[M] Fragen zum Preissystem
Ich fahre viel im öffentlichen Verkehrsnetz von München rum und versuche natürlich immer so billig wie möglich wegzukommen. Nun bin ich auf ein paar Fragen gestoßen, die ich nicht mit voller Sicherheit beantworten kann:
1) Ich habe ein Bayern-Ferienticket von der Bahn. Damit kann ich unter anderem in Regionalzügen und in der Münchner SBahn rumfahren, nicht jedoch in der UBahn. An der SBahn wird kräftig rumgebaut und dadurch wird man gelegentlich von Plakaten/Durchsagen im Zug dazu aufgefordert auf die UBahn auszuweichen. Darf ich in diesem Fall ohne weiteren Aufpreis mit der UBahn fahren (natürlich nur auf der Ausweichstrecke)?
2) Ich möchte vom Hauptbahnhof zum Leonrodplatz. Es wäre möglich mit der U1 eine Station zum Stieglmaierplatz zu fahren, und dann 3 Stationen mit der Tram 20/21. Schneller und bequemer wäre es jedoch, direkt mit der Tram 20/21 vom Hauptbahnhof 5 Stationen zum Leonrodplatz zu fahren. Die erste dieser beiden Möglichkeiten fällt unter die Kurzstreckenregelung, die zweite jedoch nicht. (Kurzstrecke: höchstens 4 Stationen, davon höchstens 2 mit U- oder SBahn.) Falls ich nun nur eine Kurzstrecke lösen möchte, bin ich dann gezwungen die unbequeme Variante zu nehmen, oder kann ich in diesem Fall auch die 5 Stationen mit der Tram fahren?
3) Ist es legal, eine Kurzstrecke im Hauptbahnhof am UBahn-Eingang zu stempeln und dann aber mit der Tram (max. 4 Stationen) zu fahren?
Gefühlsmäßig würde ich die Fragen mit ja, nein, ja beantworten. Vielleicht kann mir ja hier jemand eine definitive Antwort geben.
Danke!
~michael
1) Ich habe ein Bayern-Ferienticket von der Bahn. Damit kann ich unter anderem in Regionalzügen und in der Münchner SBahn rumfahren, nicht jedoch in der UBahn. An der SBahn wird kräftig rumgebaut und dadurch wird man gelegentlich von Plakaten/Durchsagen im Zug dazu aufgefordert auf die UBahn auszuweichen. Darf ich in diesem Fall ohne weiteren Aufpreis mit der UBahn fahren (natürlich nur auf der Ausweichstrecke)?
2) Ich möchte vom Hauptbahnhof zum Leonrodplatz. Es wäre möglich mit der U1 eine Station zum Stieglmaierplatz zu fahren, und dann 3 Stationen mit der Tram 20/21. Schneller und bequemer wäre es jedoch, direkt mit der Tram 20/21 vom Hauptbahnhof 5 Stationen zum Leonrodplatz zu fahren. Die erste dieser beiden Möglichkeiten fällt unter die Kurzstreckenregelung, die zweite jedoch nicht. (Kurzstrecke: höchstens 4 Stationen, davon höchstens 2 mit U- oder SBahn.) Falls ich nun nur eine Kurzstrecke lösen möchte, bin ich dann gezwungen die unbequeme Variante zu nehmen, oder kann ich in diesem Fall auch die 5 Stationen mit der Tram fahren?
3) Ist es legal, eine Kurzstrecke im Hauptbahnhof am UBahn-Eingang zu stempeln und dann aber mit der Tram (max. 4 Stationen) zu fahren?
Gefühlsmäßig würde ich die Fragen mit ja, nein, ja beantworten. Vielleicht kann mir ja hier jemand eine definitive Antwort geben.
Danke!
~michael
Dein Gefühl hat dich eigentlich nicht getrügt 
Zu 1.: Ja
Ja deswegen, weil du normalerweise mit dem Ticket die S-Bahn uneingeschränkt nützen könnstet. Da aber die Sperrungen da sind (und du nichts dafür kannst; höhere Gewalt nennt sich das
), und ein Ausweichen unumgänglich ist, ist es dir erlaubt, während der Sperrungen auch mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu fahren. Natürlich nur im Raum der Sperrungen; wie du schon gesagt hast.

Zu 2.: nein
Du mußt zwei Streifen löhnen. Warum? Weil eine Station mit der U-Bahn zwei Stationen mit Tram oder Bus entspricht. Dann noch drei Stationen Trambahn und dann hast du 5 Stationen, und da ist die Kurzstrecke nicht mehr gültig. Wenn du immer genau wissen willst, was wie viel kostet und wie du am Schnellsten voran kommst, kann ich dir die elektronische Fahrplanauskunft des MVV empfehlen.

Zu 3.: Ja
Wo du am Hauptbahnhof z.B. stempelst, ist egal. Die Entwerter stempeln so, daß ein Kontrolleur erkennt, an welchem Bahnhof du warst. Welcher Entwertungsautomat das ist, spielt keine Rolle.

Hoffe, daß ich dir ein bißchen helfen konnte

Grüße
ET 423

Zu 1.: Ja
Ja deswegen, weil du normalerweise mit dem Ticket die S-Bahn uneingeschränkt nützen könnstet. Da aber die Sperrungen da sind (und du nichts dafür kannst; höhere Gewalt nennt sich das



Zu 2.: nein
Du mußt zwei Streifen löhnen. Warum? Weil eine Station mit der U-Bahn zwei Stationen mit Tram oder Bus entspricht. Dann noch drei Stationen Trambahn und dann hast du 5 Stationen, und da ist die Kurzstrecke nicht mehr gültig. Wenn du immer genau wissen willst, was wie viel kostet und wie du am Schnellsten voran kommst, kann ich dir die elektronische Fahrplanauskunft des MVV empfehlen.


Zu 3.: Ja
Wo du am Hauptbahnhof z.B. stempelst, ist egal. Die Entwerter stempeln so, daß ein Kontrolleur erkennt, an welchem Bahnhof du warst. Welcher Entwertungsautomat das ist, spielt keine Rolle.


Hoffe, daß ich dir ein bißchen helfen konnte


Grüße
ET 423
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Danke für deine Antwort!
Ich hab noch ein paar Ergänzungen:
1) Folgende Situation: Ich komme werktags bei gesperrtem Stammstreckentunnel mit der S7 von Südosten. Im Zug werde ich dann bereits in Neuperlach Süd darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf die U5 umsteigen könne. Wäre es dann zulässig, zum Beispiel bereits am Odeonsplatz auszusteigen (für den Fall dass an der Sperre kontrolliert wird), oder darf ich nur an SBahn-Stationen aussteigen (z.B. Stachus oder Hauptbahnhof)?
2)
von der MVV Seite:
3)
Es gibt Trambahnlinien, die 2mal hintereinander am Hauptbahnhof halten: z.B. Hauptbahnhof + Hauptbahnhof Nord. Darf ich nun mit der Karte mit dem UBahn-Stempel auch am Hauptbahnhof Nord einsteigen? Und falls das geht: Wie will ein Kontrolleur für die Kurzstreckenregelung feststellen, an welcher der beiden Stationen ich eingestiegen bin?
Ich hab noch ein paar Ergänzungen:
1) Folgende Situation: Ich komme werktags bei gesperrtem Stammstreckentunnel mit der S7 von Südosten. Im Zug werde ich dann bereits in Neuperlach Süd darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf die U5 umsteigen könne. Wäre es dann zulässig, zum Beispiel bereits am Odeonsplatz auszusteigen (für den Fall dass an der Sperre kontrolliert wird), oder darf ich nur an SBahn-Stationen aussteigen (z.B. Stachus oder Hauptbahnhof)?
2)
von der MVV Seite:
Deshalb stimmt diese Aussage so nicht:Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens zwei mit S- und U-Bahn – auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird. Kombinationen, z. B. zwei Haltestellen mit der U-Bahn und zwei mit dem Bus, sind möglich. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt.
Eine Station mit der UBahn und danach drei mit der Tram sind also definitiv eine Kurzstrecke, der Leonrodplatz ist also mit einer Kurzstrecke erreichbar. Die Frage ist nun, ob ich in diesem Fall gezwungen bin, die unlogische Kurzstreckenverbindung zu nehmen oder ob ich auch direkt mit der Tram fahren darf.Du mußt zwei Streifen löhnen. Warum? Weil eine Station mit der U-Bahn zwei Stationen mit Tram oder Bus entspricht.
3)
Es gibt Trambahnlinien, die 2mal hintereinander am Hauptbahnhof halten: z.B. Hauptbahnhof + Hauptbahnhof Nord. Darf ich nun mit der Karte mit dem UBahn-Stempel auch am Hauptbahnhof Nord einsteigen? Und falls das geht: Wie will ein Kontrolleur für die Kurzstreckenregelung feststellen, an welcher der beiden Stationen ich eingestiegen bin?
- Boris Merath
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Da Du werktags sagst, glaube ich nicht dass man in diesem Fall die U-Bahn benutzen darf, da die Stammstrecke ja nicht komplett gesperrt ist. Daher wird die U-Bahn da wohl kein offizieller Ersatzverkehr sein.spitzwegerich @ 14 Aug 2003, 10:30 hat geschrieben: 1) Folgende Situation: Ich komme werktags bei gesperrtem Stammstreckentunnel mit der S7 von Südosten.
In diesem Fall werden die Kontrolleure sicherlich kulant vorgehen. Ausserdem liegt der Odeonsplatz raeumlich ja recht nahe zum MarienplatzWäre es dann zulässig, zum Beispiel bereits am Odeonsplatz auszusteigen (für den Fall dass an der Sperre kontrolliert wird), oder darf ich nur an SBahn-Stationen aussteigen (z.B. Stachus oder Hauptbahnhof)?

Das laesst sich schnell klaeren: Es sind "alle Haltestellen zu beruecksichtigen, die von den benutzten Verkehrsmitteln auf der betreffenden Fahrt fahrplanmaessig bedient werden". Du musst also wohl umstaendlich fahren.Eine Station mit der UBahn und danach drei mit der Tram sind also definitiv eine Kurzstrecke, der Leonrodplatz ist also mit einer Kurzstrecke erreichbar. Die Frage ist nun, ob ich in diesem Fall gezwungen bin, die unlogische Kurzstreckenverbindung zu nehmen oder ob ich auch direkt mit der Tram fahren darf.
Da auf den Entwertern nicht der entsprechende Abgang festgehalten ist, und es bei der U4/5 einen Aufgang direkt bei der Tramhaltestelle Hauptbahnhof Süd gibt, duerfte das nicht das Problem sein. Aehnlich koennte es eigentlich auch bei der Haltestelle Lehmbachplatz seinEs gibt Trambahnlinien, die 2mal hintereinander am Hauptbahnhof halten: z.B. Hauptbahnhof + Hauptbahnhof Nord. Darf ich nun mit der Karte mit dem UBahn-Stempel auch am Hauptbahnhof Nord einsteigen? Und falls das geht: Wie will ein Kontrolleur für die Kurzstreckenregelung feststellen, an welcher der beiden Stationen ich eingestiegen bin?

Die Frage ist nur ob das Entwerten an der U-Bahn ueberhaupt gilt, und da bin ich mir ueberhaupt nicht sicher. In den
Boris
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Diese unlogische Kurzstreckenregelung nervt mich auch.
Beispiel: 220er ab Kiefernstr. - man will zum St.-Quirin-Platz: Man darf nur bis Mangfallplatz busfahren und muss dann die U-Bahn nehmen, damits 4 Stationen sind. Wenn man im Bus bleibt sinds (wg. Soyerhofstr.) 5.
Oder 220er anders: Wenn er den Weg durch die Siedlung am Perlacher Forst nimmt ists plötzlich nicht mal mehr bis zum Mangfallplatz kurzstrecke. Und das obwohl Start- und Zielpunkt gleich sind.
Oder meine frühere Dauerstrecke Minnewitstr.-Werinherstr.: Direkt mit 98er/99er zum Giesinger und dann mit dem 44er/45 er weiter keine Kurzstrecke mehr, wenn man jedoch mit dem 99er bis Fasangarten gefahren ist (2 Stationen), dann eine mit der S2 bis Giesing und dann noch eine mit 44er/45er wars für die gleiche Entfernung auf einmal Kurzstrecke ?!
Irgendwie sollte man die Kurzstreckenregelung mal überdenken. Etwa so: Wenn man auf einem Weg die Station mit Kurzstrecke erreichen kann, sollte man auch die anderen fahren dürfen.
Auch sehr logisch: Wenn ich 500m laufe und in Unterhaching in den 220er zusteige kann ich da sehr viele Stationen (ganz UH) als Kurzstrecke fahren, jedoch nicht mal zum St.-Quirin-Platz ?! Oder wie wärs mal mit ganz Dachau eine Kurzstrecke, aber Kiefernstr.-St-Quirin-Platz nicht mehr...
Noch mal eine nette Frage: Es steht (stand? hab schon ewig nicht mehr die Pläne angeschaut) an den Haltestellen ja immer "Folgende Stationen sind direkt oder mit 1x umsteigen als Kurzstrecke erreichbar:" (sinngemäß) - wenn jetzt da z.B. an der Kiefernstr. der St.-Quirin-Platz steht (weil gemeint ist mit 1x umsteigen in U-Bahn) und man aber im Bus bleibt, kann man sich dann darauf berufen? Es steht ja nicht da dass man 1x umsteigen muss (muss ich mir demnächst mal anschauen was da so steht)
Ghuzdan1
Ab Oktober endlich wieder mit Monatskarte (zum Glück)
Beispiel: 220er ab Kiefernstr. - man will zum St.-Quirin-Platz: Man darf nur bis Mangfallplatz busfahren und muss dann die U-Bahn nehmen, damits 4 Stationen sind. Wenn man im Bus bleibt sinds (wg. Soyerhofstr.) 5.
Oder 220er anders: Wenn er den Weg durch die Siedlung am Perlacher Forst nimmt ists plötzlich nicht mal mehr bis zum Mangfallplatz kurzstrecke. Und das obwohl Start- und Zielpunkt gleich sind.
Oder meine frühere Dauerstrecke Minnewitstr.-Werinherstr.: Direkt mit 98er/99er zum Giesinger und dann mit dem 44er/45 er weiter keine Kurzstrecke mehr, wenn man jedoch mit dem 99er bis Fasangarten gefahren ist (2 Stationen), dann eine mit der S2 bis Giesing und dann noch eine mit 44er/45er wars für die gleiche Entfernung auf einmal Kurzstrecke ?!
Irgendwie sollte man die Kurzstreckenregelung mal überdenken. Etwa so: Wenn man auf einem Weg die Station mit Kurzstrecke erreichen kann, sollte man auch die anderen fahren dürfen.
Auch sehr logisch: Wenn ich 500m laufe und in Unterhaching in den 220er zusteige kann ich da sehr viele Stationen (ganz UH) als Kurzstrecke fahren, jedoch nicht mal zum St.-Quirin-Platz ?! Oder wie wärs mal mit ganz Dachau eine Kurzstrecke, aber Kiefernstr.-St-Quirin-Platz nicht mehr...
Noch mal eine nette Frage: Es steht (stand? hab schon ewig nicht mehr die Pläne angeschaut) an den Haltestellen ja immer "Folgende Stationen sind direkt oder mit 1x umsteigen als Kurzstrecke erreichbar:" (sinngemäß) - wenn jetzt da z.B. an der Kiefernstr. der St.-Quirin-Platz steht (weil gemeint ist mit 1x umsteigen in U-Bahn) und man aber im Bus bleibt, kann man sich dann darauf berufen? Es steht ja nicht da dass man 1x umsteigen muss (muss ich mir demnächst mal anschauen was da so steht)
Ghuzdan1
Ab Oktober endlich wieder mit Monatskarte (zum Glück)
@Ghuzdan1:
Früher war es beim MVV mit den Kurzstrecken so, dass im Tarifschemaplan die Kurzstreckenabschnitte eingetragen waren. Ein weißer Punkt war dann eine Kurzstreckengrenze, man durfte bis zur übernächsten Kurzstreckengrenze fahren. Es gab auch neutrale Zonen so wie beim normalen Bartarif und beim Zeitkartentarif. Vorteil war, dass die Regelung klarer war und nicht davon abhing, ob man 2 mal umstieg, um eine lange Haltestelle mit der S-Bahn zu gewinnen usw. Auch konnte man i.A. eine längere Stecke zurücklegen als jetzt. Nachteil war die zusätzliche Unübersichtlichkeit in den Tarifen und Tarifplänen. Auch konnte es natürlich passieren, dass man 1 Station vor einer Kurzstreckengrenze einstieg und damit nur eine relativ kurze Strecke mit dem Kurzstreckentarif zurücklegen konnte. Also auch hier natürlich Ungerechtigkeiten.
Um das ganze zu vereinfachen wurde irgendwann (ich denke in den 80er Jahren) die jetzige Regelung mit dem Abzählen der Haltestellen eingeführt, die einfacher ist, aber natürlich auch zu Ungerechtigkeiten führt.
Die Fahrgäste in den Umlandgemeinden und -städten haben durch die Spezialregelung, dass alle Fahrten innerhalb der Gemeinde als Kurzstrecke gelten, natürlich einen Vorteil. Vielleicht ist der Hintergrund dieser Regelung, dass Linien in der Region oft wechselnde Fahrwege haben und damit das von Dir geschilderte Problem mit der Linie 220 dort sehr häufig auftritt.
Viele Grüße,
Thomas
Früher war es beim MVV mit den Kurzstrecken so, dass im Tarifschemaplan die Kurzstreckenabschnitte eingetragen waren. Ein weißer Punkt war dann eine Kurzstreckengrenze, man durfte bis zur übernächsten Kurzstreckengrenze fahren. Es gab auch neutrale Zonen so wie beim normalen Bartarif und beim Zeitkartentarif. Vorteil war, dass die Regelung klarer war und nicht davon abhing, ob man 2 mal umstieg, um eine lange Haltestelle mit der S-Bahn zu gewinnen usw. Auch konnte man i.A. eine längere Stecke zurücklegen als jetzt. Nachteil war die zusätzliche Unübersichtlichkeit in den Tarifen und Tarifplänen. Auch konnte es natürlich passieren, dass man 1 Station vor einer Kurzstreckengrenze einstieg und damit nur eine relativ kurze Strecke mit dem Kurzstreckentarif zurücklegen konnte. Also auch hier natürlich Ungerechtigkeiten.
Um das ganze zu vereinfachen wurde irgendwann (ich denke in den 80er Jahren) die jetzige Regelung mit dem Abzählen der Haltestellen eingeführt, die einfacher ist, aber natürlich auch zu Ungerechtigkeiten führt.
Die Fahrgäste in den Umlandgemeinden und -städten haben durch die Spezialregelung, dass alle Fahrten innerhalb der Gemeinde als Kurzstrecke gelten, natürlich einen Vorteil. Vielleicht ist der Hintergrund dieser Regelung, dass Linien in der Region oft wechselnde Fahrwege haben und damit das von Dir geschilderte Problem mit der Linie 220 dort sehr häufig auftritt.
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Thomas
Gruß, Thomas
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Also, als kurzstrecken bereich laut VVW (VerkehrsVerbund warnow) sind 4 Halstellenabstaende in Stadtbereich, und 2 Haltestellenabschnitte fuer Region. Das ist doch eigentlich ganz einfach. Solltet ihr im MVV auch mal einfuehren.Thomas089 @ 15 Aug 2003, 10:35 hat geschrieben: @Ghuzdan1:
Früher war es beim MVV mit den Kurzstrecken so, dass im Tarifschemaplan die Kurzstreckenabschnitte eingetragen waren. Ein weißer Punkt war dann eine Kurzstreckengrenze, man durfte bis zur übernächsten Kurzstreckengrenze fahren. Es gab auch neutrale Zonen so wie beim normalen Bartarif und beim Zeitkartentarif. Vorteil war, dass die Regelung klarer war und nicht davon abhing, ob man 2 mal umstieg, um eine lange Haltestelle mit der S-Bahn zu gewinnen usw. Auch konnte man i.A. eine längere Stecke zurücklegen als jetzt. Nachteil war die zusätzliche Unübersichtlichkeit in den Tarifen und Tarifplänen. Auch konnte es natürlich passieren, dass man 1 Station vor einer Kurzstreckengrenze einstieg und damit nur eine relativ kurze Strecke mit dem Kurzstreckentarif zurücklegen konnte. Also auch hier natürlich Ungerechtigkeiten.
Um das ganze zu vereinfachen wurde irgendwann (ich denke in den 80er Jahren) die jetzige Regelung mit dem Abzählen der Haltestellen eingeführt, die einfacher ist, aber natürlich auch zu Ungerechtigkeiten führt.
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Thomas
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Naja, an sich ist die Regelung sinnvoll, nur haben wir hier in Muenchen eben die U-Bahn mit deutlich laengeren haltestellenabstaenden als bei Bus und Tram. Deswegen ist die jetztige Regelung durchaus nicht schlecht, nur waere der Vorschlag, dass eine U-Bah n-Halötestelle als 2 Haltestellen zaehlt, aus Meiner Sicht gerechter als die jetzige Regelung.BR 146 @ 15 Aug 2003, 09:38 hat geschrieben: Also, als kurzstrecken bereich laut VVW (VerkehrsVerbund warnow) sind 4 Halstellenabstaende in Stadtbereich, und 2 Haltestellenabschnitte fuer Region. Das ist doch eigentlich ganz einfach. Solltet ihr im MVV auch mal einfuehren.
Boris
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Wie gesagt, in der S-Bahn wurde durchgesagt dass ich auf die U-Bahn umsteigen solle (Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr.)Da Du werktags sagst, glaube ich nicht dass man in diesem Fall die U-Bahn benutzen darf, da die Stammstrecke ja nicht komplett gesperrt ist. Daher wird die U-Bahn da wohl kein offizieller Ersatzverkehr sein.1) Folgende Situation: Ich komme werktags bei gesperrtem Stammstreckentunnel mit der S7 von Südosten.
Woher weiß ich denn, was die offiziellen Ersatzverkehrsmittel sind, wenn die Durchsagen im Zug nicht ausschlaggebend sind?
Mir ist noch was zu 2) und 3) eingefallen:
Falls es zulässig ist mit dem U-Bahn Stempel Tram zu fahren, dann könnte ich ohne weiteres nur mit einem Kurzstreckenstempel die 5 Stationen mit der Tram zum Leonrodplatz fahren: Ich stemple an der U-Bahn und steige in die Tram. Werde ich vor dem Stieglmeierplatz kontrolliert, dann passt alles, schließlich fahre ich noch nicht weiter als 4 Stationen Tram. Werde ich zwischen Stieglmeierplatz und Leonrodplatz kontrolliert, dann passt auch alles, denn der Stieglmeierplatz ist vom Hauptbahnhof aus eine U-Bahn Station entfernt und bis zum Leonrodplatz sind es nur noch 2 Stationen.
Wenn es sogar zulässig und glaubwürdig wäre mit einem Trambahnstempel U-Bahn zu fahren (etwas exotisch, ich weiß), dann könnte man sogar direkt in der Trambahn am Hauptbahnhof stempeln und sich den Weg zum U-Bahn Entwerter sparen.
Für die Rückrichtung ist dieser Trick übrigens nicht mehr anwendbar.
Es wäre wirklich interessant definitiv zu wissen ob ich mit dem U-Bahn Stempel in die Tram darf.
Und noch eine pikante Frage zur Kurzstreckenregelung:
4) Im Zuge der Stammstrecken-Baustelle halten einige S-Bahnen nicht an allen Stationen. Zum Beispiel fährt die S4 dann vom Hauptbahnhof ohne Zwischenhalt bis nach Pasing, im regulären Betrieb wären das 4 Stationen. Darf ich in diesem Fall die Strecke Hauptbahnhof-Pasing als eine einzige Station für die Kurzstreckenregelung zählen?
Interessant ist diese Frage auch für die Verbindung S5 Pasing-Heimeranplatz, die es im regulären Betrieb ja gar nicht gibt.
@boris
Lenbach, Franz von (seit 1882), * Schrobenhausen 13. Dez. 1836, + München 6. Mai 1904, dt. Maler.Aehnlich koennte es eigentlich auch bei der Haltestelle Lehmbachplatz sein
nix für ungut <_<
Wieso soll man denn mit dem U-Bahn-Stempel nicht Tram fahren dürfen?
Ein Freund von mir ist - wenn er mal nicht Rad gefahren ist - mit der S2 vom Giesinger Bf nach Taufkirchen gefahren. Gestempelt hat er eigentlich immer unten am U-Bahn-Stempelautomaten, da er da sowieso vorbeikam und so nicht extra oben auf dem Bahnsteig zum Stempelautomaten gehen musste. Hat sich wohl nie jemand beschwert (zumindest hab ich nichts derartiges mitbekommen).
Sollte wohl auch auf die Tram übertragbar sein.
Ein Freund von mir ist - wenn er mal nicht Rad gefahren ist - mit der S2 vom Giesinger Bf nach Taufkirchen gefahren. Gestempelt hat er eigentlich immer unten am U-Bahn-Stempelautomaten, da er da sowieso vorbeikam und so nicht extra oben auf dem Bahnsteig zum Stempelautomaten gehen musste. Hat sich wohl nie jemand beschwert (zumindest hab ich nichts derartiges mitbekommen).
Sollte wohl auch auf die Tram übertragbar sein.
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- Tripel-Ass
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- Wohnort: München-Fasanerie (S1, 175) /Arbeit: Glonn (411,413,440,453)
Ich grabe jetzt mal dieses Uralt-Thema wieder aus.
Wir haben (3 Leute) morgen vor mit dem Bayern-Ticket von München zum Königssee zu fahren.
Ich habe ein 9Uhr-Abo Gesamtnetz.
2. Person hat ein IsarCard-Abo mit 3 Ringen
3. Person hat kein Abo
Jetzt wollen wir aber mit dem RE (München-Salzburg-Express) ab 8:55 Uhr ab Ostbahnhof fahren.
Der nächste Halt ist Grafing nach 9 Uhr.
Rein praktisch müsste ich 6,90 € für 3 Zonen zahlen da mein 9-UhrAbo-Ticket ja erst ab Grafing wieder gilt.
2. Person genauso 6,90 € da sie nur 3 Ringe hat (also keine ganze Zone). 3. Person genauso 6,90 € da sie bis Grafing ja kein Ticket hat.
Seh ich das richtig?
Gruß
Nico
Wir haben (3 Leute) morgen vor mit dem Bayern-Ticket von München zum Königssee zu fahren.
Ich habe ein 9Uhr-Abo Gesamtnetz.
2. Person hat ein IsarCard-Abo mit 3 Ringen
3. Person hat kein Abo
Jetzt wollen wir aber mit dem RE (München-Salzburg-Express) ab 8:55 Uhr ab Ostbahnhof fahren.
Der nächste Halt ist Grafing nach 9 Uhr.
Rein praktisch müsste ich 6,90 € für 3 Zonen zahlen da mein 9-UhrAbo-Ticket ja erst ab Grafing wieder gilt.
2. Person genauso 6,90 € da sie nur 3 Ringe hat (also keine ganze Zone). 3. Person genauso 6,90 € da sie bis Grafing ja kein Ticket hat.
Seh ich das richtig?
Gruß
Nico
So gesehen schon, aber das Bayern-Ticket gilt doch auch im MVV-Bereich? Ich sehe also jetzt gerade nicht das Problem oder verstehe ich hier was falsch? :unsure:NicoFMuc @ 13 Oct 2009, 21:16 hat geschrieben: Rein praktisch müsste ich 6,90 € für 3 Zonen zahlen da mein 9-UhrAbo-Ticket ja erst ab Grafing wieder gilt.
2. Person genauso 6,90 € da sie nur 3 Ringe hat (also keine ganze Zone). 3. Person genauso 6,90 € da sie bis Grafing ja kein Ticket hat.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Dachte ich zunächst auch, doch: Nico und Konsorten fahren aber 5 min VOR 9:00 ab, und das Bayernticket gilt ja erst ab 9 innerhalb der Woche wenn ich mich recht entsinneET 423 @ 13 Oct 2009 @ 21:16 hat geschrieben:So gesehen schon, aber das Bayern-Ticket gilt doch auch im MVV-Bereich? Ich sehe also jetzt gerade nicht das Problem oder verstehe ich hier was falsch?

Mist, VT 609 war schneller^^
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Ach stimmt, die Partner-Tages-Karte würde noch gehen. Sind zwar nur 3 Personen, aber dafür pro MNase nochmal fast 1 Euro günstiger. Ist halt das blöde wegen den 5 Minuten. Aber nach Berchtesgaden kommt man erst 2 Stunden später wieder...leider.VT 609 @ 13 Oct 2009, 21:42 hat geschrieben: Ihr könntet euch eine Partner-Tageskarte für das Gesamtnetz kaufen; die kostet 18 Euro und gilt für bis zu 5 Personen.
Gruß
Nico
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Partner-Tageskarte Außenraum, deckt Zonen 2-4 (Ringe 5-16) ab, Preis 9 Euro. Dazu für den Herrn mit drei Ringen eine Kurzstreckenfahrkarte (Trudering-Haar) zum Überspringen von Ring 4 (Bei IsarCard in Kombination zulässig, zu entwerten bei Fahrtantritt), Preis 1,20 Euro.
Ist dann 3,60 Euro günstiger als mit zweimal 3 Zonen.
Ist dann 3,60 Euro günstiger als mit zweimal 3 Zonen.
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hmmm. DankeDaniel Schuhmann @ 13 Oct 2009, 21:54 hat geschrieben: Partner-Tageskarte Außenraum, deckt Zonen 2-4 (Ringe 5-16) ab, Preis 9 Euro. Dazu für den Herrn mit drei Ringen eine Kurzstreckenfahrkarte (Trudering-Haar) zum Überspringen von Ring 4 (Bei IsarCard in Kombination zulässig, zu entwerten bei Fahrtantritt), Preis 1,20 Euro.
Ist dann 3,60 Euro günstiger als mit zweimal 3 Zonen.

aber gilt im RE eine Kurzstreckenkarte wenn der die Halte dazwischen garnicht anfährt? und die 3. Person braucht doch auch noch bis Ende weiße Zone ne Karte, naja und ich mit meiner 9-Uhr-Karte ja auch...
Gruß
Nico
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Hoppsala, ich hatte "hat kein Abo" als "hat Innenraum" verlesen. Dürfte sich damit erledigt haben 

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Nur rein interessehalber: wie würde denn, eurer Meinung nach, der Großteils der Zubs sich bei so einem Fall verhalten, wenn man um 8.55 mit nem Länderticket eingestiegen wäre? Klar, wenn es eindeutig ist, dass man nicht erst später zugestiegen sein kann, dann haben sie sehrwohl das Recht einem ne FN zu verpassen - Andererseits kann man auch um Punkt 9h seine Streifenkarte ins Klo geworfen haben, die Abwesenheit eines Beweises ist eben kein Gegenbeweis. Ist das realistisch, dass nicht die Große Mehrheit der Zubs sagt "naja komm, 3 Minuten..."
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das Thema hatten wir irgendwo schonmal. Das beste ist, den Zub vor Abfahrt freundlich zu fragen.
Die ins Klo geworfene Fahrkarte wird nicht zählen, insbesondere, wenn der Zug zwischenzeitlich nicht hält und/oder der Zub gesehen hat, wo Du eingestiegen bist. Die Ausrede ist zu dämlich, um anerkannt zu werden.
Die ins Klo geworfene Fahrkarte wird nicht zählen, insbesondere, wenn der Zug zwischenzeitlich nicht hält und/oder der Zub gesehen hat, wo Du eingestiegen bist. Die Ausrede ist zu dämlich, um anerkannt zu werden.
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Naja von intelligent hat keiner was gesagtDaniel Schuhmann @ 13 Oct 2009, 22:54 hat geschrieben: Die ins Klo geworfene Fahrkarte wird nicht zählen, insbesondere, wenn der Zug zwischenzeitlich nicht hält und/oder der Zub gesehen hat, wo Du eingestiegen bist. Die Ausrede ist zu dämlich, um anerkannt zu werden.

Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.