Kundenrechte Nahverkehr

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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tonihorn
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Beitrag von tonihorn »

Eine Frage, die ich schon lange mal stellen wollte:
Was mache ich wenn ich mit dem Nahverkehr, z.b. mit We-Ticket unterwegs bin und Abends durch eine Verspätung einen Anschluss verpasse, der meine letzte Verbindung gewesen wäre, um nach Hause zu kommen ?
Erlebt habe ich schon, dass man uns einen Taxigutschein ausgestellt hat um so noch nach Hause zu kommen. (Es gab also auch keine Verbindung mit dem Fernverkehr mehr).
Was aber ist, wenn ich merke, dass ich meinen Anschluss verpassen werde und dann sehe : Aha da kommt noch ein IC/ICE mit dem ich nach Hause komme und der dann inerhalb von 5 minuten Abfährt oder so dass ich nicht mehr zum Service Point gehen kann.
Soll ich einfach in den ICE einsteigen und hoffen das der Schaffner dort meine Gründe versteht oder doch lieber so lange warten bis es zu spät ist und dann hoffen dass ich einen Taxischein kriege?

Habt ihr auch Erfahrungen in der Richtung ?

Vielen Dank für Antworten toni
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Auf §9.1.1 der DB-Beförderungsbedingungen im Personenverkehr verweisen.

Dazu heißt es u.a.:
"Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug [...]versäumt[...], kann der Reisende [...]
(iii) seine Reise, soweit möglich, OHNE ZUSÄTZLICHES ENTGELT MIT EINEM ZUG FORTSETZEN, welcher auf der gleichen ODER AUF EINER ANDEREN STRECKE nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht mit möglichst geringer Verspätung den Zielbahnhof zu erreichen."
(Die ausgelassenen Teile sind für den Sachverhalt ohne Bedeutung)

Es wird also noch nichtmal verlangt, daß du dich um eine explizite "Freigabe" dieses Zuges für das Ticket kümmerst (oft wird man nämlich an den Service Point verwiesen, damit die Karte "gültig geschrieben" wird).
Du kannst also mit dem nächsten Zug (auch Fernzug) bis zu dem Punkt weiterfahren, wo du dich fahrplanmäßig bei Erreichen des geplanten Anschlusses befunden hättest, so daß die Gesamtverspätung maximal minimiert oder sogar neutralisiert wird.

Wichtig ist, nicht erst beim Einsteigen einen etwaigen Zub oder "Schaffner" fragen oder bitte, bitte machen, sondern einfach einsteigen. Eine Bescheinigung der Verspätung durch das Zugpersonal des verspäteten Zuges kann dann bei ggf. auftretenden Diskussionen im alternativ genutzten Anschlußzug hilfreich sein, aber es gibt - wie ich schon anführte - keine Verpflichtung deinerseits, diese Bescheinigung vorlegen zu müssen. Das Zugbegleitpersonal hat Möglichkeiten festzustellen, ob eine vom Fahrgast behauptete Verspätung auch tatsächlich eingetreten ist.

Beispiel Ort A, Abfahrt 9:00, RB
Ankunft Ort B, 10:00 - geplanter Anschluß Abfahrt 10:10, irgendein RE/RB/Wasweißich
Dieser kommt an Ort C um 12:00 an.
Nun hast du am Ort B 15 Minuten Verspätung und Abfahrt 10:10 ist futsch und hat auch nicht gewartet, um 10:30 fährt aber ein IC, der im Ort C um 12:05 ankommt. Dann darfst du ihn mittels §9.1.1 benutzen.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Larry Laffer
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Beitrag von Larry Laffer »

Tequila @ 3 Feb 2008, 04:34 hat geschrieben: Wichtig ist, nicht erst beim Einsteigen einen etwaigen Zub oder "Schaffner" fragen oder bitte, bitte machen, sondern einfach einsteigen. Eine Bescheinigung der Verspätung durch das Zugpersonal des verspäteten Zuges kann dann bei ggf. auftretenden Diskussionen im alternativ genutzten Anschlußzug hilfreich sein, aber es gibt - wie ich schon anführte - keine Verpflichtung deinerseits, diese Bescheinigung vorlegen zu müssen.
Das ist ja richtig. Aber: Wer hat den Lust, sich mit der Bahn wegen so ner Sache vor Gericht rumzukloppen? Und wenn der Schaffner Dich als Fahrgast aus dem Fernzug rauswirft, kannst Du es höchstens auf einen Polizeieinsatz ankommen lassen, und dann?
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Halt! Stop!
Beim SWT ist es erforderlich, dass 9.1.2 den 9.1.1 in Kraft setzt (Sonderangebote haben den Beförderungsanspruch nach 9.1.1 erstmal nicht, d.h. die nächstmögliche Zugverbindung im NV muss deinen Zielbahnhof nach 24 Uhr des Tages der planmäßigen Ankunft erreichen)
tonihorn
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Beitrag von tonihorn »

Ja, darum ging es mir ja so wie so , dass eben überhaupt keine Beförderung mit dem Nv mehr möglich ist.
tonihorn
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Beitrag von tonihorn »

Um doch nochmal ein krasses Beispiel zu nennen:

Bochum Hbf Sa, 09.02.08 ab 19:05 5 RE 10131 Regional-Express
Hamm(Westf) Sa, 09.02.08 an 19:45 6
Hamm(Westf) Sa, 09.02.08 ab 19:52 3 RB 39833 Regionalbahn
Warburg(Westf) Sa, 09.02.08 an 21:33 3
Warburg(Westf) Sa, 09.02.08 ab 21:41 RT 3 RegioTram Richtung: Hallenbad Ost, Ks
Kassel Hbf (tief) Sa, 09.02.08 an 22:36
Dauer: 3:31; fährt täglich, nicht 3. Feb, 1. Mär

Fahrt von Bochum nach Kassel ab Bochum 19.05 Uhr ist RE Linie 1 von Aachen über Köln, Düsseldorf Dortmund nach Hamm.
Verspätung ist da an einem Samstag fast garantiert. Fußballspiele in Leverkusen , Dortmund und Bochum direkt an der Strecke gelegen (sofern es für die Vereine Heimspiele gibt) Fans von nach Schalke und Duisburg können unter Umständen auch dazu kommen. Oft reichen ja schon Fans einer Mannschaft, um einen Zug lahmzulegen.
Umstiegszeit in Hamm 7 Minuten, kommunikation mit Zug Personal durch überfüllung wahrscheinlich nicht möglich, erfahrung: RB nach Warburg wartet höchstens 5 minuten.
Einzige Alternative:
Bochum Hbf Sa, 09.02.08 ab 19:36 3
Frankfurt(M) Flughafen Fernbf Sa, 09.02.08 an 21:51 Fern 5
Frankfurt(M) Flughafen Fernbf Sa, 09.02.08 ab 22:01 Fern 4
Frankfurt(Main)Hbf Sa, 09.02.08 an 22:13 6
Frankfurt(Main)Hbf Sa, 09.02.08 ab 22:22 9
Kassel Hbf So, 10.02.08 an 00:00 10
Dauer: 4:24;

Also eine Fahrt über Frankfurt mit Umstiegen am Flughafen und am Hbf.
Wer glaubt mir im ICE von FF/M nach Kassel, dass ich ier mit meinem WE Ticket fahren muss weil es im Ruhrgebiet eine Verspätung von einem RE um vielleicht nur 15 Minuten gegeben hat?

Gleiches gilt natürlich von Aachen, Köln und Düsseldorf, man müsste also erst mal um 180 grad drehen und nach Köln zurück fahren...

Gruß toni
Fastrider
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Beitrag von Fastrider »

JeDi @ 3 Feb 2008, 17:04 hat geschrieben:Halt! Stop!
Beim SWT ist es erforderlich, dass 9.1.2 den 9.1.1 in Kraft setzt (Sonderangebote haben den Beförderungsanspruch nach 9.1.1 erstmal nicht, d.h. die nächstmögliche Zugverbindung im NV muss deinen Zielbahnhof nach 24 Uhr des Tages der planmäßigen Ankunft erreichen)
Wie ist das bei Ländertickets, auch bei Aneinanderreihung? Konkretes Beispiel: Der RE nach Ulm hat so viel Verspätung, dass die letzte RB nach Augsburg weg ist. Es fährt aber noch ein ICE eine Stunde später.


Gruss, Fastrider
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Bei den Ländertickets beginnst du beim Umstieg eine neue Fahrt - was vorher passiert ist, wird nicht berücksichtigt.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

ChristianMUC @ 3 Feb 2008, 20:42 hat geschrieben: Bei den Ländertickets beginnst du beim Umstieg eine neue Fahrt - was vorher passiert ist, wird nicht berücksichtigt.
Das* halte ich jetzt aber für ziemlichen Unsinn! :angry: Wenn es ein Sonderangebot gibt, um von A nach B zu kommen, dann darf einem nicht, wenn man wegen einer Verspätung in C strandet, unterstellt werden, dass man doch ohnehin nur nach C wollte. :blink:

----
* Ich meine natürlich die Regelung und nicht Deinen Beitrag. :)
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Ich hab mich wohl schwammig ausgedrückt - das gilt nicht bei jedem Umstieg, sondern bei den Umstiegen, wo vom Geltungsbereich der einen in den Geltungsbereich der anderen Fahrkarte gewechselt wird, also z.B. Ulm. Das gilt so aber für sämtliche Fahrkartenarten inkl. Normalpreise - wenn ich stückle, beginne ich an den Übergängen immer eine neue Fahrt.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Ah, OK, ja, das klingt schon anders. Danke. :)
Beste Grüße usw....
Christian


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Tequila
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Beitrag von Tequila »

JeDi @ 3 Feb 2008, 17:04 hat geschrieben: Halt! Stop!
Beim SWT ist es erforderlich, dass 9.1.2 den 9.1.1 in Kraft setzt (Sonderangebote haben den Beförderungsanspruch nach 9.1.1 erstmal nicht, d.h. die nächstmögliche Zugverbindung im NV muss deinen Zielbahnhof nach 24 Uhr des Tages der planmäßigen Ankunft erreichen)
Das SWT unterliegt laut Angaben einiger Fka's, ZUB's sowie Newsgroup de.etc.bahn.tarif+service vollumfänglich dem DB-Tarif, somit auch §9.1.1
Du kannst mir natürlich gerne belegen, warum dieser Passus nicht fürs SWT gelten soll. Und nach 13 Jahren SWT kann man das durchaus als Normal- und nicht Sonderangebot betrachten.
Das ist ja richtig. Aber: Wer hat den Lust, sich mit der Bahn wegen so ner Sache vor Gericht rumzukloppen? Und wenn der Schaffner Dich als Fahrgast aus dem Fernzug rauswirft, kannst Du es höchstens auf einen Polizeieinsatz ankommen lassen, und dann?
Du sollst dich ja auch bei der Kontrolle kooperativ zeigen und nicht rechthaberisch oder rumpampend. Soll heißen, bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit deiner Aussage, bitte dem Zub das durch Anrufen bei der TP bestätigen zu lassen. Geht das nicht oder will er nicht, nimm eine FN erstmal hin (den Zettel mit der Fahrpreisnacherhebung). Hierzu wäre es vorteilhaft, einen Personalausweis dabeizuhaben, da es ansonsten in der Tat zu einem Bundespolizeieinsatz zwecks Feststellung der Personalien kommen könnte (ist aber wirklich der Extremstfall). Gegen die FN erhebst du dann später schriftlich mit Einschreiben und Rückschein Widerspruch unter genauer Schilderung des Sachverhaltes (benutzte Fahrkarte, geplante Reiseroute (es muß eine sein, die auch das System ausgespuckt hätte, also keine 1-Minuten-RB-RB/RE-Übergänge oder solche Spielchen, die man selber aus dem Kursbuch aufgeschrieben hat), wo trat Verspätung und Anschlußverlust auf, welche Züge hast du dann warum über welche Route genommen (z.B. Verspätung am Bahnhof X minimiert gegenüber geplanter Verbindung), Rechtfertigung deines Verhaltens (Berufung auf §9.1.1)...). Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, daß jemand aus dem Zug geworfen wurde, der sich kooperativ zeigte.
Allermeistens hat die Bahn dann "aus Kulanz" "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Forderung fallengelassen.

Die Bahn müßte dich also vor Gericht ziehen... warum solltest du gegen die Bahn vor Gericht ziehen, laß sie doch die Arbeit machen...

@tonihorn
Deine Fahrt von Bochum ist insofern ein unpassendes Beispiel, daß du zunächst erstmal den RE 1 bis Hamm nehmen mußt, da du die Reise noch nicht angetreten hast. Du darfst nicht bereits in Bochum mit dem ICE über Frankfurt fahren, weil sich der RE verspätet. Stellst du in Hamm dann fest, daß der Anschlußzug nicht gewartet hat, darfst du dann einen anderen Zug über ggf. eine andere Strecke nehmen.
Also eine Fahrt über Frankfurt mit Umstiegen am Flughafen und am Hbf.
Wer glaubt mir im ICE von FF/M nach Kassel, dass ich ier mit meinem WE Ticket fahren muss weil es im Ruhrgebiet eine Verspätung von einem RE um vielleicht nur 15 Minuten gegeben hat?

Gleiches gilt natürlich von Aachen, Köln und Düsseldorf, man müsste also erst mal um 180 grad drehen und nach Köln zurück fahren...
Juristisch muß natürlich zunächst mal der, der Geld von dir will, beweisen, daß du im Unrecht liegst. Zumal der Zub eher Chancen haben sollte, eine Verspätungsbestätigung von der TP zu kriegen als der Kunde.
Aber mal davon ab, wie gesagt, sollte der Fall nicht zu deiner Zufriedenheit im Zug geklärt werden können, nimm notfalls eine FN hin und lege ausführlich schriftlichen Widerspruch ein.


Ja, Bahnfahren mit den aktuellen Bedingungen erfordern heutzutage manchmal leider abgehärtete Nerven und ausgekochte Methoden.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Tequila @ 4 Feb 2008, 02:38 hat geschrieben: Geht das nicht oder will er nicht, nimm eine FN erstmal hin (den Zettel mit der Fahrpreisnacherhebung).

...

Gegen die FN erhebst du dann später schriftlich mit Einschreiben und Rückschein Widerspruch unter genauer Schilderung des Sachverhaltes

...

Juristisch muß natürlich zunächst mal der, der Geld von dir will, beweisen, daß du im Unrecht liegst. ausgekochte Methoden.
Was aber nun, wenn der Schaffner das erhöhte Beförderungsentgelt an Ort und Stelle sofort kassieren will? Nebenbei - dürfte er das überhaupt?
Beste Grüße usw....
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Beitrag von elba »

JeDi @ 3 Feb 2008, 17:04 hat geschrieben: Halt! Stop!
Beim SWT ist es erforderlich, dass 9.1.2 den 9.1.1 in Kraft setzt (Sonderangebote haben den Beförderungsanspruch nach 9.1.1 erstmal nicht, d.h. die nächstmögliche Zugverbindung im NV muss deinen Zielbahnhof nach 24 Uhr des Tages der planmäßigen Ankunft erreichen)
Wo steht das?
Ich kann da eine solche Beschränkung nicht erkennen.
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Beitrag von tonihorn »

Tequila @ 4 Feb 2008, 02:38 hat geschrieben:
JeDi,3 Feb 2008, 17:04 hat geschrieben:

Deine Fahrt von Bochum ist insofern ein unpassendes Beispiel, daß du zunächst erstmal den RE 1 bis Hamm nehmen mußt, da du die Reise noch nicht angetreten hast. Du darfst nicht bereits in Bochum mit dem ICE über Frankfurt fahren, weil sich der RE verspätet. Stellst du in Hamm dann fest, daß der Anschlußzug nicht gewartet hat, darfst du dann einen anderen Zug über ggf. eine andere Strecke nehmen.
Das ist allerdings genau das worum es mir geht, es gibt nämlich wie gesagt, wenn ich einmal in Hamm bin überhaupt keine möglichkeit mehr nach Kassel zu kommen. Wenn ich Glück habe kriege ich einen Taxigutschein für 80 Euro (oder müssen sie mir einen ausstellen? ) und kann dann mit dem Taxivon Paderborn (ich glaube soweit kommt man noch) nach Kassel fahren, was aber mindestens 120 Euro kostet und ich nochmals hoffen muss, dass ich einen leidensgenossen finde, damit sich der Betrag auf 160 Euro erhöht.

Warum soll ich also nicht gleich von Hamm eine andere Route fahren, es wäre für alle beteiligten das Beste.

toni
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Wildwechsel @ 4 Feb 2008, 12:59 hat geschrieben:
Tequila @ 4 Feb 2008, 02:38 hat geschrieben: Geht das nicht oder will er nicht, nimm eine FN erstmal hin (den Zettel mit der Fahrpreisnacherhebung).

...

Gegen die FN erhebst du dann später schriftlich mit Einschreiben und Rückschein Widerspruch unter genauer Schilderung des Sachverhaltes

...

Juristisch muß natürlich zunächst mal der, der Geld von dir will, beweisen, daß du im Unrecht liegst. ausgekochte Methoden.
Was aber nun, wenn der Schaffner das erhöhte Beförderungsentgelt an Ort und Stelle sofort kassieren will? Nebenbei - dürfte er das überhaupt?
Du kannst es sicherlich bezahlen, wenn du lustig bist.

Aber er kann es nicht an Ort und Stelle sofort zwingend eintreiben. Denn zwei Gründe stehen dem entgegen: Wenn du nicht das Geld an Ort und Stelle dabei hast, um die FN zu bezahlen und außerdem bedeutet eine FN nicht automatisch, daß du ein Schwarzfahrer bist. Eine FN "kennzeichnet" offiziell vielmehr, daß es Unklarheiten über die Tarifgültigkeit einer Fahrt gegeben hat. Damit die DB aber ab dann die Möglichkeit hat, irgendwann später das Geld eintreiben zu können, wenn die späteren Fakten gegen den Kunden sprechen, braucht sie die Personalien. Deswegen ja auch die Notwendigkeit, die Adresse des FN-Empfängers zu ermitteln. Und ehrlich gesagt zeige ich dazu lieber den Perso, als die Bundespolizei kommen zu lassen.
Das ist allerdings genau das worum es mir geht, es gibt nämlich wie gesagt, wenn ich einmal in Hamm bin überhaupt keine möglichkeit mehr nach Kassel zu kommen. Wenn ich Glück habe kriege ich einen Taxigutschein für 80 Euro (oder müssen sie mir einen ausstellen? ) und kann dann mit dem Taxivon Paderborn (ich glaube soweit kommt man noch) nach Kassel fahren, was aber mindestens 120 Euro kostet und ich nochmals hoffen muss, dass ich einen leidensgenossen finde, damit sich der Betrag auf 160 Euro erhöht.
Wenn du ab dort nicht mehr zu deinem geplanten Ziel bis zum Betriebsschluß (ich glaub so gegen 2-3 Uhr früh, jedenfalls die berühmte "Letzte Verbindung des Tages") kommst, hast du folgende Möglichkeiten:
- Fahrt bis zum letzten Bahnhof, den man noch erreichen kann und der am nähesten am Ziel liegt (du behauptest, Paderborn, evtl. sogar noch Altenbeken), ab dort entweder Hotelübernachtung und Weiterfahrt am nächsten Morgen, oder Taxiweiterbeförderung - jeweils auf Kosten der Bahn. Nötigenfalls, wenn wirklich absolut kein geöffneter ServicePoint oder eine andere Stelle, die Hotel-/Taxigutscheine der DB ausgeben kann/darf, muß man dann ausnahmsweise leider mal vorstecken. Die Quittungen dann aber GUT aufheben, wegen späterer Einreichung zur Erstattung!
(gibt es von Hamm aus keine IC/ICE-Verbindung via Hannover nach Kassel mehr zu der Zeit?)
- Abbruch der Reise und Rückkehr zum Ausgangspunkt unter voller Zurückzahlung des gezahlten Fahrpreises auch für die Hinfahrt (§9.1.1 (ii))
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Beitrag von tonihorn »

Nein, eine ICE Verbindung über Hannover gibt es um diese Zeit auch nicht mehr, nur eine mit einem reservierungspflichtigen Euronight(Hamburg-Nürnberg), ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mich mit dem Reservierungspflichtigen Zug schicken wollen.
Das heißt also man muss mir einen Taxigutschein ausstellen ? Dies ist dann nämlich die entscheidende Frage. Als ich schon mal einen ausgestellt bekommen habe, hat die gute Frau mehrfach betont wie kulant sie sei und das ich gefälligst nicht wieder mit der letzten verbindung fahren solle usw....
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Beitrag von BG »

tonihorn @ 6 Feb 2008, 18:18 hat geschrieben: Als ich schon mal einen ausgestellt bekommen habe, hat die gute Frau mehrfach betont wie kulant sie sei und das ich gefälligst nicht wieder mit der letzten verbindung fahren solle usw....
Hmm, man sollte sie mal fragen, wofür die letzte Verbindung denn da sei außer dazu mit ihr zu fahren.
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Beitrag von Tequila »

Also nochmal, ein Taxi- oder alternativ Hotelgutschein ist dir dann auszustellen, wenn du mit einer fahrplanmäßig gültigen Verbindung ohne dein Verschulden (z.B. Verspätung, Zugausfall) nicht mehr den Zielort innerhalb des Betriebstages (gegen 2-3 Uhr früh des Folgetages) erreichen kannst, egal mit welchen Zügen und über welchen Wegen.
Eine Verbindung ist dann fahrplanmäßig gültig, wenn sie vom Start- bis zum Zielpunkt durchgehend von elektronischen Auskunftssystemen der Bahn (Schalter, NTA, reiseauskunft.bahn.de) ausgewiesen ist. Also nicht etwa unterwegs "gebrochen" wurde, um einen Umsteigevorgang zu erzeugen, der unterhalb der Mindestübergangszeit eines Bahnhofs liegt.

Achja, für dich wichtig: Bei SWT-Reisen (oder anderen relationslosen Fahrscheinen) empfiehlt es sich IMMER, eine ausgedruckte Version deiner geplanten Reiseverbindung dabeizuhaben, um besser argumentieren zu können, wo du hinwillst und ggf. den Punkt des Anschlußverlustes dokumentieren zu können!!!

Das mit dem reservierungspflichtigen Zug will ich mich mal nicht festnageln lassen. Ich tendiere da auch eher zu nein.

Daß mit der "guten Frau" denk nicht weiter darüber nach. Die Mitarbeiter scheinen (!) (wichtig, keine Tatsachenbehauptung meinerseits!) angewiesen worden zu sein, möglichst wenig Gutscheine rauszuhauen. Dies kann dann leider gelegentlich darin resultieren (als Ergebnis des Drucks von oben und unten), mit dem Fahrgast nicht immer angemessen umzugehen. Selbstverständlich darfst du auch mit der letzten ausgeworfenen Reiseverbindung des Tages reisen, wäre ja noch schöner. Im Zweifelsfalle hattest du halt vorher einen unaufschiebbaren Termin am Abfahrtsort, der früheres Abreisen unermöglichte.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
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