Höhe des erhöhtes Beförderungsenteldes

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skayritarai
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Beitrag von skayritarai »

Hi Leute,

Mich würde mal interessieren, wie viel erhöhtes Beförderungsentgelt würdet ihr als Fahrscheinkontrolleur von Schwarzfahrer verlangen würdet.

Ich mach mal den Anfang:
Ich würde als Kontrolleur 70 € kassieren.
Mit freundlichen Güßen
Skayritarai
Der heut zu Tage nichts mehr dagegen hat das Zugführer unbefugte Personen mit in den Führerstand mitfahren lassen, solange sie nicht als Kontrolleure oder Schaffner einsetzen.
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

Als Fahrscheinprüfer müßte ich (wenn das VU bzw. das Gesetz verlangt) beim erwischen eines Fahrgastes ohne Fahrschein (1. Schwarzfahrt) 40 € verlangen, wenn ich denselben wieder erwische, wird die Strafe auf 70 € erhöht und beim 3. Mal fliegt der Fahrgast raus. Bei den anderen Fahrgästen die abgelaufene Wertmarken vorzeigen, würde ich 40 € kassieren, da das vergessen einer Verlängerung nun mal menschlich ist. Und wenn ich jemanden sehen würde, der einen Kinderfahrschein gelöst hat, um die Leistung zu erschleichen, würde ich ihn auch so handhaben, wie jemanden ohne den Fahrschein, da nicht abzusehen wäre, ob es ein Irrtum oder ein Absicht wäre.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

würde das auf 100 € erhöhen, damit es richtig wehtut. Dann würden es sich sicher einige gründlich überlegen schwarz zu fahren
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Dann würden es sich sicher einige gründlich überlegen schwarz zu fahren
Ne, echt nicht, das zu glauben wäre reichlich naiv. Vielleicht gehen die Zahlen minimal zurück, mehr als höhere Einnahmen bringt sowas nie. Aber ist ja egal, genau diese Einnahmen will man ja, mehr nicht. Der Bußgeldkatalog für Autofahrer wird auch immer saftiger, trotzdem ist es selten, dass sich beispielsweise jemand an ein Tempolimit hält und die Zahl der alkoholisierten und übermüdeten Fahrer wurde ja auch nicht merklich weniger. Da müsste man die Schwarzfahr-Gebühr schon auf 500 Euro oder ein paar Tage Knast raufsetzen und die Zahl der Kontrollen zumindest verdoppeln. :lol:
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Damit es richtig weh tut und abschreckend wirkt, müsste man schon 10.000 EUR verlangen (oder das Italienmodell: 9.999 EUR, aber wer sofort bezahlt, bekommt eine Ermäßigung auf 3.333 EUR). Nur wäre das denjenigen ungerecht gegenüber, die es wirklich einmalig vergessen haben oder sich im Tarif vertan haben. Oder die 10.000 bzw. 3.333 EUR nie und nimmer aufbringen können.

Für das Schwarzfahrerproblem gibt es wohl keine Patentlösung. Nur eines ist klar: Die Anzahl der Schwarzfahrer steigt kontinuierlich. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Daher sind unkonventionelle Lösungen gefragt.

Denn eine sichere Möglichkeit gäbe es aber vielleicht doch noch:

Alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos machen, dann gibt es definitiv keine Schwarzfahrer mehr. :D

(Der Vorschlag wurde von einem Bekannten von mir allen Ernstes gemacht, aber nicht, um die Schwarzfahrer abzuschaffen, sondern um Autofahrer zum Umsteigen zu bewegen. Ich fürchte, dass das niemand bezahlen kann.Das bedeutet saftige Steuererhöhungen und die meisten würden auch dann nicht ihr Auto stehen lassen. Wie auch? Wenn die Verbindung schlecht ist, wird weiter auf das Auto angewiesen sein. Wer das Auto zur Impotenz-Kompensation braucht, wird auch weiter selbst fahren. Usw. Usf.)
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos machen, dann gibt es definitiv keine Schwarzfahrer mehr.
Das habe ich auch gedanke gemacht. Alle Haushälte zahlen Steuer, Steuer werden auch in Verkehrskosten gesteckt. Damit fahren alle gratis.

Wer von aus außerhalb Deutschland kommt, der zahlt nach wie lange Aufenthalt in Deutschland "Einreisegebühr" (Gemeint wird das Geld in Verkehr gesteckt, also pro Tag ca 3 € oder mehr). Auch wenn er Transportverkehr nicht nutzt.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Dol-Sbahn @ 15 Apr 2007, 12:45 hat geschrieben: Wer von aus außerhalb Deutschland kommt, der zahlt nach wie lange Aufenthalt in Deutschland "Einreisegebühr" (Gemeint wird das Geld in Verkehr gesteckt, also pro Tag ca 3 € oder mehr). Auch wenn er Transportverkehr nicht nutzt.
Auch wenn ich kein Jurist bin und daher keine juristische Beratung machen darf, möchte ich meine Meinung dazu sagen, die darin besteht, dass ich glaube, dass ich hier verfassungsrechtliche Bedenken sehe (Gleichheitsgrundsatz).

Dass man nur Ausländern eine Autobahnbenutzungsgebühr auferlegt, war ja auch aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Das Problem bei der Sache ist halt, dass es nicht nur bewusste Schwarzfahrer gibt, sondern auch unabsichtliche - und damit meine ich nicht nur Monatsmarke vergessen, wofür man Rabatt einführen könnte - sondern auch mit Grüner Karte vor 9 Uhr gefahren, Karte zu Hause vergessen/verliehen und nicht drangedacht, vergessen auszusteigen und dabei versehentlich ausm Gültigkeitsbereich rausgefahren, oder auch schlicht und einfach das Tarifsystem nicht kapiert. Gerade vor Problemen mim Tarifsystem in Verbünden ist glaube ich keiner wirklich sicher - was manche Verbünde sich da ausgedacht haben ist ja nicht zu verstehen. Und die Erfahrung hat gezeigt dass man auch mit ner Gruppe Bahnfans aus IRrtum schwarzfahren kann, weil aus den Aushängen bestimmte Sonderkonstruktionen nicht hervorgehen, oder die Regelungen so bescheuert sind dass man einfach nicht drandenkt dass das so sein könnte.

Von daher finde ich eine weitere Erhöhung nicht sinnvoll - weil für die Fahrgäste die eigentlich gezahlt haben das Fahren so zu einem richtigen Risiko wird - jeder irrt mal.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Dazu passend eine PM des VVS:
13.04.07
VVS und VDV fordern 60 bzw. 120 Euro fürs Schwarzfahren


VVS-Verkehrsunternehmen entgingen im vergangenen Jahr mehr als 11 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen ? Weniger als 3 Prozent aller VVS-Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs


Statistisch gesehen sind 2,9 Prozent aller VVS-Fahrgäste im Jahr 2006 ohne gültiges Ticket unterwegs gewesen. Den Verkehrsunternehmen im VVS sind dabei rechnerisch 11,6 Millionen Euro Fahrgelder entgangen. Der VVS wird sich deshalb zusammen mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beim Bundesverkehrsministerium dafür einsetzen, dass das sog. erhöhte Beförderungsentgelt (derzeit 40 Euro) auf 60 Euro und im Wiederholungsfalle sogar auf 120 Euro angehoben wird. Dies hat VVS-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber jetzt bekannt gegeben. Wenn neuerdings 1000 Euro Bußgeld für das Rauchen in Bahnhöfen diskutiert werde, seien maximal 40 Euro ?Strafe? nicht mehr zeitgemäß. Man wolle dokumentieren, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt sei, sondern der Allgemeinheit schade.

Der VVS wehrt sich, dass die Einnahmenausfälle der Verkehrsunternehmen tatenlos hingenommen werden. ?Wir sind es schon den ehrlichen Fahrgästen schuldig, das Fahren ohne gültiges Ticket so weit als möglich zu unterbinden?, meinte Weber. Er verwies auf das Beispiel der meisten europäischen Nachbarländer, in denen heute schon erheblich höhere Beträge abverlangt werden (siehe Anlage I). In Zürich z.B. wurde zum Januar 2006 eine Gebührenstaffelung eingeführt. Wer das erste Mal ohne gültiges Ticket unterwegs ist, muss bei den Eidgenossen 49 Euro bezahlen, beim zweiten Mal 73 und beim dritten Mal 92 Euro. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Die Folge: Die Schwarzfahrerquote im Zürcher Verkehrsverbund ist mit 1,1 Prozent so niedrig wie nie zuvor. Im VVS hat sich die Beanstandungsquote in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt: Durch intensive Prüfungen ist es gelungen, die Quote von 3,4 % (2002) auf 2,5 % (2005) zu senken. Im Jahr 2006 war wieder eine gewisse ?Aufwärtsentwicklung?, nämlich ein Anstieg auf 2,9 %, festzustellen.

Gleichwohl wird vom VVS nicht zur großen Hatz auf Schwarzfahrer geblasen. ?Die allermeisten Fahrgäste sind ehrlich und fahren mit gültigem Ticket?, betonte Weber. Nicht jeder Fahrgast, der kein Ticket vorweisen kann, muss auch gleich 40 ¤ berappen. Fahrgäste, die ihren Verbundpass vergessen haben (dies ist die häufigste Entschuldigung bzw. Ausrede), zahlen eine Gebühr von 5 Euro, wenn sie ihren Verbundpass plus gültiger Wertmarke nachträglich bei einer betriebseigenen Verkaufsstelle im Verbundgebiet vorlegen. ?Wertmarke verfallen (nicht mehr gültig)?. ?Verbundpass-Geltungsdauer abgelaufen?, ?Fahrschein/Verbundpass für einen anderen Bereich? rangieren in der ?Hitliste? den Beanstandungen auf den nächsten Plätzen. Der VVS gibt seinen Fahrgäste auch immer wieder Hinweise ? unter anderem auf seiner Homepage - darauf, wie man Ärger bei Ticketprüfungen vermeiden kann.

Im Jahr 2006 sind von den insgesamt 320 Millionen Fahrgästen im VVS fast sieben Millionen geprüft worden. 150 Prüfer sind in den Stadtbahnen, S-Bahnen und Bussen im Einsatz. Die beiden großen Verkehrsunternehmen im VVS, die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und DB Regio, stellen den Großteil des gut ausgebildeten und effektiv eingesetzten Prüfpersonals. Prüfer der SSB werden auch in den Verbundlandkreisen bei Prüfungen im Rahmen der Verbundstufe II eingesetzt, die vom Verband Region Stuttgart eigens finanziert werden. Der VVS koordiniert die Einsätze und gibt insgesamt die Richtlinien vor.

In den vier Verbundlandkreisen lag 2006 der Schwerpunkt wieder bei Ticketprüfungen im Bereich von Schul- und Ausbildungszentren (insgesamt fanden 59 Prüfungen an Schulzentren statt). Die Beanstandungsquote lag dabei bei 3,9 Prozent. An Esslinger Schulen wurden dabei bis zu 13,9 Prozent der ?Fahrschüler? ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Diese Einzelergebnisse haben wohl auch die landkreisbezogenen Ergebnisse beeinflusst: Im Stuttgarter Umland wurden 2006 insgesamt 3,7 Prozent der Fahrgäste ohne gültiges Ticket angetroffen; im Landkreis Esslingen waren es 4,4 Prozent, im Landkreis Böblingen 4,1 Prozent, im Landkreis Ludwigsburg 4,0 Prozent und im Rems-Murr-Kreis 2,7 Prozent. In Esslingen hat der VVS inzwischen zusammen mit der Polizeidirektion Esslingen und den dortigen Verkehrsunternehmen eine Sicherheitspartnerschaft begründet, die auch verstärkte Prüfungen in den Bussen und Bahnen zum Inhalt hat. Erste Erfahrungen zeigen, dass dieses Konzept greift und die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Ticket sinkt.

Wer innerhalb von drei Jahren dreimal ohne gültiges Ticket angetroffen wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Fahrgäste mit gefälschten Tickets werden bereits nach der ersten Beanstandung angezeigt
Wobei ich folgendes modell Vorschlagen würde:

1. Mal: Verwarnung ohne Geldstrafe (Die Personalien werden aber gespeichert)
2. Mal: 20 Euro
3. Mal: 40 Euro
4. Mal: 60 Euro
5. Mal: 100 Euro
6. Mal 150 Euro
(weiter in 50 Euro-Schritten)

Wenn jemand den Verbundspass vergessen hat sollte er nix Zahlen müssen.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

glemsexpress @ 15 Apr 2007, 13:16 hat geschrieben: 1. Mal: Verwarnung ohne Geldstrafe (Die Personalien werden aber gespeichert)
2. Mal: 20 Euro
3. Mal: 40 Euro
4. Mal: 60 Euro
5. Mal: 100 Euro
6. Mal 150 Euro
(weiter in 50 Euro-Schritten)
Das Problem ist halt, dass dem einen solche Beträge weh tun, dem anderen nicht. Man sollte wenn schon das prozentual vom Vermögen oder Gehalt nehmen, aber das ist ein irrerer Aufwand.

Und 0 EUR beim ersten Mal und 20 EUR beim zweiten Mal, das schreckt doch niemand ab. Ganz im Gegenteil: Jeder hat bei dem Modell einen Schuss frei. Dass spornt ja manche eher zum Schwarzfahren an.

Man muss schließlich bedenken, dass Schwarzfahren nichts anderes als Ladendiebstahl ist. Man erschleicht (klaut) sich ein Produkt bzw. eine Dienstleistung. Der einzige Unterschied ist der, dass man beim ÖPNV leichter mal das Stempeln vergessen kann oder mit den Tarifen nicht klar kommt. Dagegen ist das Verstecken von Waren unter dem Hemd oder sonst wo ja kaum ein Versehen.
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Beitrag von Jean »

Je höher desto besser. Bei einem Wiederholungstäter sollte die Strafe besonders hoch sein! Keine Gnade für Schwarzfahrer!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Beitrag von TramPolin »

Jean @ 15 Apr 2007, 14:19 hat geschrieben: Je höher desto besser. Bei einem Wiederholungstäter sollte die Strafe besonders hoch sein! Keine Gnade für Schwarzfahrer!
Wenn denn nur alles so einfach wäre.

Mir ist es z.B. schon ein paar Mal fast passiert, dass ich mit meiner IsarCard 9 Uhr versehentlich um 8:30 gefahren bin.

Bei Deinem Modell würde ich beim zweiten Mal aufs Härteste bestraft werden. Klar könnte man Ausnahmen machen, wenn offenbar ein Versehen vorliegt. Aber wer soll die definieren? Wer soll das überprüfen? Das ist ein irrer Aufwand und Ermessenssache.
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Beitrag von glemsexpress »

TramPolin @ 15 Apr 2007, 13:23 hat geschrieben: Der einzige Unterschied ist der, dass man beim ÖPNV leichter mal das Stempeln vergessen kann oder mit den Tarifen nicht klar kommt.
Genau deswegen will ich ja das das 1. Mal frei ist. Wenn man z.B. einen Neukunden der sich halt mal geirrt hat gleich eine Strafe von 40 Euro aufbrummt dann wird sich dieser es schon 2x überlegen ob er so schnell wieder ÖPNV fährt.

Und das Kaufen einer Fahrkarte kann man immer mal vergessen.
Deshalb eine niedreige Strafe beim ersten mal, dafür beim Wiederholungsfall eine höhere.
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Beitrag von TramPolin »

glemsexpress @ 15 Apr 2007, 14:32 hat geschrieben: Genau deswegen will ich ja das das 1. Mal frei ist. Wenn man z.B. einen Neukunden der sich halt mal geirrt hat gleich eine Strafe von 40 Euro aufbrummt dann wird sich dieser es schon 2x überlegen ob er so schnell wieder ÖPNV fährt.

Und das Kaufen einer Fahrkarte kann man immer mal vergessen.
Deshalb eine niedreige Strafe beim ersten mal, dafür beim Wiederholungsfall eine höhere.
Das sind alles hehre Ziele, aber sie haben bei einigen Gruppen auch unschöne Seiteneffekte, die schon erwähnen Einen-Schuss-habe-ich-frei-Fahrer. Außerdem sind die Strafen weit niedriger als die in München bestehenden, die ich schon für zu milde halte. Das ist das falsche Signal.

Das könnte einem fast schon zu der Schlagzeile "Schwarzfahren wird billiger" verleiten (Kritiker würden sagen, das ist Quatsch, da Schwarzfahren gar nichts kostet, wenn man nicht erwischt wird).
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

TramPolin @ 15 Apr 2007, 14:27 hat geschrieben: Wenn denn nur alles so einfach wäre.

Mir ist es z.B. schon ein paar Mal fast passiert, dass ich mit meiner IsarCard 9 Uhr versehentlich um 8:30 gefahren bin.

Bei Deinem Modell würde ich beim zweiten Mal aufs Härteste bestraft werden. Klar könnte man Ausnahmen machen, wenn offenbar ein Versehen vorliegt. Aber wer soll die definieren? Wer soll das überprüfen? Das ist ein irrer Aufwand und Ermessenssache.
und das zurecht

jeder, der diese Karte benutzt, sollte wissen, das die erst ab 9 Uhr gilt
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 14:45 hat geschrieben: und das zurecht

jeder, der diese Karte benutzt, sollte wissen, das die erst ab 9 Uhr gilt
Ist alles wirklich immer so einfach?

Wissen schon, aber ich sehe schon einen Unterschied darin, wenn man jahrelang nicht mehr gestempelt hat und es sich im Gehirne eingebrannt hat, Du kannst frei fahren, da Du ohnehin so gut wie nie so früh unterwegs bist und dann denkst Du irgendwann nicht dran, hast jedes Jahr über 400 EUR für Deine Karze gelöhnt und wirst um 8:58 erwischt. O.k., selbst schuld, kann man sagen. Das kann einem durchaus 2-mal passieren, es ist keine böse Absicht, sondern Vergesslichkeit und beim zweiten Mal muss man richtig bluten. Gerecht?

Ein anderer fährt immer schwarz und kennt alle Tricks, bis er irgendwann nach Jahren das zweite Mal erwischt wird. Trotz krimineller Energie erhält er dieselbe Strafe. Gerecht?
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Beitrag von ropix »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 14:45 hat geschrieben:
TramPolin @ 15 Apr 2007, 14:27 hat geschrieben: Wenn denn nur alles so einfach wäre.

Mir ist es z.B. schon ein paar Mal fast passiert, dass ich mit meiner IsarCard 9 Uhr versehentlich um 8:30 gefahren bin.

Bei Deinem Modell würde ich beim zweiten Mal aufs Härteste bestraft werden. Klar könnte man Ausnahmen machen, wenn offenbar ein Versehen vorliegt. Aber wer soll die definieren? Wer soll das überprüfen? Das ist ein irrer Aufwand und Ermessenssache.
und das zurecht

jeder, der diese Karte benutzt, sollte wissen, das die erst ab 9 Uhr gilt
deswegen kann man sich trotzdem mal aus versehen in einem früheren Zug befinden.

Nach 5 Jahren Bayernticket hat mir auch schon ein bis Ring 16 verfügbarer AT II das Leben gerettet, da der Zug um 8.59 den Bereich des MVVs erst verlassen hat - und der Zub dafür ein einsehen hatte (nachdem ich erst mal sau blöd dreingeschaut hab als der Herr auch eine GÜLTIGE Fahrkarte für den Zug sehen wollte...)
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Beitrag von Lazarus »

ganz klar ja

eine Ermässigung würde ich nur jemanden zugestehen, der der Beschwerdestelle eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte vorweisen kann

Die akzeptieren zurecht nur Zeitkarten, die nachweislich auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt sind, steht nunmal so in den Beförderungsbedingungen
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 15:08 hat geschrieben: ganz klar ja

eine Ermässigung würde ich nur jemanden zugestehen, der der Beschwerdestelle eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte vorweisen kann

Die akzeptieren zurecht nur Zeitkarten, die nachweislich auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt sind, steht nunmal so in den Beförderungsbedingungen
Mensch, Du bist aber hart! Dein Sohn möchte ich nicht sein.

(Nicht böse gemeint :) )

Die Kontrolleure sind übrigens weit milder. Habe selbst schon erlebt, dass die auch mal ein Auge zudrücken. (Nein, nicht an mir selbst.)
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Beitrag von Lazarus »

mag sein, das ich hart bin TramPolin, aber nur so lässt sich das wirksam bekämpfen. Deshalb müssen die Regelungen auch dringend weiter verschärft werden, so wie es auch in Stuttgart gefordert wird
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 15:35 hat geschrieben: mag sein, das ich hart bin TramPolin, aber nur so lässt sich das wirksam bekämpfen. Deshalb müssen die Regelungen auch dringend weiter verschärft werden, so wie es auch in Stuttgart gefordert wird
Härte alleine ist keine Lösung. Wenn dem so wäre, würde beispielsweise in den USA kein Mord mehr passieren, da die Strafe an Härte nicht mehr zu überbieten ist. Tatsächlich gibt es dort weit mehr Morde pro Kopf als in Deutschland.

Selbst beim italienischen Modell (3.333 EU/9.999 EUR), das dort übrigens nicht fürs Schwarzfahren gilt, würde vermutlich die Anzahl der Schwarzfahrer kaum zurückgehen. Dann gibt man halt falsche Personalien an oder verscheucht den Kontrolleur mit körperlicher Gewalt.

Einige würden dann den ÖPNV gar nicht mehr nutzen, weil sie Angst haben, sich im Tarifdschungel vertan zu haben, was dann ein halbes Vermögen kosten würde.

Glaube mir, ich würde auch jemand, der absichtlich seine Fahrt erschleicht, sehr hart bestrafen. Aber dass es in der Praxis nicht so einfach ist, wurde ja schon hinreichend diskutiert.

Mal davon abgesehen, müsste man erst klären, ob eine so hohe Strafe für eine eher leichte bzw. mittelschwere Straftat wie das Schwarzfahren überhaupt verfassungskonform ist. Der anderen prügelt seinen Sohn halb tot und bekommt zwei Jahre auf Bewährung, weil er zu tief ins Glas geschaut hat. Das muss alles in einer vernünftigen Relation zueinander stehen. Ich finde auch viele Strafen zu lasch. Gerade körperliche Gewalt wird teilweise viel zu milde bestraft, ebenso Verkehrsdelikte. Da kann man jemand fahrlässig totfahren und kommt extrem milde davon. Gerecht?
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Beitrag von Lazarus »

wer sich im Tarifdschungel net auskennt, sollte halt einfach mal die Fahrplanauskunft online nutzen, dort werden die Fahrpreise für die jeweils eingebene Strecke nämlich mit angezeigt
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 15:56 hat geschrieben:wer sich im Tarifdschungel net auskennt, sollte halt einfach mal die Fahrplanauskunft online nutzen, dort werden die Fahrpreise für die jeweils eingebene Strecke nämlich mit angezeigt
Na ja, da hat auch nicht jeder die Möglichkeit dazu. Die ganzen Bestimmungen sind auch nicht leicht zu durchschauen und auch nicht immer eindeutig. Warum z.B. das Kombinieren von bestimmten Fahrkarten (Einzelfahrkarten und Streifenkarten etwa) offiziell wie Schwarzfahren gilt, erschließt sich mir nicht. Da gibt es so viele Grenzfälle und auch "schmutzige" Fahrkarten, um einen schönen Ausdruck aufzugreifen, der hier mal vor kurzem als Vokabel "eingeführt" wurde.
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Beitrag von ropix »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 15:56 hat geschrieben: wer sich im Tarifdschungel net auskennt, sollte halt einfach mal die Fahrplanauskunft online nutzen, dort werden die Fahrpreise für die jeweils eingebene Strecke nämlich mit angezeigt
wer sich mit Tarifen nicht auskennt kennt sich doch online erst recht nicht unbedingt aus - oder noch schlimmer, bekommt zu seinen eigenen falschen Gedanken noch fälschere dazu.

Liebe Leute, die Welt überaltert - und ihr geht alle davon aus, jeder ist in der Lage (und im Besitz) das Internet zu bedienen, das keingedruckte zu lesen, die Automaten bedienen zu können (deren Bildschirm nicht mal jeder lesen kann - falls er überhaupt lesen kann, das sollen ja auch nur nahezu aber eben nicht 100% der Deutschen).

Wobei man hier noch unterscheiden müsste zwischen Tarifverbünden mit meißt durchschaubaren Tarifsystem mit Zonen - und dem Tariftschungel von anderen und vor allen Dingen der Bahn.
-
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

was meinst du mit Grenzfälle TramPolin?
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 15 Apr 2007, 16:23 hat geschrieben: was meinst du mit Grenzfälle TramPolin?
Kombinieren zweier Kurzstrecken etwas ist ein absoluter Grenzfall. Offiziell verboten und dann doch nicht ganz verboten...

Rück- und Rundfahrten sind m.e. auch nicht genau geregelt. Zumindest hat es mir nie jemand erklären können.
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Beitrag von ET 423 »

Wenn jemand bei der "großen" Bahn keine Fahrkarte bei einer Kontrolle hat, gelten sowieso etwas andere Regelungen. Da gilt dann, daß der doppelte Fahrpreis zu entrichten ist, mindestens jedoch 40EUR.

Ich finde bei den Verkehrsverbünden die 40EUR auch zu wenig. Sonderlich abschreckend ist das nicht. Aber Leute, was ihr euch hier ausgedacht habt mit teils obskuren Modellen, ne echt. :lol: Habt ihr euch schon mal überlegt, was das für ein (Verwaltungs-)Aufwand ist, obwohl die Schwarzfahrerdaten in Baden-Baden gespeichert werden (kann man analog als Datenbank zu Flensburg sehen - in Flensburg ist die Verkehrssünderdatei, in Baden-Baden die der Schwarzfahrer :D )?

Im Übrigen sei angemerkt, daß Schwarzfahrer nicht ewig unbestraft bleiben. Die 40EUR sind nur die Sofortstrafe (vergleichbar mit den "Fangprämien von i.d.R. 50EUR in Supermärkten/Kaufhäusern bei Ladendieben). Wenn jemand zu oft auffällig wird, erfolgt eine Anzeige. Das wird dann richtig teuer... :rolleyes:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von 3247 »

TramPolin @ 15 Apr 2007, 13:23 hat geschrieben:Man muss schließlich bedenken, dass Schwarzfahren nichts anderes als Ladendiebstahl ist. Man erschleicht (klaut) sich ein Produkt bzw. eine Dienstleistung.
Und ob! Ladendiebstahl ist Diebstahl (§ 242 StGB) und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet; Schwarzfahren ist Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB, übrigens eine Abart des Betrugs) und "kostet" maximal ein Jahr.
Der einzige Unterschied ist der, dass man beim ÖPNV leichter mal das Stempeln vergessen kann oder mit den Tarifen nicht klar kommt. Dagegen ist das Verstecken von Waren unter dem Hemd oder sonst wo ja kaum ein Versehen.
Der Vorsatz muss vor Gericht vom Staatsanwalt nachgewiesen werden. Solange der Richter Zweifel, ob es nicht doch Schusseligkeit war, gibt es einen Freispruch (oder eine Einstellung des Verfahrens).
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Beitrag von 411'er »

Also, ich bin der Trottel, der auf zuwenig abgestimmt hat, weil ich es selbst mal miterlebte. Ich fuhr mit dem BWT und war noch unerfahren, als ich vor 9 Uhr in einem Zug gefilzt wurde....

Aus meiner Sicht kommt es drauf an, "wie" man schwarz fährt. Wenn man ausversehen ein falsches Ticket hat oder wie bei mir etwas nicht wusste, sind 40€ zu viel (ok, zum Schluss warens dann noch 20). Wenn jemand aber mit Absicht ein falsches Ticket kauft, dass es billiger wird und ne blöde Ausrede hat/gar kein Ticket hat, sind es viel zu wenig!

Geteilte Meinung,
Mfg Philipp
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Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Jean @ 15 Apr 2007, 14:19 hat geschrieben:Je höher desto besser. Bei einem Wiederholungstäter sollte die Strafe besonders hoch sein! Keine Gnade für Schwarzfahrer!
Ich sehe seit Tagen draußen blauen Himmel, strahende Sonne, gelb, grün, rosa, rot, blau blühende Bäume, Sträucher und Blumen. Ist vor Deinem Fenster wirklich alles schwarz-weiß? Ich hoffe nicht...
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