Lange Zeit gab es nur sehr wenig Rückerstattung bei Verspätung. Das waren ab 30 Minuten Verspätung im ICE 10 Euro, ab 1 Stunde Verspätung im IC/EC ab 1,5 Stunden 25 Euro. Das war aber nirgends definitiv Festgeschrieben, also eine reine Kulanzleistung.
Die Kundencharta der Bahn
Seit dem 1.10.2004 gilt die sogenannte Kundencharta der DB, die unter anderem bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten (also mindestens +61) 20% des Fahrpreises in Form eines Reisegutscheins vorsieht. Dies wird in die Beförderungsbedingungen, zusätzlich zu den bekannten Punkten 9.1.1 (Weiterbeförderung bei Anschlussverlust auch über Umwege und in Höherwertigen Zügen und Taxi/Hotel, wenn sonst Ankunft nach 0 Uhr), aufgenommen.
Die neuen Passagierrechte, gültig seit heute:
Die Kompaktform:
- ab 60 Minuten Verspätung gibts 25% des Fahrpreises bar oder als Gutschein zurück, ab 120 Minuten 50%
- Dies gilt für alle Fahrkarten und alle Züge
- Es gilt eine Bagatellgrenze von 4 €, mit Zeitkarten (auch Ländertickets, SWT, QDLT) kann man aber "sammeln"
- ab zu erwartenden +20 kann man einen höherwertigen Zug nutzen, muss allerdings bei einer Fahrkarte der Produktkategorie C erst einen Aufpreis lösen, und diesen dann zur Erstattung einreichen. Dies gilt nicht für "stark vergünstigte Fahrausweise" - die üblichen.
- ab +60 und nichterreichen des Ziels vor 0 Uhr kann man ein Taxi oder Hotel nehmen, je nachdem was günstiger ist. Erstattung bis zu 80 Euro - allerdings muss man auch hier erstmal vorstrecken.
- wenn absehbar ist, dass das Ziel mit mindestens +60 erreicht wird, kann die Fahrt abgebrochen werden, und man erhält sein Geld zurück.
- ab +30 werden ICE-Sprinteraufpreise erstattet
Wie kommt man ran?
Dafür gibt es das "Fahrgastrechteformular", kurz FGF. Das gibts beim Zugbegleiter, in Fahrkartenausgaben und beim Servicepersonal am Bahnhof oder hier und ist ein 4mal gefaltetes, langes Blatt. Was macht man jetzt damit? Richtig! Ausfüllen!

Beginnen wir oben. Da gibt es eine Lasche. In die kommt die Fahrkartenkopie - das Original würde ich persönlich nicht aus der Hand geben, auch wenn das den Vorteil der sofortigen Auszhalung/Gutscheinerstellung mit sich bringt.
Weiter gehts - Ankreuzen, was ihr wollt (Erstattung Fahrpreis, Sprinteraufpreis, wegen Fahrtabbruch, Nutzung eines höherwertigen Zuges, Taxi oder Hotel), (Feld 1) und welche Fahrkarte ihr hattet. (Feld 2)
Im dritten Feld kommt ihr dann nicht mehr ums schreiben herum - hier muss der Geplante Reiseverlauf (Start, Abfahrt, Ziel, Ankunft), sodass das im nachhinein Ermittelt werden kann, eingetragen werden.
Weiter gehts mit dem zweiten Teil: Hier muss der genaue Verspätete Zug und/oder verpasste Anschluss angegeben werden.

Oben Zuggattung und Zugnummer und Abfahrtszeit des betreffenden Zuges eintragen.
Wenn der allein schon +60/+120 hatte, reicht das schon, dann gehts unten mit Feld 23/24 weiter, also der tatsächlichen Ankunft.
Solltet ihr erst durch Anschlussverlust (wie in meinem Fall) die +60 erreicht haben, gehts rechts weiter, also der planmäßige Anschluss, der dann genutzte Zug, der Bahnhof des ersten Verlustes und letztenendes der Ankunft am Zielbahnhof.
Ist der Zug aber ausgefallen, gehts links weiter, und es wird einfach der dann benutzte Zug eingetragen - in meinem Fall wäres dann ein RE gewesen. Auch hier wieder die Ankunft am Ziel nicht vergessen.
Wenn ihr jetzt die Originalfahrkarte einreicht, und die Verspätungsbescheinigung schon habt (dazu unten mehr), dann noch Feld 25 oder 26 ankreuzen, unterschreiben und damit in die nächste Fahrkartenausgabe gehen. Da gibts dann direkt Geld oder Gutschein.
Sollte davon etwas fehlen, oder ihr nur eine Fahrkartenkopie einreichen wollen, gehts unten weiter:

Adresse eintragen, bei Überweisung noch die Bankverbindung. Dann das Formular wie angegeben von oben nach unten zusammenfalten, die Klebestreifen abziehen und damit zusammenkleben. Dann in der Fahrkartenausgabe abgeben oder an die angegebene Adresse schicken.
Bei Abwicklung über das Servicecenter ist KEINE Verspätungsbescheinigung erforderlich! (Kann aber nicht schaden)
Die Bescheinigungen stellt der Zugbegleiter (wenn sein eigener Zug über +60 hat), oder der Servicepoint am Bahnhof aus. Wie gesagt - Absolutes Muss, wenn man das Geld sofort haben will!
Wichtig! Die bisherigen Fahrgastrechte aus 9.1.1/9.1.2 BBPV wurden damit unwirksam! Es ist nicht mehr möglich, einfach ohne Aufpreis einen anderen Zug zu benutzen! (und mit SWT/LT gar nicht mehr) Im Zweifel kann man auch alles in den Beförderungsbedingungen, aktuell hier, allgemein hier nachlesen!
Bei weiteren Fragen, bitte einfach melden

JeDi
Nutzung eines Häherwertigen Zuges? Das heißt, man schaut erstmal, ob an der Front so ein possierliches Tierchen klebt?
