Mehrfachtraktion 101 und 120?
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16129
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Im Falle von Mehrfachtraktion von Schaltwerk- und Drehstromwagen muss man die Drehstromwagen auf die Anfahrcharakteristik der Schaltwerkswagen abregeln - man verschenkt also die bessere Beschleunigung. Aus dem Grund hat man in München die B-Wagen nicht mit den A-Wagen kuppelbar gemacht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Warum muss man das begrenzen? Dafür gibt es doch kupplungen, oder?muss man die Drehstromwagen auf die Anfahrcharakteristik der Schaltwerkswagen abregeln
Wenn der Drehstromer einfach vollgas gibt, zieht er den anderen halt ein bisschen mit. Die Fahrmotoren von dem laufen dann im prinzip nur gegen einen geringeren wiederstand, dürfte denen also nichts ausmachen. (Frage ist natürlich, ob die Kupplung für sowas ausgelegt ist, ich meine irgend wo gelesen zu haben das das in München das Problem war.)
Meine frage bezog sich eher auf das erlaubte, weniger auf das technisch machbare. (denn von letzterem gibt es eine ganze menge, siehe das lustige dampflokbeispiel)
Da fällt mir gerade noch so eine "lustige" frage zum Kuppeln, zu "was ist erlaubt" und zu den Karlsruhern ein.
Ich meine mich auch zu erinnern, gelesen zu haben, das Fahrzeuge nach bostrab nicht kuppeln (verstärkt/geschwächt) werden dürfen, während Fahrgäste drinsitzen, nach EBO aber schon.
Ich weiß, das die Karlsruher im Hauptbahnhof ab und an genau das tun.
Dürfen die das dann nur, wenn sie auf einer EBO - strecke fahren?
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10667
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
Zusammenhängen kann man alles, man braucht dann aber nicht erwarten, daß das auch funktioniert.Auer Trambahner @ 14 May 2008, 08:54 hat geschrieben: Hach, warum mach ma ned die Ösi mit ihrem 1x16+1x44 Tandem nach und hängen eine 111 mit einer 120er zusammen? :unsure:

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Warum ham dann die D ne steilstreckenzulassung? Und warum sagt die WIkipedia, das C eine anfahrbeschleunigung von 0,85 m/s² und die D 1 m/s² haben? (Nun stimmt nicht alles, was auf Wikipedia steht...)
Laut AVG.info haben die C etwas mehr leistung in kW, aber die reine Leistung ist nicht das einzig entscheidende, insbesondere beim Vergleich gleichstom/drehstrommotoren.
Laut AVG.info haben die C etwas mehr leistung in kW, aber die reine Leistung ist nicht das einzig entscheidende, insbesondere beim Vergleich gleichstom/drehstrommotoren.
Die fehlende Steilstreckenzulassung könnte daran liegen, dass bei den -C Wagen nur zwei Motoren vorhanden sind, von denen jeder zwei Achsen antreibt - fällt ein Motor aus fehlen plötzlich 50% Antriebsleistung; bei den -D mit einem Motor pro angetriebener Achse wären bei Ausfall eines Motor noch 75% übrig.ChoMar @ 15 May 2008, 07:30 hat geschrieben: Warum ham dann die D ne steilstreckenzulassung?
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 19026
- Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
- Wohnort: Land der Küchenbauer
- Kontaktdaten:
Laut Diverser Literatur isses genau andersrum - die D 0,85m/s^2 - die C 1,0 m/s^2ChoMar @ 15 May 2008, 07:30 hat geschrieben: Warum ham dann die D ne steilstreckenzulassung? Und warum sagt die WIkipedia, das C eine anfahrbeschleunigung von 0,85 m/s² und die D 1 m/s² haben? (Nun stimmt nicht alles, was auf Wikipedia steht...)
Laut AVG.info haben die C etwas mehr leistung in kW, aber die reine Leistung ist nicht das einzig entscheidende, insbesondere beim Vergleich gleichstom/drehstrommotoren.