Linke-Politiker legt wikipedia.de auf Eis
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So eine Schweinerei! Aber zumindest ist Wikipedia selbst nicht betroffen, sondern nur die .de-Adresse. Der Aufruf ist weiterhin möglich über:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
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Bitte fordert nicht zur Umgehung gerichtlicher Entscheidungen auf. Es ist natürlich jetzt genauso verboten, die nicht - deutsche Seite von Wikipedia aufzurufen. Vergleiche es einfach mal mit einem kopiergeschützten Programm P. P ist also durch Kopierschutz K geschützt. Man könnte ihn zwar mit dem Crack C umgehen, verboten bleibt das Kopieren aber trotzdem. Oder nehmen wir ein in Deutschland verbotenes Spiel. Man kann es natürlich übers Netz bekommen, verboten bleibt es trotzdem. Letzteres ist vielleicht das bessere Beispiel. Die deutsche Wikipedia Seite ist gesperrt, d.h. der Aufruf verboten. Man kann natürlich die englische Hauptseite aufrufen, verboten bleibt Wikipedia trotzdem, jedenfalls nach aktuellem Stand der Dinge. Wobei ich nicht glaube, dass das lange so bleiben wird. Schließlich ist sowas eigentlich schon unter Zensur einzuordnen und die ist nicht verfassungskonform. Man wird sich also wahrscheinlich darauf einigen, den betreffenden Eintrag zu löschen, abzuändern etc und die Seite im übrigen wieder freizugeben....hoffe ich jedenfalls. So wie es jetzt ist kann man es auch meiner Meinung nach nicht lassen.
Gruss,
Jan
Gruss,
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Wo steht denn das? Ich zitiere mal von www.wikipedia.de:janmethner @ 16 Nov 2008, 13:48 hat geschrieben: Bitte fordert nicht zur Umgehung gerichtlicher Entscheidungen auf. Es ist natürlich jetzt genauso verboten, die nicht - deutsche Seite von Wikipedia aufzurufen.
Es ist nur die Weiterleitung verboten, nicht mehr! Nach meinem Verständnis bleibt es jedem unbenommen, die normalen Wikipedia-Seiten aufzurufen.Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, "die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten" (...).
Der Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Anbieter der unter de.wikipedia.org zugänglich gemachten "Wikipedia" und hat auch keinen Einfluss auf die in der Online-Enzyklopädie abrufbaren Inhalte. (...)
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Wie kommst Du denn darauf, dass der Aufruf von Wikipedia verboten ist?janmethner @ 16 Nov 2008, 13:48 hat geschrieben: Bitte fordert nicht zur Umgehung gerichtlicher Entscheidungen auf. Es ist natürlich jetzt genauso verboten, die nicht - deutsche Seite von Wikipedia aufzurufen. Vergleiche es einfach mal mit einem kopiergeschützten Programm P. P ist also durch Kopierschutz K geschützt. Man könnte ihn zwar mit dem Crack C umgehen, verboten bleibt das Kopieren aber trotzdem. Oder nehmen wir ein in Deutschland verbotenes Spiel. Man kann es natürlich übers Netz bekommen, verboten bleibt es trotzdem. Letzteres ist vielleicht das bessere Beispiel. Die deutsche Wikipedia Seite ist gesperrt, d.h. der Aufruf verboten. Man kann natürlich die englische Hauptseite aufrufen, verboten bleibt Wikipedia trotzdem, jedenfalls nach aktuellem Stand der Dinge. Wobei ich nicht glaube, dass das lange so bleiben wird. Schließlich ist sowas eigentlich schon unter Zensur einzuordnen und die ist nicht verfassungskonform. Man wird sich also wahrscheinlich darauf einigen, den betreffenden Eintrag zu löschen, abzuändern etc und die Seite im übrigen wieder freizugeben....hoffe ich jedenfalls. So wie es jetzt ist kann man es auch meiner Meinung nach nicht lassen.
Gruss,
Jan
Wer sagt das? Das Gericht? Die deutsche Domain ist doch ohnehin nur eine Zusatzseite, die zeitweise auf Wikipedia.org weitergeleitet hat, zeitweise einen Link auf wikipedia.org angeboten hat.
Die Hauptseite von Wikipedia ist online, ist aufrufbar und nicht gesperrt.
Umgangen wird also gar nichts, die Hauptadresse ist streng genommen ohnehin der offiziellere Weg.
Lutz Heilmann ist gegen den Verein Wikimeda e.V. vorgegangen. Wenn Heilmann die internationale Seite sperren lässt, dann mag eine Umgehung rechtlich problematisch sein.
Das Ganze ist ohnehin eine riesengroße Frechheit. Da machen sich Millionen ehrenamtliche Autoren so eine große Mühe und dann maßt sich ein Politiker an, wegen eines umstrittenen Eintrags die deutsche Wikipedia-Seite zu sperren. Umstrittene Einträge wird es immer geben, man müsste folgerichtig Wikipedia ständig sperren.
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Du hast Recht:Lazarus @ 16 Nov 2008, 14:10 hat geschrieben: der Kerl ist ja selten dämlich. Wenn jetzt bisher nur wenige wussten, durch die Aktion weiss es jetzt jeder. Die Medien stürzen sich doch auf sowas
Früher soll es auf seinen Wikipedia-Eintrag nur 20 Zugriffe pro Tag gegeben haben, gestern sollen es über 240.000 gewesen sein. Quelle: Diskussionsseite des Wikiopedia-Eintrags von Lutz Heilmann.
Sag mal wie bist du denn drauf?janmethner @ 16 Nov 2008, 13:48 hat geschrieben: Bitte fordert nicht zur Umgehung gerichtlicher Entscheidungen auf. Es ist natürlich jetzt genauso verboten, die nicht - deutsche Seite von Wikipedia aufzurufen.
Wikipedia wurde nicht verboten - nur die Weiterleitung auf die Hauptseite. Die Hauptseite darf weiterhin aufgerufen werden! Sonst würde ja auch der Spiegel zum Rechtsbruch aufrufen...
Schon mal das Grundgesetz in der Hand gehabt? In meinem jedenfalls steht unter Art. 5 "Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Schon deshalb hat irgendein Provinzgericht da gar nichts zu verbieten nur weil sich so ein linker Scharlatan aufn Schlips getreten fühlt wenn er die Wahrheit über sich liest!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Wieso soll der dämlich sein? Kanntest du den vorher? Jetzt kennst du ihn! Und genau das will er doch erreichen. Bei der Linken selber (im Westen) scheint er sowieso nicht allzu beliebt zu sein, von daher hat er sich um seine Partei eher keine Sorgen gemacht.Lazarus @ 16 Nov 2008, 14:10 hat geschrieben: der Kerl ist ja selten dämlich. Wenn jetzt bisher nur wenige wussten, durch die Aktion weiss es jetzt jeder. Die Medien stürzen sich doch auf sowas
das schon, aber ich denk mal net, das er erreichen wollte, das seine zweifelhafte Stasi-Vergangenheit so publik wird.luc @ 16 Nov 2008, 14:32 hat geschrieben: Wieso soll der dämlich sein? Kanntest du den vorher? Jetzt kennst du ihn! Und genau das will er doch erreichen. Bei der Linken selber (im Westen) scheint er sowieso nicht allzu beliebt zu sein, von daher hat er sich um seine Partei eher keine Sorgen gemacht.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Die Erfahrung lehrt: Wenn ein Politiker zu solchen Methoden greift, sind die Angaben, die ihn belasten zutreffend. Und was aus unserer freien Presse wird, wenn solche Menschen an die Macht kommen, kann sich jeder ausmalen.
Schönes Futter für den Wahlkampf
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Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Da hat doch mal der, dessen Namen man nicht nennen darf, ähnliches versucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der :ph34r:
http://de.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der :ph34r:
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Soll der Stasi-Spitzel halt weiter seinen erbärmlichen Wahlkampf betreiben. Und "Herr Schröders" bürgerlicher Name ist online immer noch online einsehbar. http://de.answers.yahoo.com/question/index...16073600AA1Wr4R
Es ist ein Politiker, was erwartet Ihr? Da muss alles möglichst offiziell dargestellt werden um sich ins richtige Licht zu rücken (anstatt, dass man das mit drei Mausklicks korrigiert...).
Ich muss hier an einen Satz von Dr. Cox in Scrubs denken, den er über niedergelassene Ärzte spricht. Nennen möchte ich ihn hier nicht, nicht dass hier ein Politiker hier noch Unterlassungsklagen verteilt :ph34r:
Ich muss hier an einen Satz von Dr. Cox in Scrubs denken, den er über niedergelassene Ärzte spricht. Nennen möchte ich ihn hier nicht, nicht dass hier ein Politiker hier noch Unterlassungsklagen verteilt :ph34r:
Life is not a Ponyhof...
Wer oder was ist Atze Schröder? Ein TV-Clown, der evtl. seine Privatsphäre schützen will. Ein Vergleich mit dem MfS-Mitarbeiter Heilmann (ich verkneife mir eine passendere Bezeichnung) passt absolut nicht.hauseltr @ 16 Nov 2008, 16:00 hat geschrieben:Da hat doch mal der, dessen Namen man nicht nennen darf, ähnliches versucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der :ph34r:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Ja nee, is klar!Autobahn @ 16 Nov 2008, 22:23 hat geschrieben: Wer oder was ist Atze Schröder? Ein TV-Clown, der evtl. seine Privatsphäre schützen will. Ein Vergleich mit dem MfS-Mitarbeiter Heilmann (ich verkneife mir eine passendere Bezeichnung) passt absolut nicht.
Der aber auch die zweifelhafte Leistung erzielt hat, Wikipedia.de für einige Zeit die Weiterleitung auf Wikipedia zu untersagen. Daher in gewisser Weise vergleichbar.
Künstlerisch wertvoll oder auch nur lustig finde ich Atze Schröder allerdings nicht. Früher war alles besser.
Das zeigt wieder mal zu überdeutlich, wer oder was die "Linken" sind. Wenn diese Partei könnte wie sie gerne wollte bzw. es nach ihrer mehrheitlichen Gesinnung für richtig hält, wären Medienzensur, Rechtsbeugung und andere Schandtaten wieder an der Tagesordnung in Deutschland.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Ich glaube du redest hier vom Urteil eines ordentlichen deutschen Gerichts. Ich bin bestimmt kein Fan der Linken, aber du wirfst "Medienzensur, Rechtsbeugung und andere Schandtaten" auch dem Richter vor. Ob das die richtige Gesinnung ist, weiß ich nicht. Im Übrigen: wie würdest du reagieren, wenn etwas, das du als beleidigend empfindest in wikipedia steht bzw. immer dort wieder auftaucht? Ich meine, dass auch so etwas wie wikipedia nicht über den Gesetzen stehen kann. Und den Fall zu thematisieren, weil es um die Linke geht ist halt auch irgendwie Ideologie. Wenn ich die Anrufung eines Gerichts mit solchen Sätzen, wie den zu den Schandtaten vergleiche, empfinde ich eher das letztere als Zündeln.146225 @ 17 Nov 2008, 18:35 hat geschrieben: Das zeigt wieder mal zu überdeutlich, wer oder was die "Linken" sind. Wenn diese Partei könnte wie sie gerne wollte bzw. es nach ihrer mehrheitlichen Gesinnung für richtig hält, wären Medienzensur, Rechtsbeugung und andere Schandtaten wieder an der Tagesordnung in Deutschland.
Schönen Gruß,
Edmund Lauterbach
Nun es ist nunmal leider so, dass deutschen Gerichten enge Grenzen gesetzt sind. Mit einem findigen Advokaten kann man da durchaus Ergebnisse erzielen, die die Richter privat durchaus selbst als fragewürdig bezeichnen würden. Denoch ist nicht Zeit zur Richterschelte. Die deutsche Politik hat jahrelang bei dem Umgang mit der Linken versagt, insbesondere die SPD aber auch z.B. Helmut Kohl mit seiner meiner Meinung nach überhasteten Polilik zur deutschen Einheit. Diese hätte nur nach einem Verbot und Zerschlagung der SED-PDS passieren dürfen mit einem anschließenden Prozess analog der Entnazifizierung.elba @ 17 Nov 2008, 18:50 hat geschrieben: Ich glaube du redest hier vom Urteil eines ordentlichen deutschen Gerichts. Ich bin bestimmt kein Fan der Linken, aber du wirfst "Medienzensur, Rechtsbeugung und andere Schandtaten" auch dem Richter vor. Ob das die richtige Gesinnung ist, weiß ich nicht. Im Übrigen: wie würdest du reagieren, wenn etwas, das du als beleidigend empfindest in wikipedia steht bzw. immer dort wieder auftaucht? Ich meine, dass auch so etwas wie wikipedia nicht über den Gesetzen stehen kann. Und den Fall zu thematisieren, weil es um die Linke geht ist halt auch irgendwie Ideologie. Wenn ich die Anrufung eines Gerichts mit solchen Sätzen, wie den zu den Schandtaten vergleiche, empfinde ich eher das letztere als Zündeln.
Schönen Gruß,
Edmund Lauterbach
Statt dessen sitzen die Schergen des SED Regimes wieder in deutschen Landtagen und kämpfen gegen die letzten Reste der rechtstaatlichen Bekämpfung des DDR Unrechts.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nein - tue ich nicht. Auch wenn das Gericht hätte eventuell auch zu einer anderen Auffassung hätte kommen können, übe ich keine Kritik an einer unabhängigen Justiz - eine Institution, zu welcher zumindest Teile der "Linken" auch keine große Zuneigung haben dürften.elba @ 17 Nov 2008, 18:50 hat geschrieben:
Solltest Du (oder jemand anderes) es dergestalt verstanden haben, weise ich das in aller Form zurück und stelle ausdrücklich klar, daß ich sämtliche üblen Verdachtsmomente ohne wenn und aber ausschließlich gegen die hier im Raum stehende Partei "Die Linke" hege. Ich würde es ferner auf jede Partei ausdehnen wollen, welche meiner Auffassung nach zumindest eine fragwürdige Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat. Klar genug ?Ich bin bestimmt kein Fan der Linken, aber du wirfst "Medienzensur, Rechtsbeugung und andere Schandtaten" auch dem Richter vor.
Im Übrigen: wie würdest du reagieren, wenn etwas, das du als beleidigend empfindest in wikipedia steht bzw. immer dort wieder auftaucht?
Es gilt eine Unterscheidung zu treffen, ob es sich um belegbare Tatsachen handelt oder um aus der Luft gegriffene Beleidigungen ohne Hintergrund. Das Lutz Heilmann Mitarbeiter des MfS der DDR war, ist schriftlich belegbar. Wenn dem so ist, dann darf aufgrund des Gesetzes über die Unterlagen des Mfs der DDR (das gibt es) der Name eines solchen Mitarbeiters auch im Klartext veröffentlicht werden.
Tut es ja auch nicht. Versuche mal, dort einen Beitrag unterzubringen der geltendem Recht widerspricht.Ich meine, dass auch so etwas wie wikipedia nicht über den Gesetzen stehen kann.
Gut, vielleicht kommt bei mir sehr deutlich rüber, daß ich mit "Die Linke" als Partei nichts anfangen kann. Es bleibt jedoch ein Faktum, daß zumindest Teile dieser Partei aufgrund ihrer Historie einem freiheitlichen Rechtsstaat eher ablehnend gegenüber stehen dürften. Und da muß ich klar und deutlich sagen: Gerade dann gehört solches Verhalten thematisiert, um weiteren Auswucherungen möglichst früh durch Diskussion und Information vorzubeugen.Und den Fall zu thematisieren, weil es um die Linke geht ist halt auch irgendwie Ideologie.
Die eine Frage zu Deinem Beitrag bleibt noch: Wieso sollte ich das Gericht kritisieren, daß ohne die Klage des wenig verehrten Herrn MdB Heilmann überhaupt nicht tätig geworden wäre ? Wenn, dann kritisiere ich doch den, der das Gericht überhaupt bemüht hat.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Also ich war ja nicht dabei. Aber allgemein besteht der Eindruck, dass ex-Nazis zum Teil eher in der Lage waren, wieder Karriere zu machen, als jemand mit falschem Eintrag in den Stasi-Unterlagen. (Karriere bei der Linken nicht gemeint)Iarn @ 17 Nov 2008, 19:31 hat geschrieben: Die deutsche Politik hat jahrelang bei dem Umgang mit der Linken versagt, insbesondere die SPD aber auch z.B. Helmut Kohl mit seiner meiner Meinung nach überhasteten Polilik zur deutschen Einheit. Diese hätte nur nach einem Verbot und Zerschlagung der SED-PDS passieren dürfen mit einem anschließenden Prozess analog der Entnazifizierung.
Edmund
Wie auch immer - das Gericht hat aus irgendeinem Grund zu seine Gunsten entschieden. Das ist eben auch Tatsache. Und egal wie unsympathisch mir der Herr Heilmann ist, dass er ein Urteil eines ordentlichen Gerichts erwirkt, möchte ich ihm nicht verwehren. Ansonsten würde ich mich ja nicht von dem unterscheiden, was du für Heilamnns Gesinnung hältst. (Ich schreibe das so, nicht weil ich es anders sehe, sondern weil es mit nicht um die Linke, Herrn Heilmann, oder sonstige Ideologen geht, sondern um das Verhältnis zum Rechtsstaat in Form eines zunächst mal ergangenen Urteils).146225 @ 17 Nov 2008, 19:46 hat geschrieben:
Es gilt eine Unterscheidung zu treffen, ob es sich um belegbare Tatsachen handelt oder um aus der Luft gegriffene Beleidigungen ohne Hintergrund. Das Lutz Heilmann Mitarbeiter des MfS der DDR war, ist schriftlich belegbar. Wenn dem so ist, dann darf aufgrund des Gesetzes über die Unterlagen des Mfs der DDR (das gibt es) der Name eines solchen Mitarbeiters auch im Klartext veröffentlicht werden.
Edmund Lauterbach
Ich möchte ja auch niemandem den Zugang zur Gerichtsbarkeit verwehren - das steht jedem frei, auch denen, welche es vielleicht ihren Mitbürgern vorenthalten möchten. Es stellt sich nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Ist es wirklich sinnvoll, ein allgemein zugängliches Internet-Lexikon zu sperren, nur weil sich jemand durch belegte Tatsachen in seinen persönlichen Gefühlen verletzt fühlt ?elba @ 17 Nov 2008, 19:55 hat geschrieben: Wie auch immer - das Gericht hat aus irgendeinem Grund zu seine Gunsten entschieden. Das ist eben auch Tatsache. Und egal wie unsympathisch mir der Herr Heilmann ist, dass er ein Urteil eines ordentlichen Gerichts erwirkt, möchte ich ihm nicht verwehren. Ansonsten würde ich mich ja nicht von dem unterscheiden, was du für Heilamnns Gesinnung hältst.
Würde man den Maßstab des Herrn Heilmann allgemeingültig in der Politik anlegen, wären es Tag für Tag abertausende Verfahren, in denen sich die Gerichtsbarkeit mit den durch Medien jeglicher Art verletzten Gefühlen von Politikern befassen müßte. Stell' Dir einfach vor, wahlweise Andrea Ypsilanti oder ihre Gegenspieler in der Hessen-SPD würden jetzt wegen jedem ihnen mißliebigen Pressebericht klagen...
Wenn man der Berichterstattung in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL glauben darf, ist jedoch gerade unter Politikern von "Die Linke" sowie ehemaligen DDR-Staatsangestellten von MfS, Volksarmee oder Volkspolizei, Verwaltungsbehörden, SED-Organen u.ä. die Methode, mißliebige Aussagen per Gerichtsbeschluß unterdrücken zu wollen gerade schwer in Mode. Das sollte einen nachdenklich stimmen, in wie weit hier versucht werden soll, die notwendige Offenlegung des in der DDR geschehenen Unrechts zu blockieren.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Richtig ist, dass ein deutsches Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Dies geschieht in der Regel, um möglichen weiteren Schaden abzuwehren und in der Eile ohne weitere Prüfung des Sachverhalts. Daraus ergibt sich nicht zwingend, dass der Inhalt der einstweiligen Verfügung in einer Hauptverhandlung Bestand hätte. Vorsicht also mit Gerichstschelte, aber auch mit einer Überbewertung der Verfügung.
Nach allen zur Verfügung stehenden Quellen werden in dem Wikipedia-Artikel keine falschen oder ehrenrührigen Behauptungen aufgestellt. Lutz Heilmann war nach eigenem Eingeständnis Mitarbeiter des MfS, einer Organisation die nach meinem Rechtsverständnis in mittelbarer Nachfolge zur Gestapo steht (Wer sich tiefer mit der Geschichte der Geheimdienste befasst hat, weiß, was ich meine). Das er dort "nur" im Personenschutz eingesetzt war, ist unerheblich.
Die "Entnazifizierung" wurde in West und Ost zunächst als Siegerjustiz wahrgenommen. Im Westen verlief sie glimpflicher (auf die Zahl der Todesurteile bezogen), als im Osten. Aber in beiden Teilen hat man nützliche Personen in den Wiederaufbau einbezogen. Ohne das Fachwissen (in allen Bereichen) wäre es auch nicht möglich gewesen. Bei der Wiedervereinigung ist man einen ähnlichen Weg gegangen. Die Top-Leute des SED-Regiems wurden zur Verantwortung gezogen, aber alle Mitläufer blieben verschont. Einzig das Verbot von NS-Symbolen unterscheidet die "Siegerjustiz" von 1949 von der 1989. Das die SED-NfO (Nachfolgeorganisation) namens PDS-Die Linke im Osten eine gewisse Stammwählerschaft hat, war vorhersehbar. Das sich aber gestandene Sozialdemokraten in den alten Bundesländern aus Frust über die schrödersche Agenda 2010 von den Bauernfängern Gregor und Oskar einfangen lassen, ist schon schwer zu begreifen.
Nach allen zur Verfügung stehenden Quellen werden in dem Wikipedia-Artikel keine falschen oder ehrenrührigen Behauptungen aufgestellt. Lutz Heilmann war nach eigenem Eingeständnis Mitarbeiter des MfS, einer Organisation die nach meinem Rechtsverständnis in mittelbarer Nachfolge zur Gestapo steht (Wer sich tiefer mit der Geschichte der Geheimdienste befasst hat, weiß, was ich meine). Das er dort "nur" im Personenschutz eingesetzt war, ist unerheblich.
Die "Entnazifizierung" wurde in West und Ost zunächst als Siegerjustiz wahrgenommen. Im Westen verlief sie glimpflicher (auf die Zahl der Todesurteile bezogen), als im Osten. Aber in beiden Teilen hat man nützliche Personen in den Wiederaufbau einbezogen. Ohne das Fachwissen (in allen Bereichen) wäre es auch nicht möglich gewesen. Bei der Wiedervereinigung ist man einen ähnlichen Weg gegangen. Die Top-Leute des SED-Regiems wurden zur Verantwortung gezogen, aber alle Mitläufer blieben verschont. Einzig das Verbot von NS-Symbolen unterscheidet die "Siegerjustiz" von 1949 von der 1989. Das die SED-NfO (Nachfolgeorganisation) namens PDS-Die Linke im Osten eine gewisse Stammwählerschaft hat, war vorhersehbar. Das sich aber gestandene Sozialdemokraten in den alten Bundesländern aus Frust über die schrödersche Agenda 2010 von den Bauernfängern Gregor und Oskar einfangen lassen, ist schon schwer zu begreifen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht den Vorwurf "verletzt meine persönlichen Gefühle" als Anlass für die verfügte Sperre hergenommen hat.146225 @ 17 Nov 2008, 20:30 hat geschrieben: Ich möchte ja auch niemandem den Zugang zur Gerichtsbarkeit verwehren - das steht jedem frei, auch denen, welche es vielleicht ihren Mitbürgern vorenthalten möchten. Es stellt sich nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Ist es wirklich sinnvoll, ein allgemein zugängliches Internet-Lexikon zu sperren, nur weil sich jemand durch belegte Tatsachen in seinen persönlichen Gefühlen verletzt fühlt ?