Das glaube ich schon, weil das Argument der Gesundheit schwerer wiegen wird als eine eventuelle Diskriminierung.Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:13 hat geschrieben: also ich wär mir da garnet sicher, das das Rauchverbot vor Gericht standhält, ich sag nur Stichwort Diskriminierung
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
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Man kann nicht immer die Diskriminierungs-Keule herausholen, wenn irgendetwas an bestimmten Orten untersagt wird.Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:13 hat geschrieben: also ich wär mir da garnet sicher, das das Rauchverbot vor Gericht standhält, ich sag nur Stichwort Diskriminierung
Es gibt so viele Dinge, die viele Leute machen möchten, aber nicht dürfen, weil sie Andere damit stören, belästigen oder gar schädigen. Da sagt aber niemand "Das ist Diskriminierung".
Das mit den Richtern sehe ich gelassen. Ich habe so viele Urteile gelesen, da war praktisch noch nie ein raucherfreundliches dabei. Höchstens, dass entschieden wurde, dass ein Vermieter seinen Mietern nicht das Rauchen in den eigenen vier Wänden verbieten darf. Aber genau darum geht es hier ja nicht.
Da der Zigarettenrauch nachweislich toxisch ist und Tausende Todesopfer pro Jahr in Deutschland verursacht, wäre das eine falsch verstandene Toleranz, die Raucher uneingeschränkt gewähren zu lassen.
bin ohnehin gespannt, wie sich das umsetzen lässt. Es soll ja schon von Wirten angekündigt worden sein, sich darüber hinwegzusetzen und lieber eine gelegntliche Strafe in Kauf zu nehmen. Ist auch kein Wunder, die wissen genau, das eine Kontrolle nur schwer möglich sein wird
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Die Strafen sind aber sehr hoch, das zahlt man nicht so einfach aus der Portokasse. Die Wirte haben sich in anderen Bundesländern primär nur in den Übergangszeiten darüber hinweggesetzt. Dass das Rauchen zwar offiziell verboten wird, aber es schlussendlich niemand groß interessiert und alles so weiter läuft wie bisher, ist ein Wunschtraum manches Rauchers, entbehrt aber jeder Realität.Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:29 hat geschrieben: bin ohnehin gespannt, wie sich das umsetzen lässt. Es soll ja schon von Wirten angekündigt worden sein, sich darüber hinwegzusetzen und lieber eine gelegntliche Strafe in Kauf zu nehmen. Ist auch kein Wunder, die wissen genau, das eine Kontrolle nur schwer möglich sein wird
Außerdem kann ich ja jetzt als Nichtraucher zum Nachbarn im Lokal sagen "Machen Sie bitte Ihre Zigarette aus, das Rauchen ist verboten." Bislang hatte ich einen schlechteren Stand und konnte nur höflich darum bitten und wenn der Bitte nicht nachgekommen wurde, konnte ich nichts dagegen unternehmen.
Es werden also auch so manche Nichtraucher Einfluss haben, dass das Rauchen in der Gastronomie die ganz große - und illegale - Ausnahme bleibt.
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So weit sind wir schon, dass ein Nichtraucher rausgeschmissen wird, wenn er Gäste auffordert, das Rauchen einzustellen, weil das Rauchen gesetzlich verboten ist?Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:42 hat geschrieben: soweit ich weiss, zahlt ein Wirt um die 2.500 Euro. Als Nichtraucher kannste das sicher verlangen, allerdings würde ich dich als Wirt dann sicher vor die Tür setzen
Ich bin zwar nicht klagewütig, aber bei so einem Wirt würde ich es mir überlegen...
soweit ich weiss, ist das aber von Seiten der Stadt net geplant. Da sind immer noch die Städte zuständigChristianMUC @ 4 Nov 2007, 12:43 hat geschrieben: Was den Wirt dann aber die Zulassung kosten könnte, wenn der Nichtraucher sich beschwert...
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da wirste ganz sicher Schiffbruch erleiden, weil ein Wirt immer noch ein sogenanntes Hausrecht hat. Das heisst, wenn er jemand in seiner Kneipe net haben will, muss er den auch net duldenTramPolin @ 4 Nov 2007, 12:45 hat geschrieben: So weit sind wir schon, dass ein Nichtraucher rausgeschmissen wird, wenn er Gäste auffordert, das Rauchen einzustellen, weil das Rauchen gesetzlich verboten ist?
Ich bin zwar nicht klagewütig, aber bei so einem Wirt würde ich es mir überlegen...
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Das sehe ich ganz anders. Der Wirt hat zwar ein Hausrecht. Wenn ich nachweisen kann, warum ich rausgeschmissen wurde, dann hatte der Wirt die längste Zeit seine Konzession...Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:47 hat geschrieben: da wirste ganz sicher Schiffbruch erleiden, weil ein Wirt immer noch ein sogenanntes Hausrecht hat. Das heisst, wenn er jemand in seiner Kneipe net haben will, muss er den auch net dulden
Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, wenn ein Gast den Nachbarn auffordert, das Rauchen einzustellen und als Dank dafür der Rausschmiss folgt. Bei einem fairen Miteinander gehört auch dazu, dass man jemand auf sein Fehlverhalten aufmerksam macht. Da darf dann aber nicht der Rausschmiss drohen.
Selbst wenn man juristisch scheitern würde, würde ich in so einem krassen Fall da mal ein Fernsehteam hinschicken. Das ist eigentlich nicht meine Art, aber wenn ein Wirt mir so kommt, würde ich es mir überlegen...
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Bei diesem Thema mit Diskriminierung zu argumentieren ist ja schon fast eine Unverschämtheit gegenüber den Leuten die wirklich Probleme mit Diskriminierung haben. Rauchen ist nun wirklich keine Tätigkeit auf die der Mensch keinen Einfluss hat. - sondern das ist jedermanns Privatvergnügen.Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:13 hat geschrieben: also ich wär mir da garnet sicher, das das Rauchverbot vor Gericht standhält, ich sag nur Stichwort Diskriminierung
Was Du alles weißt...Lazarus @ 4 Nov 2007, 12:45 hat geschrieben:soweit ich weiss, ist das aber von Seiten der Stadt net geplant. Da sind immer noch die Städte zuständig
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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schon mal darüber nachgedacht, das Rauchen eine Sucht ist und längst als Krankheit anerkannt ist. Es gibt genug, die gern aufhören würden, das aber net schaffen. Nur scheint das den Staat widerum net zu kümmern, man verdient ja gut daranBoris Merath @ 4 Nov 2007, 13:13 hat geschrieben: Bei diesem Thema mit Diskriminierung zu argumentieren ist ja schon fast eine Unverschämtheit gegenüber den Leuten die wirklich Probleme mit Diskriminierung haben. Rauchen ist nun wirklich keine Tätigkeit auf die der Mensch keinen Einfluss hat. - sondern das ist jedermanns Privatvergnügen.
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Also als Sucht isses meines Wissens nach nicht anerkannt, sondern als Abhängigkeit. Ich denke aber es tut keinem Raucher weh halt zu Hause zu rauchen oder kurz vor die Tür zu gehen wenns denn unbedingt sein muss. Vielleicht gibt das für manche auch den Ausschlag es nochmal mim aufhören zu probieren.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:20 hat geschrieben: schon mal darüber nachgedacht, das Rauchen eine Sucht ist und längst als Krankheit anerkannt ist. Es gibt genug, die gern aufhören würden, das aber net schaffen. Nur scheint das den Staat widerum net zu kümmern, man verdient ja gut daran
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Doch. Zwar kann der Wirt ein Kameraverbot erteilen (das ist sein gutes Recht), aber es gibt auch die Möglichkeit der versteckten Kamera. Wenn man dann die Stimmen verfremdet und die Gesichter unkenntlich macht, darf das sogar gesendet werden. Damit würde der Wirt zwar geschützt werden, aber es würde zumindest gezeigt werden, dass es solche krassen Wirte gibt.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:01 hat geschrieben: @ TramPolin
da deswegen ein fernsehteam hinzuschicken, ist Unsinn. Die dürfen nämlich net alles filmen, was sie wollen.
Außerdem kann man sich ja auch an Zeitungen wenden. Ein Bericht über die Machenschaften des Wirtes soll die Leser zumindest davor warnen, was ihnen dort blüht, wenn sie in rauchfreier Umgebung konsumieren möchten.
für wie dämlich hälst du manche Wirte eigendlich?TramPolin @ 4 Nov 2007, 13:24 hat geschrieben:Doch. Zwar kann der Wirt ein Kameraverbot erteilen (das ist sein gutes Recht), aber es gibt auch die Möglichkeit der versteckten Kamera. Wenn man dann die Stimmen verfremdet und die Gesichter unkenntlich macht, darf das sogar gesendet werden. Damit würde der Wirt zwar geschützt werden, aber es würde zumindest gezeigt werden, dass es solche krassen Wirte gibt.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:01 hat geschrieben: @ TramPolin
da deswegen ein fernsehteam hinzuschicken, ist Unsinn. Die dürfen nämlich net alles filmen, was sie wollen.
Außerdem kann man sich ja auch an Zeitungen wenden. Ein Bericht über die Machenschaften des Wirtes soll die Leser zumindest davor warnen, was ihnen dort blüht, wenn sie in rauchfreier Umgebung konsumieren möchten.
du glaubst doch net ernsthaft, das ein Wirt, der vorher ein Kameraverbot erteilt hat, ein Kamerateam unbehelligt in der Kneipe rumlaufen lässt. Da ist doch klar, was die vorhaben
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Angebote für diejenigen, die das Rauchen aufgeben möchten, gibt es ja genug. Und wer unbedingt weiterrauchen möchte oder beim Versuch, sich das Rauchen abzugewöhnen, gescheitert ist, muss halt vor die Türe gehen. Ich sehe hier nichts Diskriminierendes. Negativ stoßen mir nur die Linien auf, die Raucherbereiche in Bahnhöfen kennzeichnen. Das ist wirklich eine Art Zur-Schau-Stellen.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:20 hat geschrieben: schon mal darüber nachgedacht, das Rauchen eine Sucht ist und längst als Krankheit anerkannt ist. Es gibt genug, die gern aufhören würden, das aber net schaffen. Nur scheint das den Staat widerum net zu kümmern, man verdient ja gut daran
Du kannst ja mal versuchen, gegen das Rauchverbot in Fernzügen oder gar in der U-Bahn mit dem Argument der Diskriminierung klagen. Viel Spaß!
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Ach komm, so dumm sind die Fernseteams ja auch nicht. Die brauchen ja nur ein paar neue Leute schicken, die sich nur als Gäste ausgeben. Wenn die das am nächsten Tag machen, hat der Wirt so gut wie keine Chance oder soll er alle Gäste unter Generalverdacht stellen?Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:30 hat geschrieben: du glaubst doch net ernsthaft, das ein Wirt, der vorher ein Kameraverbot erteilt hat, ein Kamerateam unbehelligt in der Kneipe rumlaufen lässt. Da ist doch klar, was die vorhaben
Außerdem gibt es ja die Möglichkeit, gleich von Anfang an mit versteckter Kamera zu filmen. So habe ich das ja auch gemeint. Dass der Wirt eine Drehgenehmigung erteilt, ist ohnehin gering, also versucht man es erst gar nicht.
Edit: Im übrigen: Warum bist Du heute eigentlich so aggressiv? So kenne ich Dich gar nicht.

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Ja, den Fall kenne ich. Es gibt halt auch Leute, die sich nicht verstecken. Der Wirt hat zumindest Mut und steht für das gerade. Dennoch ist sein Verhalten unmöglich und hier könnte man tatsächlich mit Aussicht auf Erfolg wegen Diskriminierung klagen. Diese liegt hier m.E. eindeutig vor.Rathgeber @ 4 Nov 2007, 13:36 hat geschrieben: Der Wirt, der keine Kinder in seinem Lokal haben will, hat großzügig Drehgenehmigungen erteilt...
Fernzüge nutz ich nur etwa einmal im Jahr (seit dem Rauchverbot kam ich nimmer in die Verlegenheit)TramPolin @ 4 Nov 2007, 13:31 hat geschrieben: Du kannst ja mal versuchen, gegen das Rauchverbot in Fernzügen oder gar in der U-Bahn mit dem Argument der Diskriminierung klagen. Viel Spaß!
und bei der U-Bahn dürfte es die meisten eh net stören, weil der grosse Durchschnitt nur etwa 20 Minuten pro Fahrt damit fährt
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Ich wollte damit ja auch nur sagen, dass es hier eine Regelung gibt, bei denen das Diskriminierungs-Argument eigentlich ziehen müsste. Wenn jemand Dutzende Male im Jahr einen Fernzug nutzt und unbedingt rauchen will oder nicht anders kann, könnte er doch dort ansetzen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das jemand versucht hat oder gerade versucht. Ich sehe dem aber gelassen entgegen, es ist nahezu ausgeschlossen, dass das Gericht anordnet, dass in Zügen wieder Raucherwagen eingeführt werden. Das hehre Ziel, etwas für die Gesundheit von Nichtrauchern zu unternehmen, dürfte da auch eine gewaltige Rolle in einer etwaigen Urteilsbegründung spielen.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:41 hat geschrieben: Fernzüge nutz ich nur etwa einmal im Jahr (seit dem Rauchverbot kam ich nimmer in die Verlegenheit)
und bei der U-Bahn dürfte es die meisten eh net stören, weil der grosse Durchschnitt nur etwa 20 Minuten pro Fahrt damit fährt
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Mir ist auch kein Fall bekannt. Aber vieles könnte ja schon im Ansatz gescheitert sein. Die Frage ist, ob sich überhaupt ein Gericht für so etwas zuständig erklärt und eine Klage annimmt. Wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wird man es sicher versuchen, die Zigarettenfirmen würden sich eine solche Chance sicher nicht entgehen lassen. Vielleicht bereitet man ja auch gerade was vor.Lazarus @ 4 Nov 2007, 13:51 hat geschrieben: also mir ist gegenwärtig kein Fall bekannt. Allerdings soll es tatsächlich einige Umsteiger geben, die f5rüher mit der Bahn unterwegs waren und jetzt wieder das Auto nehmen. Ich würde es genauso machen
Was das Rauchverbot in der Gastronomie angeht, wird ja auch dagegen geklagt. Die Aussicht auf Erfolg schätze ich als sehr gering an. Eher wird das Gericht auf eine Verschärfung drängen, um die Chancengleichheit der gastronomischen Betriebe wiederherzustellen.
Zurück zu den Fernzügen: Mit speziellen Raucherwagen könnte ich zur Not leben. Gesetzlich möglich wären solche Raucherwagen sogar. Aber hier hat die Deutsche Bahn eher freiwillig darauf verzichtet. Daher ist ein juristischer Ansatz wohl schwierig, da die Deutsche Bahn das Hausrecht hat. Wirte können ja auch ohne gesetzliches Rauchverbot das Rauchen ihren Gästen untersagen.
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Nein, glaube ich,nicht, die Bundesländer haben die Hoheit für ihre Gesetzgebung, die kann ihnen kein Richter nehmen.Lazarus @ 4 Nov 2007, 14:05 hat geschrieben: vorallem dürfte es interesant werden, wenn es um Wirte geht, die in unterschiedlichen Bundesländern leben, aber nur ein paar kilometer auseinander sind
Sonst könnte ja ein bayerischer Ladenbesitzer in Neu-Ulm klagen, weil in Ulm die Geschäfte länger als bis 20:00 offen haben dürfen. Solch eine Klage hätte höchstwahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg. Dafür gibt es ja das föderale System, dass Bundesländer ihre Freiheiten haben. Hier dann zu sagen, hinter der Grenze darf man in Lokalen in separaten Zimmern rauchen oder in Läden länger einkaufen, das möchte ich auch, ist keine juristische Sache. Hier kann nur der Gesetzgeber (freiwillig) nachbessern, aber wohl kaum ein Richter etwas anordnen.