Ich denke vor dem Bundesverfassungsgericht haben nur zwei Varianten der Pendlerpauschale Bestand, x cent pro Kilometer für jeden Kilometer oder die Randwertlösung mit 0 cent pro Kilometer. Wenn ich die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten habe, dann bin ich für Null, weil ich das Geld erstens an anderer Stelle besser aufgehoben sehe und die Pendlerpauschale nur Pendlervorstätte züchtet ohne eigene Arbeitsplätze, wo alle Menschen im erwerbsfähigen Alter entweder Pendler oder Hausfrau sind.Autobahn @ 12 Feb 2008, 17:07 hat geschrieben:Auch wenn ein Fußgänger die 2 Km absetzen könnte, hätte es steuerlich keine Auswirkung. Es ist allerdings im Gesetzt aus Gründen der Gleichbehandlung so vorgesehen. Daher ist die Pendlerpauschale in rechtlicher Hinsicht auch keine Subvention, sondern ein steuermindernder Abzug von der Steuerschuld für die Kosten zur Arbeitsaufnahme. Dies wird von der Bundesregierung ja auch nicht bestritten und ist in den Grundwerten der Verfassung festgelegt. Im anhängigen Verfahren geht es also nicht um den steuermindernden Aspekt als solchen, sondern darum, was den Bürgern als zumutbare Eigenleistung aufgebürdet werden kann. Kontraproduktiv zu Deinen Vorstellungen ist aber die Streichung der ersten zwanzig Kilometer. Sinnvoller wäre es da, kürzere Strecken zu berücksichtigen und lange Strecken zu kürzen. Dies wäre aber zu offensichtlich als nicht Verfassungskonform erkannt worden. Außerdem würde diese Lösung finanziel nichts bringen. Die meisten Pendler liegen nämlich unter den 20 Km! Das Bundesfinanzgericht hat ja bereits das Gesetz verworfen. Diesem Schritt wird der Bundesgerichtshof nach aller Wahrscheinlichkeit folgen.Iarn @ 12 Feb 2008, 16:20 hat geschrieben:Falls die 21 km Regel Bestand haben sollte denke ich werden die wenigsten Fussgänger unter diese Regelung fallen
Nachtrag: natürlich hat das Auto seine Berechtigung. Denke die wenigsten hier im Forum sind der Meinung der Förster soll mit dem Bus in den Wald fahren oder der normale Bürger soll seinen frischgekauften Wonzimmerschrank mit der Sackkarre nach Hause fahren.
Das heist aber nicht, dass der Staat es subventionieren sollte, dass Pendler lange Wege mit dem Auto zurücklegen. Wenn jemand 2km zu Fuss zur Arbeit geht ist das besser fürs Allgemeinwohl als wenn die Leute 50km mit dem Auto fahren. Durch die überbordende Autopendelei sind die Straßen übrigens für wichtige Dinge verstopft wie Rettungswägen etc.
Und im Ernst, wie soll es organisiert werden, dass möglichst viele (alle) Menschen ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen können? Zuweisung von Wohnung und Arbeitsplatz? O.K., das war spitz formuliert und nicht ernst gemeint.
Ich erreiche meinen Arbeitsplatz tatsächlich zu Fuß. Entfernung etwa 10 Meter. Da steht mein rollender Arbeitsplatz <_<
Was man weiterhin steuerlich fördern könnte sind Leute, die das auto zur Ausübung des berufes brauchen wie Förster, Deichbauer etc. Oder nach nem beruflich bedingtem Unzug eine übergangszeit. Dies ist aber schon jetzt nicht teil der Pendlerpauschale.
Man muss Wohnung und Arbeitsplatz nicht zuweisen. Fällt die Pendlerpauschale werden keine Retortenvororte weit weg von allem mehr gebaut und kein Arbeitnehmer setzt seinen Betrieb auf die grüne Wiese, wenn er nicht muss. Sicherlich ein Kieswerk muss in der Pampa stehen, aber wieso muss ein Chipentwickler seine Büros in nem Gewerbepark 30 km von der Stadtgrenze und 10 km von der nächsten S-Bahn hinbauen. Ok er bekommt jetzt Subventionen und den autofahrenden Mitarbeitern ists leidlich egal. Wenn die Subventionen sowohl für die Pendler als auch für die grüne Wiese Gewerbeparks wegfallen, dann lohnt es nimmer. Und wenn sich der Arbeitgeber die Grundstückspreise in München o.ä. nicht leisten kann (seltsam bei den Lohnkosten von eines Chipentwicklers sind das nur Peanuts) dann solle r halt in einen mitteleren oder kleineren Ort ziehen, die freuen sich auch über Arbeitsplätze und evtl Angestellte die da hinziehen wollen.