Wir reden ja nicht von morgen oder übermorgen, sondern darüber, wo man mit der Bahn mittelfristig hinwill. Vor allem auch jenseits des "integrierten Konzerns".
Zum konkreten Fall: Der VBB ist hoffentlich nicht so dilletantisch, wie der VRR. Es ging vor Gericht los, daß der Richter gefragt hat, ob der VRR für die Fahrplanjahre 2007 und 2008 schon Jahres-Ist-Rechnungen aufgestellt hätte. Das hatte er nicht gemacht. Und das war auch der Grund, wieso der VRR keine Gelder einbehalten darf: Er muß Jahres-Ist-Rechnungen aufstellen.
Wenn Deine Wohnung "schlecht" ist, dann mußt Du ja auch konkrete Gründe angeben, um die Miete zu kürzen. Also etwa "Es kommt Wasser durch die Fenster", oder "die Schelle geht nicht" oder sonst irgendwas. Einfach sagen "Die Wohnung ist scheiße, darum kürze ich die Miete" geht nicht
Und das ist beim VRR genauso. Dieser sagt einfach "Die Bahn leistet schlecht", ohne das konkret zu begründen. Der VRR zahlt der DB jeden Monatsersten einen Abschlag und eigentlich ist es so vorgesehen, daß am Jahresende ausgerechnet wird, wieviele Zugkilometer tatsächlich gefahren worden sind und entsprechend muß dann eine Partei nachzahlen. Wenn der VRR solche Abrechnungen aber nicht macht, ist er selbst schuld.
Ich glaube, daß der VBB da professioneller arbeitet.
Zum Thema Ausschreibung/Mindestlohn: Ich habe in einem anderen Forum mal dargelegt, was ich für richtig halte: Nämlich ein Tariftreuegesetz, wie es das im nordrhein-westfälischen Baugewerbe gab, bevor der selbsternannte Arbeiterführer Jürgen Rüttgers (CDU) das abgeschafft hat. Alle Unternehmen, die an solchen Ausschreibungen teilnehmen wollen, müssen ihren Leuten Tariflohn bezahlen. Da könnte man z.B., wie das ja im Postgewerbe passiert ist, den DB-Tarif als Grundlage nehmen. Die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer (und Subsubunternehmen etc.) ist zwar erlaubt, allerdings nur wenn in jedem Fall Tariflohn bezahlt wird.
In einem weiteren Schritt sind die Aufgabenträger gesetzlich verpflichtet (!) sich für den Fall, daß die teuerste Ausschreibung mehr als 10% über der billigsten Ausschreibung liegt, die Kalkulation
aller Anbieter anzugucken, um zu verhindern, daß hier irgendein EVU mit Lokführer-Löhnen von 3 Euro kalkuliert und die Züge dann entweder wegen Personalmangel nicht fahren oder aber durch "unvorhergesehene Lohnerhöhungen" Nachforderungen nach dem Motto "Lieber Aufgabenträger, gebt uns mehr Geld oder wir melden morgen Insolvenz an und fahren nicht mehr" auf den Tisch kommen. Unter diesen Umständen wäre es m.E. durchaus zumutbar, den Arbeitgeber zu wechseln.