Vermischtes
Vor 45 Jahren hat mich mal ein Kumpel dazu überredet, seine Skier auszuprobieren. Nach 1500 mm standen die Spitzen in der weitest möglichen Entfernung voneinander.
. Damit war mein Interesse auch an dieser Sportart erloschen 
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Skilager 2000 - da hatten wir auch so einen Unfall (endete mit zwei Krankenhausaufenthalten). Bein- und Rippenbrüche gabs damals - und eine etwas längere, laute Ansage von elchris am folgenden Abend (die mit meiner Heimfahrt via Postbus und ÖBB/DB zwei Tage vor offiziellem Ende endete). Wo meine damaligen Leihski liegen, würde mich heute schon fast interessieren.
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Bayern: 20 Streifenwagen und ein Hubschrauber jagen Benzindieb-Rambo
Nachdem ein 35-Jähriger gestern Abend sein Benzin an einer Tankstelle bei Aiterhofen (Bayern) nicht bezahlt hatte, kam es zu einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei. 20 Streifenwagen und ein Hubschrauber waren im Einsatz. Erst nach 250 km auf der Münchner Ostumgehung A99 war die Fahrt des Diebes zu Ende, als sein Wagen mit einem geplatzten Reifen ins Schleudern geriet.
Bei der Verfolgungsjagd kam es zu der Beschädigung von wenigstens drei Polizeiautos. Derr Schaden wurde auf rund 25.000 Euro geschätzt. Der Fahrer, der das Auto seines Vaters benutzte, machte zeitweise einen geistig verwirrten Eindruck. Inzwischen wurde Haftbefehl gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen.
Quelle:
http://www.n-tv.de/1079331.html
Nachdem ein 35-Jähriger gestern Abend sein Benzin an einer Tankstelle bei Aiterhofen (Bayern) nicht bezahlt hatte, kam es zu einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei. 20 Streifenwagen und ein Hubschrauber waren im Einsatz. Erst nach 250 km auf der Münchner Ostumgehung A99 war die Fahrt des Diebes zu Ende, als sein Wagen mit einem geplatzten Reifen ins Schleudern geriet.
Bei der Verfolgungsjagd kam es zu der Beschädigung von wenigstens drei Polizeiautos. Derr Schaden wurde auf rund 25.000 Euro geschätzt. Der Fahrer, der das Auto seines Vaters benutzte, machte zeitweise einen geistig verwirrten Eindruck. Inzwischen wurde Haftbefehl gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen.
Quelle:
http://www.n-tv.de/1079331.html
Allein dafür hat sich der Benzinklau nicht gelohntTramPolin @ 3 Jan 2009, 22:18 hat geschrieben:Erst nach 250 km auf der Münchner Ostumgehung A99 war die Fahrt des Diebes zu Ende, .....
Ich frag mich nur, wofür der Aufwand? :rolleyes:
Das Kennzeichen war bekannt (wahrscheinlich existiert sogar eine Videoaufzeichnung) , reicht da nicht eine Strafanzeige? Als Halter (in diesem Fall Vater des Fahrers) würde ich die bayrische Polizei wegen des Einatzes unverhältnismäßiger Mittel mit recht großer Erfolgsaussicht verklagen und Schadenersatzforderungen wegen beschädigter Polizeifahrzeuge und Kosten des Einsatzes zurückweisen.
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Eigentlich habe ich versprochen, keine BILD-Links mehr zu posten. Da die Meldung aber offenbar indirekt vom SPIEGEL stammt:
SPIEGEL spekuliert: Althaus könnte am Unfall schuld sein
Er soll als eine Art Geisterfahrer auf die Piste gekommen sein, auf der die getötete Frau fuhr.
Der SPIEGEL spekuliert, Althaus könnte bei seiner Abfahrt die Orientierung verloren haben und ein Stück durch das angrenzende Unterholz gekurvt sein. Oder er sei bewusst in den blauen Hang hineingesteuert.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2009/...-skiunfall.html
Kommentar:
Grundsätzlich sind solche Fahrten entgegen der normalen Abfahrtsrichtung möglich. Wenn die blaue Piste an der Stelle nicht steil ist, könnte er schon mit einem riesengroßen Restschwung bergauf der Frau entgegen gefahren sein. Auch eine Fahrt durchs Unterholz, die zu einer seitlichen oder schrägen Kollision geführt haben könnte, wäre natürlich möglich.
Der genaue Kollisionspunkt und wo er liegt, zeigt diese Grafik ganz gut:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostre...oArticle=599170
Althaus Piste ist die mit dem roten Pfeil, die der Frau mit dem blauen Pfeil. Im grün eingekreisten Bereich kam es zu der Kollision.
SPIEGEL spekuliert: Althaus könnte am Unfall schuld sein
Er soll als eine Art Geisterfahrer auf die Piste gekommen sein, auf der die getötete Frau fuhr.
Der SPIEGEL spekuliert, Althaus könnte bei seiner Abfahrt die Orientierung verloren haben und ein Stück durch das angrenzende Unterholz gekurvt sein. Oder er sei bewusst in den blauen Hang hineingesteuert.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2009/...-skiunfall.html
Kommentar:
Grundsätzlich sind solche Fahrten entgegen der normalen Abfahrtsrichtung möglich. Wenn die blaue Piste an der Stelle nicht steil ist, könnte er schon mit einem riesengroßen Restschwung bergauf der Frau entgegen gefahren sein. Auch eine Fahrt durchs Unterholz, die zu einer seitlichen oder schrägen Kollision geführt haben könnte, wäre natürlich möglich.
Der genaue Kollisionspunkt und wo er liegt, zeigt diese Grafik ganz gut:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostre...oArticle=599170
Althaus Piste ist die mit dem roten Pfeil, die der Frau mit dem blauen Pfeil. Im grün eingekreisten Bereich kam es zu der Kollision.
Dieter Althaus muss sich wahrscheinlich vor Gericht verantworten:
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier...tik/248597.html
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier...tik/248597.html
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Recht so! Es kann nicht sein, dass Prominente ungestraft andere Menschen "totfahren" dürfen! Aber dem passiert wahrscheinlich eh nichts, der wird ein paar Euro abdrücken und gut ist!Autobahn @ 11 Jan 2009, 18:40 hat geschrieben: Dieter Althaus muss sich wahrscheinlich vor Gericht verantworten:
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier...tik/248597.html
Vielleicht wird das Verfahren ja auch wegen Geringfügigkeit eingestellt, so wie wenn das Pack unschuldige Bürger krankenhausreif prügelt!
Mir geht der ganze Medienrummel um Althaus sowieso auf die Nerven! Eine Frau wurde getötet - und die Medien berichten ununterbrochen wie es dem "armen" MP geht. Wen interessiert das? Vor diesem Unfall wusste ich nichtmal wie der MP von Thüringen heißt!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Ich wusste jetzt nicht wohin damit. Ein neues Thema wollte ich nicht extra aufmachen.
Wer wissen möchte, wie schnell wir in den Bahnhof Grafrath einfahren (aus Richtung Geltendorf), muss einfach mal kurz vorm Bahnhof nach links aus dem Fenster schauen. Da steht so eine Art Blitzer "Sie fahren ... km/h".
Wer wissen möchte, wie schnell wir in den Bahnhof Grafrath einfahren (aus Richtung Geltendorf), muss einfach mal kurz vorm Bahnhof nach links aus dem Fenster schauen. Da steht so eine Art Blitzer "Sie fahren ... km/h".
Tf der Münchner S-Bahn.
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Die Dinger gibt es im Straßenverkehr zu Hauf. Sogar mobile Anlagen habe ich gesehen. Manchmal sind da sogar Smilies dabei. Wer nicht zu schnell ist, wird mit einemmellertime @ 28 Jan 2009, 22:23 hat geschrieben:Wer wissen möchte, wie schnell wir in den Bahnhof Grafrath einfahren (aus Richtung Geltendorf), muss einfach mal kurz vorm Bahnhof nach links aus dem Fenster schauen. Da steht so eine Art Blitzer "Sie fahren ... km/h".
Interessant ist aber bei Deinem Beitrag, dass es sich offensichtlich um eine Bahnstrecke handelt. Oder verläuft daneben eine Staße?
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Hm... - schonwieder?mellertime @ 28 Jan 2009, 22:23 hat geschrieben: Ich wusste jetzt nicht wohin damit. Ein neues Thema wollte ich nicht extra aufmachen.
Wer wissen möchte, wie schnell wir in den Bahnhof Grafrath einfahren (aus Richtung Geltendorf), muss einfach mal kurz vorm Bahnhof nach links aus dem Fenster schauen. Da steht so eine Art Blitzer "Sie fahren ... km/h".
Sowas hatte man doch schonmal auf der S4
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Das ist ja der Witz! Auf beiden Seiten der Bahntrasse verlaufen Straßen. Auf der südlichen Seite wurde so ein Ding im letzten oder vorletzten Jahr schon mal installiert und hat die Züge gemessen.
Nun wurde es auf der nördlich verlaufenden Straße aufgestellt und misst auch dort frölich die Züge.
Nun wurde es auf der nördlich verlaufenden Straße aufgestellt und misst auch dort frölich die Züge.
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Tipp: Vmax fahren, nach erster Anzeigung durch das Gerät durchziehen, reicht.mellertime @ 28 Jan 2009, 22:23 hat geschrieben: Wer wissen möchte, wie schnell wir in den Bahnhof Grafrath einfahren (aus Richtung Geltendorf), muss einfach mal kurz vorm Bahnhof nach links aus dem Fenster schauen. Da steht so eine Art Blitzer "Sie fahren ... km/h".
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Verkehrsminister geblitzt - Führerschein weg
Ich denke nicht, dass ein Politiker ein besserer Mensch als Ottonormalbürger seien muss, aber angesichts des Ausmaßes seiner Verfehlung denke ich ein Rücktritt wäre angebrachter als die falschen Krokodilstränen.
Ich denke nicht, dass ein Politiker ein besserer Mensch als Ottonormalbürger seien muss, aber angesichts des Ausmaßes seiner Verfehlung denke ich ein Rücktritt wäre angebrachter als die falschen Krokodilstränen.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Die Konstellation Verkehrsminister - Fahrverbot ist schon pikant. Aber in einer privat begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Rücktrittsgrund zu sehen, halte ich für übertrieben - auch wenn es der Verkehrsminister ist. Er hat sein Fahrverbot bekommen und eine Geldbuße obendrauf. Schlimm wäre es gewesen, wenn die Angelegenheit unter den Teppich gekehrt worden wäre. Dann wäre ein Rücktritt unvermeidbar, obendrein hätten die Beamten, die darin involviert waren, ebenfalls mit Disziplinarmaßnahmen rechnen müssen.Iarn @ 5 Feb 2009, 19:43 hat geschrieben: Verkehrsminister geblitzt - Führerschein weg
Ich denke nicht, dass ein Politiker ein besserer Mensch als Ottonormalbürger seien muss, aber angesichts des Ausmaßes seiner Verfehlung denke ich ein Rücktritt wäre angebrachter als die falschen Krokodilstränen.
Witzig ist aber die Karte mit dem "Ort des Geschehens". Eindeutig ist dort der Beginn der Kasernenstraße in Düsseldorf zu sehen, und zwar in der Linkskurve von der Heinrich-Heine-Allee kommend. Dort fährt auch Schummi keine 109 Km/h.
Im Text heißt es dann, es sei im Hochsauerlandkreis, in Meschede geschen. Das ist aber eine ganze Ecke weg von Düsseldorf
Google-Karte
Natürlich darf man auch im ländlichen Bereich in geschlossenen Ortschaften nicht schneller als 50 Km/h fahren. Da aber die exakte Ortsangabe fehlt, bleibt nur die Spekulation, ob es sich auf einer bebauten, oder unbebauten Straße ereignete. Gerade dort gibt es viele Strecken zwischen den einzelnen Ortsteilen, die keine Bebauung aufweisen.
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Sorry aber, für mich hat innerorts 109 km/h nicht die Qualität einer klassischen Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Diese Geschwindigkeit impliziert eine totale Ignoranz gegenüber den Folgen eines eventuellen Unfalls. Leider ist die Inkaufnahme einer Tötung in Deutschland nicht als Verbrechen strafbar, aber anders kann ich den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenn's gut geht, ist es (meiner Meinung nach fälschlicherweise) eine Ordnungswidrigkeit, wenn es schiefgeht das strafrechtliche Delikt fahrlässige Tötung. Aber meiner Rechtsauffassung nach ist es bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht relevant, ob die Fahrlässigkeit zu einem Unglück führt, sondern die Fahrlässigkeit an sich ist der Rechts - und Normenverstoß. Leider bildet das deutsche Strafrecht diesen Gedanken nicht ab.Autobahn @ 5 Feb 2009, 20:32 hat geschrieben:Aber in einer privat begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Rücktrittsgrund zu sehen, halte ich für übertrieben - auch wenn es der Verkehrsminister ist.
Wenn man auf jemanden von hinten eine Pistole feuert und
a1) trifft = Mord StGB§211, i.d.R. lebenslang
a2) nicht trifft = versuchter Mord StGB§211,23, u.U. lebenslang
Fährt man mit unverantwortlich hohe Geschwindigkeit durch eine von Fussgängern bevölkerte Zone und
b1) "trifft" = fahrlässige Tötung, StGB§222, bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug
b2) nicht trifft = Ordnungswidrigkeit, Geldstrafe, evtl Punkte, sehr selten Führerscheinsentzug
Wie man sieht ist es im Fall a) Schußwaffe fast egal, ob das Delikt Folgen aht, in Punkt b ) trennen dies Welten. In meinen Augen ist dies nicht gerechtfertigt.
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Oder die schlichte Unkenntniss ob das ganze jetzt innerorts ist oder nicht. So einem fatalen Irrglauben bin ja sogar ich schon aufgesessen (freimütig zugeb da verjährtIarn @ 5 Feb 2009, 20:57 hat geschrieben: Sorry aber, für mich hat innerorts 109 km/h nicht die Qualität einer klassischen Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Diese Geschwindigkeit impliziert eine totale Ignoranz gegenüber den Folgen eines eventuellen Unfalls.
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Wenn eine Unkenntnis ein plausibler Entschuldigungsgrund wäre, dann hätte der Herr Minister Einspruch erhoben. Natürlich hat jeder Bundesbürger das Recht auf Einspruch, aber ein Minister hat eher die finanziellen und rechtlichen Resourcen für so einen Schritt, Schwellenangst scheidet hier meines Erachtens aus.ropix @ 5 Feb 2009, 21:06 hat geschrieben: Oder die schlichte Unkenntniss ob das ganze jetzt innerorts ist oder nicht. So einem fatalen Irrglauben bin ja sogar ich schon aufgesessen (freimütig zugeb da verjährt)...
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Nicht vollkommen, aber zu großem Teil. wenn Du glaubhaft machen kannst, ein Geschwindigkeitsbegrenzungs / Ostschild war nicht erkenntlich, hast gute Chancen auf eine Verwarnung zu sehr milden Konditionen.ropix @ 5 Feb 2009, 21:29 hat geschrieben: Unkenntniss schützt vor Strafe nicht.
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Nachts ist das gar nicht so einfach. Wenn man nicht genau aufpasst und die dappige Ortstafel nicht rückstrahlend und vielleicht noch dreckig oder teilweise verdeckt ist, kann man die schon übersehen inkl. dem ganzen Ort, wenn der klein ist und dunkel. Aber ich denke mal, das trifft hier alles weniger zu, oder?Iarn @ 5 Feb 2009, 21:38 hat geschrieben: Nicht vollkommen, aber zu großem Teil. wenn Du glaubhaft machen kannst, ein Geschwindigkeitsbegrenzungs / Ostschild war nicht erkenntlich, hast gute Chancen auf eine Verwarnung zu sehr milden Konditionen.
Aber gibt's eigentlich auch ein Westschild?
@ Iarn
Ich verstehe, dass Du die 109 Km/h nicht mit Falschparken gleichsetzen kannst. Aber Du kannst es auch nicht als versuchten Mord oder „verhinderte“ fahrlässige Tötung hinstellen, weil eben zufällig niemand die Straße überquerte.
Das Grundprinzip bei Tötungsdelikten (auch bei misslungenen) ist der Vorsatz. Und dies ist bei einer Autofahrt – auch mit 50 Km/h kann ich einem Menschen töten – nicht gegeben. Und daher hat der Gesetzgeber aus gutem Grund einen Unterschied gemacht.
Ich verstehe, dass Du die 109 Km/h nicht mit Falschparken gleichsetzen kannst. Aber Du kannst es auch nicht als versuchten Mord oder „verhinderte“ fahrlässige Tötung hinstellen, weil eben zufällig niemand die Straße überquerte.
Das Grundprinzip bei Tötungsdelikten (auch bei misslungenen) ist der Vorsatz. Und dies ist bei einer Autofahrt – auch mit 50 Km/h kann ich einem Menschen töten – nicht gegeben. Und daher hat der Gesetzgeber aus gutem Grund einen Unterschied gemacht.
Der Waffenschein für das Auto ist der Führerschein. Aber – siehe oben – das Auto ist nicht zum Töten gebaut worden.Wie man sieht ist es im Fall a) Schußwaffe fast egal, ob das Delikt Folgen hat, in Punkt b ) trennen dies Welten. In meinen Augen ist dies nicht gerechtfertigt.
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Was ist mit fahrlässiger Tötung?Autobahn @ 5 Feb 2009, 21:55 hat geschrieben: Das Grundprinzip bei Tötungsdelikten (auch bei misslungenen) ist der Vorsatz.
Natürlich setze ich Rasen nicht mit Mord gleich, aber mit unvollendeter fahrlässiger Tötung.
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So weit ich mich erinnere, sind die Schilder rückstrahlendRohrbacher @ 5 Feb 2009, 21:52 hat geschrieben:Aber ich denke mal, das trifft hier alles weniger zu, oder?
Aber gibt's eigentlich auch ein Westschild?
Aber was meinst Du mit "Westschild" ?????
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Dann ist fahrlässige Tötung also nur strafbar, wenn die Fahrlässigkeit vorsätzlich war?Autobahn @ 5 Feb 2009, 21:55 hat geschrieben: Das Grundprinzip bei Tötungsdelikten (auch bei misslungenen) ist der Vorsatz.
Wenn jemand vorsätzlich andere gefährdet (und die Gefährdung besteht bei 100 km/h innerorts unabhängig davon ob jemand jetzt vom Auto erfasst wird oder nicht), dann gehört das bestraft, und ein paar Wochen Fahrverbot ist da irgendwie schon recht wenig, so wirklich abschreckend ist das auch nicht...Und dies ist bei einer Autofahrt – auch mit 50 Km/h kann ich einem Menschen töten – nicht gegeben. Und daher hat der Gesetzgeber aus gutem Grund einen Unterschied gemacht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Wenn dem so wäre, hätte der Minister bestimmt mit ner Horde Anwälte Einspruch eingelegt. Die Chancen stehen bei nachvollziehbaren Gründen recht gut.Rohrbacher @ 5 Feb 2009, 21:52 hat geschrieben: Nachts ist das gar nicht so einfach. Wenn man nicht genau aufpasst und die dappige Ortstafel nicht rückstrahlend und vielleicht noch dreckig oder teilweise verdeckt ist, kann man die schon übersehen inkl. dem ganzen Ort, wenn der klein ist und dunkel. Aber ich denke mal, das trifft hier alles weniger zu, oder?
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Nimmt man eine durchschnittliche Reaktionszeit kann man bei 50 km /h meist noch um ein gutes Stück abbremsen. Reaktionszeit schlägt bei doppelter Geschwindigkeit doppelt so stark zu Buche. Wenn man bei einer Gefahrensituation von 50 km/h auf 20 km/h runterbremsen kann, dann von 100km/h vielleicht auf 85 km/h. Da die Geschwindigkeit bei der kinetischen Energie im Quadrat eingeht, ist der Aufprall mit 85 km/h 18 mal so heftig wie mit 20 km/h, obwohl bei der Startgeschwindigkeit nur der Faktor 2 vorlag.Autobahn @ 5 Feb 2009, 21:55 hat geschrieben:Und dies ist bei einer Autofahrt – auch mit 50 Km/h kann ich einem Menschen töten – nicht gegeben.
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Es gibt den Straftatbestand der "unvollendeteten fahrlässigen Tötung" nicht, aus gutem Grund.Iarn @ 5 Feb 2009, 21:57 hat geschrieben:Was ist mit fahrlässiger Tötung?
Natürlich setze ich Rasen nicht mit Mord gleich, aber mit unvollendeter fahrlässiger Tötung.
Sonst dürftest nicht das Haus verlassen. Du stößt z.B. im Gedränge als Fußgänger mit einem Passanten zusammen. Dieser stürzt so unglücklich, dass er an den Folgen seiner Kopfverletzungen verstirbt. Du hast keine Waffe benutzt, Du bist nicht mit dem Auto gefahren. Bist Du dann schuldig?
Die Strafen für rücksichtsloses Fahren wurden zu Recht verschärft. Und das sage ich als Berufskraftfahrer. Gerade heute noch hat mich ein Raser und Drängler zu einer Notbremsung gezwungen. Wäre ich nicht so routiniert, hätte es mächtig gekracht, Personenschaden nicht ausgeschlossen. Dummerweise hatte sein Fahrzeug eine Firmenbeschriftung und ich konnte mir das Kennzeichen merken. Ein Anruf in der Firma und ein kurzes Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Vertriebs. Eine Stunde später rief der Personalleiter zurück. Er wird wohl eine Abmahnung in seine Personalakte bekommen, das schmerzt mehr, als Punkte in Flensburg, Geldbuße oder Fahrverbot (den Termin kann er sich nämlich aussuchen, dann macht er Urlaub auf Malle).
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Nun es gibt Verkettung unglücklicher Umstände und Herausforderung des Schicksals.Autobahn @ 5 Feb 2009, 22:30 hat geschrieben:Es gibt den Straftatbestand der "unvollendeteten fahrlässigen Tötung" nicht, aus gutem Grund.
Sonst dürftest nicht das Haus verlassen. Du stößt z.B. im Gedränge als Fußgänger mit einem Passanten zusammen. Dieser stürzt so unglücklich, dass er an den Folgen seiner Kopfverletzungen verstirbt. Du hast keine Waffe benutzt, Du bist nicht mit dem Auto gefahren. Bist Du dann schuldig?
Letztere wird unterschiedlich hart geahndet. Zündeln und Herumspielen mit Feuerwerkskörpern wird strafrechtlich gesondert und streng geahndet, Straßenverkehrsdelikte und "Hundedelikte" nicht. Moralisch ist es für mich kein grosser Unterschied, mit selbstgebastelten Böllern zu experimentieren oder einen scharfen Pitbull über einen Kinderspielplatz zu jagen, im deutschen Gesetz leider schon.
Die Strafen für rücksichtsloses Fahren wurden zu Recht verschärft. Und das sage ich als Berufskraftfahrer. Gerade heute noch hat mich ein Raser und Drängler zu einer Notbremsung gezwungen. Wäre ich nicht so routiniert, hätte es mächtig gekracht, Personenschaden nicht ausgeschlossen. Dummerweise hatte sein Fahrzeug eine Firmenbeschriftung und ich konnte mir das Kennzeichen merken. Ein Anruf in der Firma und ein kurzes Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Vertriebs. Eine Stunde später rief der Personalleiter zurück. Er wird wohl eine Abmahnung in seine Personalakte bekommen, das schmerzt mehr, als Punkte in Flensburg, Geldbuße oder Fahrverbot (den Termin kann er sich nämlich aussuchen, dann macht er Urlaub auf Malle).
Ich bezweifle keine Sekunde, dass Du ein verantwortungsvoller Fahrer bist.
Und ich denke auch im Straßenverkehr soll man im Rahmen menschlicher Schwäche sündigen dürfen. Eben eine Ordnungswidrigkeit begehen, das heisst für mich etwas zu schnell fahren, falsch parken, einen abgelaufenen Verbandskasten zu besitzen.
Auffahren auf 1-2 m bei 150 km /h, Rasereien mit doppelter Regelgeschwindigkeit oder gar Straßenrennen sehe ich als unvollendeten Totschlag an. Jeder der die theoretische geistige Reife für einen Führerschein hat, sollte bei solchen Vergehen sein Fehlvehalten erkennen können.
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