Aber der Tf des im Dunkeln auf Sicht folgenden Zuges würde sich bestimmt freuen, würde er den vorrausfahrenden/stehenden Zug nicht erst erkennen, wenn er schon gekuppelt hat... :blink:ET 423 @ 20 Apr 2005, 23:21 hat geschrieben: Mit dem Wegfall von immer mehr Fahrdienstleitern verliert der Zugschluß zumindest in meinen Augen immer mehr an Bedeutung und es könnte durchaus sogar möglich sein, daß via Örili eines Tages verfügt wird, daß der Zugschluß nicht überall vorhanden sein muß, da ja keiner mehr an der Strecke ist, der die Vollständigkeit überprüfen kann.
Zugschlußlampe bei der S-Bahn
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Auch wenns der letzte Zugteil im Verbund war? Irgendwer hat mal behauptet, der Zugschluß müsste am letzten Wagen sein, wo dort sei aber egal - und ein 423er ist ja so ne Art Wagen, wenn man da den letzten echten Wagen verliert sollte das auffallen423-Treiber @ 29 Jan 2007, 12:07 hat geschrieben: Aber selbst wenn der Schluss des oben genannten 423er defekt war, müsste der Aufkleber nach dem Kuppelvorgang entfernt werden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Hm...ich denke aber mal ein Zugschluß ist auch nicht unpraktisch für das Zugpersonal selber, wenn die selbst kontrollieren sollen ob noch alle Wagen dran sind? Oder schaut man da nach ob die Wagennummer des letzten Wagens passt?ET 423 @ 20 Apr 2005, 23:21 hat geschrieben: Der Zugschluß hat die Funktion, daß sich der Fdl durch Hinsehen überzeugen kann, daß der Zug vollständig ist. Mit dem Wegfall von immer mehr Fahrdienstleitern verliert der Zugschluß zumindest in meinen Augen immer mehr an Bedeutung und es könnte durchaus sogar möglich sein, daß via Örili eines Tages verfügt wird, daß der Zugschluß nicht überall vorhanden sein muß, da ja keiner mehr an der Strecke ist, der die Vollständigkeit überprüfen kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Naja, bei mir besteht so ein 423er aus 4 Wagen. Und nach der Logik desjenigen, der die von Dir genannte Behauptung äußerte, wäre der Zugschluss dann allenfalls am Faltenbalg des hintersten Jacobs-Trieb-Drehgestells zulässig. Nachdem sich diese Behauptung aber auf die 30er-Jahre bezogen hat, bleibt offen, ob das heute auch noch so Gültigkeit hätte.Boris Merath @ 29 Jan 2007, 14:52 hat geschrieben: Auch wenns der letzte Zugteil im Verbund war? Irgendwer hat mal behauptet, der Zugschluß müsste am letzten Wagen sein, wo dort sei aber egal - und ein 423er ist ja so ne Art Wagen, wenn man da den letzten echten Wagen verliert sollte das auffallen
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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Der Zugschluss muss am letzten Fahrzeug angebracht werden und das sinnigerweise auf der Rückseite des Fahrzeuges, was bringt mir ein Zugschluss der auf dem Dach oder sonstwo klebt? Der 423er wird zwar als eine Einheit gesehen, trotzdem besteht er aus 4 Wagen und der Zugschluss muss somit am letzten Wagen angebracht werden. Es würde die Feststellung des Zugschlusses auch sehr erschweren, wenn der Fdl bei Triebwagen den Schluss überall an der Einheit vermuten müsste. Es wird zwar auf vielen Strecken nicht mehr nach dem Zugschluss geschaut, aber fährt der Zug beispielsweise durch Laim Rbf und es fehlt am letzten Fahrzeug der Schluss darf die Fahrstrasse schon mal nicht aufgelöst werden und auch die Rückblockung entfällt, es muss stattdessen eine Zugschlussmeldung vom Tf eingeholt werden.Boris Merath @ 29 Jan 2007, 14:52 hat geschrieben: Auch wenns der letzte Zugteil im Verbund war? Irgendwer hat mal behauptet, der Zugschluß müsste am letzten Wagen sein, wo dort sei aber egal - und ein 423er ist ja so ne Art Wagen, wenn man da den letzten echten Wagen verliert sollte das auffallen
Das scheint auch wieder eine neue Erfindung zu sein - diverse Vorkriegswagen haben von der DB EINEN (den rechten) Zugschluss elektrisch versorgt bekommen - nun wird links durch eine Scheibe ergänzt, auch bei uns im Verein.423-Treiber @ 29 Jan 2007, 12:07 hat geschrieben: Die Zugschlusstafel darf natürlich auch an Reisezügen verwendet werden, es darf nur nicht der elektrische Schluss mit einer Zugschlusstafel gemischt werden, will heissen ist ein elektrischer Schluss defekt darf man nicht auf der einen Seite eine Zugschlusstafel anbringen und auf der anderen Seite leuchtet der elektr. Schluss.
Ich lerne gerne - hast du Literatur, die das verbietet?
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Ja, schimpft sich DS 301, gemeinhin auch Signalbuch genannt... :rolleyes: Diese Regelung gibt es aber schon längere Zeit, dass man verschiedene Zugschlusssignale nicht mischen darf, dafür wurde auch schon vor einiger Zeit die Erleichterung zugelassen auch nur mit einem Zugschluss fahren zu dürfen, so dass eine Mischung auch nicht mehr notwendig ist.elchris @ 29 Jan 2007, 19:16 hat geschrieben: Das scheint auch wieder eine neue Erfindung zu sein - diverse Vorkriegswagen haben von der DB EINEN (den rechten) Zugschluss elektrisch versorgt bekommen - nun wird links durch eine Scheibe ergänzt, auch bei uns im Verein.
Ich lerne gerne - hast du Literatur, die das verbietet?
Darum heißt es ja auch "auf Sicht fahren". Du mußt deinen Zug dann jederzeit vor einem Hindernis anhalten können. Aber was erzähle ich, das weißte ja. Darum frage ich mich, was du mir mit dem Beitrag sagen willst.Cmbln @ 29 Jan 2007, 13:27 hat geschrieben: Aber der Tf des im Dunkeln auf Sicht folgenden Zuges würde sich bestimmt freuen, würde er den vorrausfahrenden/stehenden Zug nicht erst erkennen, wenn er schon gekuppelt hat... :blink:
Also man sollte schon noch wissen bzw. erkennen können, ob ein Wagen/Zugteil fehlt oder nicht, behaupte ich jetzt mal ganz dreist. :rolleyes:Boris Merath @ 29 Jan 2007, 14:53 hat geschrieben: Hm...ich denke aber mal ein Zugschluß ist auch nicht unpraktisch für das Zugpersonal selber, wenn die selbst kontrollieren sollen ob noch alle Wagen dran sind? Oder schaut man da nach ob die Wagennummer des letzten Wagens passt?
Und wer soll ihn da noch einwandfrei finden/erkennen können? Aber an sich wäre das mal ein interessantes Spiel: Finde den Zugschluß.Wildwechsel @ 29 Jan 2007, 16:03 hat geschrieben: Naja, bei mir besteht so ein 423er aus 4 Wagen. Und nach der Logik desjenigen, der die von Dir genannte Behauptung äußerte, wäre der Zugschluss dann allenfalls am Faltenbalg des hintersten Jacobs-Trieb-Drehgestells zulässig.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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In Berlin soll das lange Zeit die gängige Handhabung gewesen sein. In dem Buch "Züge der Berliner S-Bahn - Die eleganten Rundköpfe" findet sich beispielsweise auf Seite 155 ein fotografischer Beleg hierzu. Da sitzt der Schluss (2 Scheiben, eine rechts, eine links) an der Vorderfront (!) des letztes Wagens (also am Kurzkuppelende zum vorletzten Wagen) auf dem Dach - Hauptsache letzter Wagen, wenn auch an diesem ganz vorne. Ein Detail, das mir allerdings nie aufgefallen wäre, wenn der Buchautor den Boris und mich nicht im Oktober extra drauf hingewiesen hätte. Das Foto dort ist übrigens vom 9. August 1963.ET 423 @ 29 Jan 2007, 21:50 hat geschrieben:Und wer soll ihn da noch einwandfrei finden/erkennen können? Aber an sich wäre das mal ein interessantes Spiel: Finde den Zugschluß.
Beste Grüße usw....
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Rotes Licht an den Sandbehältern? :blink: Also die Lampen sollten eigentlich grün sein, zumindest an den ET aus [acronym title="RL: Ludwigshafen (Rhein) Hbf <Bf>"]RL[/acronym] ist dies so!ropix @ 29 Jan 2007, 22:14 hat geschrieben:was jetzt die Frage aufwirft ob man das rote Licht vom Sandbehälter(?) des ET425 auch als Zugschluss hernehmen darf
Abgesehen davon das das Schlussignal von hinten sichtbar sein muss, und das sind die Lampen an den Sandbehältern eigentlich nicht!
Wie schon Regiotraindriver sagte, gibts beim 425 kein rotes Licht vom Sandbehälter. Ich frage mich, wie du darauf kommst. Ja, wohl weil die Teile hin und wieder grün leuchten? Das heißt dann aber nicht im Umkehrschluß, daß es bei Sandmangel rot leuchtet.ropix @ 29 Jan 2007, 22:14 hat geschrieben: was jetzt die Frage aufwirft ob man das rote Licht vom Sandbehälter(?) des ET425 auch als Zugschluss hernehmen darf
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Keine Kritik, nur ne Anmerkung..ET 423 @ 29 Jan 2007, 21:50 hat geschrieben: Darum heißt es ja auch "auf Sicht fahren". Du mußt deinen Zug dann jederzeit vor einem Hindernis anhalten können. Aber was erzähle ich, das weißte ja. Darum frage ich mich, was du mir mit dem Beitrag sagen willst.
Zum Beispiel gibt es in unserem S-Bahnnetz die Vorschrift, daß nur Züge mit zwei Schlußlichtern den Nord/Süd-Tunnel befahren dürfen, da wegen der engen Kurvenradien ein auf Sicht folgender Zug den hinter einer Kurve stehenden Zug eventuell sonst nicht rechtzeitig sehen würde..
Zu diesem Zweck standen auch bei den öA auf den jeweils letzten Bahnhöfen vor dem Tunnel, jeweils Ersatzschlußlampen zum in den Führerstand stellen...
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beim 423er isses ja einfach - aber bei nem längeren IC oder Güterzug kann man sowas denke ich nicht mehr mit einem Blick feststellen? ich denke mal da muss man dann schon die Wagennummer oder den Zugschluss zur Hilfe nehmen?ET 423 @ 29 Jan 2007, 21:50 hat geschrieben: Also man sollte schon noch wissen bzw. erkennen können, ob ein Wagen/Zugteil fehlt oder nicht, behaupte ich jetzt mal ganz dreist. :rolleyes:
Zum einen der von Wildwechsel beschriebene Fall, zum anderen gings mir eigentlich um die Frage, ob ein (evtl. zusätzlich zu hinten) vorne am letzten Wagen angebrachter Zugschluß zulässig wäre - solange es der letzte Wagen bleibt stört er da ja nicht.Und wer soll ihn da noch einwandfrei finden/erkennen können? Aber an sich wäre das mal ein interessantes Spiel: Finde den Zugschluß.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Klar, wenn der vorhanden ist, ist der Zugschluß natürlich das Maß der Dinge. Aber man merkt schon durchaus auch anderweitig, ob man nen Wagen verliert oder nicht. Egal ob Reise- oder Güterzug.Boris Merath @ 30 Jan 2007, 18:44 hat geschrieben: beim 423er isses ja einfach - aber bei nem längeren IC oder Güterzug kann man sowas denke ich nicht mehr mit einem Blick feststellen? ich denke mal da muss man dann schon die Wagennummer oder den Zugschluss zur Hilfe nehmen?
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Darf man den Zustand der Luftschläuche als Zeichen für Zug komplett nehmen?ET 423 @ 31 Jan 2007, 00:26 hat geschrieben: Herunterhängend sicherlich, aber abgerissene Kupplungshaken und Luftschläuche dürften dann wohl doch auffallen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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und was machste bei Güterwagen ohne Bremse? (falls es das noch gibt, aber nachdem bei Krauss Maffei ein solcher rumfährt wirds das schon noch geben)ET 423 @ 30 Jan 2007, 20:17 hat geschrieben: Klar, wenn der vorhanden ist, ist der Zugschluß natürlich das Maß der Dinge. Aber man merkt schon durchaus auch anderweitig, ob man nen Wagen verliert oder nicht. Egal ob Reise- oder Güterzug.
Darf man Güterwagen die nur ne Luftleitung haben auch am Zugschluss einstellen? - dann ergibt sich nämlich das gleiche Problem, sollte jemand vergessen haben die Luftleitung zu kuppeln. (Was ja dann bei der Bremsprobe auch nicht auffallen würde)
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Mal so erklärt, Güterwagen ohne eigene Bremse darf man nur dann als letzten Wagen im Zug einreihen wenn es anders nicht geht, also i.d.R. ist der immer gebremst und falls doch der o.g. Fall eintritt, muss der Wagen davor eine funktionierende (indirekte) Bremse besitzen und an die Bremsleitung (HLL) angeschlossen sein.ropix @ 1 Feb 2007, 16:52 hat geschrieben:Darf man Güterwagen die nur ne Luftleitung haben auch am Zugschluss einstellen? - dann ergibt sich nämlich das gleiche Problem, sollte jemand vergessen haben die Luftleitung zu kuppeln. (Was ja dann bei der Bremsprobe auch nicht auffallen würde)
Das mit der Bremsprobe wurde quasi genau aus dem von Dir genannten Einwand geändert, bei Gz ist nun immer eine Durchgangsprobe am letztenn Wagen auszuführen, indem man dessen Absperrhahn der HLL öffnet bis der Tf in der Lok einem den Druckabfall in der Leitung bestätigt. (Dabei ist das Führerbremsventil abgesperrt, d.h. die Lok "pumpt" keine Luft in die Leitung hinterher )
MfG, drehgestell
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