Taxi Erstattung

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Rainingman
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Beitrag von Rainingman »

Hallo!

Der Anreisezug(RE) hatte auf unbestimmte Zeit Verspätung. Ich habe mir ein Taxi genommen um meinen ICE zu erreichen. Habe ich eine Möglichkeit das Taxigeld erstattet zu bekommen? Wenn ja an wen kann ich mich wenden?

Vielen lieben Dank!
tonihorn
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Beitrag von tonihorn »

An sich hast du erstmal gar keinen Ansprch. im normal Fall hättest du auf den Zug warten müssen, den Anschlusszug verpassen und dann mit dem nächsten ICE fahren müssen. Anders sieht die Lage aus, wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelte, dann hättest du der Bahn evtl. größere Kosten erspart, in dem du das Taxi genutzt hast......
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Tequila
Kaiser
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Beitrag von Tequila »

Das ist leider unerheblich, ob man Kosten erspart hätte.

Der formale Weg läuft so ab:
Am Abfahrtsbahnhof auf den vorgesehenen Zug warten (sofern er nur verspätet und nicht ausgefallen ist). Bei Verpassen des Anschlusses (auch bei Zugbindung) den nächsten Zug nehmen, der geeignet ist, die Gesamtverspätung zu minimieren.
(Also z.B. du kommst in B um 9:00 Uhr an und willst von B nach C. Es fährt 9:10 ein RE, der in C 10:30 ankommt und um 9:30 ein ICE, der in C um 10:15 ankommt, dann wäre es natürlich Quatsch, den RE zu nehmen, sondern eher den ICE, auch wenn er 20 Minuten später abfährt.)
Sollte das Ziel nicht mehr am selben Tag erreicht werden können, mit den fahrplanmäßigen Zügen soweit und so nah ans Ziel fahren wie möglich und von dort erstattet die Bahn dann in der Regel Taxi- (Regelfall) oder Hotelkosten (eher selten).
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
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05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Alexh
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Beitrag von Alexh »

Tequila @ 28 Aug 2008, 16:35 hat geschrieben:Sollte das Ziel nicht mehr am selben Tag erreicht werden können, mit den fahrplanmäßigen Zügen soweit und so nah ans Ziel fahren wie möglich und von dort erstattet die Bahn dann in der Regel Taxi- (Regelfall) oder Hotelkosten (eher selten).
Im neuen Leitfaden steht jetzt fett gedruckt (als eine Änderung), dass der Reisende einen Anspruch auf Taxi oder Hotel hat, wenn er seine Reise bis 24 Uhr nicht fortsetzen kann. Nichts mehr mit ankommen...

Gruß Alex
Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken!
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Mein Überland-Nachtbus (Verbundtarif) ist 10 Minuten zu früh gefahren, dadurch kam ich nicht mit, weil ich noch auf der anderen Strassenseite war, als er vorbeirauschte. Da ich aber unbedingt den ersten Zug des Tages erreichen musste, um rechtzeitig in der Arbeit zu sein, musste ich mir ein Taxi zum Bahnhof nehmen. Kieg ich das Taxigeld erstattet?!
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Alexh @ 8 Sep 2008, 10:22 hat geschrieben: Im neuen Leitfaden steht jetzt fett gedruckt (als eine Änderung), dass der Reisende einen Anspruch auf Taxi oder Hotel hat, wenn er seine Reise bis 24 Uhr nicht fortsetzen kann. Nichts mehr mit ankommen...

Gruß Alex
Steht so auch in den BBPV
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cloakmaster @ 8 Sep 2008, 12:21 hat geschrieben: Mein Überland-Nachtbus (Verbundtarif) ist 10 Minuten zu früh gefahren, dadurch kam ich nicht mit, weil ich noch auf der anderen Strassenseite war, als er vorbeirauschte. Da ich aber unbedingt den ersten Zug des Tages erreichen musste, um rechtzeitig in der Arbeit zu sein, musste ich mir ein Taxi zum Bahnhof nehmen. Kieg ich das Taxigeld erstattet?!
Welcher Verbund?
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Kommt doch im Grunde genommen aufs selbe hinaus, ob ich die Fahrt nicht fortsetzen kann oder nicht am Ziel angekommen bin...
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Beitrag von JeDi »

Tequila @ 8 Sep 2008, 13:59 hat geschrieben: Kommt doch im Grunde genommen aufs selbe hinaus, ob ich die Fahrt nicht fortsetzen kann oder nicht am Ziel angekommen bin...
Falsch. Eine Fahrtfortsetzung wäre im Zweifelsfalle auch ne Fahrt Stuttgart-Würzburg via München-Plattling...
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Beitrag von Fastrider »

Cloakmaster @ 8 Sep 2008, 12:21 hat geschrieben: Mein Überland-Nachtbus (Verbundtarif) ist 10 Minuten zu früh gefahren, dadurch kam ich nicht mit, weil ich noch auf der anderen Strassenseite war, als er vorbeirauschte. Da ich aber unbedingt den ersten Zug des Tages erreichen musste, um rechtzeitig in der Arbeit zu sein, musste ich mir ein Taxi zum Bahnhof nehmen. Kieg ich das Taxigeld erstattet?!
Vielleicht eine Beschwerde schreiben und den Sachverhalt schildern und dann bekommt man vielleicht einen Gutschein oder eine Erstattung aus Kulanz. Immerhin war es offensichtlich ein Fehlverhalten des Busfahrers, wenn das mit den 10 Minuten zu früh wirklich stimmt.
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

JeDi @ 8 Sep 2008, 14:16 hat geschrieben: Falsch. Eine Fahrtfortsetzung wäre im Zweifelsfalle auch ne Fahrt Stuttgart-Würzburg via München-Plattling...
Solange die ohne Mehrkosten stattfindet, ist daran doch auch nichts zu beanstanden.
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Beitrag von JeDi »

Tequila @ 8 Sep 2008, 16:37 hat geschrieben: Solange die ohne Mehrkosten stattfindet, ist daran doch auch nichts zu beanstanden.
Das regelt ja wiederrum 9.1.1...
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