[M] Tarifrätsel Fahrradmitnahme

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
elba

Beitrag von elba »

Fall 1:

Herr A will sein Radl von München-Pasing nach Weilheim transportieren. Es hat ein Bahncard 50 und zahlt für die einfache Strecke 3,95 EUR. Er benutzt eine Regionalbahn die in Tutzing an der MVV-Grenze hält. Was kostet ihn die Mitnahme des Fahrrads?



Fall 2 (Beantwortung ist sinnvoll, wenn Fall 1 im Sinne der beteiligten Transportfirmen korrekt beantwortet wird):

Frau B will ihr Radl von Dorfen zum Münchner Ostbahnhof mitnehmen. Mit ihrer Bahncard 50 zahlt sie für die einfache Fahrt ebenfalls 3,95 EUR. Sie steigt in Dorfen in eine Regionalbahn, die auch an der MVV-Grenze in Markt Schwaben hält. Was kostet sie die Fahrradmitnahme und warum könnte es ein Problem mit dem Erwerb der notwendigen Fahrscheine geben?


Als Hilfsmittel zur Beantwortung der Fragen darf http://home.arcor.de/e.lauterbach/mvv-tip/...ahrrad2007.html oder andere im Web oder sonstwie vorhandene Information genutzt werden.


Edmund
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Beitrag von elba »

elba @ 29 Aug 2007, 16:40 hat geschrieben:Fall 1:

Herr A will sein Radl von München-Pasing nach Weilheim transportieren. Es hat ein Bahncard 50 und zahlt für die einfache Strecke 3,95 EUR. Er benutzt eine Regionalbahn die in Tutzing an der MVV-Grenze hält. Was kostet ihn die Mitnahme des Fahrrads?






Als Hilfsmittel zur Beantwortung der Fragen darf http://home.arcor.de/e.lauterbach/mvv-tip/...ahrrad2007.html oder andere im Web oder sonstwie vorhandene Information genutzt werden.
Also, die zweite Frage habe ich ziemlich verhunzt. Und die "Bearbeiten"-Funktion ist schon abgängig :( .

Also hier das, was eigentlich errätselt werden soll:
Fall 2 (Beantwortung ist sinnvoll, wenn Fall 1 im Sinne der beteiligten Transportfirmen korrekt beantwortet wird):

Frau B will ihr Radl von Dorfen zum Münchner Ostbahnhof mitnehmen. Sie hat eine Bahncard 25, eine gültige MVV-Monatskarte Zone 1 bis 8 und steigt in Dorfen in eine Regionalbahn, die auch in Markt Schwaben hält. Dadurch bezahlt sie für sich lediglich noch 3,60 EUR bis zur MVV-Grenze. Was kostet sie die Fahrradmitnahme und warum könnte es ein Problem mit dem Erwerb der notwendigen Fahrscheine geben?
Ich hoffe das stimmt jetzt ungefähr. Schauen wir mal.

Edmund
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Beitrag von 423-Treiber »

Naja, ich würde mal vorschlagen im Fall 1 nimmt sich der gute Herr ne MVV-Fahradtageskarte zu 2,50 Euro und kann ab Tutzing sein Radl kostenlos weiterbefördern. Im Fall 2 muss eh ne Fahrradtageskarte Bayern zu 4,50 Euro gelöst werden, da es ab Dorfen keine kostenlose Beförderung gibt, aber weshalb es beim Erwerb der Fahrscheine Probleme geben soll --- k.A.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Wenn das Fahrrad eine maximale Reifengrösse von 20 Zoll hat, oder zussammengeklappt werden kann, kostet es in beiden Fällen nichts.
elba

Beitrag von elba »

Herr A und Frau B sind mit normalen Fahrräder mit mehr als 20 Zoll Reifengröße unterwegs.
Ist das mit der kostenlosen Mitnahme unter 20 Zoll eigentlich eine bayerische Spezialität oder gilt das auch in anderen Bundesländern?

Ach ja - die von 423-Treiber vorgeschlagene Lösung für Fall 1 ist offiziell inkorrekt.

Edmund
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Beitrag von 423-Treiber »

elba @ 29 Aug 2007, 22:48 hat geschrieben: Ach ja - die von 423-Treiber vorgeschlagene Lösung für Fall 1 ist offiziell inkorrekt.
Naja, es ist eher eine Grauzone, ist nämlich soweit ich finden konnte nicht genau geregelt, denn es gibt einen Passus im S-Bahn-Tarif des MVV, der es ja zulässt innerhalb des MVV-Tarifgebietes eine MVV-Fahrkarte zu besitzen und ab Verbundgrenze eine DB-Fahrkarte. In diesem Fall hat das Fahrrad bis Tutzing das MVV-Ticket und ab Tutzing ist es nach DB-Tarif befreit. Ein Mischen von DB-Tarif für Besitzer und MVV-Tarif für Fahrrad ist in den mir bekannten Unterlagen nicht explizit ausgeschlossen.

Alternativ könnte Herr A ab Tutzing ja auch radeln bis Weilheim, geht´s eh fast nur bergab, zumindest auf der Bahnstrecke... :lol:
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Beitrag von hauseltr »

elba @ 29 Aug 2007, 23:48 hat geschrieben: Herr A und Frau B sind mit normalen Fahrräder mit mehr als 20 Zoll Reifengröße unterwegs.
Ist das mit der kostenlosen Mitnahme unter 20 Zoll eigentlich eine bayerische Spezialität oder gilt das auch in anderen Bundesländern?

Ach ja - die von 423-Treiber vorgeschlagene Lösung für Fall 1 ist offiziell inkorrekt.

Edmund
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Kostenlos bei demontierten oder zusammengeklappten Fahrrädern, wenn diese verpackt sind und so in der Gepäckablage untergebracht werden können!

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Jean
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Beitrag von Jean »

wenn diese verpackt sind und so in der Gepäckablage untergebracht werden können!
Na ja, bei den Dostos passt ja nicht mal normales Gepäck dort...
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
elba

Beitrag von elba »

Wir lösen das jetzt auf - soweit es geht.


Am 23.8. war im Bayernteil der SZ die 16. Folge der Artikelserie "Unsere Bahn" zu lesen - überschrieben mit "Nach Radltour Stress in Tutzing". Außer der Beschreibung von allerhand Problemen, die entweder vermeidbar oder keine waren, fiel mir der folgende Abschnitt auf:
Die Fahrgäste haben mit dem Bayern-Ticket ein Angebot nach dem Tarif der Deutschen Bahn genutzt, entgegnet eine DB-Sprecherin. Darum sei für die Fahrradmitnahme von München bis Tutzing eine Fahrradtageskarte der DB für 4,50 Euro erforderlich. Es sei leider nicht möglich, eine Fahrradkarte gemäß MVV-Tarif mit einem Fahrschein gemäß DB-Tarif zu kombinieren, auch wenn man für eine Teilstrecke die S-Bahn benutze.
Da ja die Fahrradmitnahme südlich von Tutzing kostenfrei ist, man im MVV nur 2,50 EUR bezahlt und man normalerweise an der MVV-Grenze (wenn dort der Zug hält) MVV- und DB-Tickets kombinierbar sind, war ich bisher davon ausgegangen, daß der Preis für die Fahrradmitnahme nach südlich von Tutzing sich durch die Summe 2,50 EUR (MVV) plus 0 EUR (DB) definiert. Meine Annahme stand also im Widerspruch zur zitierten DB-Sprecherin und ich dachte, frag ich doch mal den MVV. Der hat es sich mit seiner Antwort dann einfach gemacht, und die DB gefragt:
... nachdem es sich bei der "Grundkarte" um einen Fahrschein der DB handelt, greifen die Bestimmungen des ein- und ausbrechenden Verkehrs der DB. Nach Rückfrage beim Fachdienst der DB wurde die Aussage der Pressesprecherin bestätigt. Der MVV-Tarif greift nur für Fahrten innerhalb des Verbundes.
Damit wäre Frage 1 beantwortet: Herr A braucht trotz kostenloser Fahrradmitnahme südlich von Tutzing eine DB-Fahrradkarte zu 4,50 EUR.


Nun - die Aussage des Ganzen ist ja irgendwie, daß sich eine MVV-Fahrradkarte nicht mit einem DB-Fahrschein für die Begleitperson kombinieren läßt. Daraus könnte man schließen, daß umgekehrt eine DB-Fahrradkarte sich nicht mit einem MVV-Fahrschein kombinieren läßt. Das wäre irgendwie logisch, weil es aber nicht um Logik, sondern um ÖV-Tarife geht, muß das nicht richtig sein. Die Antwort auf Frage 2 (in der von mir korrigierten Form) ist daher etwas unsicher.

Aber wenn die DB-Fahrradkarte sich nicht mit einem MVV-Fahrschein kombinieren läßt, dann kann Frau B nicht ab Markt Schwaben mit ihrem MVV-Abo plus der DB-Fahrradkarte fahren. Sie muß entweder ab Markt Schwaben zusätzliche eine MVV-Fahrradkarte haben (hier entsteht evtl, das Problem mit dem Fahrscheinerwerb, weil sie vielleicht in M.Schwaben den Zug verlassen, am MVV-Automaten die Fahrradkarte ziehen und dann irgendwann mit der S-Bahn weiterfahren). Oder - bei BC-Besitzern leicht günstiger - sie muß einen DB-Fahrschein nicht bis M.Schwaben sondern direkt bis Ostbf erwerben und kann diesen natürlich zusammen mit der DB-Fahrradkarte nutzen.

Alle Klarheiten beseitigt?

Edmund
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Beitrag von 423-Treiber »

elba @ 30 Aug 2007, 19:53 hat geschrieben:Aber wenn die DB-Fahrradkarte sich nicht mit einem MVV-Fahrschein kombinieren läßt, dann kann Frau B nicht ab Markt Schwaben mit ihrem MVV-Abo plus der DB-Fahrradkarte fahren. Sie muß entweder ab Markt Schwaben zusätzliche eine MVV-Fahrradkarte haben (hier entsteht evtl, das Problem mit dem Fahrscheinerwerb, weil sie vielleicht in M.Schwaben den Zug verlassen, am MVV-Automaten die Fahrradkarte ziehen und dann irgendwann mit der S-Bahn weiterfahren). Oder - bei BC-Besitzern leicht günstiger - sie muß einen DB-Fahrschein nicht bis M.Schwaben sondern direkt bis Ostbf erwerben und kann diesen natürlich zusammen mit der DB-Fahrradkarte nutzen.
Zumindest diese Frage lässt sich aber recht klar beantworten, denn die Fahrradtageskarte Bayern wird im MVV-Tarif im Absatz 7.2 des Anhang 4 explizit genannt:
MVV-Tarif Anhang 4
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern der Deutschen Bahn AG wird im MVV-Gesamtnetz
anerkannt und gestattet die Mitnahme von Fahrrädern gemäß Ziffer 3 gestattet. Die
zeitlichen Beschränkungen gemäß Ziffer 6 sind zu beachten.
Und die Begründung der Pressesprecherin kann ich irgendwie nicht genau nachvollziehen, zumindest nicht unter Zuhilfenahme des MVV-Tarifwerkes und den BB der DB AG, dort ist nämlich nichts von einem Verbot der Kombination von Verbund- und DB-Tarif zu finden.
Allerdings stellt das Bayern-Ticket eine Besonderheit dar, dort heisst es nämlich im Absatz zum Bayern-Ticket:
BB Personenverkehr
4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrrad-Tageskarte Bayern zu erwerben.
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern-
Tickets/Bayern-Tickets Single.
Also denkt man, okay es muss eine Fahrrad-Tageskarte Bayern her, wenn nicht gleich im nächsten Abschnitt eine Einschränkung zu finden wäre:
BB Personenverkehr
4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose
Mitnahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme in Verkehrsverbünden
gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde.
Hmm, dann doch ne MVV-Fahrradkarte... :blink:
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Am Besten kein Fahrrad mitnehmen... :blink:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Ein Fahrrad transportiert man auch nur dann in der S-Bahn, wenn die Panne während bei der Radltour nicht vor Ort zu beheben ist... ;)
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Rathgeber @ 31 Aug 2007, 00:41 hat geschrieben: Ein Fahrrad transportiert man auch nur dann in der S-Bahn, wenn die Panne während bei der Radltour nicht vor Ort zu beheben ist... ;)
Ja. ;)

Oder, wenn man nicht nur S- und U-Bahn fährt, holt man sich eine Fahrrad-Tageskarte fürn MVV und wenn man auch einen Regionalzug betritt, dann eine "Regio-Tageskarte". Schon sind alle Probleme aus der Welt geschafft (Sperrzeiten usw. sind natürlich zu beachten).
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

ET 423 @ 31 Aug 2007, 00:49 hat geschrieben: (Sperrzeiten usw. sind natürlich zu beachten).
Mit Tageskarte [DB] IMHO nicht... Beförderung nach BBPV, nicht nahc Verbund...
elba

Beitrag von elba »

423-Treiber @ 31 Aug 2007, 00:34 hat geschrieben:MVV-Tarif Anhang 4
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern der Deutschen Bahn AG wird im MVV-Gesamtnetz
anerkannt und gestattet die Mitnahme von Fahrrädern gemäß Ziffer 3 gestattet. Die
zeitlichen Beschränkungen gemäß Ziffer 6 sind zu beachten.
Danke - daran hätte ich denken sollen - die Fahrradkarte BY gilt ja sogar in der U-Bahn und ist damals extra als besonderes bayerisches Produkt eingeführt worden.
Und die Begründung der Pressesprecherin kann ich irgendwie nicht genau nachvollziehen, zumindest nicht unter Zuhilfenahme des MVV-Tarifwerkes und den BB der DB AG, dort ist nämlich nichts von einem Verbot der Kombination von Verbund- und DB-Tarif zu finden.
So dachte ich das auch, und habe deshalb beim MVV nachgefragt.
BB Personenverkehr
4.2.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse
C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrrad-Tageskarte Bayern zu erwerben.
Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern-
Tickets/Bayern-Tickets Single.
Das ist aber auch eine komische Regelung. Was ist, wenn ich mit BaWü-Ticket und BY-Ticket mein Fahrrad von M nach S schaffen will? Warum reicht dann nicht die bundesweite Fahrradkarte? Was hat die Firma DB von solchen Klauseln, die nur ein kleine Gruppe von Kunden trifft (die aber ggf. unerwartet) und finanziell daher kaum was bringen dürfte? Ist das Regelungswut oder Dummheit oder steckt da der Aufgabenträger dahinter (womit man diese Fragen an ihn stellen muß)?
BB Personenverkehr
4.2.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose
Mitnahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme in Verkehrsverbünden
gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde.
Also
- die DB schreibt in den BB die Verbünde sind zuständig,
- der MVV hält sich aber nicht für zuständig und fragt die DB,
- diese sieht sich dann plötzlich doch zuständig und antwortet abweichend von den eigenen BB?????

Edmund
elba

Beitrag von elba »

ET 423 @ 31 Aug 2007, 00:39 hat geschrieben:Am Besten kein Fahrrad mitnehmen... :blink:
Oh Gott, schon wieder habe ich mich an MVV und DB vergriffen, indem ich mein Radl am Samstagmorgen zuerst von Unterschleißheim nach Geltendorf per S-Bahn und DB geschafft habe und dann am Abend per RB und S-Bahn von Murnau nach Unterschleißheim.

Bekenne mich schuldig und büße durch weiteres tägliches S1-Benutzen!

Edmund B)
elba

Beitrag von elba »

JeDi @ 31 Aug 2007, 08:28 hat geschrieben: Mit Tageskarte [DB] IMHO nicht... Beförderung nach BBPV, nicht nahc Verbund...
Habe ich auch schonmal geklärt: auch mit DB-Fahrradkarte gelten in S- und U-Bahnen die MVV-Sperrzeiten. Das wird sich wohl ebenfalls aus BB 4.2.2 "Für die Fahrradmitnahme in Verkehrsverbünden gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde." ableiten lassen.

Edmund
konsti
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Beitrag von konsti »

Und in den MVV-Bestimmungen (Anhang 4) steht:
7.2 Die Fahrrad-Tageskarte Bayern der Deutschen Bahn AG wird im MVV-Gesamtnetz
anerkannt und gestattet die Mitnahme von Fahrrädern gemäß Ziffer 3 gestattet. Die
zeitlichen Beschränkungen gemäß Ziffer 6 sind zu beachten.
6. Zeitliche Beschränkungen
Die Mitnahme von Fahrrädern ist montags bis freitags (ausgenommen feiertags) von
6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht erlaubt.
61
Während der Schulferien ist die Mitnahme von Fahrrädern in der Zeit zwischen 6.00
Uhr und 9.00 Uhr nicht erlaubt.
Innerhalb dieser Sperrzeiten dürfen Fahrten mit Fahrrädern weder begonnen noch
beendet werden.
Die zeitlichen Mitnahmebeschränkungen gelten nicht bei Beförderung der Fahrräder
in Gepäckwagen, Fahrradabteilen und Mehrzweckabteilen der in den Fahrplänen für
die Fahrradbeförderung zugelassenen Züge des Regionalverkehrs.
Das Fahrrad wärend der Sperrzeit mitzunehmen, kostet übrigens 40,00 EURO Strafe, die Fahrt darf dann erst nach Ende der Sperrzeit vortgesetzt werden, dass regelt 7.4:
7.4 Ein Fahrgast mit Fahrrad, der ohne gültige Fahrkarte für sein Fahrrad gemäß Ziffer
7.1 bis 7.3 angetroffen wird, hat für die Fahrradbeförderung ein erhöhtes Beförderungsentgelt
von 40,00 € zu zahlen. Das gleiche gilt für einen Fahrgast mit Fahrrad,
der innerhalb der in Ziffer 6 genannten Sperrzeiten in den Zügen angetroffen wird.
Die Weiterfahrt ist bis zum Ende der Sperrzeiten ausgeschlossen.
LG
Konsti
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Beitrag von TramPolin »

konsti @ 31 Aug 2007, 11:33 hat geschrieben: Das Fahrrad wärend der Sperrzeit mitzunehmen, kostet übrigens 40,00 EURO Strafe, die Fahrt darf dann erst nach Ende der Sperrzeit vortgesetzt werden
40 EUR sind bitter, das übersteigt den Restwert meines Rades um ein Vielfaches :D

"Das Rad da?" - "Keine Ahnung, wem das gehört, mir jedenfalls nicht".

Nein, das war nur Ernst, wenn ich wirklich versehentlich in die Sperrzeit reinrutsche, stehe ich zu meinem Stahlschrott und zahle...
elba

Beitrag von elba »

TramPolin @ 31 Aug 2007, 11:43 hat geschrieben:40 EUR sind bitter, das übersteigt den Restwert meines Rades um ein Vielfaches :D
"Das Rad da?" - "Keine Ahnung, wem das gehört, mir jedenfalls nicht".
Nein, das war nur Ernst, wenn ich wirklich versehentlich in die Sperrzeit reinrutsche, stehe ich zu meinem Stahlschrott und zahle...
Also in der S1 in Gegenlastrichtung und außerhalb der Münchner Stadtgrenzen sehe ich mehrfach wöchentlich Fahrräder während der Sperrzeit. Habe noch nie gesehen, daß die S-Bahn-Wache da einen 40er-verhängt hat. Das sind zum Teil immer dieselben Leute, die ihr Fahrrad morgens nach Freising oder so mitnehmen. Hätten die mal 40 EUR gezahlt, würden sie das vielleicht nicht so regelmäßig tun.

Da unter diesen Bedingungen - Gegenlastrichtung und außerhalb der Münchner Stadtgrenzen - Platz da ist, könnte man eine tolerante Handhabung positiv sehen. Andererseits werden genau die Leute bestraft, die sich an die Spielregeln halten. Was wiederum das Einhalten der Spielregeln auch bei wichtigeren Sachen nicht unbedingt fördert.

Edmund
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Beitrag von TramPolin »

elba @ 31 Aug 2007, 12:06 hat geschrieben: Also in der S1 in Gegenlastrichtung und außerhalb der Münchner Stadtgrenzen sehe ich mehrfach wöchentlich Fahrräder während der Sperrzeit. Habe noch nie gesehen, daß die S-Bahn-Wache da einen 40er-verhängt hat. Das sind zum Teil immer dieselben Leute, die ihr Fahrrad morgens nach Freising oder so mitnehmen. Hätten die mal 40 EUR gezahlt, würden sie das vielleicht nicht so regelmäßig tun.

Da unter diesen Bedingungen - Gegenlastrichtung und außerhalb der Münchner Stadtgrenzen - Platz da ist, könnte man eine tolerante Handhabung positiv sehen. Andererseits werden genau die Leute bestraft, die sich an die Spielregeln halten. Was wiederum das Einhalten der Spielregeln auch bei wichtigeren Sachen nicht unbedingt fördert.

Edmund
Das ist ja interessant.

Mit einer ähnlichen Logik könnte man bei Rentnern und Pensionären, die in der Sperrzeit mit ihrer Isarcard 60 nur in S-Bahnen unterwegs sind, die nur mäßig gefüllt sind, auch Gnade vor Recht walten lassen, oder? Nun gut, einen Unterschied sehe ich, in einem Fall wird eine Person befördert, die ordnungsgemäß für sich bezahlt hat, für das Rad auch bezahlt hat, und wo der einzige Fehler darin liegt, dass das mitgeführte Rad in der Sperrzeit befördert wurde.

Im anderen Fall fährt die Person "komplett" schwarz, denn für die Sperrzeit wurde ja nichts separat entrichtet.

Wie auch immer, ich werde mich an die Fahrrad-Sperrzeiten halten. Aber wenn ich mal - versehentlich - in diese reinrutsche, weiß ich, dass ich mit etwas Glück hier mit einem blauen Auge davonkomme.
elba

Beitrag von elba »

TramPolin @ 31 Aug 2007, 12:16 hat geschrieben:Das ist ja interessant.

Mit einer ähnlichen Logik könnte man bei Rentnern und Pensionären, die in der Sperrzeit mit ihrer Isarcard 60 nur in S-Bahnen unterwegs sind, die nur mäßig gefüllt sind, auch Gande vor Recht walten lassen, oder? Nun gut, einen Unterschied sehe ich, in einem Fall wird eine Person befördert, die ordnungsgemäß für sich bezahlt hat, für das Rad auch bezahlt hat, und wo der einzige Fehler darin liegt, dass das mitgeführte Rad in der Sperrzeit befördert wurde.
Also ich weiß nicht, wie repräsentativ meine Beobachtungen sind. Bzgl der Häufigkeit ist es aber schon auffallend. Und Kontrollpersonal wird sich mit Priorität um Leute ohne Fahrschein kümmern. Da sich da eigentlich auch immer jemand findet, bleiben die Fahrräder vielleicht einfach aus Zeitgründen ungerügt.

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Beitrag von konsti »

Ich denke, dass bei ner leeren S-Bahn ein Auge zugedrückt wird. Denke dass diese Regel nur in den Beförderungsbedingungen steht, dass man was gegen Leute machen kann, die meinen ihr Rad in der HVZ in ne volle S-Bahn reinstopfen zu müssen.
LG
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Beitrag von TramPolin »

elba @ 31 Aug 2007, 12:25 hat geschrieben: Da sich da eigentlich auch immer jemand findet, bleiben die Fahrräder vielleicht einfach aus Zeitgründen ungerügt.
O.k, das kann natürlich auch sein. Wie gesagt, ich habe nicht vor, demnächst in Sperrzeiten mit meinem Schrott, das gewisse Ähnlichkeiten mit einem Fahrrad hat, in der S-Bahn unterwegs zu sein. :)
elba

Beitrag von elba »

konsti @ 31 Aug 2007, 12:31 hat geschrieben:Ich denke, dass bei ner leeren S-Bahn ein Auge zugedrückt wird. Denke dass diese Regel nur in den Beförderungsbedingungen steht, dass man was gegen Leute machen kann, die meinen ihr Rad in der HVZ in ne volle S-Bahn reinstopfen zu müssen.
Ich bin ein ziemlicher Gegner solcher Regelungen. Wie gesagt: man bestraft die Leute, die vielleicht auch vor 9 gerne ihre Fahrrad mitnehmen, und es nicht tun, weil sie sich natürlich an die Tarifbestimmungen halten. Entweder ist eine Regel richtig - dann sollte man auch konsequent sein. Oder sie ist nicht richtig - dann sollte man sie ändern.

(ich bin da vielleicht nicht der richtige, um Verbundbestimmungen zu entwerfen, aber man könnte z.B. bei Sperrzeitverstößen ein Reduzierung der 40 EUR auf 5 EUR vorsehen, wenn keine Behinderung vorliegt; oder in bestimmten Fällen eine Fahrradmitnahme nur im Mehrzweckabteil, aber nicht in den Einstiegräumen vorsehen)

Fahrradmitnahme ist sowieso ein schwieriges Thema. Ich bin auch nicht unbedingt ein Anhänger der kostenlosen Fahrradmitnahme - das führt auf Strecken wie M - GAP nur zu noch mehr Chaos, als dort an schönen Tagen sowieso schon ist.

Edmund
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Wie wäre einfache Regelung

Sperrzeit 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr an alle S-Bahnen Richtung Innenstadt bis Zone 1.

Sperrzeit 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an alle S-Bahnen Richtung Außenstadt ab Zone 1.

Bei U-Bahnen gilt Sperrzeit von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an alle Richtungen.
Vielleicht könnte eine Ausnahme für U-Bahn ergänzen: Ab Studentenstadt Richtung Forschungszentrum.
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Beitrag von TramPolin »

Dol-Sbahn @ 31 Aug 2007, 13:36 hat geschrieben: Wie wäre einfache Regelung

Sperrzeit 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr an alle S-Bahnen Richtung Innenstadt bis Zone 1.

Sperrzeit 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an alle S-Bahnen Richtung Außenstadt ab Zone 1.

Bei U-Bahnen gilt Sperrzeit von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an alle Richtungen.
Vielleicht könnte eine Ausnahme für U-Bahn ergänzen: Ab Studentenstadt Richtung Forschungszentrum.
Wenn man jetzt noch anfängt, zig Ausnahmen, Richtungen und Streckenabschnitte zu definieren, blickt niemand mehr durch. Da finde ich elbas Vorschlag schon erheblich sinnvoller: 5 EUR, wenn niemand behindert wird, und - als Ergänzung - Verzicht in diesem Fall auf eine Strafverfolgung, auch im Wiederholungsfall.

Dass ich beim 2. oder 3. Mal Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machen, wenn ich ein Fahrrad, für das ich bezahlt habe, während der Sperrzeit in der S-Bahn mitführe, obwohl ich niemand behindere, finde ich nämlich ganz schön hart. Solche Regelungen führen nur dazu, dass das mitgeführte Rad dann auf einmal niemand mehr gehören will und dann von der Deutschen Bahn entsorgt werden muss.
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Beitrag von Dol-Sbahn »

TramPolin @ 31 Aug 2007, 14:16 hat geschrieben: Da finde ich elbas Vorschlag schon erheblich sinnvoller: 5 EUR, wenn niemand behindert wird, und - als Ergänzung - Verzicht in diesem Fall auf eine Strafverfolgung, auch im Wiederholungsfall.
Also immer 5 € blechen, wenn ich während Sperrzeit mit dem Fahrrad benutze?

Meine Regelung dient dazu, dass ich mit der S8 ab MJK Richtung Ismaning mit dem Fahrrad um 8:30 Uhr mitnehmen kann ohne 5 € zu blechen. Oder so...

Oder habe ich , sorry, falsch verstanden? Ihr meint: 5 € blechen, wenn behindert wird?
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Beitrag von TramPolin »

Dol-Sbahn @ 31 Aug 2007, 14:30 hat geschrieben: Also immer 5 € blechen, wenn ich während Sperrzeit mit dem Fahrrad benutze?

Meine Regelung dient dazu, dass ich mit der S8 ab MJK Richtung Ismaning mit dem Fahrrad um 8:30 Uhr mitnehmen kann ohne 5 € zu blechen. Oder so...

Oder habe ich , sorry, falsch verstanden? Ihr meint: 5 € blechen, wenn behindert wird?
Elbas Vorschlag mit den 5 EUR würde die Fahrradmitnahme nicht legitimieren, würde aber die Strafe reduzieren, da die Schwere der Schwarzfahrens geringer ist. Man würde dann ganz offiziell sagen, es liegt zwar ein Schwarzfahren vor, aber es wurde ja eigentlich bezahlt und gleichzeitig wurde niemand behindert.

Bei Verkehrsdelikten wird ja auch oft unterschieden, etwa Rotlichtverstoß mit und ohne Verkehrsgefährdung.

Bei elbas Idee müssten selbstverständlich weiterhin 40 EUR entrichtet werden, wenn für das Rad nicht bezahlt wurde und/oder Fahrgäste behindert werden. Das Problem ist sicher, dass nicht immer eindeutig geklärt werden kann, ob eine Behinderung vorliegt. Da hat ein Kontrolleur einen schlechten Tag und verhängt die vollen 40 EUR, obwohl der Zug nur mäßig bis gut gefüllt ist, aber nicht übermäßig bis sardinenbüchsenartig.
nichtzuständig
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Beitrag von nichtzuständig »

Eine Frage gilt eigentlich die MVV-Fahradkarte auch auf "DB-Strecken im MVV" also KBS-930 Freising-Moosburg, KBS-940 / KBS-948 / KBS-950 / und in der BOB (M-Hbf - Holzirchen) ?
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