http://www.taubenschlag.de/start.html
--> "Urteil vom 9.11.2006" notfalls muß gescrollt werden.
http://www.schindlerboltze.de/weblog/2006/...ntrage-dritter/
Vielleicht ist dieses Urteil auch auf das Eisenbahnforum und anderen Foren übertragbar.
In dieser Form geht das Urteil um das einstellen eines Urheberrechtlichen Bildes bzw. Textes in das Forum.
Das Urteil für das Forum
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- *Lebende Forenlegende*
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Ich glaube nicht, dass sich das dortige Urteil auch auf dieses Forum 1:1 anwenden lässt. In so einemganz kleinen Nebensatz steht "der Einsteller rechtsirrig[...]einen Vertrag mit dem Inhalteanbieter" - klingt für mih fast so, als hätte der einstellende User also für sich eine Lizenz gehabt Kartenmaterial zu veröffentlichen.
Nur ganz allgemein ist positiv festzustellen, die Stadtplanhersteller kommen mit ihrem Haupterwerb Abmahnung nicht mehr so gut durch wie in früherer Zeit - ich sprech jetzt einfach mal von Vernunftrückkehr. Wäre dem Stadtplanhersteller daran gelegen nur seine Online-Karten zu schützen und nicht Geld mit den Fehlern anderer zu verdienen gäbe es genug technische Möglichkeit für einen Schutz - dessen Umgehung man dann zumindest klipp und klar anzeigen kann.
Genau dieses System könnte aber auch dazu eingesetzt werden gezielt die Webseiten herauszupicken die illegalerweise solche Bilder einbinden - man muss abends praktisch nur in ein Textfile sehen und da stehen dann alle Sünder drin, vollautomatisch...
Nur ganz allgemein ist positiv festzustellen, die Stadtplanhersteller kommen mit ihrem Haupterwerb Abmahnung nicht mehr so gut durch wie in früherer Zeit - ich sprech jetzt einfach mal von Vernunftrückkehr. Wäre dem Stadtplanhersteller daran gelegen nur seine Online-Karten zu schützen und nicht Geld mit den Fehlern anderer zu verdienen gäbe es genug technische Möglichkeit für einen Schutz - dessen Umgehung man dann zumindest klipp und klar anzeigen kann.
Genau dieses System könnte aber auch dazu eingesetzt werden gezielt die Webseiten herauszupicken die illegalerweise solche Bilder einbinden - man muss abends praktisch nur in ein Textfile sehen und da stehen dann alle Sünder drin, vollautomatisch...
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- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
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Danke für die Info, ist nicht uninteressant - auch wenn ich mich als Nichtjurist nicht zu beurteilen traue, in wie weit das wirklich für uns relevant ist - in dem Fall waren ja andere Voraussetzungen durch diese Lizenz gegeben. Auf jeden Fall sind die Aussagen des Gerichts zu den Grenzen der Beurteilung von Urheberrechtsverstößen erfreulich und auch beruhigend - hoffen wir mal dass diese Rechtsprechung sich durchsetzt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876