Zuständigkeiten Bundespolizei

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Trooper
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Beitrag von Trooper »

Hallo alle zusammen,

ich war diese Woche mit der Bahn unterwegs und hielt mich in diesem Zusammenhang auf dem Bahnhof in Rheinland-Pfalz auf.

Während ich herumlief fiel mir vor dem Bahnhof eine Gruppe...sagen wir mal...zugedröhnter Drogenkonsumenten auf. Das ist ja leider soweit nichts mehr ungewöhnliches aber mitten in dieser Gruppe stand weinend und relativ verloren ein Kleinkind um welches sich niemand kümmerte.

Ich beobachtete das einige Minuten. Es sah so aus, als würde es sich um das Kind einer dieser Gruppe zugehörigen Person handeln.

Nun war es so, dass diese Leute immer agressiver wurden. Zum einen plärrten sie sich gegenseitig an, zum anderen torkelten sie herum und pöbelten Passanten an. Ich hatte die Befürchtung, dass irgendjemand dem Kind in seinem Drogenrausch etwas antun könnte.

Auf einem Bahnsteig entdeckte ich drei Mitarbeiter der Bundespolizei (ehemaliger Bundesgrenzschutz), welche ich auf die Sachlage aufmerksam machte. Ich erkannte an deren Wappen auf der Kleidung, dass es Bundespolizisten waren...keine normale Länderpolizei.

Man sagte mir, wenn etwas vor dem Bahnhof geschehen würde könnten die zunächst nicht eingreifen solange keine unmittelbare Notsituation vorliegt. Jedenfalls alamierten sie die normale Polizei, die etwa 10 Minuten später eintraf und die Gruppe auflöste und sich auch um das Kind kümmerte.

Wenn die Polizisten das sagen glaube ich das, aber hat jemand eine Ahnung warum diese Bundespolizisten nur auf dem Gelände der DB aktiv werden dürfen. Ich meine, dann hätten wir doch eigentlich auch die gute alte Bahnpolizei behalten können...oder?
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Die Zuständigkeiten der ehemaligen Bahnpolizei wurden mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 dem Bundesgrenzschutz übertragen. Dieser wurde vor ein oder zwei Jahren in "Bundespolizei" umbenannt. Somit ist die Bundespolizei für die Bahn zuständig.
Trooper
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Beitrag von Trooper »

Ja, schon klar.

Aber warum darf die Bundespolizei den Bahnhof nicht verlassen um Präsenz zu zeigen oder um Platzverweise wie in diesem Fall auf dem Vorplatz des betreffenden Bahnhofs auszusprechen?

Viele Grüße
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Ich schätze mal, weil die Bundespolizei nur auf den Bahnanlagen solche Befugnisse hat.
ruhri
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Beitrag von ruhri »

Trooper @ 29 Aug 2007, 18:21 hat geschrieben: Ja, schon klar.

Aber warum darf die Bundespolizei den Bahnhof nicht verlassen um Präsenz zu zeigen oder um Platzverweise wie in diesem Fall auf dem Vorplatz des betreffenden Bahnhofs auszusprechen?

Viele Grüße
Vielleicht, weil der Vorplatz in die Zuständigkeit der jeweiligen Landespolizei fällt? Wir sind schließlich ein föderales Land!
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francis-braun
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Beitrag von francis-braun »

Das ist das selbe wie an der Grenze, wenn du über die Grenze fährst (und dich auch nur 1 m auf schweizerischem Gebiet (ich habe als Beispiel die Schweiz genommen) aufhälst, dann darf die deutsche Polizei nichts machen. Der BGS bzw. die Bundespolizei ist halt auch nur bis zum Bahnhofsgebäude zuständig, der Vorplatz gehört ja der Gemeinde und nicht der Bahn. Klar Präsenz zeigen könnten sie aber das ist halt auch vom Beamten abhängig.

LG Francis
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423-Treiber
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Beitrag von 423-Treiber »

Nur eine Vermutung, aber vielleicht ist auch dieser Prozess eine Ursache für das Zuständigkeitsproblem: Bahnpolizisten vor Gericht

Bin ich dann im Bahnhof eigentlich in Sicherheit vor der Landespolizei, falls ich mich nach einem Rotlichtverstoss aus der Affäre ziehe möchte... :lol:
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

423-Treiber @ 29 Aug 2007, 19:34 hat geschrieben: Nur eine Vermutung, aber vielleicht ist auch dieser Prozess eine Ursache für das Zuständigkeitsproblem: Bahnpolizisten vor Gericht
Zumal die Staatsanwaltschaft da fordern kann, was sie will. In erster Instanz wurden die Polizisten zu 500EUR Geldbuße verurteilt, somit kann in einer weiteren Instanz das Urteil nicht mehr härter ausfallen, es kann höchstens bestätigt werden.

Zu der Sache an sich: Krank hoch drei, Absurdistan in seiner Höchstform. Ich verstehe nicht, wie die deutsche Rechtssprechung so blöd geworden sein kann. Wenn eine Straftat vorliegt, ist jede Polizeiinstanz dazu befähigt, einzuschreiten, ja sogar ein normaler Bürger (das sind die "Jedermannsgesetze"), sofern er kann.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Benicarlo
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Beitrag von Benicarlo »

Zu der Sache an sich: Krank hoch drei, Absurdistan in seiner Höchstform.
Oder Bürokratie in höchster Vollendung
Wenn eine Straftat vorliegt, ist jede Polizeiinstanz dazu befähigt, einzuschreiten,
Liegt hier eine Straftat vor?Das
Während ich herumlief fiel mir vor dem Bahnhof eine Gruppe...sagen wir mal...zugedröhnter Drogenkonsumenten auf. Das ist ja leider soweit nichts mehr ungewöhnliches aber mitten in dieser Gruppe stand weinend und relativ verloren ein Kleinkind um welches sich niemand kümmerte.
ist ja nur eine Vermutung.


Was mich mal interessieren würde:Darf ich als Tf direkt die Feldjäger anfordern,wenn es Ärger mit Bundeswehrangehörigen gibt,oder läuft das auch über die Bundespolizei?Kennt sich da jemand vielleicht aus?
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

Soweit es erkennbar Bundeswehrangehörige betrifft, kann eine Zuständigkeit der Feldjäger vorliegen.
Wenn ich weiß, dass die Feldjäger gleich um die Ecke kaserniert sind und die Bundespolizei zig km entfernt, würde ich zuerst versuchen, die Feldjäger informieren.
Gegen Zivilisten dürfen die aber höchstens im Rahmen des allgemeinen Rechtes vorgehen.

http://www.feldjägertruppe.de/modules.php?...12478;topicseen


@ trooper
Aber warum darf die Bundespolizei den Bahnhof nicht verlassen um Präsenz zu zeigen oder um Platzverweise wie in diesem Fall auf dem Vorplatz des betreffenden Bahnhofs auszusprechen?

Das kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. In Hannover gehörte der Bahnhofsvorplatz zum Bahnhofsgelände. Dort stellte die Bahnpoliziei auch Knöllchen für Falschparker aus. Dort waren damals aber auch die Haltestellen der Bahnbusse. Ob es heute noch so ist, ist mir nicht bekannt.

hauseltr
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Benicarlo @ 30 Aug 2007, 08:02 hat geschrieben: Liegt hier eine Straftat vor?Das
ist ja nur eine Vermutung.
Nein, und darauf bezog ich mich auch nicht, wie es aus meinem Zitat und dem ersten Absatz wohl eindeutig hervorgehen sollte.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

ET 423 @ 30 Aug 2007, 11:28 hat geschrieben:
Benicarlo @ 30 Aug 2007, 08:02 hat geschrieben: Liegt hier eine Straftat vor?Das
ist ja nur eine Vermutung.
Nein, und darauf bezog ich mich auch nicht, wie es aus meinem Zitat und dem ersten Absatz wohl eindeutig hervorgehen sollte.
Der Roller war gestohlen! Das ist eine Straftat, auch wenn die Beamten das in dem Augenblick nicht wussten. Es wäre nach meiner Meinung auch völlig uninteressant, denn es war Gefahr im Verzug. Hätte es z.B. dadurch einen Unfall, noch dazu mit Todesfolge, gegeben, hätte dieser Richter vermutlich die Beamten ebenfalls verurteilt. Wegen Untätigkeit im Dienst oder warum auch immer!

Das Urteil an sich ist in meinen Augen weltfremd und absurd bis zum geht nicht mehr.

lg
mha
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

hauseltr @ 30 Aug 2007, 10:36 hat geschrieben: Der Roller war gestohlen! Das ist eine Straftat, auch wenn die Beamten das in dem Augenblick nicht wussten. Es wäre nach meiner Meinung auch völlig uninteressant, denn es war Gefahr im Verzug. Hätte es z.B. dadurch einen Unfall, noch dazu mit Todesfolge, gegeben, hätte dieser Richter vermutlich die Beamten ebenfalls verurteilt. Wegen Untätigkeit im Dienst oder warum auch immer!

Das Urteil an sich ist in meinen Augen weltfremd und absurd bis zum geht nicht mehr.

lg
mha
Ok, bevor ich in den verdienten 1. Feierabend des Tages gehe, nochmal langsam und deutlich:

Mit meinem Beitrag vom 29. August 2007, 19:50Uhr, bezog ich mich auf das Zitierte, nämlich die Verurteilung der Bundespolizisten, weil sie den Rollerfahrer verfolgten und stellten. Ich bezog mich mit meiner Aussage:
ET 423 @ 29 Aug 2007, 19:50 hat geschrieben: Zu der Sache an sich: Krank hoch drei, Absurdistan in seiner Höchstform. Ich verstehe nicht, wie die deutsche Rechtssprechung so blöd geworden sein kann. Wenn eine Straftat vorliegt, ist jede Polizeiinstanz dazu befähigt, einzuschreiten, ja sogar ein normaler Bürger (das sind die "Jedermannsgesetze"), sofern er kann.
ebenfalls auf selbigen Tatbestand und nicht, wie hier mißverständlich angenommen, auf die im Eröffnungsbeitrag (von Trooper) angesprochenen herumlungernden "Gestalten" vor dem Bahnhofseingang.

So, ich hoffe, das war jetzt eindeutig. :rolleyes:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
luc
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Beitrag von luc »

francis-braun @ 29 Aug 2007, 19:26 hat geschrieben: Das ist das selbe wie an der Grenze, wenn du über die Grenze fährst (und dich auch nur 1 m auf schweizerischem Gebiet (ich habe als Beispiel die Schweiz genommen) aufhälst, dann darf die deutsche Polizei nichts machen. Der BGS bzw. die Bundespolizei ist halt auch nur bis zum Bahnhofsgebäude zuständig, der Vorplatz gehört ja der Gemeinde und nicht der Bahn. Klar Präsenz zeigen könnten sie aber das ist halt auch vom Beamten abhängig.

LG Francis
Doch, mit den meisten Nachbarländern existieren diverse Abkommen. So darf die saarländische Polizei beispielsweise einen Bankräuber, welcher nach Frankreich flieht, noch verfolgen. Natürlich muss dieser nach seiner Festnahme dann an die französischen Behörden übergeben werden.
Trooper
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Beitrag von Trooper »

hauseltr @ 30 Aug 2007, 09:24 hat geschrieben: Soweit es erkennbar Bundeswehrangehörige betrifft, kann eine Zuständigkeit der Feldjäger vorliegen.
Wenn ich weiß, dass die Feldjäger gleich um die Ecke kaserniert sind und die Bundespolizei zig km entfernt, würde ich zuerst versuchen, die Feldjäger informieren.
Gegen Zivilisten dürfen die aber höchstens im Rahmen des allgemeinen Rechtes vorgehen.

http://www.feldjägertruppe.de/modules.php?...12478;topicseen


@ trooper
Aber warum darf die Bundespolizei den Bahnhof nicht verlassen um Präsenz zu zeigen oder um Platzverweise wie in diesem Fall auf dem Vorplatz des betreffenden Bahnhofs auszusprechen?

Das kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. In Hannover gehörte der Bahnhofsvorplatz zum Bahnhofsgelände. Dort stellte die Bahnpoliziei auch Knöllchen für Falschparker aus. Dort waren damals aber auch die Haltestellen der Bahnbusse. Ob es heute noch so ist, ist mir nicht bekannt.

hauseltr
@ trooper
Aber warum darf die Bundespolizei den Bahnhof nicht verlassen um Präsenz zu zeigen oder um Platzverweise wie in diesem Fall auf dem Vorplatz des betreffenden Bahnhofs auszusprechen?
Genau das ist der Punkt, den ich mich auch frage. Das war ja die Aussage der Beamten mir gegenüber.

Es ist in der Tat so, dass keine konkrete Straftat vorlag. Dennoch machte ich mir halt berechtigte Sorgen um dieses Kleinkind. Ob das anpöbeln der Passanten "eine Belästigung der Allgemeinheit o.ä." darstellt kann ich nicht beurteilen.

Und eben aus diesem Grund, so wurde mir gesagt, könne die Bundespolizei nicht einschreiten.

Folglich dürfte die Bundespolizei also eigentlich auch keine weitergehenden Rechte wie der DB eigene Sicherheitsdienst haben, der allerdings nur aufgrund der sogenannten "Jedermannsrechte" tätig wird. Hauptsächlich macht man hier vom allseits bekannten § 127 Abs. 1 StPo gebrauch.
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francis-braun
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Beitrag von francis-braun »

luc @ 30 Aug 2007, 11:07 hat geschrieben: Doch, mit den meisten Nachbarländern existieren diverse Abkommen. So darf die saarländische Polizei beispielsweise einen Bankräuber, welcher nach Frankreich flieht, noch verfolgen. Natürlich muss dieser nach seiner Festnahme dann an die französischen Behörden übergeben werden.
Deshalb habe ich ja die Schweiz gewählt, es gab und gibt meines Wissens nach kein Abkommen mit der Bundespolizei bezüglich Verfolgung von Straftaten bis in die Schweiz. Ich kenne einen Fall, bei dem 2 Beamten der deutschen Bundespolizei von einem Schweizer Gericht zu einer Geldstrafe verdonnert wurden, weil sie sich an einer Auffahrt zu einer schweizer Bank postierten, die Nummernkonten vergibt und alle deutschen Fahrzeuge nach mitgebrachtem Geld über 15000 € fragten.

LG Francis
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Trooper @ 30 Aug 2007, 12:39 hat geschrieben: Folglich dürfte die Bundespolizei also eigentlich auch keine weitergehenden Rechte wie der DB eigene Sicherheitsdienst haben, der allerdings nur aufgrund der sogenannten "Jedermannsrechte" tätig wird. Hauptsächlich macht man hier vom allseits bekannten § 127 Abs. 1 StPo gebrauch.
Naja - auf Bahngelände dürften die Befugnisse dann doch weitergehend sein als die der Bahnschützer :-)

Aber das mit dem Bahnhofsvorplatz ist ne interessante Frage - ich hab ein Buch zur Bahnpolizei als die Bahnpolizei noch zur Bahn gehörte, wo recht detailliert beschrieben ist in welchen Fällen man was machen darf als Bahnpolizist - u.a. ist wenn es ein Geschehen auf Bahngelände gibt und der Betroffene flüchtet aus dem Bahnhof raus ne Verfolgung zulässig. In wie weit das aber auf die Bundespolizei anwendbar ist habe ich keine Ahnung - nachdem die Bundespolizei ja doch noch mal was anderes ist als die damalige Bahnpolizei. Auf der anderen Seite kann man sich wohl schon vorstellen dass der Freistaat es nicht mag wenn die Bundespolizei auf ihrem Gebiet rummacht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
VT 609

Beitrag von VT 609 »

In diesem Fall mit der Bundespolizei und dem Bahnhofsvorplatz wäre vielleicht eine Art Nacheile sinnvoll. Ich stelle mir das so ähnlich vor wie bei der grenzüberschreitenden Nacheile: Die Bundespolizei darf die Verfolgung auch außerhalb des Bahngeländes fortsetzen, muß allerdings nach dem Ergreifen des Flüchtigen die Landespolizei verständigen.
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

@ francis

Ich kenne einen Fall, bei dem 2 Beamten der deutschen Bundespolizei von einem Schweizer Gericht zu einer Geldstrafe verdonnert wurden, weil sie sich an einer Auffahrt zu einer schweizer Bank postierten, die Nummernkonten vergibt und alle deutschen Fahrzeuge nach mitgebrachtem Geld über 15000 € fragten.

Na, gehört das nicht eher unter moderne Märchen, wie die "Vogelspinne in der Yuccapalme?"

Erst mal wäre die Bundespolizei dafür überhaupt nicht zuständig, sondern die Zollfahndung oder aber die Finanzämter!
Zweitens wären irgendwelche bejahenden Aussagen vor keinem Gericht beweisfähig, die würde jeder Rechtsanwalt zerpflücken.
Drittens wäre es möglich, das sich Beamte zwar die Nummernschilder von deutschen Fahrzeugen notieren. Aber ich kann auch in der Schweiz jede Bank betreten die ich will, warum auch immer.

Wenn so etwas passiert wäre, würde es aber bösen Ärger zwischen den beteiligten Ländern geben, als hier Schweiz gegen Deutschland.

Solltest Du passende Links dazu haben, bitte einstellen!

Ganz nebenbei gibt es auch in der Schweiz eine Bundespolizei! Falls da wirklich etwas in der Richtung war!


http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi...n/docid/1279605

lg
hauseltr
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

VT 609 @ 29 Aug 2007, 18:55 hat geschrieben: Die Zuständigkeiten der ehemaligen Bahnpolizei wurden mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 dem Bundesgrenzschutz übertragen. Dieser wurde vor ein oder zwei Jahren in "Bundespolizei" umbenannt. Somit ist die Bundespolizei für die Bahn zuständig.
das stimmt aber nur, sofern es die deutsche Reichsbahn betrifft. In den alten Bundesländern wurde die Bahnpolizei zum 01.04.1992 aufgelöst
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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423-Treiber
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Beitrag von 423-Treiber »

Ich finde dieses Zuständigkeitsgerangel ziemlich unnötig. Polizei ist Polizei, so sollten sowohl Bundes- als auch Landespolizei die gleichen Rechte haben, das ist doch echt Bürokratie pur!! Im Münchner Hbf gibt es ja auch noch eine Dienststelle der Landespolizei, die unter anderem auch Personenüberprüfungen im Hbf durchführen, wo man ja denken könnte dafür wäre die Bundespolizei da.
Catracho
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Beitrag von Catracho »

423-Treiber @ 30 Aug 2007, 16:47 hat geschrieben: Ich finde dieses Zuständigkeitsgerangel ziemlich unnötig. Polizei ist Polizei, so sollten sowohl Bundes- als auch Landespolizei die gleichen Rechte haben, das ist doch echt Bürokratie pur!!
Da gibt es eigentlich kein Zuständigkeitsgerangel, die Zuständigkeiten der Länderpolizeien und der Bundespolizei sind eigentlich klar geregelt. Und in Deutschland haben nunmal die Länder die Polizeigewalt inne und nicht der Bund, welcher in früheren Zeiten sogar noch weniger Kompetenzen in diesem Bereich hatte als heutzutage. Das hat in diesem Fall nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit der geschichtlichen Entwicklung des Polizeivollzugsdienstes in Deutschland seit 1945.
Mfg
Catracho
Theirs not to reason why, theirs but to do and die. - Alfred Tennyson
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francis-braun
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Beitrag von francis-braun »

@ hausaeltr:

Ja gut dann wars halt der Zoll, aber ist ja auch egal. Das ist nicht einfach nur geschwätz, ich sah im Fernsehn (letztes Jahr oder so) einmal eine Reportage (ich glaube es war bei Akte 06), in der ein Fernsehteam den deutschen Zoll bei einer solchen Aktion begleitete, die Zollbeamten fregten deutsche fahrzeugführer nach Bargeld im Wert von mehr als 15000 €. Ein Paar Wochen oder nen Monat später oder so las ich in der Zeitung von einem Gerichtsurteil gegen 2 Zollbeamten, ich vermute, dass es genau diese waren.

Hmmm ich habe auf die schnelle nur folgendes gefunden:
Aber die deutschen Behörden geben sich damit nicht zufrieden. Stüber weiss von deutschen Steuerfahndern, die schon mal in Zürich nach teuren deutschen Autos Ausschau halten.
Quelle: Facts.ch

Steht im neuntletzten Absatz in dem Text.

LG Francis
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hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

Natürlich fragt der Zoll an der deutschen Grenze nach, das ist bekannt und auch rechtens! Solche Berichte im Fernsehen habe ich auch gesehen! Denn der Ausreisende ist meldepflichtig, wenn er Summen über 15.000,00 € mit sich führt!

Zu der in dem von Dir genannten Artikel genannten Steuerfahndung: Die Steuerfahndungsstellen sind Dienststellen der Landesfinanzbehörden. (Wikepedia). Zitat: Aber die deutschen Behörden geben sich damit nicht zufrieden. Stüber weiss von deutschen Steuerfahndern, die schon mal in Zürich nach teuren deutschen Autos Ausschau halten.

Sollte da wirklich was gelaufen sein, ist es illegal! Zumindest, wenn sie die Leute ansprechen und befragen! SO dämlich wird auch ein deutscher Beamter der Steuerfahndung nicht sein!

Das können sie dann in Deutschland machen.

Jedenfalls war die Bundespolizei dabei nicht beteiligt!

Auch der Zoll ist eine Bundesbehörde!

hauseltr
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francis-braun
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Beitrag von francis-braun »

Es war aber nicht die Steuerfahndung in dem Fernsehbericht, da bin ich mir relativ sicher, Bundespolizei und Zoll kann man schonmal verwechseln, aber die Steuerfahndung ... neeeeeeee. Es war aber nicht auf deutschem Gebiet sondern auf schweizerischem. Deshalb gab es ja nacher das Gerichtsurteil von dem ich gelesen habe, dass die Beamten da schön doof sind, weiß ich auch, denn jeder Beamte wird wissen, dass da Ärger vorprogrammiert ist.

LG Francis
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