

Also kosten tut es nichts, es sei denn, du sammelst in einem Hut für mich.Der Fahrgast @ 7 Feb 2004, 17:37 hat geschrieben:bin auch endgültig dabei....
der termin is einfach nur perfekt....
bis dann
Der Fahrgast
ps: kostet des irgendwas??? und wielange wird es ungefähr dauern??
ISt das jetzt verpflichtend gemeint?ET 420 @ 7 Feb 2004, 20:12 hat geschrieben: Ach, da wäre noch etwas: Vielleicht hat ja der eine oder andere eine orangefarbende Warnweste zu Hause, die darf er auf jedenfall mitbringen. Ansonsten schnell ins Bauhaus und eine gekauft. Macht sich immer gut so etwas.![]()
Nein, aber wie gesagt, es macht sich immer gut, wenn man mit einer Warnweste im Gleisbereich herum läuft. Es könnte ja mal sein, das du eine Aufnahme machen möchtest und evtl. zwischen die Gleise gehen mußt. Sind nun halt mal so die Sicherheitsbestimmungen.Michi Greger @ 7 Feb 2004, 22:11 hat geschrieben: ISt das jetzt verpflichtend gemeint?
MFG Michi
Wie ist es denn auf einem Tag der offenen Tür oder auf einem sonstigen Eisenbahnfest? Na klar darfst du das.ghuzdan1 @ 7 Feb 2004, 22:23 hat geschrieben: Und noch ne Frage:
Wie siehts mit Fotografieren/Filmen aus? Ist das erlaubt?
Quelle: forum.nahverkehr-ffm.deFoto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und –filmer
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen “dem allgemeinen Verkehrsgebrauch” dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legimitation gestattet.
Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legimitation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen
üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen
nicht kommerziell auf einer eigenen Homepage ins Internet einstellen.
Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem “allgemeinen Verkehrsgebrauch” dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nich zugängig sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegen stehen.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personalund Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzliche Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.
Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechn. Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.
Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.
Die Regelung gilt ab sofort.
Deutsche Bahn AG
Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2000 - GKE 1 -
@ Jean:Michi Greger @ 9 Feb 2004, 19:54 hat geschrieben: Einen Haufen Freax übersieht man nicht
MFG Michi
Hab ich da mal irgendwas verpasst?Wildwechsel @ 9 Feb 2004, 23:28 hat geschrieben: Die Gruppe findest Du schon, Schneggal hat sicher wieder ein Schild dabei, das uns eher als Demonstrationszug aussehen läßt![]()