Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Das ist gar nicht so sicher, da das Ministerium diese Pläne schon für unzulässig erklärt hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen nur die Gäste rein, die explizit in einem bestimmten Club, der auf eine "Filiale" begrenzt ist, Mitglied sind. Bayernweite Raucherclubketten wären entsprechend nicht möglich.Lazarus @ 15 Dec 2007, 12:37 hat geschrieben: tja, das war doch zu erwarten, das sich Wirte was einfallen lassen. Es gibt in Bayern genug Kneipen, die sich da anschliessen, da bin ich sicher
Was bringt generell der Nichtraucherschutz, wenn man ihn durch kreative Lösungen unterwandert?
Irgendwann in den frühen 1990er-Jahren hatte man in Berlin Pläne gehabt, den Ladenschluss zu umgehen, indem man die Ladentüre einfach abschließen und den Kunden nur nach Zahlung eines Eintrittgeldes Zutritt gewähren wollte. Das Geld sollte dann beim Kauf angerechnet werden. Auch sehr kreativ, es war aber wohl unzulässig, zumindest wurde es meines Wissens nie verwirklicht. Auch ein Frisörsalon hat sich eines ähnlichen Tricks mal bedient, hier mietete der Kunde offiziell sogar den Raum im Frisiersalon, denn die Frisöre durften außerhalb ihrer öffentlichen Filiale auch zu Nicht-Ladenöffnungszeiten Haare schneiden. Und der Raum war ja kurzzeitig im Besitz des Kunden, der zeitweise Mieter war. Das Ganze ging vor Gericht und die Richter sagten, das sei eine unzulässige Umgehung des Ladenschlussgesetzes.
Daher kann es durchaus sein, dass auch Gerichte die bayernweite Raucherclublösung für unzulässig erklären. Denn die Clubkette wird ja nicht gegründet, weil man hier unbedingt einen Club gründen möchte, sondern um das Rauchverbot zu umgehen.
-
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 5438
- Registriert: 01 Jan 2003, 23:01
- Wohnort: Unter der Bavaria
- Kontaktdaten:
Raucherei e.V. in Hamburg
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Die Wirte haben es ja allgemein bereits jetzt zugegeben, dass sie das Rauchverbot umgehen möchten. Man hat ja nicht einmal versucht, das Ganze offiziell aus anderen Gründen zu initiieren. Das vorgeschobene Argument zählt dann wohl kaum, so dumm ist kein Richter, darauf dann reinzufallen.Lazarus @ 15 Dec 2007, 13:19 hat geschrieben:naja, aber welcher Wirt wird dann zugeben, das man das wegen der Raucher macht? Dann heisst halt offiziell, man tut das um Betriebskosten zu senken, um z.b. billigere Preise beim Einkauf zu bekommen
Ja, Rauchen macht schlank. Aber nach dieser unsachlichen und gemeinen Äußerung mal zum Ernst des Lebens, wir sind ja nicht zum Spaß im EF. Gegen Tines Club ist sicherlich nichts zu sagen. Ein Vereinsheim mit Personenkontrolle und Zutritt nur für Mitglieder ist wohl auch in Bayern möglich.Rathgeber @ 15 Dec 2007, 13:21 hat geschrieben:Raucherei e.V. in Hamburg
Ein Horror wäre aber eine einheitliche Lösung einer Raucherclubkette. Man stelle sich den ultimativen worst case aller worst cases vor, nämlich dass an die Gäste im großen Stil eine Magnetkarte ausgegeben werden, mit der man in so und so viel Tausend Raucherkneipen in ganz Bayern oder Deutschland reinkäme. Der Druck auf Kneipen wären dann groß, am Programm teilzunehmen, da eine Rauchen-erlaubt-Regelung ganz klar ein Wettbewerbsvorteil ist.
Knifflig... Sicher gelingt es dem einen oder anderen Rauchpartikel, sich trotz abgetrennter Räume sonstwohin zu verteilen. Verglichen mit dem Zustand heute sind das jedoch Peanuts.... und wenn jedes Mykro in der Luft gemessen wird, müssen wir uns auch draußen ernsthaft Sorgen machen, und das nicht nur wegen dem Raucherqualm....Stichwort Feinstaub sowie alles andere weitaus Ungesündere als ein paar Partikel Nikotinqualm, die´s ab und an doch schaffen, sich weiter zu verteilen als sie "dürfen".TramPolin @ 15 Dec 2007, 02:01 hat geschrieben:Erstens ist angeblich die Belastung durch Rauch in den Nichtraucherräumen kaum niedriger, wenn Raucherräume vorhanden sind, selbst wenn Letztere baulich gut abgetrennt sind. Erst in jüngster Zeit wurden hierzu einige Studien veröffentlicht. Inwieweit diese tatsächlich zutreffen oder aber übertrieben sind, vermag ich nicht zu sagen.
Jede Kneipe mit etwas größerem Volumen muß ne standkräftige Belüftung vorweisen... die dreht man im Raucherraum nur um eine Stufe weiter hoch... danach ist alles gegessen.... Kein Argument für mich...
Is wahr.... Aber: Welche Kneipe hat einen bewirteten Außenbereich ??? Kommt auf ne Nullrunde raus... manche haben nix draußen, aber Möglichkeiten drinnen, andere machen´s draußen wett, trotz mangelnder Möglichkeiten drinnen, wiederum andere stehen dumm da, weil sie nix von allem haben. Gleichberechtigung is hier allenfalls blanker Hohn.... Das totale Verbot läßt trotzdem zumindest letzere Betriebe munter sterben, bzw, hindert Betriebe mit geeigneten Möglichkeiten die Weiterexistenz....Zweitens hat nicht jeder gastronomische Betrieb die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Solche Betriebe - vorrangig kleine - wären dann benachteiligt.
Und dann noch die Wiesn....... (wird ein running gag ....) Ojeoje... :ph34r:
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Natürlich gibt es nie eine wirkliche Gerechtigkeit, aber die bayerische Lösung als Nullrunde zu bezeichnen, trifft es glaub ich nicht. Die Freiflächen sind nur eine jahreszeitlich beschränkte Alternative. Wenn es nicht mehr ganz so warm ist, können manche Wirte dort, wo Heizpilze noch erlaubt sind, den einen oder anderen Raucher gewinnen. Bei Minusgraden wird es aber auch mit den besten Heizpilzen ungemütlich.Step_3 @ 16 Dec 2007, 01:58 hat geschrieben:Is wahr.... Aber: Welche Kneipe hat einen bewirteten Außenbereich ??? Kommt auf ne Nullrunde raus... manche haben nix draußen, aber Möglichkeiten drinnen, andere machen´s draußen wett, trotz mangelnder Möglichkeiten drinnen, wiederum andere stehen dumm da, weil sie nix von allem haben. Gleichberechtigung is hier allenfalls blanker Hohn.... Das totale Verbot läßt trotzdem zumindest letzere Betriebe munter sterben, bzw, hindert Betriebe mit geeigneten Möglichkeiten die Weiterexistenz....
Und dann noch die Wiesn....... (wird ein running gag ....) Ojeoje... :ph34r:
Die Gerechtigkeitsücke würde erheblich größer werden, wenn man gastronomische Betriebe mit mehr als einem Raum oder der generellen Möglichkeit, einen Nebenraum durch eine bauliche Veränderung einrichten zu können, besser stellen würde. Das Motto wäre ja, es gibt ohnehin keine Chancengleichheit, also machen wir diese besonders klein. Die Einraumkneipen hätten dann ein wirklich großes Problem, wenn die rauchenden Stammgäste ab sofort bei der Konkurrenz einkehren.
Was wäre die Alternative gewesen? Man hätte natürlich inhabergeführte Kneipen vom Rauchverbot ausnehmen können, ggf. alle Kneipen mit einem Raum oder mit einer Fläche von maximal soundsoviel Quadratmetern. Der Wirt zum fiktiven "Schwarzen Peter" hätte dann eine solchen gehabt, denn seine Kneipe ist leider einen halben Quadratmeter zu groß. Gerecht? Außerdem wäre dann nur eine Minimallösung übrig geblieben, die so ausgesehen hätte, dass in einem bestimmten Prozentsatz der gastronomischen Betriebe Nichtraucherzimmer vorhanden gewesen wären. Klingt irgendwie nach dem Status quo, aber nicht nach einer wirklichen Verbesserung.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
SUPER-LOL, auf so eine Idee muss man erst einmal kommen!LugPaj @ 20 Dec 2007, 07:48 hat geschrieben:Es gibt noch weitere Alternativen!
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,524467,00.html

- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Karlsruher Verfassungsrichter sollen über Rauchverbot entscheiden
Das Rauchverbot in der Gatsronomie geht vor das Bundesverfassungsgericht. Einreichen will die Klage der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der sich auf einen Wirt in Baden-Württemberg beruft. Als Begründung wird angegeben, dass durch das Rauchverbot die im Grundgesetz mit einem Schutz versehenen Rechte Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit verletzt werden. Das Rauchverbot bedrohe die Existenzgrundlage des Wirtes.
Angeblich haben renommierte Verfassungsrechtler die Klage vorbereitet, darunter der Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).
Die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hat indes Zahlen vorgelegt, welche zeigen, dass es bislang nicht zu dramatischen Umsatzeinbußen gekommen ist.
http://www.n-tv.de/895647.html
Kommentar: Ich gebe der Klage keine reale Chance. Denkbar ist allenfalls, dass Karlsruhe Nachbesserungen im Gesetz verlangt. Dass eine Aufhebung des Gesetzes verlangt wird, ist m.E. so gut wie undenkbar. Die Gesundheit nicht rauchender Gässte ist meiner Meinung nach höher zu bewerten als das Finanzielle. Außerdem werden sich die Umsätze über kurz oder lang auch wieder auf dem alten Niveau einpendeln. Die Zahlen von Bätzing haben ja gezeigt, dass es auch zu Umsatzzuwächsen kommen kann. Allerdings ist der Anteil der gastronomischen Betriebe, die Umsatzzuwächse haben, derzeit noch erheblich kleiner als derer, die Umsatzrückgänge angegeben haben.
Das Rauchverbot in der Gatsronomie geht vor das Bundesverfassungsgericht. Einreichen will die Klage der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der sich auf einen Wirt in Baden-Württemberg beruft. Als Begründung wird angegeben, dass durch das Rauchverbot die im Grundgesetz mit einem Schutz versehenen Rechte Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit verletzt werden. Das Rauchverbot bedrohe die Existenzgrundlage des Wirtes.
Angeblich haben renommierte Verfassungsrechtler die Klage vorbereitet, darunter der Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).
Die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hat indes Zahlen vorgelegt, welche zeigen, dass es bislang nicht zu dramatischen Umsatzeinbußen gekommen ist.
http://www.n-tv.de/895647.html
Kommentar: Ich gebe der Klage keine reale Chance. Denkbar ist allenfalls, dass Karlsruhe Nachbesserungen im Gesetz verlangt. Dass eine Aufhebung des Gesetzes verlangt wird, ist m.E. so gut wie undenkbar. Die Gesundheit nicht rauchender Gässte ist meiner Meinung nach höher zu bewerten als das Finanzielle. Außerdem werden sich die Umsätze über kurz oder lang auch wieder auf dem alten Niveau einpendeln. Die Zahlen von Bätzing haben ja gezeigt, dass es auch zu Umsatzzuwächsen kommen kann. Allerdings ist der Anteil der gastronomischen Betriebe, die Umsatzzuwächse haben, derzeit noch erheblich kleiner als derer, die Umsatzrückgänge angegeben haben.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Na ja, die Tatsache, dass es keine Pflicht gibt, Gaststätten zu besuchen, haben wir ja hinlänglich diskutiert.Lazarus @ 21 Dec 2007, 10:42 hat geschrieben: nur muss sich ein nicht rauchender Gast net dem aussetzen, wenn er net will. Die Wirte hingegen werden in den Ruin getrieben, die fragt keiner, ob die das so wollen
Ich glaube aber kaum, dass die Richter das Argument aufgreifen werden. Schauen wir uns doch die Lage an: Es gab vor Einführung des Rauchverbots so gut wie keine Gaststätten die rauchfrei waren oder gut abgeschirmte Nichtraucherbereiche hatten. So blieb dem nicht rauchenden Gast meist nur die Wahl zwischen Sich-vollqualmen-lassen verbunden mit der Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung oder dem völligen Verzicht auf Kneipenbesuche. Ist gerade Letzteres nicht ein wenig arm? Wenn man mit sich ein paar Kumpels auf ein Bier treffen wollte, hat man das halt mit Bauchschmerzen gemacht, weil man ja nicht als Spielverderber dastehen will. Eine wirkliche Wahlfreiheit gab es so gesehen nie.
also wegen eines einmaligen Kneipenbesuches gleich von Gesundheitsschädigung zu sprechen, halt ich wirklich für übertrieben. Dann dürftest dich auch net auf der Strasse aufhalten, wo viele Autos fahren, da ist das Risko mindestens genauso hoch
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Die Kneipenbesuche sind ja nicht einmalig. Wenn Du das jede Woche machst, kommt einiges an Gefährdung und Schädigung zusammen.Lazarus @ 21 Dec 2007, 11:01 hat geschrieben: also wegen eines einmaligen Kneipenbesuches gleich von Gesundheitsschädigung zu sprechen, halt ich wirklich für übertrieben. Dann dürftest dich auch net auf der Strasse aufhalten, wo viele Autos fahren, da ist das Risko mindestens genauso hoch
Das Argument, auf der Straße atmet man Feinstaub von Autoabgasen, Reifenabrieb und von der Industrie ein, zählt m.E. nicht. Man kann doch nicht eine Giftbelastung mit einer anderen entschuldigen. Das wäre eher ein Argument, zu sagen, gegen Feinstaub auf der Straße muss man auch vorgehen. Ansonsten bleibt es nur ein Ablenkungsmanöver der Ich-will-weiter-Rauchen-Fraktion.
Edit: Zwar nicht mehr ganz neu, habe vor ein paar Tagen einen netten Text im DFI gesehen, der auf das komplette Rauchverbot ab 1.1.08 im MVG-Bereich hinweist und der mit folgenden Worten aufhört: "Vielen Dank, dass Sie bei uns nicht rauchen."
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Helge Sodan, Berliner Verfassungsrechtler und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, sieht für die Verfassungsklage der Wirte gegen das Rauchverbot in der Gastronomie "kaum eine Chance". Selbst wenn die Wirte nachweisen könnten, dass sie durch das Rauchverbot einen Umsatzrückgang erleiden, muss immer noch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden - die Interessen des Wirtes müssten in Relation zum Gemeinwohl gesetzt werden. Letzteres wird im Normalfall sehr hoch gewertet, im konkreten Fall sogar eminent hoch, da hier das "Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" verbunden ist, für welches der Staat eine Schutzpflicht wahrnimmt.
Quelle:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Rau...uhe/295852.html
Kommentar: Der obige Text ist ausdrücklich keine Zusammenfassung des Artikels, da ich nur einen Aspekt herausgegriffen habe. Außerdem kann es durch die Wiedergabe in eigenen Worten zu einer geringfügig anderen Gewichtung kommen, auch wenn ich versucht habe, eine solche zu vermeiden.
Kommentar zur Sache an sich: Ich glaube auch, dass die Verfassungsklage abgewiesen wird. Aber glauben heißt nicht wissen, es ist also nicht auszuschließen, dass es ganz anders kommt...
Quelle:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Rau...uhe/295852.html
Kommentar: Der obige Text ist ausdrücklich keine Zusammenfassung des Artikels, da ich nur einen Aspekt herausgegriffen habe. Außerdem kann es durch die Wiedergabe in eigenen Worten zu einer geringfügig anderen Gewichtung kommen, auch wenn ich versucht habe, eine solche zu vermeiden.
Kommentar zur Sache an sich: Ich glaube auch, dass die Verfassungsklage abgewiesen wird. Aber glauben heißt nicht wissen, es ist also nicht auszuschließen, dass es ganz anders kommt...
Anscheinend haben viele Wirte jetzt eine Lösung auf legalem Weg gefunden. Immer mehr wandeln ihre Lokale in sogenannte Raucherclubs um und lassen sich über den Mitgliedsantrag unterschreiben, das man nix gegen Rauchen im Lokal hat
Achja Zugang haben natürlich nur Mitglieder, die Laufkundschaft muss draussen bleiben
Hoffe ich hab den Bericht BFS richtig wiedergegeben
Achja Zugang haben natürlich nur Mitglieder, die Laufkundschaft muss draussen bleiben
Hoffe ich hab den Bericht BFS richtig wiedergegeben
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Das mit den Clubs ist ja nichts Neues.Lazarus @ 15 Jan 2008, 01:37 hat geschrieben: Anscheinend haben viele Wirte jetzt eine Lösung auf legalem Weg gefunden. Immer mehr wandeln ihre Lokale in sogenannte Raucherclubs um und lassen sich über den Mitgliedsantrag unterschreiben, das man nix gegen Rauchen im Lokal hat
Achja Zugang haben natürlich nur Mitglieder, die Laufkundschaft muss draussen bleiben
Hoffe ich hab den Bericht BFS richtig wiedergegeben
Ich habe schon von einem Fall in Bayern gehört, da hat der Wirt nur ein Schild aufgestellt "Wenn Sie dieses Lokal betreten, erklären sie sich damit einverstanden, einer geschlossenen Gesellschaft beizutreten" (Text war sehr ähnlich). Personenkontrollen fanden nicht statt.
Die Behörden woll(t)en in diesem Fall zumindest so kurz nach Inkrafttreten des Rauchverbots - offenbar innerhalb der Schonfrist von sechs Wochen - nicht einschreiten.
Ach ja, Münchens OB-Kandidat der CSU, Josef Schmid , hat vor wenigen Tagen das strenge Rauchverbot kritisiert. Er möchte, dass in Einraumkneipen und in speziellen Raucherzimmern wieder geraucht werden darf. Offenbar will er im Raucherlager nach ein paar Stimmen für die OB- und Kommunalwahl fischen. Dumm nur, dass er als OB-Kandidat gar nicht für die Landesgesetzgebung zuständig ist. Ob er sich damit einen Gefallen tut? Er kann sich zwar bei seiner Partei einsetzen, das Ganze wieder zu kippen, aber die Prüfung des Gesetzes ist erst in 2 Jahren (wenn ich mich richtig erinnere) vorgesehen. Das Motto ist letzendlich: Raucher sollen die München-CSU wählen, obgleich die Bayern-CSU das stärkste Rauchverbot in Deutschland eingeführt hat. Auch wenn es innerhalb einer Partei immer verschiedene Meinungen und Strömungen gibt, klingt diese "Wahlempfehlung" nicht überzeugend, nicht ehrlich.
Ja, das Rauchverbot ist super. Meine Erfahrung war die, es halten sich alle dran, mein Stammlokal war nicht schlechter besucht als sonst. Ab und zu gehen Raucher raus und stellen sich vor den Heizstrahler, aber auch das hält sich in Grenzen. Allerdings fällt mir auf, wenn man nach vielen Stunden das Lokal verlässt, heißt es nicht mehr "Ach endlich, frische Luft!", weil man vorher diese ja schon hatte.
Schmid hin oder her. Zu diesem Thema kenne ich aber auch andere Lokalpolitiker, die auch vor allem damit Werbung machen, dass sie gegen Bundesprojekte ihrer eigener Partei sind und vorgaukeln, dass sie bei diesen wirklich etwas zu entscheiden haetten...TramPolin @ 15 Jan 2008, 09:15 hat geschrieben: Dumm nur, dass er als OB-Kandidat gar nicht für die Landesgesetzgebung zuständig ist. Ob er sich damit einen Gefallen tut? Er kann sich zwar bei seiner Partei einsetzen, das Ganze wieder zu kippen, aber die Prüfung des Gesetzes ist erst in 2 Jahren (wenn ich mich richtig erinnere) vorgesehen. Das Motto ist letzendlich: Raucher sollen die München-CSU wählen, obgleich die Bayern-CSU das stärkste Rauchverbot in Deutschland eingeführt hat. Auch wenn es innerhalb einer Partei immer verschiedene Meinungen und Strömungen gibt, klingt diese "Wahlempfehlung" nicht überzeugend, nicht ehrlich.
(Ude/Transrapid)
[font=Courier]Für eine Privatisierung der Bahn ohne Netz[/font]
- MVG-Wauwi
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2603
- Registriert: 22 Nov 2004, 13:26
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
In der Tat fallen meine Beobachtungen auch sehr positiv aus. In einem meiner Stammlokale war deutlich zu sehen, dass sich auch wieder Familien mit Kindern in eine Gaststätte trauen, was zuvor nicht gesichtet werden konnte. Insgesamt ein reger Betrieb, die Leute sind offenbar auch genussfreudiger, da es zu relativ langen Wartezeiten von der Bestellung bis zum Servieren des Essens kam. In diesem Segment also alles bestens.
Mit den "Club-Kneipen" wird man sehen, wie es sich entwickelt. Ich hoffe, dass die Behörden hier ein Augenmerk drauf haben und Sorge tragen, dass hier wirklich nur "Geschlossene Gesellschaften" stattfinden. Das heißt insbesondere, dass der Zutritt jeglicher Laufkundschaft zu unterbinden ist - was wiederum Umsatzeinbußen in einer höheren Größenordnung nach sich ziehen kann.
Mit den "Club-Kneipen" wird man sehen, wie es sich entwickelt. Ich hoffe, dass die Behörden hier ein Augenmerk drauf haben und Sorge tragen, dass hier wirklich nur "Geschlossene Gesellschaften" stattfinden. Das heißt insbesondere, dass der Zutritt jeglicher Laufkundschaft zu unterbinden ist - was wiederum Umsatzeinbußen in einer höheren Größenordnung nach sich ziehen kann.
Gruß vom Wauwi
- MVG-Wauwi
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2603
- Registriert: 22 Nov 2004, 13:26
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Von einem neuen religiös angehauchten Wahn zur Umgehung des Rauchverbots berichtet die "SZ":
>Staun.....< :blink: :blink:
>Staun.....< :blink: :blink:
Gruß vom Wauwi
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Vergleichen kann man das nur begrenzt. Zum einen ist das Rauchverbot bereits in Kraft, wohingegen der Strauß-Transrapid noch nicht abgehoben ist.LugPaj @ 15 Jan 2008, 09:44 hat geschrieben: Schmid hin oder her. Zu diesem Thema kenne ich aber auch andere Lokalpolitiker, die auch vor allem damit Werbung machen, dass sie gegen Bundesprojekte ihrer eigener Partei sind und vorgaukeln, dass sie bei diesen wirklich etwas zu entscheiden haetten...
(Ude/Transrapid)
Zum anderen hat Ude eine zumindest gute Chance, ein Veto bei der Beteiligung des Flughafens am Transrapid einlegen zu können. Gelänge dies, wäre der Transrapid wohl gescheitert. Wie schon an anderer Stelle berichtet, werden die Chancen des Vetos sehr unterschiedlich bewertet. Das im Auftrag von Ude erstellte Rechtsgutachten behauptet, dass Udo ganz sicher dieses Vetorecht genieße, die Gegenseite kommt zu dem Schluss, dass Ude keinesfalls dieses Vetorecht habe. Gewissen Einfluss hat Ude also schon. Es hat sicher auch noch andere Einflussmöglichkeiten, vor allem durch Unterstützung des Transrapid-Volksbegehrens, falls dieses kommt. Ob Ude letztendlich dazu beitragen kann, den Magnetzug zu verhindern, sei in Frage gestellt, aber dass Ude nur vorgaukelt, er könne etwas tun, wäre zu weit hergeholt.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Anzeige gegen Altkanzler Schmidt und seine Frau Loki wegen Rauchens im Theater
http://www.n-tv.de/909314.html
Unglaublich, da will sich jemand wichtig machen. Rauchen gilt ohnehin meines Wissens nicht als Körperverletzung.
Am schönsten ist immer noch der Satz im Artikel, dass Schmidts Arzt rät, weiterzurauchen, da die Belastung für den Körper bei der Umstellung zu hoch wäre.
http://www.n-tv.de/909314.html
Unglaublich, da will sich jemand wichtig machen. Rauchen gilt ohnehin meines Wissens nicht als Körperverletzung.
Am schönsten ist immer noch der Satz im Artikel, dass Schmidts Arzt rät, weiterzurauchen, da die Belastung für den Körper bei der Umstellung zu hoch wäre.
Dies zeigt, wie skurill die deutsche Rechtssprechung ist. Die Anwesenden hat es nicht gestört, aber irgendwelche "Gutmenschen" aus dem fernen Hessen erstatten Anzeige. Vor deutschen Gerichten haben auch schon Prozesse stattgefunden, weil sich jemand daran störte, dass ein Mitbewohner zwei Stockwerke unter ihm bei offenem Fenster geraucht hat. Angeblich bestünden für den Kläger gesundheitliche Gefahren. Die nächste Prozesswelle wird einsetzen, wenn die Kneipenbesucher sich vor der Türe treffen, um zu rauchen. Dieser Verfolgungswahn beschäftigt dann unsere Gerichte, für "schwere Jungs" bleibt dann keine Zeit mehr und die Akten bleiben liegen. Dabei haben die Gerichte erst jüngst festgestellt, das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört und selbst Klauseln im Mietvertrag ungültig sind.TramPolin @ 25 Jan 2008, 15:36 hat geschrieben:Anzeige gegen Altkanzler Schmidt und seine Frau Loki wegen Rauchens im Theater
Das in öffentlichen Gebäuden und im Nahvrkehr nicht geraucht werden darf, ist völlig richtig. Diese Orte müssen auch für Nichtraucher ohne Belästigung erreichbar sein. Dort ist die Verweildauer in der Regel kurz. Im Fernverkehr hatte sich jahrzehntelang ein System aus Raucher- und Nichtraucherabteilen bewährt. Raucher werden nun gezwungen, auch über mehrere Stunden bei langweiliger Fahrt auf ihr Laster zu verzichten. Ich kann allerdings nicht abschätzen, ob es dadurch zu einer Abwanderung von Rauchern auf das Auto gekommen ist. Für mich zur Zeit noch ein Grund, auch den Fernverkehr zu meiden und mit dem Auto zu fahren. Aber auch wenn ich in Zunkunft nicht mehr rauchen sollte, ändert sich meine Einstellung dazu nicht.
In der Gastronomie muss man zwischen verschiedenen Bereichen unterscheiden. Ein Rauchverbot in der Speisegastronomie halte ich selbst als Raucher für richtig. Solche Gaststätten sucht man in der Regel auf, um eine Mahlzeit einzunehmen. Und das wollen Raucher und Nichtraucher gleichermaßen.
Anders sieht es jedoch in der Erlebnisgastronomie und bei Schankwirtschaften aus. Die Erlebnisgastronomie (z.B. Disco) verfügt meist über genügend Platz, die von Gesetz geforderten Raucherzonen einzurichten. Gänzlich anders ist die Situation bei den Schankwirtschaften, meist auch als Eckkneipe bezeichnet. Diese verfügen meist nur über einen Gastraum, der eine bauliche Trennung nicht möglich macht. Abgesehen davon, dass diese Kneipen keine besondere Attraktivität haben und ohnehin vom Aussterben bedroht sind, ist kein Nichtraucher gezwungen, diese zu betreten. Mehr als 80% der wenigen Gäste und meist auch der Wirt sind Raucher. Da der Preis für ein Glas Bier weit höher liegt, als die vergleichbare Menge bei Flaschenbier, werden die meisten der rauchenden Gäste dann auf den Kneipenbesuch verzichten und ihr Bier mit Nachbarn zu Hause trinken. Ein Vergleich mit anderen Ländern führt daher ins Leere. Und es ist kaum zu erwarten, dass sich nun der Schankraum mit grünem Tee trinkenden Nichtrauchern füllen wird.
Darüber hinaus ist die Gaststätte immer noch ein Privatraum des Wirtes. Abgesehen von einigen gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf den gewerblichen Ausschank ist es dasselbe, als ob ich Gäste zu mir einlade. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Wirt für den Ausschank der Getränke eine Bezahlung erhält und die Einladung praktisch an jedermann gilt. NIEMAND ist aber gezwungen, dieser Einladung zu folgen. Jede Wirt hat darüber hinaus die Möglichkeit, bestimmten Personen den Zutritt zu verweigern, sofern die Verweigerung nicht auf ethnischen, religiösen, weltanschaulichen oder der in sexuellen Orientierung liegenden Gründen basiert. Der Zutritt ist auch nicht einklagbar! (Da haben die doch glatt die Nichtraucher im Antidiskriminisierungsgesetz vergessen

Die Kneipenwirte, die auch noch in Zukunft Gäste bewirten wollen, werden wohl oder übel auf 20% ihrer Gäste verzichten und einen "Raucherclub" eröffnen.
Persönlich ficht mich das jedoch nicht mehr an. Meine Lebensaufenthaltsdauer in Kneipen ist schon lange abgelaufen. Das blöde Gelaber an der Theke will ich nicht mehr hören.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, aber das sehe ich ein wenig anders.Autobahn @ 25 Jan 2008, 17:22 hat geschrieben: Darüber hinaus ist die Gaststätte immer noch ein Privatraum des Wirtes. Abgesehen von einigen gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf den gewerblichen Ausschank ist es dasselbe, als ob ich Gäste zu mir einlade. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Wirt für den Ausschank der Getränke eine Bezahlung erhält und die Einladung praktisch an jedermann gilt. NIEMAND ist aber gezwungen, dieser Einladung zu folgen.
Wenn ich etwas Essen oder trinken möchte und nicht die Möglichkeit oder Lust habe, mir etwas zu kochen, mir Essen oder Getränke im Supermarkt zu kaufen oder aus irgendwelchen anderen Gründen mehr oder weniger auf die Errungenschaften halböffentlicher Lokalitäten angewiesen bin, habe ich nicht die Wahlfreiheit, mir die Lokalität auszuchen, wenn alle Lokalitäten aus dem Glauben heraus, Wettbewerbsnachteile zu haben, das Rauchen erlauben.
Wenn es so einfach wäre, bräuchten wir das Gesetz nicht, dann hätte es überall Nichtraucherräume gegeben und viele viele Nichtraucherkneipen. All dies hat aber nicht funktioniert.
Bei meinem Stammlokal, ein doch eher auf Speisen fixiertes Lokal, sah die freiwillige Regelung so aus, dass die Gäste gebeten wurden, Zigarren (!) bis 22:00 nur an der Bar zu konsumieren. Absolute Pflicht war es nicht und normale Zigaretten durften überall geraucht werden.
Jetzt gilt in Bayern das strenge Rauchverbot und ich genieße die gute Luft


- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16213
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Nein, das zeigt es nicht. Dass jeder eine Anzeige erstatten darf, ist so absolut in Ordnung - eine ANzeige ist ja nur eine Mitteilung an den Staatsanwalt, er soll sich etwas mal anschauen ob dort ein Straftatbestand vorliegt. Und genau das wird der Staatsanwalt machen: Er wird es prüfen, und dann vermutlich zu dem Ergebnis kommen, dass keine Straftat vorliegt, und das ganze zu den Akten legen.Autobahn @ 25 Jan 2008, 17:22 hat geschrieben: Dies zeigt, wie skurill die deutsche Rechtssprechung ist.
Wie soll man das denn sonst machen? Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, eine Körperverletzung zu melden, und dem muss auch nachgegangen werden. Erst bei dem Überprüfen kann man ja feststellen ob die Anzeige berechtigt ist.
Aber nur 30% der Bevölkerung raucht - da muss man sich also die Frage stellen, warum in Eckkneipen nur Raucher gehen - vielleicht liegts ja daran dass es den Nichtrauchern zu rauchig ist?Mehr als 80% der wenigen Gäste und meist auch der Wirt sind Raucher.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Ich gebe zu, dass die Klage natürlich nur einen symbolischen Wert hat. Genau so wie die Brandts symbolisch gegen ein Rauchverbot geraucht haben. Trotzdem ist der Ausgang dieser Klage sehr interessant und vom Prinzip her eine Grundsatzentscheidung zwischen den Rechten der Raucher und der Nichtraucher. Insofern hat sie eine gewisse Existenzberechtigung.Autobahn @ 25 Jan 2008, 17:22 hat geschrieben: Dies zeigt, wie skurill die deutsche Rechtssprechung ist. Die Anwesenden hat es nicht gestört, aber irgendwelche "Gutmenschen" aus dem fernen Hessen erstatten Anzeige. Vor deutschen Gerichten haben auch schon Prozesse stattgefunden, weil sich jemand daran störte, dass ein Mitbewohner zwei Stockwerke unter ihm bei offenem Fenster geraucht hat. Angeblich bestünden für den Kläger gesundheitliche Gefahren. Die nächste Prozesswelle wird einsetzen, wenn die Kneipenbesucher sich vor der Türe treffen, um zu rauchen. Dieser Verfolgungswahn beschäftigt dann unsere Gerichte, für "schwere Jungs" bleibt dann keine Zeit mehr und die Akten bleiben liegen. Dabei haben die Gerichte erst jüngst festgestellt, das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört und selbst Klauseln im Mietvertrag ungültig sind.
Erstens kann man auch im öffentlichen Nahverkehr einige langweilige Stunden am Stück verbringen. Und zweitens hat sich die Trennung der Raucher und Nichtraucher in Fernzügen absolut nicht bewährt. Während nur wenige Raucher in Raucherabteilen saßen, gingen die Meisten lieber von ihren Sitzplätzen im Nichtraucherbereich mal eben duch den Zug um eine zu rauchen und danach den ganzen Weg wieder zurück. Im Wagen direkt hinter dem Raucherwagen zu sizten war eine Zumutung (wenn man nicht gerade ne fiese Erkältung hatte). Auch kam immer wieder Freude auf, wenn der Sitznachbar übelst stinkend sich wieder neben einen gesetzt hat.Das in öffentlichen Gebäuden und im Nahvrkehr nicht geraucht werden darf, ist völlig richtig. Diese Orte müssen auch für Nichtraucher ohne Belästigung erreichbar sein. Dort ist die Verweildauer in der Regel kurz. Im Fernverkehr hatte sich jahrzehntelang ein System aus Raucher- und Nichtraucherabteilen bewährt. Raucher werden nun gezwungen, auch über mehrere Stunden bei langweiliger Fahrt auf ihr Laster zu verzichten. Ich kann allerdings nicht abschätzen, ob es dadurch zu einer Abwanderung von Rauchern auf das Auto gekommen ist. Für mich zur Zeit noch ein Grund, auch den Fernverkehr zu meiden und mit dem Auto zu fahren. Aber auch wenn ich in Zunkunft nicht mehr rauchen sollte, ändert sich meine Einstellung dazu nicht.
Genau so, wie man in solchen Situationen keinen üblen Wind fahren läßt, sollte man auch nicht nach Rauch müffeln. Vor allem verzieht sich der Wind bald wieder, während der Raucher bleibt.
Erstens gibt es genügend Erlebnisgastronomie die auch nur einen Raum zu Verfügung hat. Zweitens sind Kneipen nicht mehr oder weniger als früher vom Aussterben bedroht. In dieser Branche gab es schon immer ein reges Kneipensterben und Neueröffnen. Und ich verspreche dir, dass es einige neue Gäste geben wird, wenn die Wirte soch ein wenig Gedanken um Ihre Konzepte machen.Anders sieht es jedoch in der Erlebnisgastronomie und bei Schankwirtschaften aus. Die Erlebnisgastronomie (z.B. Disco) verfügt meist über genügend Platz, die von Gesetz geforderten Raucherzonen einzurichten. Gänzlich anders ist die Situation bei den Schankwirtschaften, meist auch als Eckkneipe bezeichnet. Diese verfügen meist nur über einen Gastraum, der eine bauliche Trennung nicht möglich macht. Abgesehen davon, dass diese Kneipen keine besondere Attraktivität haben und ohnehin vom Aussterben bedroht sind, ist kein Nichtraucher gezwungen, diese zu betreten. Mehr als 80% der wenigen Gäste und meist auch der Wirt sind Raucher. Da der Preis für ein Glas Bier weit höher liegt, als die vergleichbare Menge bei Flaschenbier, werden die meisten der rauchenden Gäste dann auf den Kneipenbesuch verzichten und ihr Bier mit Nachbarn zu Hause trinken. Ein Vergleich mit anderen Ländern führt daher ins Leere. Und es ist kaum zu erwarten, dass sich nun der Schankraum mit grünem Tee trinkenden Nichtrauchern füllen wird.
Allein in meiner Bekannschaft kenne ich sicher 15 Menschen, die sich gerne in Kneipen treffen würden um z.B. Karten o.ä. zu spielen und dabei ein paar Bier zu trinken. Meistens scheitert das bis jetzt aber an dem Unmöglichen Gestank.
Und warum sollten andere Länder nicht als Vergleich herangezogen werden können? In Italien gibt es genau so kleine Eckkneipen wie bei uns, und auch da setzte nicht das grosse Sterben ein, weil alle zum Nachbarn auf ein Glas Wein gegangen sind.
Das sehe ich (wie TramPolin) komplett anders. Um noch mal auf einen vorigen Absatz von dir einzugehen. Du schreibst im öffentlichen Nahverkehr wäre das Rauchverbot gut. Wenn ich jetzt mit meinem kleinen Bus eine Nahverkehrsstrecke befahre und betreibe, wie schaut denn das dann aus. Kann ich selbst entscheiden, wer mitdarf, und wer lieber an der Haltsstelle verrecken darf? Oder habe ich mit dem Aufhängen der Fahrpläne und -preise nicht ein Angebot gemacht, das erstmal verbindlich ist?Darüber hinaus ist die Gaststätte immer noch ein Privatraum des Wirtes. Abgesehen von einigen gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf den gewerblichen Ausschank ist es dasselbe, als ob ich Gäste zu mir einlade. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Wirt für den Ausschank der Getränke eine Bezahlung erhält und die Einladung praktisch an jedermann gilt. NIEMAND ist aber gezwungen, dieser Einladung zu folgen. Jede Wirt hat darüber hinaus die Möglichkeit, bestimmten Personen den Zutritt zu verweigern, sofern die Verweigerung nicht auf ethnischen, religiösen, weltanschaulichen oder der in sexuellen Orientierung liegenden Gründen basiert. Der Zutritt ist auch nicht einklagbar! (Da haben die doch glatt die Nichtraucher im Antidiskriminisierungsgesetz vergessen)
Genau so sehe ich das bei den Gaststätten: Die Wirte machen der Öffentlichkeit ein Angebot ihre Räume zu besuchen und zu benutzen und wollen damit auch noch Geld verdienen. Damit wird der Raum zu einem öffentlichen Raum (wenn auch in privatem Besitz).
Wenn sich das für die Wirte lohnt, sollen sie es machen. Ich glaube jedoch nicht, dass das die Lösung für die meisten Kneipen sein wird. Laufkundschaft bleibt komplett draussen und im umgekehrten Fall bleiben auf jeden Fall die 20% Nichtraucher, viele Raucher, die die Zeit in der Kneipe aushalten, nochmal viele, die draussen rauchen plus sicher einige neue Gäste.Die Kneipenwirte, die auch noch in Zukunft Gäste bewirten wollen, werden wohl oder übel auf 20% ihrer Gäste verzichten und einen "Raucherclub" eröffnen.
Zum Abschluss noch eine kleine persönliche Geschichte: Ich war in meiner Kindheit mit meiner Familie praktisch nie in einem Restaurant, weil meine Mutter verrauchte Luft nicht aushält. auch auf Reisen waren wir wenn überhaupt beim (Nichtrauchervorreiter) McDonalds.
Wie sehr hätte ich mich über ein gutes Schnitzel und der Wirt über eine 5-köpfige Familie gefreut, die sich in Urlaubsstimmung ein dickes Mittagessen gönnt?!?!