Unterhaltung mit T-Entertain? Denkste!
Ich hatte bisher mit der -T-- keine Probleme. Flotte Leitung, knackiger Service. Mal schaun, ob sich Entertain (ich spare dadurch 5€/Monat) zu mir durchwuselt oder auch in der Versenkung verschwindet. Immerhin hab ich eine Auftragsbestätigung mit Lieferungsdatum fürn Media Receiver (den ich zurücktragen werde - ich brauch nur den Tarif - TV kommt vom Himmel auf ne Drehanlage *häkm* 8000 Sender?) und Schaltdatum.
Wir sind gespannt. 03. bzw. 06.07.2009 sind wir schlauer.
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Würd mich echt ärgern, wenns bei dir klappt.
Hilfe und Service verkündet aktuell online immernoch:
Hilfe und Service verkündet aktuell online immernoch:
Auftragsnummer xXX-9LE36
Auftrag Änderung der Anschlussart / Leistungsmerkmale.
N/A
Anschluss 089 / xxxxxxxx
Status Ein Innendienstmitarbeiter bearbeitet Ihren Auftrag.
Annahmezeitpunkt 09.06.2009, 02:00 Uhr
Letzte Änderung 09.06.2009, 02:00 Uhr
Vereinbarter Ausführungstermin 24.06.2009, 08:00 - 12:59 Uhr
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Ich nehm immer die 0800 8788 089 - die ist immer kostenlos, sogar vom Handy aus wenns sein mussEasyDor @ 25 Jun 2009, 12:11 hat geschrieben: Wenn man mal Hilfe braucht hat man eine sehr kompetente Hotline (die sagen einem sogar welche Werte man bei einem firmenfremden Modem eintragen muss) die obendrein noch eine normale Münchner Nummer und somit dank (standard) Festnetzflat kostenlos ist.

Stimmt nicht ganz. Auf ausdrücklichen Wunsch hin bietet mnet inzwischen auch Voip-Anschlüsse an - aber Standard ist und bleit auch erstmal das normale Telefon.Bei Mnet gibts auch nur richtiges Festnetz (analog inkl, ISDN, wie ich es hab 2,50 mtl. extra) und somit eine top Sprachqualität.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Merke: Nicht beauftragen, und Du hast's auf Anhieb! Es dann wieder loszuwerden, ist aber auch recht "lustig":Auer Trambahner @ 23 Jun 2009, 19:38 hat geschrieben:Merke: Entertain oder VDSL nur beauftragen, wenn man einen T-Punkt in greifbarer Nähe hat.
10. Januar 2009: Werbeanruf, meine Frau geht ran und sagt ausdrücklich, dass wir das Zeug nicht haben wollen
20. Januar 2009: Auftragsbestätigung über Entertain Comfort flattert ins Haus incl. Rechnung über 56,98 €
25. Januar 2009: Brief von mir an die Telekom, dass kein Auftrag erteilt wurde
31. Januar 2009: Telekom kündigt schriftlich eine Kündigungsbestätigung an
3. Februar 2009: Kündigungsbestätigung "... bedauern wir sehr..."
paar Tage drauf: Es kommt ein Paket, vermutlich mit Hardware (habs nicht aufgemacht)
16. März 2009: Telefonrechnung enthält einen Posten HardwareKauf 361,33 € - 319,32 € + 5,87 € + 19%
9. April 2009: Ich widerspreche der Rechnung schriftlich
22. April 2009: Antwortschreiben, dass man in der Rechnung keinen Fehler erkennen könne
23. April 2009: Ich lasse bei der Sparkasse die Rechnung komplett zurückbuchen
30. April 2009: Mahnung + Bearbeitungsgebühr + Mahnkosten + Rücktritt vom Lastschriftverfahren
4. Mai 2009: Etwas böserer Brief von mir
5. Mai 2009: Ich überweise den unstrittigen Teilbetrag der Märzrechnung
19. Mai 2009: Mahnung mit Androhung, den Telefonanschluss zu sperren
20. Mai 2009: T-Punkt am Orleansplatz etwas aufgemischt
22. Mai 2009: DHL steht vor der Tür und holt das Paket mit der Hardware, das immer noch ungeöffnet bei mir rumsteht, ab
19. Juni 2009: Gutschrift über 47,88 + 19% wird per Mail angekündigt
25. Juni 2009: Entschuldigungsschreiben der Telekom liegt im Briefkasten
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Das ist ja auch mal wieder eine Dreistigkeit. Das klingt so, als wollten die ihr Zeugs einfach an den Mann bringen und hoffen darauf, daß die überrumpelten Leute irgendwann keine Geduld mehr haben. Das ging bei dir ja immerhin fast ein halbes Jahr... 

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Ich glaub dazu braucht man nicht mehr zu sagen. Einfach den Kunden für blöd verkaufen und versuchen so den Scheiß los zu werden! Da laufen einfach die noch bestehenden Kunden noch mehr weg!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Entweder das, oder mal wieder ein Fall von "die rechte Hand weiß nicht was die linke tut" <_<ET 423 @ 28 Jun 2009, 22:51 hat geschrieben: Das ist ja auch mal wieder eine Dreistigkeit. Das klingt so, als wollten die ihr Zeugs einfach an den Mann bringen und hoffen darauf, daß die überrumpelten Leute irgendwann keine Geduld mehr haben. Das ging bei dir ja immerhin fast ein halbes Jahr...![]()
Nee, das kann nicht sein! Dafür ist der Fall zu schlimm!Entweder das, oder mal wieder ein Fall von "die rechte Hand weiß nicht was die linke tut"
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Es sollte endlich ein Gesetz geben, das Verträge, die per Telefon geschlossen werden, nichtig sind und auch kostenpflichtige Registrationen auf Webseiten (die mit dem "Häkchen") ungültig sind. Das würde sehr sehr viel Arbeit im Kampf gegen so dubiose Downloadportale z.B. sparen, aber so weit denken die Herren Politiker ja nicht.
Koffer.
Nö, das würde zu viel behindern. Vertragsschlüsse im Internet müssen möglich bleiben. Sinnvoller wäre eine erzwungene Dialogbox, in der sämtliche Kosten klipp und klar aufgeführt sind. Dann könnte sich der Kunde nicht mit "habe ich nicht gewusst" rausreden und der Verkäufer kann nichts verstecken.BajK @ 29 Jun 2009, 18:13 hat geschrieben: Es sollte endlich ein Gesetz geben, das Verträge, die per Telefon geschlossen werden, nichtig sind und auch kostenpflichtige Registrationen auf Webseiten (die mit dem "Häkchen") ungültig sind. Das würde sehr sehr viel Arbeit im Kampf gegen so dubiose Downloadportale z.B. sparen, aber so weit denken die Herren Politiker ja nicht.
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Der Ruf nach der Politik ist natürlich wieder mal der einfachste Weg, die Verantwortung für das eigene Leben und das eigene Wohlergehen auf andere abzuschieben.BajK @ 29 Jun 2009, 19:13 hat geschrieben:Es sollte endlich ein Gesetz geben, das Verträge, die per Telefon geschlossen werden, nichtig sind und auch kostenpflichtige Registrationen auf Webseiten (die mit dem "Häkchen") ungültig sind. Das würde sehr sehr viel Arbeit im Kampf gegen so dubiose Downloadportale z.B. sparen, aber so weit denken die Herren Politiker ja nicht.
In diesem Fall dokumentiert der Wunsch nach Abschieben der Verantwortung im Sinne einer präventiven Betreuung für alle aber die tatsächliche Unfähigkeit, das eigene Dasein zu organisieren. Die Mündigkeit der eigenen Entscheidung wird aufgegeben und der Politik bedingungslos ausgeliefert, die anscheinend zu wissen hat, was gut und besser für den Einzelnen ist.
Nein Danke! Die Politik hat sich aus der individuellen Lebensgestaltung - und dazu gehört auch die Ausübung der Geschäftsfähigkeit - herauszuhalten.
Was früher die Zeitungsdrückerkolonnen an der Tür waren, sind nun die Cold Calls und "versehentlich" untergeschobenen Aufträge/Optionen.
"Sie möchten doch sicher Ihre Telefonkosten senken...."
Premiere/Sky ruft mich heut noch 2-3* im Jahr an, weil ich mal Kunde dort war gekündigt hab, weil Preis/Leistung unattraktiv wurden.
Dann machen sie immer Wind mit ach so tollen Angeboten, wenn man sichs schnell überlegt.
Kenn'ma schon, die Brüder....
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Gemeint sind wohl so Fälle wie http://www.softwaresammler.de/ (Achtung, Falle, Registrierung kostet 96 Euro)Woodpeckar @ 29 Jun 2009, 19:37 hat geschrieben:In diesem Fall dokumentiert der Wunsch nach Abschieben der Verantwortung im Sinne einer präventiven Betreuung für alle aber die tatsächliche Unfähigkeit, das eigene Dasein zu organisieren. Die Mündigkeit der eigenen Entscheidung wird aufgegeben und der Politik bedingungslos ausgeliefert, die anscheinend zu wissen hat, was gut und besser für den Einzelnen ist.
Das ist dann keine Unfähigkeit, das eigene Dasein zu organisieren, sondern schlichtweg Betrug. Gegen seriöse Anbieter sagt ja keiner was.
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Solange in die eigene Internetnutzung hinein interpretiert wird, jeder Klick auf ein Onlineangebot sei kostenlos oder müsse gefälligst kostenlos sein, bietet diese Einstellung, die auch hier im Forum immer wieder für Online-Nachrichtendienste, Bilder u. ä. hinausposaunt wurde, einen reichen Nährboden.Daniel Schuhmann @ 29 Jun 2009, 21:52 hat geschrieben:Das ist dann keine Unfähigkeit, das eigene Dasein zu organisieren, sondern schlichtweg Betrug.
Betrug gibt und gab es bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Nicht umsonst sagt der Volksmund, die Menschheit will betrogen werden. Und ohne die eigene Mündigkeit komplett an die Politik abzugeben, ist Betrug, Wucher und was es in dieser Hinsicht sonst noch für reizende Geschäftsideen gibt, bereits verboten.
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Es entspricht Deiner Auffassung nach also der Ausübung meiner Geschäftsfähigkeit als mündiger Bürger, wenn ich von einem Call Center ungewollt zu Hause angerufen werde, ausdrücklich und bestimmt jegliche Umstellung/Zubuchung/Änderung (m)eines Vertrages ablehne, aber kurze Zeit darauf trotzdem eine Auftragsbestätigung im Briefkasten vorfinde und Folgekosten zu tragen habe?Woodpeckar @ 29 Jun 2009, 19:37 hat geschrieben: Die Politik hat sich aus der individuellen Lebensgestaltung - und dazu gehört auch die Ausübung der Geschäftsfähigkeit - herauszuhalten.
Für Verkaufsgespräche am Telefon gehören schnellstens massive weitere gesetzliche Beschränkungen und Kontrollen her. Denkbar wäre z.B. die Verpflichtung für Unternehmen, sich das Geschäft binnen 14 Tagen noch einmal schriftlich vom Kunden bestätigen zu lassen, andernfalls muss der Auftrag automatisch wieder storniert und sämtliche Kosten rückerstattet werden. Ganz einfach: ohne Unterschrift kein Vertrag. Die Kosten und der Aufwand hierfür wären von den Unternehmen zu tragen (vorbereiteter Vertragsentwurf, frankierter Rückumschlag). Denkbar wäre ferner die ergänzende Verpflichtung, Verkaufsgespräche am Telefon komplett mitzuschneiden (es sei denn der Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht, damit auch unsere Datenschutz-Fanatiker glücklich sind) und gespeichert aufzubewahren.
Denn während der Kunde bei Online-Geschäften seine gewünschten Produkte selbst auswählt und bucht (oder auch nicht), und man bei entsprechender geistiger Befähigung somit durchaus sein eigener Herr ist, hat man bei Telefongeschäften schlicht und einfach keinerlei Kontrolle darüber, was der Verkäufer eigentlich bucht - bis Tage später die Auftragsbestätigung im Briefkasten liegt. Das kann und darf aus Verbrauchersicht so nicht sein.
Nein, der Vertrag ist nach §147 BGB (?) ungültig, da Du keine Willenserklärung abgegeben hast. Wenn Du trotzdem was abgebucht bekommst, ist das Beschiss. Und illegal, da braucht es keine neuen Gesetze. Nur die bestehenden müssen durchsetzbar und durchgesetzt werden.Oliver-BergamLaim @ 30 Jun 2009, 09:44 hat geschrieben: Es entspricht Deiner Auffassung nach also der Ausübung meiner Geschäftsfähigkeit als mündiger Bürger, wenn ich von einem Call Center ungewollt zu Hause angerufen werde, ausdrücklich und bestimmt jegliche Umstellung/Zubuchung/Änderung (m)eines Vertrages ablehne, aber kurze Zeit darauf trotzdem eine Auftragsbestätigung im Briefkasten vorfinde und Folgekosten zu tragen habe?
Ist auch zu restriktiv, wenn alles noch mal auf Papier durch die Gegend muss. Man will ja auch nicht bei jeder Amazon-Bestellung haufenweise Briefe schreiben. Eine verpflichtende Dialogbox, z. B. so:Für Verkaufsgespräche am Telefon gehören schnellstens massive weitere gesetzliche Beschränkungen und Kontrollen her. Denkbar wäre z.B. die Verpflichtung für Unternehmen, sich das Geschäft binnen 14 Tagen noch einmal schriftlich vom Kunden bestätigen zu lassen, andernfalls muss der Auftrag automatisch wieder storniert und sämtliche Kosten rückerstattet werden. Ganz einfach: ohne Unterschrift kein Vertrag. Die Kosten und der Aufwand hierfür wären von den Unternehmen zu tragen (vorbereiteter Vertragsentwurf, frankierter Rückumschlag). Denkbar wäre ferner die ergänzende Verpflichtung, Verkaufsgespräche am Telefon komplett mitzuschneiden (es sei denn der Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht, damit auch unsere Datenschutz-Fanatiker glücklich sind) und gespeichert aufzubewahren.

würde das Problem schon lösen, jeder Vertrag, der ohne solche Box abgeschlossen wird, ist ungültig.
Am Telefon müsste zudem der Vertrag explizit angenommen werden:
CallCenter: "Nehmen Sie diesen Vertrag mit den Kosten von 29,99€ im Monat an?"
Opfer: "Ja." oder "Bloß nicht!"
Das Gespräch müsste dann logischerweise vom CallCenter bei Vertragsschluss gespeichert werden, in anderen Fällen (Ablehnung) aus dem Archiv gelöscht (Datenschutz).
Stimmt - aber wie Du oben schon sagtest, liegt auch im Zwischennetz einiges im Argen. Versteckte Kosten erschließen sich eben nur dem juristisch geübten Weiß-auf-Grau-Schriftgröße-5-Punkt-Leser.
Denn während der Kunde bei Online-Geschäften seine gewünschten Produkte selbst auswählt und bucht (oder auch nicht), und man bei entsprechender geistiger Befähigung somit durchaus sein eigener Herr ist, hat man bei Telefongeschäften schlicht und einfach keinerlei Kontrolle darüber, was der Verkäufer eigentlich bucht - bis Tage später die Auftragsbestätigung im Briefkasten liegt. Das kann und darf aus Verbrauchersicht so nicht sein.
Lg Stef
Edith meinte, das Bild wäre zu groß, also habe ich es noch sauber zugeschnitten.
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Ich habe seit langem meinen Telefonanschluß bei der Telekom, gucke inzwischen auch über Entertain Fernsehen und bin, gerade im Vergleich zu dem was man von vielen Privatanbietern so hört, sehr zufrieden. Gut, eins ist klar: Ab und zu muß man einen Rechtsanwalt ranholen, um der Telekom einen Brief zu schreiben. Ein kleiner Tip im Falle von Berechnungen nicht erbrachter/bestellter Leistungen: Beschwerden werden üblicherweise ignorieren, gehen auf dem Postweg verloren oder sonst irgendwas. Strafanzeigen wegen Betruges hingehen sorgen dafür, daß Du relativ schnell das fälschlicherweise berechnete Geld wieder gutgeschrieben kriegst.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
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Machts das besser?Woodpeckar @ 30 Jun 2009, 08:05 hat geschrieben: Solange in die eigene Internetnutzung hinein interpretiert wird, jeder Klick auf ein Onlineangebot sei kostenlos oder müsse gefälligst kostenlos sein, bietet diese Einstellung, die auch hier im Forum immer wieder für Online-Nachrichtendienste, Bilder u. ä. hinausposaunt wurde, einen reichen Nährboden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Dass das zu restriktiv ist, da stimme ich zu. Problem mit so einer Box ist halt die Nachweisbarkeit - wie beweise ich als seriöser Anbieter, dass die Box gesehen und bestätigt wurde?Taschenschieber @ 30 Jun 2009, 11:57 hat geschrieben: Ist auch zu restriktiv, wenn alles noch mal auf Papier durch die Gegend muss. Man will ja auch nicht bei jeder Amazon-Bestellung haufenweise Briefe schreiben. Eine <u>verpflichtende</u> Dialogbox, z. B. so:
würde das Problem schon lösen, jeder Vertrag, der ohne solche Box abgeschlossen wird, ist ungültig.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Das stimmt, das ist tatsächlich das Hauptproblem.Boris Merath @ 30 Jun 2009, 14:29 hat geschrieben:Dass das zu restriktiv ist, da stimme ich zu. Problem mit so einer Box ist halt die Nachweisbarkeit - wie beweise ich als seriöser Anbieter, dass die Box gesehen und bestätigt wurde?Taschenschieber @ 30 Jun 2009, 11:57 hat geschrieben: Ist auch zu restriktiv, wenn alles noch mal auf Papier durch die Gegend muss. Man will ja auch nicht bei jeder Amazon-Bestellung haufenweise Briefe schreiben. Eine <u>verpflichtende</u> Dialogbox, z. B. so:
würde das Problem schon lösen, jeder Vertrag, der ohne solche Box abgeschlossen wird, ist ungültig.
Eine Lösung wäre ein Zahlungssystem, das für Webshops zwingend benutzt werden muss unddiese Box clientseitig erzwingt. Technisch vllt. in der Art von PayPal? Ziemlich aufwendig und sicher nicht die beste Lösung.
Ein staatliches Webshop-Zertifikat "Betrugsfrei" oder so wäre schon einfacher, aber dann mit drakonischen Strafen und Kontrollen - und Verträge ohne dieses System sind ab einem bestimmten Betrag ganz einfach nicht gültig.
Lg Stef
DochJeDi @ 1 Jul 2009, 16:06 hat geschrieben: Du forderst bitte nie wieder Bürokratieabbau![]()

Die unbürokratischere Lösung wäre ein Double Opt-In-Verfahren, bei dem der Käufer per eMail einen Bestätigungslink erhält, der akzeptiert werden muss. Dieser Bestätigungslink liegt bei einem Bundesministerium, somit kann jeder Vertrag nachvollzogen werden. Das dürfte aber unpiratisch sein, also datenschutzrechtlich ziemlich bedenklich.
Das Problem ist weniger ein technisches als ein juristisches. Auch das tollste Webzertifikat kann die Callcenterkraft, die pro Vertrag bezahlt wird und nächsten Monat eh kündigt nicht davon abhalten einfach den Auftrag in die Maschienerie einzugeben. Das Unternehmen müsste die Beweislast bei einem Vetragsabschluss erbringen, durch Eingabe und Email-Bestätigung, Gesprächsmitschnitt oder der klassischen Unterschrift auf Papier.
Ich habe übrigens die schönste Verbindung.
Ich habe übrigens die schönste Verbindung.
Etwas unverschämt ist die -T-- ja schon. Ich will 5€ sparen - und lasse mich derzeit von Call&Surf Comfort Plus auf Entertain Comfort (49,95€ vs. 44,95€) umstellen. Der dazugehörige Media Receiver kam gestern - und ging an selbigen Tag zurück.
Also zum -T--Punkt getappelt, Kiste hingestellt, der Mensch dort mich schief angeschaut und zur Post geschickt. Achja zum Thema Verträge am Telefon - die zeichnen neuerdings alles auf - worauf ich den Herren Hotliner auch festnageln werde - wenn wie eig. erwartet der Router doch nicht mit 16+ zurecht kommt. Wird halt solange, bis der Anschluss wieder geht, sämtliche €€€ einbehalten.
Da könnens übrigens mit sonstwas drohen - die Mahnungen sind meistens automatisch und die Mahnungsbehandlung (Mahnbescheid) dann sehr manuell - und spätestens da setzt auch bei der blödesten Sekretärin ein "eha!" ein, das was falsch ist.
Man muss halt jedesmal Papier erzeugen. :rolleyes:
Also zum -T--Punkt getappelt, Kiste hingestellt, der Mensch dort mich schief angeschaut und zur Post geschickt. Achja zum Thema Verträge am Telefon - die zeichnen neuerdings alles auf - worauf ich den Herren Hotliner auch festnageln werde - wenn wie eig. erwartet der Router doch nicht mit 16+ zurecht kommt. Wird halt solange, bis der Anschluss wieder geht, sämtliche €€€ einbehalten.
Da könnens übrigens mit sonstwas drohen - die Mahnungen sind meistens automatisch und die Mahnungsbehandlung (Mahnbescheid) dann sehr manuell - und spätestens da setzt auch bei der blödesten Sekretärin ein "eha!" ein, das was falsch ist.
Man muss halt jedesmal Papier erzeugen. :rolleyes:
Ich hätte aber was dagegen, dass eine staatliche Stelle alle meine Kaufverträge nachvollziehen kann. Nicht dass ich was illegales kaufen würde, aber Totalüberwachung muss wirklich nicht sein.Taschenschieber @ 1 Jul 2009, 17:15 hat geschrieben: Dieser Bestätigungslink liegt bei einem Bundesministerium, somit kann jeder Vertrag nachvollzogen werden.