
Sicherung von Bahnübergängen
- Larry Laffer
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- Larry Laffer
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Jetzt wirds kniffelig, den Fall hatte ich noch nie... daher eher Spekulation (nachdem ich noch nicht geprüft bin, darf ich mir die erlauben
): Der Bahnübergang wird regulär eingeschaltet, d.h. Bäume senken sich. Nur erfolgt keine reguläre Festlegung, da der Fdl den BÜ nicht einsehen und somit den Gefahrraum nicht frei melden kann. Per Hilfsfestlegung (BÜHFT) kommt aber das deckende Signal dennoch auf Fahrt, daher darf diese erst betätigt werden, wenn dem Tf der Befehl korrekt übermittelt worden ist.

- Larry Laffer
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Das hieße ja dann, daß evtl. ein Auto eingeschlossen werden könnte. Weil man ja gerade nicht sieht, ob der Bahnübergang frei ist. Noch schlimmer wäre, wenn man Fußgänger einschließt.
Gut, ich gebe zu, das ist ein Extremfall. Aber auch in solchen Fällen muß ja die Sicherheit gewahrt werden, die Sicherheit für Personen, aber auch die Rechtssicherheit für Eisenbahner, falls doch etwas passiert.
Gut, ich gebe zu, das ist ein Extremfall. Aber auch in solchen Fällen muß ja die Sicherheit gewahrt werden, die Sicherheit für Personen, aber auch die Rechtssicherheit für Eisenbahner, falls doch etwas passiert.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
Richtig, aus genau dem Grund wird dem Tf auch Befehl 8 übermittelt.Larry Laffer @ 24 Apr 2008, 21:10 hat geschrieben: Das hieße ja dann, daß evtl. ein Auto eingeschlossen werden könnte. Weil man ja gerade nicht sieht, ob der Bahnübergang frei ist. Noch schlimmer wäre, wenn man Fußgänger einschließt.
Wortlaut:
Der Tf muss also anhalten, und darf erst weiterfahren, wenn er geprüft hat, dass der Gefahrraum ist.408.0412V01 hat geschrieben:Sie müssen - zwischen Zmst ......................................... und Zmst ........................................ -
- im Bahnhof ..................... - halten vor BÜ in km ............................./ km ................................
km .............................../ km ............................../ km ............................../ km ................................
Sie dürfen weiterfahren, wenn BÜ gesichert ist.
- Larry Laffer
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Nein, dann wird einfach angeschoben.Larry Laffer @ 24 Apr 2008, 21:24 hat geschrieben: Und wenn er Gefahrraum nicht frei ist? Dann müßte er den Fdl anrufen und sagen "Mach die Schranke wieder auf, Du hast einen eingeschlossen!" oder irre ich mich?
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Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Ja, das wäre aus Sicht des Fahrdienstleiters, der grundsätzlich immer mit einem Bein im Knast steht, gar nicht falsch.
Wenn natürlich dann ein Autofahrer die Polizei ruft, das ist Leuten, die bei solchen Witterungsverhältnissen mit dem Auto fahren, zuzutrauen, weil ja, wie ich bereits sagte, der gesunde Menschenverstand nicht überall vorhanden ist, dann würde die Polizei wahrscheinlich bei der DB nachfragen, wieso der Bahnübergang über Stunden geschlossen ist.
Wenn natürlich dann ein Autofahrer die Polizei ruft, das ist Leuten, die bei solchen Witterungsverhältnissen mit dem Auto fahren, zuzutrauen, weil ja, wie ich bereits sagte, der gesunde Menschenverstand nicht überall vorhanden ist, dann würde die Polizei wahrscheinlich bei der DB nachfragen, wieso der Bahnübergang über Stunden geschlossen ist.
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Wär jetz nicht unbedingt das erste Mal, dass die Polizei wegen zu lang geschlossener Schranken anruft - dazu braucht es teilweise noch nicht mal Nebel 
Und selbst wenn - bei einer solchen Maßnahme ("geplante" längerfristige Schrankenschließung) würde ich mich absichern und mit anderen Personen abstimmen.

Und selbst wenn - bei einer solchen Maßnahme ("geplante" längerfristige Schrankenschließung) würde ich mich absichern und mit anderen Personen abstimmen.
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Schranke einfach durchlassen ist aber ungünstig wenn auf einmal Rettungswagen, Feuerwehr oder ähnliches auf die andere Seite wollen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Folgendes begab sich vor ein paar Jahren:
Bei mir vor der Tür gibt es die niedrigste Brücke Wittens, 2,30m hoch, sie überführte einst den Rheinischen Esel, der heute ein Fahrrad- und Spazierweg ist (da hatte jemand wirklich eine außergewöhnliche Idee, was man mit einer alten Nebenbahntrasse machen kann). Im oberen Bereich der Knapmannstraße wurde ein Krankenwagen bestellt, der Krankenwagen fährt von unten rein (und am Straßenbeginn steht schon ein Schild, daß in 100 Metern eine 2,30m-Brücke ist!), vor der Brücke hät er an, ein Sanitäter springt raus, rennt mit dem Koffer hoch und der Krankenwagen wendet hier in der Straße.
Es wäre lachhaft - wenn es nicht so traurig wäre.
Bei mir vor der Tür gibt es die niedrigste Brücke Wittens, 2,30m hoch, sie überführte einst den Rheinischen Esel, der heute ein Fahrrad- und Spazierweg ist (da hatte jemand wirklich eine außergewöhnliche Idee, was man mit einer alten Nebenbahntrasse machen kann). Im oberen Bereich der Knapmannstraße wurde ein Krankenwagen bestellt, der Krankenwagen fährt von unten rein (und am Straßenbeginn steht schon ein Schild, daß in 100 Metern eine 2,30m-Brücke ist!), vor der Brücke hät er an, ein Sanitäter springt raus, rennt mit dem Koffer hoch und der Krankenwagen wendet hier in der Straße.
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Aber gibts überall ne vernünftige Ausweichroute, wenn der Patient von zu Hause nach Spezialkrankenhaus gebracht werden muss?ropix @ 25 Apr 2008, 01:09 hat geschrieben: eigentlich sollten die Rettungswege nicht über beschrankte Bahnstrecken führen, solange zumindest Umleiterstrecken oder mehrere Wachen möglich sind?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Jeder, der eine Krankenwagen fährt muss einen Personenbeförderungsschein machen, und dann sind bestimmte Routen vorgeschrieben.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Ähm - der Fahrer HAT Streckenkenntniss und wo immer möglich werden solche Hindernisse umfahren. Daher kann man es sich ja heute z.B. leisten die einzigen Unterführungen unter Bahnstrecken auf weiter Flur so zu bauen dass ein Feuerwehrauto nicht durchpasst. Gleiches gilt auch für Autobahnen.Larry Laffer @ 25 Apr 2008, 11:08 hat geschrieben: Oder wenn so ein Krankenwagenfahrer einen anderen Weg einfach nicht kennt? Gerade bei akuten Krankheiten wie etwa Herzinfarkt, da kann eine halbe Minute über Weiterleben oder Sterben entscheiden.
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- Larry Laffer
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Letzte Woche ist es wieder passiert. Auf der S5/8 nach Dortmund stand der Zug erst zehn Minuten in Annen rum, weil der dortige Bahnübergang nicht zuging und dann hielt er vor dem nächsten Bahnübergang (Menglinghauser Straße in Dortmund, zwischen [acronym title="EDKR: Dortmund-Kruckel <Hp>"]EDKR[/acronym] und [acronym title="EWIA: Witten-Annen Nord <Bf>"]EWIA[/acronym]) und ist im Schrittempo drüber. Naja, wie gesagt, besser der Fahrdienstleiter glaubt, die Schranken wären offen und dabei sind sie geschlossen, als wenn der Fahrdienstleiter glaubt, die Schranken wären geschlossen, wenn sie offen sind.
@ ropix und mellertime
Soweit die Theorie. Ich hab es hier aber erlebt, wie gesagt, in der Knapmannstraße ist die niedrigste Brücke Wittens, sie ist 2,30m hoch und überführt den Rheinischen Esel über die Knapmannstraße. Daß das die niedrigste Brücke Wittens ist, habe ich in der Fahrschule gelernt und ich habe keinen Personenbeförderungsschein. Und der Krankenwagenfahrer hat das offensichtlich nicht gewußt, sonst wär er nicht vor die Brücke gefahren und hätte hier auf der Straße gewendet. Er wäre gleich einen anderen Weg gefahren. Offensichtlich hat er nichtmal das Schild am Straßenanfang gesehen, auf dem steht, daß in 100m Entfernung eine 2,30m hohe Brücke ist.
@ ropix und mellertime
Soweit die Theorie. Ich hab es hier aber erlebt, wie gesagt, in der Knapmannstraße ist die niedrigste Brücke Wittens, sie ist 2,30m hoch und überführt den Rheinischen Esel über die Knapmannstraße. Daß das die niedrigste Brücke Wittens ist, habe ich in der Fahrschule gelernt und ich habe keinen Personenbeförderungsschein. Und der Krankenwagenfahrer hat das offensichtlich nicht gewußt, sonst wär er nicht vor die Brücke gefahren und hätte hier auf der Straße gewendet. Er wäre gleich einen anderen Weg gefahren. Offensichtlich hat er nichtmal das Schild am Straßenanfang gesehen, auf dem steht, daß in 100m Entfernung eine 2,30m hohe Brücke ist.
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Naja - die Sicherungstechnik fällt immer nach der sicheren Seite und geglaubt wird bei großen Religionen, nicht bei der großen Bahn. Den Fall Zug fährt und BÜ ist offen gibts vor allem dann wenn die Schranken handbedient sind.Larry Laffer @ 29 Jul 2008, 12:59 hat geschrieben:Letzte Woche ist es wieder passiert. Auf der S5/8 nach Dortmund stand der Zug erst zehn Minuten in Annen rum, weil der dortige Bahnübergang nicht zuging und dann hielt er vor dem nächsten Bahnübergang (Menglinghauser Straße in Dortmund, zwischen [acronym title="EDKR: Dortmund-Kruckel <Hp>"]EDKR[/acronym] und [acronym title="EWIA: Witten-Annen Nord <Bf>"]EWIA[/acronym]) und ist im Schrittempo drüber. Naja, wie gesagt, besser der Fahrdienstleiter glaubt, die Schranken wären offen und dabei sind sie geschlossen, als wenn der Fahrdienstleiter glaubt, die Schranken wären geschlossen, wenn sie offen sind.
Es soll auch schon Krankenwagenfahrer gegeben haben die andere Krankenwagenfahrer krankenhausreif gefahren haben (obwohl sicher jeder in der Fahrschule mal gelernt hat nicht drüberfahren). Natürlich gibts nix nicht, aber für den Normalfall sollte es gelten.@ ropix und mellertime
Soweit die Theorie. Ich hab es hier aber erlebt, wie gesagt, in der Knapmannstraße ist die niedrigste Brücke Wittens, sie ist 2,30m hoch und überführt den Rheinischen Esel über die Knapmannstraße. Daß das die niedrigste Brücke Wittens ist, habe ich in der Fahrschule gelernt und ich habe keinen Personenbeförderungsschein. Und der Krankenwagenfahrer hat das offensichtlich nicht gewußt, sonst wär er nicht vor die Brücke gefahren und hätte hier auf der Straße gewendet. Er wäre gleich einen anderen Weg gefahren. Offensichtlich hat er nichtmal das Schild am Straßenanfang gesehen, auf dem steht, daß in 100m Entfernung eine 2,30m hohe Brücke ist.
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