Nötiges Kleingeld für Bahnkarte?
- Larry Laffer
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Wenn man schon keine Fahrkartenschalter mehr betreiben will, dann muß versuchen, Fahrkarten außerhalb zu verkaufen. Da wäre z.B. neben dem DB-Haltepunkt Witten-Annen Nord eine Tankstelle, die aber, anders als z.B. viele Lottostellen, kein Vertriebspartner ist. Zumindest Nahverkehrstickets sollte man da kaufen können.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
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Erklär das mal nem Verkehrsverbund. Das mit den Bahnhofskiosken etc. hab ich der vgf (dortiger Verkehrsverbund) schon vor nem halben Jahr mal angeraten... Nunja, in Schopfloch gibts nicht einmal ein Kiosk in der Nähe.
Porto+Aufwand!Zur Not kann man die Teile auch an eine Zentrale schicken, und kriegt das Geld auf Konto überwiesen.
Hellwach ist das Auge
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leiber 55ct Porto zahlen als 40€ Schwarzfahren. Und wer keine 55ct zahlen will, der muss dann halt doch mal zum nächtsgrösseren Bahnhof. Klar wäre es toll, wenn der Kiosk, Tankstelle oder meinetwegen Nähstübchen im Bahnhofsnähe auch Fahrkarten verkaufen und Gutscheine umtauschen würdenm aber das bedeutet wieder ein ziemliches Kompetenzgerangel, und wirft die Frage auf, wer für diese "Dienstleistung" wieviel zahlen bzw. erhalten soll. Von daher lieber einschicken, und alles in DB-Hand belassen.
Was die EC/Geldkarten Problematik angeht: Es ist auch für EC-Kartenakzeptanz keine dauerhafte Internet-anbindung zwingend nötig. Es gibt auch ein Offline-Verfahren. Im Supermarkt kommt das Offline-Verfahren zum Tragen, wenn man statt seine PIN einzugeben den Kundenbelag unterschreiben darf.
Nur lassen sich die Banken das EC-System bezahlen, dabei ist die Offline-Version billiger als Online, kostet aber auch. Geldkarte kostet dagegen keine Gebühren.
Was die EC/Geldkarten Problematik angeht: Es ist auch für EC-Kartenakzeptanz keine dauerhafte Internet-anbindung zwingend nötig. Es gibt auch ein Offline-Verfahren. Im Supermarkt kommt das Offline-Verfahren zum Tragen, wenn man statt seine PIN einzugeben den Kundenbelag unterschreiben darf.
Nur lassen sich die Banken das EC-System bezahlen, dabei ist die Offline-Version billiger als Online, kostet aber auch. Geldkarte kostet dagegen keine Gebühren.
- Larry Laffer
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Also in Nordrhein-Westfalen ist für den Fahrkartenverkauf ja der jeweilige Verkehrsverbund zuständig, da gibt es im Nahverkehr überhaupt keinen DB-Tarif mehr, auch der verbundüberschreitende DB-Tarif wurde vom NRW-Tarif abgelöst. Für den Fahrkartenverkauf am Haltepunkt Witten-Annen Nord ist der VRR zuständig bzw. die Bogestra, da der Haltepunkt in deren Verkehrsgebiet liegt. Die Bogestra hat eine Menge Vertriebspartner - nur in Bahnhofsnähe hapert es. Und wenn der Automat dann außer Betrieb ist, dann muß der Beförderungsfall beweisen, daß er keinen Fahrschein "ziehen" konnte. Wobei die wenigsten sich vor Gericht mit der Bahn rumstreiten und weiter Bahn fahren. Die meisten werden dann doch aufs Auto umsteigen.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
Das Beispiel habe ich eingeworfen, mein Fehler...Wieso schreibt hier jeder was von € 50? Es waren nur € 20...
Habe ich in meinem obengenannten Beispiel natürlich auch probiert. Da kam dann eine Meldung auf dem Display "Bitte einen Wert teilbar durch 50 eingeben". Scheinbar sind dem dann die 10'er und 20'er ausgegangen (5'er gibt der überhaupt nicht aus). Wie gesagt, kommt nicht jeden Tag vor, aber kommt mal vor... -.-Nachdem ich mal vor paar Jahren dasselbe Problem hatte mit Fahrkartenkaufen mit 50 Euro-Scheinen, hole ich mir nur noch Beträge vom Automaten die knapp unter nem Vielfachen von 50 liegen, also z.B. 90 oder 95 statt 100. So hat der Automat dann gar keine andere Wahl als mir kleine Scheine zu geben. 5 Euro hat zwar nicht jeder Automat, aber zumindest 10 Euro Scheine hatte noch jeder Automat dem ich begegnet bin.
Das würde Degressionsverlust bedeuten, von daher nur akzeptabel, wenn man am Umsteigebahnhof den bisherigen Fahrweg angerechnet bekommt.Bei der Bahn müsste es ja auch nur ausreichen um bis zum nächsten Umsteigebahnhof zu kommen an dem Fernverkehrsautomat steht.
Außer du fährst von einem Bahnhof/Haltepunkt mit DB-Tarifpunkt zu Zielen außerhalb von NRW oder mit Fernverkehrszügen. Und der NRW-Tarif ist bloß vom DB-Tarif abgekupfert mit einem Zuschlag von 90 Cents.Also in Nordrhein-Westfalen ist für den Fahrkartenverkauf ja der jeweilige Verkehrsverbund zuständig, da gibt es im Nahverkehr überhaupt keinen DB-Tarif mehr, auch der verbundüberschreitende DB-Tarif wurde vom NRW-Tarif abgelöst.
In der Praxis reicht es aus, den Grund anzugeben (mit kurzer Beschreibung des Sachverhalts, z.B. nicht betriebsbereit, nimmt meine Münzen nicht an...) und wichtig: der Automatennummer! Die Automaten haben (angeblich) eine Aufzeichnungsfunktion, die auch durchgefallene Geldstücke oder abgelehnte Geldscheine protokollieren, und wenn der Automat außer Betrieb war, sieht es dann eh der Servicetechniker, wenn er dann nachschauen geht und dürfte auch im Log vermerkt sein.Und wenn der Automat dann außer Betrieb ist, dann muß der Beförderungsfall beweisen, daß er keinen Fahrschein "ziehen" konnte.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Falsches Schiff, richtiger Eisberg: Die Fahrkarte Anfangsstrecke gilt nur dann, wenn das gewünschte Reiseziel nicht am Automaten verfügbar war, sowas wie "Hinterdupfing Milchkanne". Für den Fall, daß der Automat den Schein nicht nimmt, gilt diese Fahrkarte Anfangsstrecke offiziell nicht.Cloakmaster @ 26 Jan 2008, 06:20 hat geschrieben: wie ich diese Klippe umschiffen könnte:
Man kann am Automaten eine "Fahrkarte Anfangsstrecke" zu 15€ kaufen
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Kostet außerdem in einigen Regionen nur 10 Euro - früher warens immer zehn, jetzt haben viele draufgeschlagen...ET 423 @ 28 Jan 2008, 23:37 hat geschrieben:Falsches Schiff, richtiger Eisberg: Die Fahrkarte Anfangsstrecke gilt nur dann, wenn das gewünschte Reiseziel nicht am Automaten verfügbar war, sowas wie "Hinterdupfing Milchkanne". Für den Fall, daß der Automat den Schein nicht nimmt, gilt diese Fahrkarte Anfangsstrecke offiziell nicht.Cloakmaster @ 26 Jan 2008, 06:20 hat geschrieben: wie ich diese Klippe umschiffen könnte:
Man kann am Automaten eine "Fahrkarte Anfangsstrecke" zu 15€ kaufen
Siehe BBPV, Seite 20, oben
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Na, da haben wir es doch in den Beförderungsbedingungen:
Der einzige Haken dabei ist nun, daß im vorliegenden Fall das Reiseziel am Automaten ja doch ausgewiesen ist. Wenn man das als Vorbedingung sieht, dann kann man das Verfahren ablehnen. Aber auf jeden Fall geben die Beförderungsbstimmungen es her, mit einer "Fahrkarte Anfangsstrecke" eine günstigere FK zu Erwerben, und das Restgeld zurückzuerhalten.2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte
Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder von 7,50 € bzw. zum Preis von
10 €, für alleinreisende Kinder von 5,00 € zu lösen. Die Fahrkarte wird am Lösungstag im Zug
oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle unentgeltlich gegen eine Fahrkarte zum Normalpreis
zum beabsichtigten Reiseziel unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen
mit dem endgültigen Reiseziel gegen Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht. Bei einem
Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder das Restgeld in bar ausgezahlt oder
statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein,
der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden kann.
Verkehrsunternehmen verliert in 2. Instanz gegen SchwarzfahrerHellwach @ 25 Jan 2008, 18:48 hat geschrieben:Bin vorhin mit ner Mitfahrgelegenheit gefahren und die letzten paar km spontan per Bahn. Am Bahnhof (Schopfloch) gibt es keinen Schalter und nur einen Nahverkehrsautomaten. Das Ticket sollte mich € 2,15 kosten. Ich hatte € 20 als Schein, ein paar kleine Münzen und eine "EC-Karte" dabei. Der Automat aber nahm nur maximal € 10 und Geldkarte. Ein weiterer Fahrgast konnte auch nicht wechseln, sodass ich schwarz gefahren bin und auch prompt kontrolliert wurde.
Ich habe das beim Kontrolleur auch alles so angegeben und den Fahrpreis nachgezahlt. Nun die Frage: Habe ich irgendwelche Forderungen zu befürchten?
(Bericht in der Rheinischen Post von heute)
Die Rheinbahn in Düsseldorf hat nun auch in zweiter Instanz einen Prozess gegen einen Schwarzfahrer verloren. In diesem Fall zu Recht. Der Mann war wohl über viele Jahre hinweg nicht mehr mit einer Straßenbahn gefahren. Er muss daher nicht wissen, dass die Fahrer keine Fahrscheine mehr verkaufen dürfen und er muss auch nicht wissen, dass die Fahrkartenautomaten in der Bahn keine Banknoten (in seinem Fall fünf Euro) akzeptieren. Auch war an der Haltestelle kein Fahrkartenautomat und die nächste Vorverkaufsstelle (hätte der Mann sie gekannt) wäre mehr als drei Kilometer entfernt gewesen. Die Gegenargumente der Rheinbahn – die meisten Fahrgäste hätten Monatskarten und es würden zu wenig Einzelfahrscheine verkauft – waren zu schwach, um die Richter zu überzeugen. Mit diesen Argumenten macht man aus Gelegenheitsfahrern keine Stammkunden.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.