Verdienst der Fdl, Zuständigkeiten, usw.

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Beitrag von ChristianMUC »

hauseltr @ 16 Jul 2007, 19:40 hat geschrieben: Soltau?

hauseltr
Nö, die haben schon mehr zu tun...Schneverdingen oder so wars glaub ich...
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

ChristianMUC @ 16 Jul 2007, 19:40 hat geschrieben: Nicht zufällig die Rüdersdorfer der MEG? Die haben E7 geboten - aber E7 nach dem Tarifvertrag der Chemieindustrie, und deren E7 entspricht ca. dem E9 der Bahn...
NOCH lese ich die internen Stellenausschreibungen!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Beitrag von ChristianMUC »

Plochinger @ 16 Jul 2007, 19:57 hat geschrieben: NOCH lese ich die internen Stellenausschreibungen!
Die MEG veröffentlicht als DB-Tochter auch DB-intern...
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Südostbayer
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Beitrag von Südostbayer »

ChristianMUC @ 16 Jul 2007, 19:40 hat geschrieben: Nicht zufällig die Rüdersdorfer der MEG? Die haben E7 geboten - aber E7 nach dem Tarifvertrag der Chemieindustrie, und deren E7 entspricht ca. dem E9 der Bahn...
Das eine Stellwerk der MEG, das übrigens nicht in Rüdersdorf ist, dürfte aber als E8 eingestuft sein (war es zumindest mal).
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Beitrag von ChristianMUC »

Südostbayer @ 16 Jul 2007, 23:02 hat geschrieben: Das eine Stellwerk der MEG, das übrigens nicht in Rüdersdorf ist, dürfte aber als E8 eingestuft sein (war es zumindest mal).
Also in der letzten Stellenauschreibung stand Gehaltsstufe E7 nach dem Tarifvertrag "Chemische Industrie Ost"
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Beitrag von ET 423 »

Plochinger @ 16 Jul 2007, 19:35 hat geschrieben: Wer seine 408 lesen kann ist eben doch klar im Vorteil: Das Zugpersonal untersteht dem Zugführer.
Wie viele Möglichkeiten den Satz auszulegen gibt es denn????
Sehr viele Möglichkeiten; z.B. fängts schon damit an, was mit "unterstehen" überhaupt gemeint ist. ;) Es steht dir aber natürlich frei, uns deine Sicht der Dinge und Interpretation mitzuteilen. :P Ich für meinen Teil jedenfalls sehe in einem Zugführer keinen Über- oder Unterstehenden, sondern einen (betrieblichen) Kollegen. Klar, wenns vorgeschrieben ist, darf ich ohne seinen (Abfahr-)Auftrag nicht losfahren, aber: Wenn ich nicht will, fahre ich trotzdem nicht; wer sitzt also im wahrsten Sinne des Wortes am längeren Hebel? :rolleyes: :lol:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von ET 423 »

Wie schon wohl bemerkt, wurde dieser Themenpfad aus dem bisherigen Thema (Streiks bei der Deutschen Bahn 2007) herausgelöst und in ein eigenes Thema verpackt. Eine anders lautende und bessere Überschrift wäre jederzeit willkommen, denn wie schon öfters gesagt habe ich bei Namensgebungen nur wenig Phantasie. :rolleyes:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Stef
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Beitrag von Stef »

ChristianMUC @ 16 Jul 2007, 19:41 hat geschrieben: Nö, die haben schon mehr zu tun...Schneverdingen oder so wars glaub ich...
Seit wann soll Schneverdingen denn ein E9-Posten sein?

Daß der Tf dem Zugführer nicht untersteht liegt in erster Linie daran, daß er nach der Vorschrift NICHT zum Zugpersonal gehört. ;)
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Beitrag von mellertime »

hauseltr @ 15 Jul 2007, 15:08 hat geschrieben: Genau, aber bei rot darfst du nicht. Ätsch Mann!

Ist er allso doch der Chef!

Und das darauf jemand mal wieder bierernst antwortet zeigt mir, nicht verstanden, was ich meinte :D :D :D :D
Doch! Beim weiß-gelben Mastschild! Selber Ätsch! :rolleyes:
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Beitrag von 143 094-1 »

Stef @ 10 Aug 2007, 16:03 hat geschrieben: Seit wann soll Schneverdingen denn ein E9-Posten sein?

Daß der Tf dem Zugführer nicht untersteht liegt in erster Linie daran, daß er nach der Vorschrift NICHT zum Zugpersonal gehört. ;)
Oh mein Gott... Da sind ja mal wieder Weisheiten unterwegs...
Welche Vorschrift soll das denn sein? Schuhe binden und Hemd zuknöpfen? Die 408 sagt jedenfalls anderes.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Beitrag von ALK »

mellertime @ 10 Aug 2007, 18:31 hat geschrieben:
hauseltr @ 15 Jul 2007, 15:08 hat geschrieben: Genau, aber bei rot darfst du nicht.  Ätsch Mann!

Ist er allso doch der Chef!

Und das darauf jemand mal wieder bierernst antwortet zeigt mir, nicht verstanden, was ich meinte  :D  :D  :D  :D
Doch! Beim weiß-gelben Mastschild! Selber Ätsch! :rolleyes:
findet ihr das jetzt net ein wenig Kindisch? Mir ist dabei durchaus bewust das nicht alles Bierernst gemeint ist ...
Mfg ALK
Streiks bitte erst nach 8Uhr! ;)
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Beitrag von Froschkönig »

Stef @ 10 Aug 2007, 16:03 hat geschrieben:Daß der Tf dem Zugführer nicht untersteht liegt in erster Linie daran, daß er nach der Vorschrift NICHT zum Zugpersonal gehört.  ;)
Nö, das stimmt nicht.
Laut 408.0201/17 besteht das Zugpersonal aus dem Triebfahrzeugpersonal und den Zugbegleitern.
Triebfahrzeugpersonal sind Tf und Tf-Begleiter, Zugbegleiter sind Zugführer und Zugschaffner.
Das gesamte Zugpersonal untersteht dem Zugführer, während des Aufenthalts in Bahnhöfen außerdem dem Fahrdienstleiter.

An diesem Absatz kommt niemand vorbei, da mag die gekränkte Tf-Seele sich noch so sehr spreizen! ;)

Allerdings beinhaltet dieses "Unterstehen" keine Vorgesetzten-Funktion, es sagt nur etwas darüber aus, wer das Sagen auf dem Zug hat.

Weisungsbefugt sind je nach Betrieb z.B. die Disponenten in der Transportleitung, Teamleiter, Ausbilder, Transportkontrolleure etc.
Personalverantwortlich und damit disziplinarisch vorgesetzt ist der Teamleiter.

Nun ist es allerdings so, dass der Lokführer dem Zugführer im betrieblichen und technischen Wissen weit voraus ist und deshalb ergibt sich in der Praxis quasi eine Umkehrung der "Chefrolle", welche sich eben auch im Gehalt ausdrückt.

Der Fahrdienstleiter kann im Übrigen schon deshalb nicht der Vorgesetzte des Triebfahrzeugführers sein, weil er in einer ganz anderen Firma arbeitet (DB Netz).
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Beitrag von mellertime »

Froschkönig @ 10 Aug 2007, 21:25 hat geschrieben: Der Fahrdienstleiter kann im Übrigen schon deshalb nicht der Vorgesetzte des Triebfahrzeugführers sein, weil er in einer ganz anderen Firma arbeitet (DB Netz).
Na die Begründung kann man aber vergessen, wenn man bedenkt, daß beim MüNüX der Tf vom Fernverkehr ist und der Zugführer von Regio. :rolleyes:
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Beitrag von Froschkönig »

mellertime @ 10 Aug 2007, 22:50 hat geschrieben:Na die Begründung kann man aber vergessen, wenn man bedenkt, daß beim MüNüX der Tf vom Fernverkehr ist und der Zugführer von Regio. :rolleyes:
Im MüNüX ist es das gleich Spiel.
Das Zugpersonal untersteht dem Zugführer, es ist aber kein Vorgesetztenverhältnis, denn es besteht ja keinerlei Weisungsbefugnisrecht.

Beim Fahrdienstleiter ähnlich. Der darf dem Tf auch keine Weisungen erteilen, genauso wenig wie umgekehrt.
Sie haben einige betriebliche Berührungspunkte, deren Abwicklung auf eine bestimmte Weise geregelt ist.
Doch keiner von beiden ist verpflichtet zu tun, was der andere anschafft.

Es geht hier mehr darum, wer in bestimmten betrieblichen Situationen die Initiative ergreift und die Dinge regelt.

Übrigens gab es im MüNüX tatsächlich vor der Einführung einige Aufregung wegen der unterschiedlichen Zugehörigkeit des Zugpersonals.
Die Selbstrettungskonzepte vom Fernverkehr und von Regio passen nämlich vom Ablauf her überhaupt nicht zusammen.
Das heißt, im Notfall hätten Tf und Zf ziemlich gegeneinander gearbeitet, weil jeder andere Meldeschienen und Handlungsanweisungen hatte.
Da haben einige Arbeitsgruppen die Köpfe rauchen lassen bis ganz knapp vor der Einführung.
Da ging es etwa um Fragen, welche Transportleitung eigentlich zuständig ist, denn Regio und Fernverkehr haben ja jeweils eigene.

Ich habe es leider nicht mehr weiterverfolgt, darum weiß ich nicht, wie das jetzt im Detail geregelt wurde,
aber hinter den Kulissen sind einige zustzliche graue Haare entstanden in der Zeit! *g*
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