der hier zitierte Vorschlag ist wertlos, weil es sich, selbt wenn er rechtlich zulässig sein sollte (was er nicht ist!), um einen sog. Umgehungstatbestand handeln würde, der steuerlich nicht akzeptiert wird.Thorsten @ 14 Dec 2006, 21:45 hat geschrieben: machs doch so, daß sie die übliche Miete überwest, du aber ihr monatliche geldgeschenke in derselben Höhe machst. Wenn jemand fragt hat das halt nix mit der Miete zu tun sondern du ne Wette verloren oder sonstwas![]()
(Vorstehendes ist natürlich keine Rechts- oder Steuerberatung und kann es auch nicht sein.)
Kritischer würde ich die mietfreie Überlassung an Bekannte ohne rechtliche Absicherung sehen. Da würde ich auf jeden Fall Vorsorge treffen, daß man im Falle eines plötzlichen Eigenbedarfs, Kaufinteressenten, Streits mit dem Bekannten usw. die Wohnung problemlos geräumt bekommt. Auch wenn man sich heute sehr gut versteht, kann man nicht wissen, was morgen passiert.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Richtig.autolos @ 15 Dec 2006, 09:50 hat geschrieben: Die Wohnung darf selbstverständlich mietfrei überlassen werden. Das interessiert niemanden. Interessant ist die Frage allenfalls, wenn Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst (hier also eher Verluste) und diese steuerlich geltend machst.
Falsch! Der Finanzbeamte wird bei der Prozentzahl schon genau hinschauen, ob der jenige auch verwandt ist. Bei noch geringerer Miete ist auch das kaum möglich. Dann wird der Finanzheini unterstellen, daß keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Entweder in etwa volle Miete und man kann 100% der Wohnung absetzen, oder wenig Miete und 0%. Z.B. 57% der ortsüblichen Miete verlangen und dann 57% beim Finanzamt absetzen geht nicht!Wenn der schon angesprochene Wert von weniger als 75 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt wird, können die Kosten auch nur noch entsprechend dieser Quote beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Richtig, aber nur wenn keine Vermietungsabsicht besteht. Es wäre steuerlich nicht sinnvoll, wenn er die Wohnungen weiterhin selbst nutzt, sie aber leer stehen.Bei einer Miete von Null eben auch null. Da Du aber bisher die Wohnungen wohl selber genutzt hast, ändert sich steuerlich für Dich nichts.
Wie ich oben schon geschrieben habe, hat das hier nichts zu suchen.Der hier zitierte Vorschlag ist wertlos, weil es sich, selbt wenn er rechtlich zulässig sein sollte (was er nicht ist!), um einen sog. Umgehungstatbestand handeln würde, der steuerlich nicht akzeptiert wird.
Richtig, ein Mietvertrag ist auf jeden Fall wichtig, egal ob man nun einen Mietzinz verlangt oder nicht.Kritischer würde ich die mietfreie Überlassung an Bekannte ohne rechtliche Absicherung sehen. Da würde ich auf jeden Fall Vorsorge treffen, daß man im Falle eines plötzlichen Eigenbedarfs, Kaufinteressenten, Streits mit dem Bekannten usw. die Wohnung problemlos geräumt bekommt. Auch wenn man sich heute sehr gut versteht, kann man nicht wissen, was morgen passiert.
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In einem solchen Fall empfiehlt sich dringend, das Finanzamt zu fragen, denn ich meine, daß Du Dich hier irrst.mellertime @ 15 Dec 2006, 10:29 hat geschrieben: Falsch! Der Finanzbeamte wird bei der Prozentzahl schon genau hinschauen, ob der jenige auch verwandt ist. Bei noch geringerer Miete ist auch das kaum möglich. Dann wird der Finanzheini unterstellen, daß keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Entweder in etwa volle Miete und man kann 100% der Wohnung absetzen, oder wenig Miete und 0%. Z.B. 57% der ortsüblichen Miete verlangen und dann 57% beim Finanzamt absetzen geht nicht!
Ergänzung zur "Gewinnerzielungsabsicht": Wenn die Wohnung zu lange leersteht, wird die Gewinnerzielungsbsicht auch als nicht gegeben angesehen.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Glaub mir, das hab ich im letzten Jahr gerade hinter mir.
Zu deiner Ergänzung: Da gibt es immer Möglichkeiten...
Mehr werde ich dazu nicht schreiben! Ich hab mit Marc telefoniert und er wird schon seine Schlüsse daraus ziehen. Das Eisenbahnforum ist eh der falsche Ort für dieses Thema.

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Moin!mellertime @ 15 Dec 2006, 15:19 hat geschrieben: Glaub mir, das hab ich im letzten Jahr gerade hinter mir.![]()
Zu deiner Ergänzung: Da gibt es immer Möglichkeiten...![]()
Mehr werde ich dazu nicht schreiben! Ich hab mit Marc telefoniert und er wird schon seine Schlüsse daraus ziehen. Das Eisenbahnforum ist eh der falsche Ort für dieses Thema.
Für den ganz falschen Ort hielt ich es nicht, weil hier ja doch einige rumlaufen, mit denen man vernünftig über ernste Themen kommunizieren kann. Ich danke allen und besonders Mellertime für die Hilfe.
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Natürlich ist es legal kostenlos irgendwo zu wohnen.
Es kommt darauf an wo sie herkommt bzw. wie lange sie bleibt, ansonsten ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz!
Mir soll es ja egal sein, aber ich bin dafür, daß hier öffentlich nicht irgendwelche zwielichtigen/illegalen Tipps gepostet werden.
Es kommt darauf an wo sie herkommt bzw. wie lange sie bleibt, ansonsten ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz!
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