Gültigkeit IsarCard 9 Uhr
Hallo,
ich hab mal ne Frage zu den Tarifen im MVV: und zwar bin ich stolzer Besitzer einer IsarCard 9 Uhr, gültig für das Gesamtnetz. Diese benutze ich üblicherweise für Fahrten in der Freizeit nach München, aber ab und zu fahre ich auch mit der S-Bahn in die Arbeit. Ich wohne in Neufahrn bei Freising und arbeite am Flughafen. Normalerweise stemple ich hierzu einfach ne Kurzstrecke für die Hinfahrt (zwischen 6 und 9 Uhr, da ich normale Büroarbeitszeiten hab). Jetzt aber meine Frage, was ist wenn ich die S-Bahn um 8:58 benutzen möchte und selbige hat (wie es in der Früh ja oft genug vorkommt) mehr als 2 Minuten Verspätung. Darf ich dann diese S-Bahn mit der IsarCard 9 Uhr benutzen (da Abfahrt nach 9 Uhr) oder muss ich trotzdem stempeln, da die planmäßige Abfahrt ja schon um 8:58 gewesen wäre? Darf ich in den Flughafen-Teil schon vor 9 Uhr einsteigen, wenn die vermeintliche Abfahrtszeit auf nach 9 Uhr fällt? (in Neufahrn hat der Flughafen-Teil wegen der Flügelung ja planmäßig 3 Minuten Aufenthalt)
Tom
ich hab mal ne Frage zu den Tarifen im MVV: und zwar bin ich stolzer Besitzer einer IsarCard 9 Uhr, gültig für das Gesamtnetz. Diese benutze ich üblicherweise für Fahrten in der Freizeit nach München, aber ab und zu fahre ich auch mit der S-Bahn in die Arbeit. Ich wohne in Neufahrn bei Freising und arbeite am Flughafen. Normalerweise stemple ich hierzu einfach ne Kurzstrecke für die Hinfahrt (zwischen 6 und 9 Uhr, da ich normale Büroarbeitszeiten hab). Jetzt aber meine Frage, was ist wenn ich die S-Bahn um 8:58 benutzen möchte und selbige hat (wie es in der Früh ja oft genug vorkommt) mehr als 2 Minuten Verspätung. Darf ich dann diese S-Bahn mit der IsarCard 9 Uhr benutzen (da Abfahrt nach 9 Uhr) oder muss ich trotzdem stempeln, da die planmäßige Abfahrt ja schon um 8:58 gewesen wäre? Darf ich in den Flughafen-Teil schon vor 9 Uhr einsteigen, wenn die vermeintliche Abfahrtszeit auf nach 9 Uhr fällt? (in Neufahrn hat der Flughafen-Teil wegen der Flügelung ja planmäßig 3 Minuten Aufenthalt)
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Meines Wissens zählt nur die Abfahrtzeit. Wenn die S-Bahn Verspätung hat, darfst Du um 9:00 einsteigen, auch wenn die Abfahrtszeit 8:58 gewesen wäre.Supertom @ 18 Sep 2007, 13:37 hat geschrieben: Hallo,
ich hab mal ne Frage zu den Tarifen im MVV: und zwar bin ich stolzer Besitzer einer IsarCard 9 Uhr, gültig für das Gesamtnetz. Diese benutze ich üblicherweise für Fahrten in der Freizeit nach München, aber ab und zu fahre ich auch mit der S-Bahn in die Arbeit. Ich wohne in Neufahrn bei Freising und arbeite am Flughafen. Normalerweise stemple ich hierzu einfach ne Kurzstrecke für die Hinfahrt (zwischen 6 und 9 Uhr, da ich normale Büroarbeitszeiten hab). Jetzt aber meine Frage, was ist wenn ich die S-Bahn um 8:58 benutzen möchte und selbige hat (wie es in der Früh ja oft genug vorkommt) mehr als 2 Minuten Verspätung. Darf ich dann diese S-Bahn mit der IsarCard 9 Uhr benutzen (da Abfahrt nach 9 Uhr) oder muss ich trotzdem stempeln, da die planmäßige Abfahrt ja schon um 8:58 gewesen wäre? Darf ich in den Flughafen-Teil schon vor 9 Uhr einsteigen, wenn die vermeintliche Abfahrtszeit auf nach 9 Uhr fällt? (in Neufahrn hat der Flughafen-Teil wegen der Flügelung ja planmäßig 3 Minuten Aufenthalt)
Tom
Fährt der Zug laut Fahrplan um 9:00 ab, darfst Du auch schon um 8:59 rein. Zwar wäre es kritisch, wenn der Zug dann früher abfahren sollte (soll es ja schon mal gegeben haben), aber ich schätze mal, dass da kein Kontrolleur etwas beanstanden wird.
Alles ist nur meine Meinung und meine Überlegung, ich weiß es nicht ganz sicher (falls es ein sicher hier überhaupt gibt).
Schau einfach mal rein ob die S-Bahn-Wache drin ist... :ph34r:
Oder frag einfach mal eine S-Bahn-Wache. Die wird der ja bestimmt ab und zu mal begegnen auf der Strecke...
Aber wenn die S-Bahn Verspätung hat würd ich auf jeden Fall einsteigen. Wenn du um 9:18 in die S-Bahn einsteien würdest und das wäre die von 8:58 dürftest du die ja dann auch nicht nehmen.
Wie wär's eigentlich im umgekehrten Fall, wenn meine Fahrkarte z.B. 2 Stunden gültig ist und ich meine Fahrt Fahrplanmäßig gerade noch in dieser Zeit schaffen würde, der Zug/Bus/... dann aber Verspätung hat. Ich würde keine Extra-Fahrkarte kaufen, ist ja nicht mein Verschulden.
Gruß,
Nöbi.
Oder frag einfach mal eine S-Bahn-Wache. Die wird der ja bestimmt ab und zu mal begegnen auf der Strecke...
Aber wenn die S-Bahn Verspätung hat würd ich auf jeden Fall einsteigen. Wenn du um 9:18 in die S-Bahn einsteien würdest und das wäre die von 8:58 dürftest du die ja dann auch nicht nehmen.
Wie wär's eigentlich im umgekehrten Fall, wenn meine Fahrkarte z.B. 2 Stunden gültig ist und ich meine Fahrt Fahrplanmäßig gerade noch in dieser Zeit schaffen würde, der Zug/Bus/... dann aber Verspätung hat. Ich würde keine Extra-Fahrkarte kaufen, ist ja nicht mein Verschulden.
Gruß,
Nöbi.
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In den Beförderungsbestimmungen steht (natürlich) nichts, was die Frage eindeutig beantwortet. Da heißt es nur, dass man ab 9:00 zur Fahr berechtigt ist.
Wenn man das mal Wörtlich nimmt, wäre meine Einschätzung aus dme letzten Posting nicht ganz falsch.
Das bedeutet nach meiner Interpretation: Ein Fahrzeug, das 9:00 oder später abfährt, darf benutzt werden, auch wenn es Verspätung hat und früher abgefahren wäre.
Wenn ein Fahrzeug ab 9:00 zur Fahrt vorgesehen ist, kann ja niemand erwarten, dass man sich draußen die Beine abfriert. Also darf man rein, denn das Fahrzeug fährt ja erst um 9:00, denke ich mal. Frühere Abfahrten sind m.E. seltener als Verspätungen. Der Fahrgast muss davon ausgehen können, dass Fahrzeuge nicht zu früh abfahren, vermute ich mal. In der Praxis wird es sicher niemand interessieren, schätze ich mal, und man wird wohl "echte" Schwarzfahrer aufgreifen und ihrer gerechten Strafe zuführen.
Der Fall des verspäteten Fahrzeugs, mit dem das erlaubte Zeitfenster verlässt, ist schon kniffliger. Allerdings vermute ich, dass man dort auch Gnade walten lässt. Man stelle sich vor, ich bin der S-Bahn und soll einen Ort um 5:50 erreichen. Die Karte hat eine Sperrzeit von 6:00 bis 9:00. Bleibt der Zug auf offener Strecke von 5:45 bis 6:05 stehen, hat man ohnehin keine realistische Möglichkeit, auszusteigen. Die interessantere Frage ist, ob man beim nächsten Halt, der noch nicht das ursprüngliche Fahrziel darstellt, raus muss, weil das Zeitfenster inzwischen verlassen ist.
Hier hoffe ich mal auf die Einschätzung von elba.
Wenn man das mal Wörtlich nimmt, wäre meine Einschätzung aus dme letzten Posting nicht ganz falsch.
Das bedeutet nach meiner Interpretation: Ein Fahrzeug, das 9:00 oder später abfährt, darf benutzt werden, auch wenn es Verspätung hat und früher abgefahren wäre.
Wenn ein Fahrzeug ab 9:00 zur Fahrt vorgesehen ist, kann ja niemand erwarten, dass man sich draußen die Beine abfriert. Also darf man rein, denn das Fahrzeug fährt ja erst um 9:00, denke ich mal. Frühere Abfahrten sind m.E. seltener als Verspätungen. Der Fahrgast muss davon ausgehen können, dass Fahrzeuge nicht zu früh abfahren, vermute ich mal. In der Praxis wird es sicher niemand interessieren, schätze ich mal, und man wird wohl "echte" Schwarzfahrer aufgreifen und ihrer gerechten Strafe zuführen.
Der Fall des verspäteten Fahrzeugs, mit dem das erlaubte Zeitfenster verlässt, ist schon kniffliger. Allerdings vermute ich, dass man dort auch Gnade walten lässt. Man stelle sich vor, ich bin der S-Bahn und soll einen Ort um 5:50 erreichen. Die Karte hat eine Sperrzeit von 6:00 bis 9:00. Bleibt der Zug auf offener Strecke von 5:45 bis 6:05 stehen, hat man ohnehin keine realistische Möglichkeit, auszusteigen. Die interessantere Frage ist, ob man beim nächsten Halt, der noch nicht das ursprüngliche Fahrziel darstellt, raus muss, weil das Zeitfenster inzwischen verlassen ist.
Hier hoffe ich mal auf die Einschätzung von elba.

Das mit den Zeitenregelungen ist an sich einfach: Es gilt die tatsächliche Uhrzeit, nicht der Fahrplan des Zuges, heißt: Ab 9Uhr ist der Zug freigegeben, egal, ob er 1min oder 1h Verspätung hat. Denn das kann der Fahrgast nicht immer wissen und, nicht zu vergessen: Das Kontrollpersonal auch nicht. 

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- TramPolin
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Sag ich ja und klingt logisch, aber zu allen kniffligen Punkten hast Du noch nicht Stellung genommen: Verspätungen, die zum Verlassen des Zeitfensters führen, und das Einsteigen in einen Zug vor 9:00, der um oder nach 9:00 abfahren soll.ET 423 @ 18 Sep 2007, 14:38 hat geschrieben: Das mit den Zeitenregelungen ist an sich einfach: Es gilt die tatsächliche Uhrzeit, nicht der Fahrplan des Zuges, heißt: Ab 9Uhr ist der Zug freigegeben, egal, ob er 1min oder 1h Verspätung hat. Denn das kann der Fahrgast nicht immer wissen und, nicht zu vergessen: Das Kontrollpersonal auch nicht.![]()

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Allerdings kam es in anderen Verbünden bzw. bei damals DB R&T auch schon zu gegenteiligen Auffassungen bezüglich der Zeitgrenzen. So erinnere ich mich an einen veröffentlichten Fall, bei dem das damalige "Guten-Abend-Ticket" (mit Gültigkeit ab 19:00 Uhr) bei einem um zwei Minuten verspäteten Zug mit planmäßiger Abfahrt um 18:59 Uhr nicht anerkannt wurde :blink: .
Im MVV-Tarif ist das aber ohne Relevanz. Es gilt die pauschale Zeitregelung 9Uhr. Und wenn der Kunde wegen Verspätung nicht stempeln muss, kann man das quasi als inoffizielle Malusregelung gegenüber dem VU interpretieren
Im MVV-Tarif ist das aber ohne Relevanz. Es gilt die pauschale Zeitregelung 9Uhr. Und wenn der Kunde wegen Verspätung nicht stempeln muss, kann man das quasi als inoffizielle Malusregelung gegenüber dem VU interpretieren

Gruß vom Wauwi
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O.k, danke, das bringt langsam Licht ins Dunkle. Man kann das sicher als Im-Zweifel-für-den-Fahrgast-Regelung verstehen, was auch richtig ist.MVG-Wauwi @ 18 Sep 2007, 14:51 hat geschrieben: Allerdings kam es in anderen Verbünden bzw. bei damals DB R&T auch schon zu gegenteiligen Auffassungen bezüglich der Zeitgrenzen. So erinnere ich mich an einen veröffentlichten Fall, bei dem das damalige "Guten-Abend-Ticket" (mit Gültigkeit ab 19:00 Uhr) bei einem um zwei Minuten verspäteten Zug mit planmäßiger Abfahrt um 18:59 Uhr nicht anerkannt wurde :blink: .
Im MVV-Tarif ist das aber ohne Relevanz. Es gilt die pauschale Zeitregelung 9Uhr. Und wenn der Kunde wegen Verspätung nicht stempeln muss, kann man das quasi als inoffizielle Malusregelung gegenüber dem VU interpretieren![]()
Den Guten-Abend-Fahrschein-Fall kann ich aber nicht nachvollziehen. Kann durchaus sein, dass im Falle einer Klage der Fahrgast hier Recht bekommen hätte.
Man stelle sich bei einer Regelung, die auf dem Fahrplan beruht, vor, man steigt in einen Zug (ganz allgemein, kann auch S-Bahn sein) im Glauben ein, er würde um 9:10 abfahren, was er auch tut. Dann erfährt man bei der Kontrolle, dass das der Zug 8:10-Zug ist, der eine Stunde Verspätung hat und man wird einem Ladendieb gleichgestellt. Das will in meinen Kopf nicht rein, dass so etwas rechtens sein könnte. Man kann dem Fahrgast nicht zumuten, erst herauszufinden, wann der Zug nach Fahrplan abgefahren wäre (wie es ET 423 ja auch schon ausgedrückt hat).
Wobei das mit dem Einteigen vor 9 Uhr immer noch nicht geklärt wäre. Was ist z.B. wenn der Zug um Punkt 9 Uhr abfährt also auf die Sekunde, dann muss man schon sehr schnell sein.
Aber das spielt in der Realität eh keine Rolle.
Was aber ist bei der U-Bahn. Wenn meine U-Bahn um 9:00 abfährt und ich bin schon um 8:51 da. Und dann werd ich auf dem Bahnsteig kontrolliert.
Oder was ist, wenn ich seit 8:40 auf den Bahnsteig sitze und warte bis meine Karte gültig ist, weil es draußen z.B. -15 °C hat. Ein Kontrolleur wird wohl kaum warten und schaun ob ich wirklich erst die U-Bahn um 9:00 nehme. Dann darf ich als erst hinunter gehen, wenn die letzte U-Bahn vor 9:00 abgefahren ist.
Solche Beispiele gibt's wohl noch mehr. Ich denke, dass man im Zweifelsfall dann doch nichts zahlen muss, wenn man zur Poccistraße geht. Obwohl das wenn man schon sehr viel Früher am Bahnsteig ist, könnte kritisch werden.
Gruß,
Nöbi.

Was aber ist bei der U-Bahn. Wenn meine U-Bahn um 9:00 abfährt und ich bin schon um 8:51 da. Und dann werd ich auf dem Bahnsteig kontrolliert.
Oder was ist, wenn ich seit 8:40 auf den Bahnsteig sitze und warte bis meine Karte gültig ist, weil es draußen z.B. -15 °C hat. Ein Kontrolleur wird wohl kaum warten und schaun ob ich wirklich erst die U-Bahn um 9:00 nehme. Dann darf ich als erst hinunter gehen, wenn die letzte U-Bahn vor 9:00 abgefahren ist.
Solche Beispiele gibt's wohl noch mehr. Ich denke, dass man im Zweifelsfall dann doch nichts zahlen muss, wenn man zur Poccistraße geht. Obwohl das wenn man schon sehr viel Früher am Bahnsteig ist, könnte kritisch werden.
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Meine Meinung ist, dass man Dich bei einer Beförderung vor 9 Uhr erwischen muss, um Dich wegen Schwarzfahren belangen zu können.noebi @ 20 Sep 2007, 16:52 hat geschrieben: Oder was ist, wenn ich seit 8:40 auf den Bahnsteig sitze und warte bis meine Karte gültig ist, weil es draußen z.B. -15 °C hat. Ein Kontrolleur wird wohl kaum warten und schaun ob ich wirklich erst die U-Bahn um 9:00 nehme. Dann darf ich als erst hinunter gehen, wenn die letzte U-Bahn vor 9:00 abgefahren ist.
Solche Beispiele gibt's wohl noch mehr. Ich denke, dass man im Zweifelsfall dann doch nichts zahlen muss, wenn man zur Poccistraße geht. Obwohl das wenn man schon sehr viel Früher am Bahnsteig ist, könnte kritisch werden.
In der Realität kann dies anders aussehen. Wenn Du beispielsweise, um Dich aufzuwärmen, in den U-Bahnhof deutlich vor 9 Uhr an die Gleise trittst und Dir dann einfällt, am anderen Bahnsteigende wieder heraufzugehen, um am Kiosk was zu kaufen und dich dort eine Sperrenkontrolle erwartet, dürftest Du schlechte Karten haben, denen klar zu machen, dass Du ohne gefahren zu sein den U-Bahnhof verlassen willst.
Das sind natürlich konstruierte Fälle. Dennoch würde ich besser lieber ein paar Minuten draußen frieren. So viel früher wirst Du ja kaum am U-Bahnhof eintreffen, dass Du gleich erfrierst. Und wenn Du eine Minute vor 9 Uhr den Bahnsteig betrittst, um die U-Bahn um exakt 9:00 zu nehmen, dürfte es keine Probleme geben. Ein Kontrolleur dürfte da auch am Bahnsteig wegen einer Minute keine Zicken machen, zumal er ja Dir nicht nachweisen kann, dass Du mit der U-Bahn gefahren bist. Nur in der umgekehrten Gehrichtung - der vorhin beschriebene Fall des Verlassens des U-Bahnhofs - ist ein starkes Indiz dafür, dass Du die U-Bahn benutzt hast.
Das alles natürlich ohne Garantie und es ist nur meine Meinung.
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Für's Betreten des Bahnsteigs bei der U-Bahn brauchts doch eine Bahnsteigkerte, wenn man sonst keine gültige Fahrkarte hat, oder?? :rolleyes:
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Es kann doch nicht sein, dass ich mir jeden Tag eine Bahnsteigkarte kaufen muss, um meine U-Bahn, die Punkt 9:00 Uhr abfährt, mit meiner IsarCard 9:00 benutzen zu können, nur weil ich ein paar Sekunden vorher den Bahnsteig betrete. Die Leistung beginnt doch mit der Beförderung und nicht beim Betreten des Bahnsteigs, oder?Wildwechsel @ 20 Sep 2007, 17:35 hat geschrieben: Für's Betreten des Bahnsteigs bei der U-Bahn brauchts doch eine Bahnsteigkerte, wenn man sonst keine gültige Fahrkarte hat, oder?? :rolleyes:



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Nein, das ist tatsächlich so:TramPolin @ 20 Sep 2007, 18:07 hat geschrieben: Es kann doch nicht sein, dass ich mir jeden Tag eine Bahnsteigkarte kaufen muss, um meine U-Bahn, die Punkt 9:00 Uhr abfährt, mit meiner IsarCard 9:00 benutzen zu können, nur weil ich ein paar Sekunden vorher den Bahnsteig betrete. Die Leistung beginnt doch mit der Beförderung und nicht beim Betreten des Bahnsteigs, oder?![]()
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Man hat dann eben zwei Möglichkeiten:Die Fahrt gilt als begonnen mit dem Betreten des Fahrzeugs am Startort oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist, mit dem Durchschreiten der Bahnsteigsperre oder einer sonstigen Bahnsteigabgrenzung.
Man nimmt eine U-Bahn später oder kauft sich eine Fahrkarte, die vor 9 Uhr gilt.
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O.k., ich nehme das mal so hin.eurostarter @ 20 Sep 2007, 19:58 hat geschrieben: Nein, das ist tatsächlich so:
Man hat dann eben zwei Möglichkeiten:
Man nimmt eine U-Bahn später oder kauft sich eine Fahrkarte, die vor 9 Uhr gilt.
Vom gesunden Menschenverstand will es mir zwar nicht in den Kopf, dass ich die U-Bahn, die exakt auf die Sekunde genau um 9:00 abfährt, mit meiner IsarCard 9:00 nicht benutzen darf, und dass der Aufenthalt (!) auf dem Bahnsteig schon eine Beförderungsleistung ist, aber nun gut, so scheinen halt die Regeln zu sein.
Im Zweifelsfall wird man wahrscheinlich ein Auge zudrücken, schätze ich mal, aber eine Garantie ist es nicht. Es muss jeder selbst wissen, was er tut.
Oder gibt es hier noch eine andere Meinung?
Für den Fall dass man deutlich vor 9 Uhr schon am Bahnsteig ist, wäre es wohl doch ratsam eine Bahnsteigkarte zu kaufen. Aber wenn die U-Bahn um 9 Uhr abfährt oder kurz nachher würd ichs einfach mal riskieren...
Aber da ich eh keine solche Karte habe ist das sowieso hinfällig.
Natürlich sind die Fälle konstruiert, aber es gibt schon solche Fälle wo das wirklich so hingeht.
Wenn z.B. meine erste Vorlesung um 9:30 anfängt und ich nehm die U-Bahn um 9:01 von der Studentenstadt nach Garching. Die IsarCard 9 Uhr ist dann billiger als AT2 und Grüne Jugendkarte. Aber ich muss halt schnell sein
Gruß,
Nöbi.
Aber da ich eh keine solche Karte habe ist das sowieso hinfällig.
Natürlich sind die Fälle konstruiert, aber es gibt schon solche Fälle wo das wirklich so hingeht.
Wenn z.B. meine erste Vorlesung um 9:30 anfängt und ich nehm die U-Bahn um 9:01 von der Studentenstadt nach Garching. Die IsarCard 9 Uhr ist dann billiger als AT2 und Grüne Jugendkarte. Aber ich muss halt schnell sein

Gruß,
Nöbi.
*Altes Thema rauskram*
Weiß jemand, bis wieviel Uhr eine Isarcard 9 gültig ist? Laut Vertragsbedingungen darf ich ja an Nicht-Werktagen uneingeschränkt fahren. Was aber nicht drinnen steht, ist, bis wann die Karte am Monatsende gültig ist.
Ich will heute Nacht nach München fahren und morgen mit der ersten S-Bahn wieder zurück. Jetzt weiß ich weder, ob ich mit der Januarkarte schon hinfahren kann, noch, ob ich mit der Dezemberkarte zurückfahren darf.
Falls euch jetzt als spontane Antwort einfällt, "Dann fahr doch mit der Dezemberkarte hin und mit der Januarkarte zurück!", schon klar! Aber ich würde einen meiner Begleiter mit der anderen Karte fahren lassen wollen, falls sich die Gültigkeit heute Nacht überschneidet.
Weiß jemand, bis wieviel Uhr eine Isarcard 9 gültig ist? Laut Vertragsbedingungen darf ich ja an Nicht-Werktagen uneingeschränkt fahren. Was aber nicht drinnen steht, ist, bis wann die Karte am Monatsende gültig ist.
Ich will heute Nacht nach München fahren und morgen mit der ersten S-Bahn wieder zurück. Jetzt weiß ich weder, ob ich mit der Januarkarte schon hinfahren kann, noch, ob ich mit der Dezemberkarte zurückfahren darf.
Falls euch jetzt als spontane Antwort einfällt, "Dann fahr doch mit der Dezemberkarte hin und mit der Januarkarte zurück!", schon klar! Aber ich würde einen meiner Begleiter mit der anderen Karte fahren lassen wollen, falls sich die Gültigkeit heute Nacht überschneidet.
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Ähm....hust.....Willst Du ne anständige Tarifauskunft, dann frag genau die nicht. Nachdem sie ja auch kontrollieren sollten sie zwar eine Tarifschulung haben, aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass bei einigen nicht sehr viel hängen geblieben ist. Eine Streife wollte mich mal aufschreiben, weil meine Tageskarte um 0 Uhr (es war 0.15 Uhr) die Gültigkeit verloren hätte. :blink:noebi @ 18 Sep 2007, 13:06 hat geschrieben: Oder frag einfach mal eine S-Bahn-Wache.
Ich persönlich bin zwar der Meinung, dass die S-Bahn-Wache nicht bis ins kleinste Detail über den Tarif bescheid wissen muss, schliesslich ist das Kontrollieren ja nicht deren Hauptaufgabe. Aber die Gültigkeit von Standard-Fahrkarten sollte man schon wissen.
- [DB] Fahrgast
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Ja, der MVV.gmg @ 31 Dec 2009, 13:39 hat geschrieben: Weiß jemand, bis wieviel Uhr eine Isarcard 9 gültig ist?
Aktuell also ist eine Dezemberkarte 2009 bis zum 4.1.2010 12 Uhr gültig.1) Wie lange gilt die Monatskarte?
Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.