Sinn und Zweck der "Rotkäppchen"
In Berlin frage ich mich immer wieder, welchen Sinn und Zweck diese Security-Typen erfüllen. In meinen Augen ist das derzeit ein Beruf, der ungefähr so nötig ist wie eine Hebamme im Nonnenkloster.
Oder wozu sind diese Leute da? Es sind 1. meistens keine ausgebildeten Security-Leute...ich glaube nicht, daß die ihren 34a gemacht haben, 2. selbst wenn, anscheinend ist der Lohn so gering wie die Motivation...nämlich sehr gering und 3. die Befugnisse dieser Leute sind lächerlich.
Ich und Leute aus meiner Verwandschaft und Bekanntschaft haben schon mehrere Fälle erlebt, die die Überflüssigkeit dieses Berufsstandes beweisen. Ich wäre dafür, daß die S-Bahn auf ihrem Sparkurs diese Leute rausschmeißt.
Beispiel 1:
Leidiges Thema - Scratching. Jemand hatte in einem Zug Scratcher gesehen. Am nächsten Bahnsteig verständigte er die Aufsicht. Übernächster Bahnhof - zwei Security-Leute stehen da, holen sie raus. Während der eine mit dem Zeugen die Formalien erledigt, paßt der andere nicht auf und die Scratcher fliehen. Tja, Sache erledigt, keine weitere Verfolgung.
Beispiel 2:
Nochmal Scratching. Wieder informiert ein Zeuge am nächsten Bahnsteig jemanden, von dem er meint, dieser sei zuständig - einen Security-Typen. Der gibt das nur durch sein Funkgerät durch, für den nächsten Bahnsteig, macht aber selber nichts. Auf die Frage hin warum nicht meint er, da könne er nichts machen. Er hätte eh nicht die Befugnisse dazu, gegen die Kerle vorzugehen.
Beispiel 3:
In einem Zug sind einige Spinner, die sich einen Spaß daraus machen, gegen die Türen zu treten. Und einige Sitzreihen weiter einige "Rotkäppchen". Natürlich machen die nichts, sitzen nur da und quatschen.
Beispiel 4:
Ganz aktuell - Rauchen auf Bahnhöfen. Obwohl verboten, stehen lauter Typen auf dem Bahnhof und rauchen. Tja, und was sehe ich, als ich rausgehe? Zwei rauchende "Rotkäppchen". Natürlich ordnungsgemäß nicht auf dem Bahnhof, soll ja keiner sehen. Was auf dem Bahnhof selber abgeht, interessiert keinen. Überhaupt scheint das Verbot in Berlin keinen zu interessieren. Die Aufsicht kehrt sich auch einen feuchten Furz darum.
Einmal traf ich sogar eine ältere Frau, die bei der Security arbeitete (nicht im Dienst). Sie erzählte, daß sie gar keine richtigen Befugnisse habe, außer belehren und Polizei rufen sei nicht viel drin. Waffen dürfe man nicht tragen und generell sei der Abschreckungseffekt sehr gering.
Ich frage mich angesichts dessen ernsthaft, warum die S-Bahn Berlin diese Leute angestellt hat?
Die richtig harten Randalierer kriegt man mit denen eh nicht im Griff. Die Leute, die es unbeobachtet tun, schnappen sie nicht oder interessieren sich nicht dafür.
Und sonst dürfen die gar nichts machen.
Ist doch bescheuert - da werden solche Hampelmänner dafür bezahlt, Spazierfahrten durch Berlin zu machen, ohne wirklich was auszurichten. Lächerlicher Mummenschanz, der gutes Geld kostet.
Ich sage: Abschaffen!
Oder wozu sind diese Leute da? Es sind 1. meistens keine ausgebildeten Security-Leute...ich glaube nicht, daß die ihren 34a gemacht haben, 2. selbst wenn, anscheinend ist der Lohn so gering wie die Motivation...nämlich sehr gering und 3. die Befugnisse dieser Leute sind lächerlich.
Ich und Leute aus meiner Verwandschaft und Bekanntschaft haben schon mehrere Fälle erlebt, die die Überflüssigkeit dieses Berufsstandes beweisen. Ich wäre dafür, daß die S-Bahn auf ihrem Sparkurs diese Leute rausschmeißt.
Beispiel 1:
Leidiges Thema - Scratching. Jemand hatte in einem Zug Scratcher gesehen. Am nächsten Bahnsteig verständigte er die Aufsicht. Übernächster Bahnhof - zwei Security-Leute stehen da, holen sie raus. Während der eine mit dem Zeugen die Formalien erledigt, paßt der andere nicht auf und die Scratcher fliehen. Tja, Sache erledigt, keine weitere Verfolgung.
Beispiel 2:
Nochmal Scratching. Wieder informiert ein Zeuge am nächsten Bahnsteig jemanden, von dem er meint, dieser sei zuständig - einen Security-Typen. Der gibt das nur durch sein Funkgerät durch, für den nächsten Bahnsteig, macht aber selber nichts. Auf die Frage hin warum nicht meint er, da könne er nichts machen. Er hätte eh nicht die Befugnisse dazu, gegen die Kerle vorzugehen.
Beispiel 3:
In einem Zug sind einige Spinner, die sich einen Spaß daraus machen, gegen die Türen zu treten. Und einige Sitzreihen weiter einige "Rotkäppchen". Natürlich machen die nichts, sitzen nur da und quatschen.
Beispiel 4:
Ganz aktuell - Rauchen auf Bahnhöfen. Obwohl verboten, stehen lauter Typen auf dem Bahnhof und rauchen. Tja, und was sehe ich, als ich rausgehe? Zwei rauchende "Rotkäppchen". Natürlich ordnungsgemäß nicht auf dem Bahnhof, soll ja keiner sehen. Was auf dem Bahnhof selber abgeht, interessiert keinen. Überhaupt scheint das Verbot in Berlin keinen zu interessieren. Die Aufsicht kehrt sich auch einen feuchten Furz darum.
Einmal traf ich sogar eine ältere Frau, die bei der Security arbeitete (nicht im Dienst). Sie erzählte, daß sie gar keine richtigen Befugnisse habe, außer belehren und Polizei rufen sei nicht viel drin. Waffen dürfe man nicht tragen und generell sei der Abschreckungseffekt sehr gering.
Ich frage mich angesichts dessen ernsthaft, warum die S-Bahn Berlin diese Leute angestellt hat?
Die richtig harten Randalierer kriegt man mit denen eh nicht im Griff. Die Leute, die es unbeobachtet tun, schnappen sie nicht oder interessieren sich nicht dafür.
Und sonst dürfen die gar nichts machen.
Ist doch bescheuert - da werden solche Hampelmänner dafür bezahlt, Spazierfahrten durch Berlin zu machen, ohne wirklich was auszurichten. Lächerlicher Mummenschanz, der gutes Geld kostet.
Ich sage: Abschaffen!
Wie sieht eine "effekte Security" aus? Welches mehr an Rechten hat denn eine "effektive Security"?Entweder durch eine effektive Security mit Befugnissen
was ich bezweifeln mag. Sicher gibt es überall Pappnasen, aber gerade bei uns bin ich sehr froh dass es diese Kollegen gibt!oder durch gar nichts - was der jetzigen Situation gleichkäme.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Ein Thema, welches mir (und meine Kollegen) aus der Seele spricht! Spätestens nach Einbruch der Dunkelheit hat sich der letzte Wachschützer einen sicheren Ort gesucht und wurde nicht mehr gesehen...
Angeblich dürfen diese keine Waffen tragen... obwohl ich letztens in Nürnberg Hbf dieselbe Wachfirma (DB Sicherheit) mit Knüppeln rumlaufen sehen habe! Und die wären in Berlin wesentlich sinnvoller!
Angeblich dürfen diese keine Waffen tragen... obwohl ich letztens in Nürnberg Hbf dieselbe Wachfirma (DB Sicherheit) mit Knüppeln rumlaufen sehen habe! Und die wären in Berlin wesentlich sinnvoller!
- mellertime
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Um mit 'nem Tonfa rumzurennen, muss man einen speziellen (ich sag mal) "Kampfkurs" mitgemacht haben. Und das haben die wenigsten, leider.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Hier hat die Bahn nichts anderes getan, als ein paar arme Menschen ohne Befugnisse in eine gefährliche Situation zu werfen um ihr Bild in der Öffentlichkeit zu verbessern. <_<
Die armen "Rotkäppchen"! Bekommen den Dreck der Gesellschaft ab und dürfen sich nicht wehren! <_<
Vielleicht hast Du Recht, man sollte diese Augenwischerei beenden und die Fahrgäste sich selbst überlassen!
Wer überlebt bekommt als Belohnung ein Gummibärchen!
Oder man lässt die Arbeitsgemeinschaft "Saubere Bahn" wieder aufleben! :ph34r:
Aber da hätten wir wahrscheinlich sofort den Staatsanwalt zu Gast. <_<
Die armen "Rotkäppchen"! Bekommen den Dreck der Gesellschaft ab und dürfen sich nicht wehren! <_<
Vielleicht hast Du Recht, man sollte diese Augenwischerei beenden und die Fahrgäste sich selbst überlassen!
Wer überlebt bekommt als Belohnung ein Gummibärchen!
Oder man lässt die Arbeitsgemeinschaft "Saubere Bahn" wieder aufleben! :ph34r:
Aber da hätten wir wahrscheinlich sofort den Staatsanwalt zu Gast. <_<
Doofheit und Ignoranz verpflichten nicht zu Postings!
Die BSG hat das derzeitige "Deutschlandproblem", in dem das will und das kriegen sich gedreht hat.
Was will man? Eine billige Truppe, die für Ordnung sorgt.
Was kriegt man? Eine billige Truppe, die sich durch Inkompetenz in sozialer, sprachlicher und hygienischer Hinsicht als Nervposten deklassiert.
Was will man? Eine billige Truppe, die für Ordnung sorgt.
Was kriegt man? Eine billige Truppe, die sich durch Inkompetenz in sozialer, sprachlicher und hygienischer Hinsicht als Nervposten deklassiert.
- 420er Vorserie
- Kaiser
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Also hier in München greifen unsere "Rotkäppchen" schon durch. Die mahnen auch die Raucher ab, die nicht in den vorgesehenen Bereichen am Bahnsteig rauchen. Auch die Fahrkarten kontrollieren sie regelmäßig bei uns. Und sie langen auch mal hin wenn es nötig ist.
Die allermeisten sind auch ganz nett, es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen wo man sich fragt, wie der oder diejenige überhaupt eingestellt werden haben können.
Gruß,
420er Vorserie
Die allermeisten sind auch ganz nett, es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen wo man sich fragt, wie der oder diejenige überhaupt eingestellt werden haben können.
Gruß,
420er Vorserie
Sag ich ja, die Typen dürfen in Berlin gar nichts. Dabei wäre es da bitter nötig. Wenn andere Städte bessere Security haben, ist das noch fragwürdiger.Ein Thema, welches mir (und meine Kollegen) aus der Seele spricht! Spätestens nach Einbruch der Dunkelheit hat sich der letzte Wachschützer einen sicheren Ort gesucht und wurde nicht mehr gesehen...
Angeblich dürfen diese keine Waffen tragen... obwohl ich letztens in Nürnberg Hbf dieselbe Wachfirma (DB Sicherheit) mit Knüppeln rumlaufen sehen habe! Und die wären in Berlin wesentlich sinnvoller!
Das meinte ich auch mit der Belehrung nach § 34a.Um mit 'nem Tonfa rumzurennen, muss man einen speziellen (ich sag mal) "Kampfkurs" mitgemacht haben. Und das haben die wenigsten, leider.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
Nur bringt es nichts. Irgendwo hat sich jemand beschwert, daß ältere Züge kein Aushängeschild für die S-Bahn seien. Tja, LOL...die neueren sind es schon mal gar nicht, die sind auch zerkratzt und im Inneren besprüht! Weil keiner durchgreift. Über diese auf die Fenster geklebten Figuren "Finger weg von der Scheibe!" lachen sich die Scratcher doch kaputt.Hier hat die Bahn nichts anderes getan, als ein paar arme Menschen ohne Befugnisse in eine gefährliche Situation zu werfen um ihr Bild in der Öffentlichkeit zu verbessern.
War das so eine Art Bürgerwehr?Oder man lässt die Arbeitsgemeinschaft "Saubere Bahn" wieder aufleben!
Ja, so ist es leider! Ein richtig ausgebildeter Sicherheitsmann kann sich artikulieren, weiß, wie man Situationen entschärft oder im Zweifelsfall das Notwendige tut. Die Leute, die hier auf den Bahnhöfen stehen, sind meistens irgendwelche unqualifizierten Neandertaler, die sprachlich genauso kompetent sind wie irgendwelche Leute, die abends mit Ziggi und Bierpulle in die S-Bahn steigen.Was will man? Eine billige Truppe, die für Ordnung sorgt.
Was kriegt man? Eine billige Truppe, die sich durch Inkompetenz in sozialer, sprachlicher und hygienischer Hinsicht als Nervposten deklassiert.
Fahrkarten kontrolliert hier keiner. Das machen wieder andere Firmen. Die schicken meistens auch etwas ruppigere Leute los. Aber ist ja nötig.Also hier in München greifen unsere "Rotkäppchen" schon durch. Die mahnen auch die Raucher ab, die nicht in den vorgesehenen Bereichen am Bahnsteig rauchen. Auch die Fahrkarten kontrollieren sie regelmäßig bei uns. Und sie langen auch mal hin wenn es nötig ist.
Die allermeisten sind auch ganz nett, es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen wo man sich fragt, wie der oder diejenige überhaupt eingestellt werden haben können.
Wenn ich mir Bilder des Münchner Nahverkehrs ansehe, sehe ich eigentlich auch nie Vandalismus.
Stimmt, die S-Bahn-Wache in München ist super. Die tragen auch Knüppel und gehen halt ab einer bestimmten Haltestelle, meist außerhalb des Innenraums durch die Bahn und kontrollieren.420er Vorserie @ 22 Sep 2007, 12:14 hat geschrieben: Also hier in München greifen unsere "Rotkäppchen" schon durch. Die mahnen auch die Raucher ab, die nicht in den vorgesehenen Bereichen am Bahnsteig rauchen. Auch die Fahrkarten kontrollieren sie regelmäßig bei uns. Und sie langen auch mal hin wenn es nötig ist.
Die allermeisten sind auch ganz nett, es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen wo man sich fragt, wie der oder diejenige überhaupt eingestellt werden haben können.
Gruß,
420er Vorserie
Und sie sind wirklich nett und lassen sich auch mal auf eine kleine Unterhaltung ein.
Da würd ich mir bei der U-Bahn auch mehr Präsenz wünschen. Dort gibt es übrigens schon auch Vandalismus, zerkratzte Scheiben, angezündete Zeitungen, zerschnittene Sitze usw. Aber bis auf die zerkratzten Scheiben sind das schon Einzelfälle.
Schöne Grüße,
Nöbi.
In Berlin interessiert es niemanden, ob da einer steht oder nicht, wie ich schon ausführte. Die Präsenz ist da nen Witz.
Selbst die Videokameras in den neueren Fahrzeugen schrecken niemanden ab.(U-Bahn und Tram)
Lediglich bei den Citaro-Gelenkbussen scheint es zu wirken, da die Monitore gut sichtbar für den Fahrgast vorne beim Fahrer hängen.
Ansonsten braucht Berlin wesentlich mehr, um den Vandalismus einzudämmen als ein paar Möchtegern-Sicherheitsleute.
Selbst die Videokameras in den neueren Fahrzeugen schrecken niemanden ab.(U-Bahn und Tram)
Lediglich bei den Citaro-Gelenkbussen scheint es zu wirken, da die Monitore gut sichtbar für den Fahrgast vorne beim Fahrer hängen.
Ansonsten braucht Berlin wesentlich mehr, um den Vandalismus einzudämmen als ein paar Möchtegern-Sicherheitsleute.
Wenn ich das aber in Uniform mit großem Aufdruck "Bahnschutz" mache, wird das sehr wohl mit dem Unternehmen verbunden. Und du kannst mir glauben, dass ich ein Winken durchaus von einem Nazigruß unterscheiden kann.Beliar @ 22 Sep 2007, 20:33 hat geschrieben: Nur weil jemand vermeintlich den Hitlergruß zeigt, schadet er der Bahn? Das glaube ich nicht. Ich habe noch nicht viel von solcherlei gehört. Wenn ich jemanden mit dem Arm zuwinke, ist das ja noch lange kein Hitlergruß.
Cmbln: Wobei die Nürnberger Sicherheitsleute zum Teil ein Alter haben, da bezweifle ich, ob die sich mit den Schlagstöcke überhaupt noch wehren können...Cmbln @ 22 Sep 2007, 06:30 hat geschrieben: Angeblich dürfen diese keine Waffen tragen... obwohl ich letztens in Nürnberg Hbf dieselbe Wachfirma (DB Sicherheit) mit Knüppeln rumlaufen sehen habe! Und die wären in Berlin wesentlich sinnvoller!
LG
Konsti
Konsti
Ich habe es in der S-Bahn auch schon mal erlebt, daß die Fahrkarten (m. Ausweis inbegriffen) von einem Sicherheitsdienst kontrolliert wurden und Probleme gab es keine.JeDi @ 22 Sep 2007, 18:54 hat geschrieben:Also - meine Erfahrungen mit der DBS sind durchweg negativ... Vielleicht erwisch ich auch einfach immer die falschen Leute...
Ich hatte da was im Hinterkopf....
Hier: Das habe ich gefunden!
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Ham die ne Prüfberechtigung gehabt, oder waren sie der Meinung, dass ihre Uniform ausreicht?Der Adler @ 22 Sep 2007, 21:34 hat geschrieben: Ich habe es in der S-Bahn auch schon mal erlebt, daß die Fahrkarten (m. Ausweis inbegriffen) von einem Sicherheitsdienst kontrolliert wurden und Probleme gab es keine.
Ich hatte da was im Hinterkopf....
Hier: Das habe ich gefunden!
Man muss ja nicht gerade mit dem Nationalsozialismus vergleichen. Trotzdem hat die deutsche Geschichte uns gelehrt, dass es zu vermeiden ist, dass es ausserhalb der staatlichen Exekutive bewaffnete Gruppen gibt. Insbesondere der §127 soll dem vorgreifen. http://dejure.org/gesetze/StGB/127.html Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ich habe mich schon mehrfach gefragt, ob die "Rotkäppchen" (gibt da auch einige andere weit weniger nette Spitznamen) nicht auch unter den Paragraphen fallen. Bin kein Jurist. Ad hoc konnten mir die Juristen in meinem Bekanntenkreis die Frage auch nicht beantworten.
Mir perönlich kommt jedesmal die Galle hoch, wenn ich sehe wofür die Gelder meines MVV Tickets ausgegeben werden. Vielleicht tue ich dem einen oder anderen Rotkäppchen unrecht aber für mich wird da bauchgefühlmäßig der Bock zum Gärtner gemacht.
Mir perönlich kommt jedesmal die Galle hoch, wenn ich sehe wofür die Gelder meines MVV Tickets ausgegeben werden. Vielleicht tue ich dem einen oder anderen Rotkäppchen unrecht aber für mich wird da bauchgefühlmäßig der Bock zum Gärtner gemacht.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Du meinst StGB 34a rechtfertigenderer Notstand?
Wie gesagt bin kein Jurist, sondern nur Stammtischphilosoph, aber ein Notstand kann nur temporär bestehen. Da die "Rotkäppchen" Truppe permanent aufgestellt ist, kann dieser Pragraph unabhängig von sonstigem Inhalt nicht gelten.
Da die deutsche Gesatzgebung copyright frei ist, ein Vollzitat des 34a:
"§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. "
Wie gesagt bin kein Jurist, sondern nur Stammtischphilosoph, aber ein Notstand kann nur temporär bestehen. Da die "Rotkäppchen" Truppe permanent aufgestellt ist, kann dieser Pragraph unabhängig von sonstigem Inhalt nicht gelten.
Da die deutsche Gesatzgebung copyright frei ist, ein Vollzitat des 34a:
"§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. "
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Ne...aus der Gewerbeordnung:
§ 34a Bewachungsgewerbe
(1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2.
er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder
3.
der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.
4Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. 5Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2.
Schutz vor Ladendieben,
3.
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
1.
die Anforderungen und das Verfahren für den Unterrichtungsnachweis nach Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Unterrichtungsnachweises festlegen,
2.
die Anforderungen und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach Absatz 1 Satz 5 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung festlegen und
3.
zum Schutze der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften erlassen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen bei der Ausübung des Bewachungsgewerbes, insbesondere über
a)
den Geltungsbereich der Erlaubnis,
B)
die Pflichten des Gewerbetreibenden bei der Einstellung und Entlassung der im Bewachungsgewerbe beschäftigten Personen, über die Aufzeichnung von Daten dieser Personen durch den Gewerbetreibenden und ihre Übermittlung an die Gewerbebehörden, über die Anforderungen, denen diese Personen genügen müssen, sowie über die Durchführung des Wachdienstes,
c)
die Verpflichtung zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung, zur Buchführung einschließlich der Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Auftraggeber,
d)
die Unterrichtung der zuständigen Behörde durch Gerichte und Staatsanwaltschaften über rechtliche Maßnahmen gegen Gewerbetreibende und ihr Personal, das mit Bewachungsaufgaben betraut ist.
(3) Sofern zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals nach Absatz 1 Satz 4 von der zuständigen Behörde Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, § 31 oder unbeschränkte Auskünfte nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz eingeholt werden, kann das Ergebnis der Überprüfung einschließlich der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderlichen Daten an den Gewerbetreibenden übermittelt werden.
(4) Die Beschäftigung einer Person, die in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben beschäftigt ist, kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
(5) 1Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. 2In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.
(6) (weggefallen)
§ 34a Bewachungsgewerbe
(1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2.
er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder
3.
der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.
4Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. 5Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2.
Schutz vor Ladendieben,
3.
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
1.
die Anforderungen und das Verfahren für den Unterrichtungsnachweis nach Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Unterrichtungsnachweises festlegen,
2.
die Anforderungen und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach Absatz 1 Satz 5 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung festlegen und
3.
zum Schutze der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften erlassen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen bei der Ausübung des Bewachungsgewerbes, insbesondere über
a)
den Geltungsbereich der Erlaubnis,
B)
die Pflichten des Gewerbetreibenden bei der Einstellung und Entlassung der im Bewachungsgewerbe beschäftigten Personen, über die Aufzeichnung von Daten dieser Personen durch den Gewerbetreibenden und ihre Übermittlung an die Gewerbebehörden, über die Anforderungen, denen diese Personen genügen müssen, sowie über die Durchführung des Wachdienstes,
c)
die Verpflichtung zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung, zur Buchführung einschließlich der Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Auftraggeber,
d)
die Unterrichtung der zuständigen Behörde durch Gerichte und Staatsanwaltschaften über rechtliche Maßnahmen gegen Gewerbetreibende und ihr Personal, das mit Bewachungsaufgaben betraut ist.
(3) Sofern zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals nach Absatz 1 Satz 4 von der zuständigen Behörde Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, § 31 oder unbeschränkte Auskünfte nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz eingeholt werden, kann das Ergebnis der Überprüfung einschließlich der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderlichen Daten an den Gewerbetreibenden übermittelt werden.
(4) Die Beschäftigung einer Person, die in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben beschäftigt ist, kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
(5) 1Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. 2In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.
(6) (weggefallen)