Blinder stürzt aus S-Bahn in Graben
In Amerika hätte die Betreibergesellschaft 150 Millionen Dollar zahlen müssen
Aber die Behauptung, dass die Durchsage immer (!) gemacht wird (wurde), stimmt definitiv nicht
Zu 420er-Zeiten haben die TFs in 50% aller Fälle keine Durchsagen gemacht (sorry, aber so war es nun mal). Die meisten davon befinden sich aber wohl nicht hier im Forum, weil sie den Beruf nur als Job akzeptieren und sich nicht weiter dafür interessieren
Das ist ja nun jetzt vorbei :quietsch:

Aber die Behauptung, dass die Durchsage immer (!) gemacht wird (wurde), stimmt definitiv nicht

Das ist ja nun jetzt vorbei :quietsch:
Wahrscheinlich war Weßling die Endstation dieser S5. Das Problem ist folgendes: Zieht man bei 420 der 1. und 2. Bauserie (auf München bezogen) zum Fst-Wechsel den Richtungsschalter ab, so gibt es für diese Zeit keinen Schließdruck auf den Türen. Alle Türen die da noch geschlossen sind, können mit wenig Kraftaufwand geöffnet werden; auch die der nicht - Bahnsteigseite.
Erst beim verlegen des anderen anderen Richtungsschalters ist es möglich per "TZ" (= Türen Zu) den Schließdruck auf der gewünschten Seite wieder herzustellen. Der Unfall ereignete sich daher höchstwahrscheinlich in dieser Zwischenzeit.
edit: Die 7. und 8. Bauserie "merkt" sich beim Fst-Wechsel die letzte Türansteuerung. D.h., ein öffnen der Türen auf der verschlossenen Seite ist nicht möglich. Dies gilt auch für Fahrzeuge der 1.+2. Bauserie, wenn im Verband eine 7. oder 8. mitläuft.
Erst beim verlegen des anderen anderen Richtungsschalters ist es möglich per "TZ" (= Türen Zu) den Schließdruck auf der gewünschten Seite wieder herzustellen. Der Unfall ereignete sich daher höchstwahrscheinlich in dieser Zwischenzeit.
edit: Die 7. und 8. Bauserie "merkt" sich beim Fst-Wechsel die letzte Türansteuerung. D.h., ein öffnen der Türen auf der verschlossenen Seite ist nicht möglich. Dies gilt auch für Fahrzeuge der 1.+2. Bauserie, wenn im Verband eine 7. oder 8. mitläuft.
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Ich habe vollstes Verständnis dafür, das der alte Herr aufgrund seiner Schmerzen und jetzigen Ängste die S-Bahn verklagt hat, ABER: Wenn er nicht mehr 100% fit ist, um allein mit einem SPNV-Fahrzeug zu reisen, dann sollte er doch bitte eine Begleitperson mitnehmen oder einenm anderen Fahrgast um Hilfe bitten (oder?)
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Das war eine "Wenn - dann" Vermutung.neudinho @ 30 Aug 2003, 23:41 hat geschrieben: Hallo Zugbegleiter,
was macht Dich so sicher, daß der ältere Herr nicht meht 100% fit ist?
Gruß
neudinho
WENN er nicht mehr 100% reisefähig (alleine!) war, DANN sollte er nur mit 2.Person Zug fahren
WENN er 100% fit und reisefähig war, DANN hätte er doch auch gemerkt, das da kein Bahnsteig war.
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Wenn er blind ist kann er doch nicht merken ob da der Bahnsteig ist oder nicht!Zugbegleiter @ 31 Aug 2003, 17:18 hat geschrieben:Das war eine "Wenn - dann" Vermutung.neudinho @ 30 Aug 2003, 23:41 hat geschrieben: Hallo Zugbegleiter,
was macht Dich so sicher, daß der ältere Herr nicht meht 100% fit ist?
Gruß
neudinho
WENN er nicht mehr 100% reisefähig (alleine!) war, DANN sollte er nur mit 2.Person Zug fahren
WENN er 100% fit und reisefähig war, DANN hätte er doch auch gemerkt, das da kein Bahnsteig war.
Woran soll es er denn merken, am Luftzug? Oder am veraenderten geraeusch der Bahnhofes?
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Hallo,
Ich habe es Zeit meines Lebens mit blinden Menschen zu tun und kann von daher beurteilen, inwieweit soclche Menschen in der Lage sind, sich zu orientieren. Dazu bedarf es allerdings bisweilen der Mithilfe anderer Menschen - und wenn es nur eine läppische Durchsage ist...
Ich arbeite beruflich mit blinden, geistig behinderten Menschen. Sie sind in der Lage, mich an meinem Gang zu erkennen. Gerade bei blinden Menschern ist das Gehör sehr geschult.
Im übrigen kann man auch mit Blindenstock aus der S-Bahn fallen.
Gruß
neudinho
Die Spekulationen über den weißen Stock sind in diesem Falle fehl am Platze.magra @ 29 Aug 2003, 17:26 hat geschrieben:Darüber hinaus versuchte die Anwältin dem 81-Jährigen zu unterstellen, dass er keinen Blindenstock bei sich gehabt habe und deshalb aus der S-Bahn gefallen sei.
Ich habe es Zeit meines Lebens mit blinden Menschen zu tun und kann von daher beurteilen, inwieweit soclche Menschen in der Lage sind, sich zu orientieren. Dazu bedarf es allerdings bisweilen der Mithilfe anderer Menschen - und wenn es nur eine läppische Durchsage ist...
Ich arbeite beruflich mit blinden, geistig behinderten Menschen. Sie sind in der Lage, mich an meinem Gang zu erkennen. Gerade bei blinden Menschern ist das Gehör sehr geschult.
Im übrigen kann man auch mit Blindenstock aus der S-Bahn fallen.
Gruß
neudinho
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Da kann ich mich neudinho nur anschließen. Bisher hatte ich für die Belage Blinder nur wenig Verständnis. Ein Besuch der Ausstellung Dialog im Dunkeln, die heuer im Sommer in Prien am Chiemsee (also in leicht erreichbarer Nähe) gastierte, hat meine Einstellung da schlagartig geändert und meinen Respekt vor Blinden enorm wachsen lassen.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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2. Wo kamat ma denn da hi
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