"Sie haben der Deutschen Bahn Strom entwendet"
Hallo zusammen,
lest mal auf Spiegel Online diesen Artikel nach....
Meine Meinung als Polizist: Nach § 163 ist die Polizei zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Ein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 248c StGB ist gegeben. Rein rechtlich gesehen haben die Kollegen vom BGS richtig gehandelt.
Da der 248c allerdings ein Antragsdelikt ist, sprich der Geschädigte muss Strafantrag stellen (oder er verzichtet ausdrücklich), wäre es interessant zu wissen, ob die Bahn das getan hat.
Mein Tip: Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt (§153 StPO, wens interessiert...)
Meine Meinung als Mensch: Man kanns auch übertreiben! Ab und zu kann man in dem Moment wenn man dies sieht auch ganz plötzlich von etwas anderem abgelenkt werden...
lest mal auf Spiegel Online diesen Artikel nach....
Meine Meinung als Polizist: Nach § 163 ist die Polizei zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Ein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 248c StGB ist gegeben. Rein rechtlich gesehen haben die Kollegen vom BGS richtig gehandelt.
Da der 248c allerdings ein Antragsdelikt ist, sprich der Geschädigte muss Strafantrag stellen (oder er verzichtet ausdrücklich), wäre es interessant zu wissen, ob die Bahn das getan hat.
Mein Tip: Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt (§153 StPO, wens interessiert...)
Meine Meinung als Mensch: Man kanns auch übertreiben! Ab und zu kann man in dem Moment wenn man dies sieht auch ganz plötzlich von etwas anderem abgelenkt werden...
- mellertime
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Wie die darauf kommen, daß er den Rucksack gestohlen haben soll, ist mir etwas schleierhaft und daß sie ihn extra aufs Revier genommen haben etwas übertrieben.
Wenn er keine Möglichkeit hatte mehr nach Hause zu kommen, hätte ich schon längst die Taxirechnung in Rechnung gestellt und den Cent davon abgezogen.
Auch wenn nicht jeder von einer fremden Steckdose Saft ziehen darf, war die Sache übertrieben. Wenn das nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird... *kopfschüttel*
Wie die darauf kommen, daß er den Rucksack gestohlen haben soll, ist mir etwas schleierhaft und daß sie ihn extra aufs Revier genommen haben etwas übertrieben.
Wenn er keine Möglichkeit hatte mehr nach Hause zu kommen, hätte ich schon längst die Taxirechnung in Rechnung gestellt und den Cent davon abgezogen.
Auch wenn nicht jeder von einer fremden Steckdose Saft ziehen darf, war die Sache übertrieben. Wenn das nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird... *kopfschüttel*
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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- FloSch
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Für Notebooks mit Sicherheit nichtChris @ 20 Feb 2004, 17:08 hat geschrieben: Funktionieren die Rasierer-Steckdosen in den Toiletten von manchen IR-Wagen noch?![]()

Also das ist schon ein ziemlicher Schmarrn, was die da an Aufwand betrieben haben, wege ein bisschen Strom... Da hätte es auch eine Ermahnung getan, aber so beschäftigt man jetzt auch noch die Bürokratie damit....
- Südostbayer
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- Registriert: 15 Jul 2003, 13:28
- Wohnort: nahe Mühldorf
Wegen was auch; wegen einem Cent? Da kostet ja schon der Briefverkehr mehr; ist genauso unsinnig wie Zahlungsaufforderungen seitens Behörden, einen Cent nachzuzahlen. :blink:BR 146 @ 20 Feb 2004, 18:41 hat geschrieben: So wie ich es verstanden habe, hat die BAHN gar keine Anzeige erstattet!
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- Wetterfrosch
- Kaiser
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- Wohnort: Mangfalltal
Mei.... wenn man sonst nichts zu tun hat... die sollen mal lieber bei brisanten Fällen eingreifen! *kopfschüttel. :blink: :ph34r:
-->Das Chaos täglich - Wetter erleben<--[img]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html ... e/1143.gif[/img]
Blaskapelle Bruckmühl (NEU - jetzt wieder online!)[img]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html ... y/tube.gif[/img]
METEO in München studieren:
Homepage der Mangfalltalbahn
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Mal ein gegenteiliges Beispiel:
Hier in Bischofsheim haben wir den "östlichen Ablösepunkt", mit einer Tf-Unterkunft (Warteraum) in der größe von etwa 2-3 40` Containern. Nachdem das aber für die Tf´s etwas zu groß war, entschied man sich dazu, die einen Großteil davon zu vermieten. Nun belget etwa 75% von der Fläche eine kleine Kneipe, die restlichen 25% wurden den Tf´s gelassen.
Und jetz kommts: Die Stromverteilung wurde bei der Trennung nicht berücksichtigt; d.h.: Die Bahn beheizte/beleuchtete ihren Teil mit Strom auf Kosten der Kneipe, und das über mehrere Jahre hinweg!
Hab allerdings keine Ahnung wie das geregelt wurde.
Hier in Bischofsheim haben wir den "östlichen Ablösepunkt", mit einer Tf-Unterkunft (Warteraum) in der größe von etwa 2-3 40` Containern. Nachdem das aber für die Tf´s etwas zu groß war, entschied man sich dazu, die einen Großteil davon zu vermieten. Nun belget etwa 75% von der Fläche eine kleine Kneipe, die restlichen 25% wurden den Tf´s gelassen.
Und jetz kommts: Die Stromverteilung wurde bei der Trennung nicht berücksichtigt; d.h.: Die Bahn beheizte/beleuchtete ihren Teil mit Strom auf Kosten der Kneipe, und das über mehrere Jahre hinweg!
Hab allerdings keine Ahnung wie das geregelt wurde.
