Schwarz fahren trotz City-ticket?
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Hallo Leute,
ich halte diese Frage keineswegs fur hypothetisch, da mir der zu schildernde Sachverhalt schon ein paar mal untergekommen ist, jedoch ohne Konsequenzen.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das City-Ticket ja nur, wenn das Fernverkehrsticket (zumindest beim Onlineticket) auch einen Zangenabdruck hat. Jetz kann das natürlich vorkommen, dass man bis zum ausstieg vom Zub garnicht kontrolliert wurde oder ein großer Teil der Strecke wad NV ganz ohne Zub, man also im Endeffekt ganz ohne Zangenabdruck dasteht, aus welchen legitimen gründen auch immer.
Wenn man also bei so einer Konstellation im Verkehrsverbund kontrolliert wird, wäre man ja eigentlich ohne gültigen Fahrschein unterwegs obwohl man eigentlich kaum etwas dagegen tun hätte können. Mir ist schon klar warum das so ist, das Betrugspotential wäre ja enorm, aber was wäre denn eine korrekte Verhaltensweise? Klar man könnte den Zub suchen, aber das kann sich ja jeh nach Füllstand des Zuges schwierig bis unmöglich gestalten...
Ideen?
Danke schon mal im voraus
ich halte diese Frage keineswegs fur hypothetisch, da mir der zu schildernde Sachverhalt schon ein paar mal untergekommen ist, jedoch ohne Konsequenzen.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das City-Ticket ja nur, wenn das Fernverkehrsticket (zumindest beim Onlineticket) auch einen Zangenabdruck hat. Jetz kann das natürlich vorkommen, dass man bis zum ausstieg vom Zub garnicht kontrolliert wurde oder ein großer Teil der Strecke wad NV ganz ohne Zub, man also im Endeffekt ganz ohne Zangenabdruck dasteht, aus welchen legitimen gründen auch immer.
Wenn man also bei so einer Konstellation im Verkehrsverbund kontrolliert wird, wäre man ja eigentlich ohne gültigen Fahrschein unterwegs obwohl man eigentlich kaum etwas dagegen tun hätte können. Mir ist schon klar warum das so ist, das Betrugspotential wäre ja enorm, aber was wäre denn eine korrekte Verhaltensweise? Klar man könnte den Zub suchen, aber das kann sich ja jeh nach Füllstand des Zuges schwierig bis unmöglich gestalten...
Ideen?
Danke schon mal im voraus
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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mt2 = gameboy zum onlineticket scannen? Also beim mvv bzw. der mvg hab ich sowas noch nicht gesehen. und wenn ich mir z.B. anschaue wie genau die das mit den verlängerungen für die ausbildungstarif II zeitkarten nehmen, selbst wenn man einwandfrei nachweisen kann, dass man immatikuliert ist, würde ich mich da net wundern
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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City Ticket gilt nicht überallDumbShitAward @ 18 Aug 2009, 09:53 hat geschrieben: Hallo Leute,
ich halte diese Frage keineswegs fur hypothetisch, da mir der zu schildernde Sachverhalt schon ein paar mal untergekommen ist, jedoch ohne Konsequenzen.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das City-Ticket ja nur, wenn das Fernverkehrsticket (zumindest beim Onlineticket) auch einen Zangenabdruck hat. Jetz kann das natürlich vorkommen, dass man bis zum ausstieg vom Zub garnicht kontrolliert wurde oder ein großer Teil der Strecke wad NV ganz ohne Zub, man also im Endeffekt ganz ohne Zangenabdruck dasteht, aus welchen legitimen gründen auch immer.
Wenn man also bei so einer Konstellation im Verkehrsverbund kontrolliert wird, wäre man ja eigentlich ohne gültigen Fahrschein unterwegs obwohl man eigentlich kaum etwas dagegen tun hätte können. Mir ist schon klar warum das so ist, das Betrugspotential wäre ja enorm, aber was wäre denn eine korrekte Verhaltensweise? Klar man könnte den Zub suchen, aber das kann sich ja jeh nach Füllstand des Zuges schwierig bis unmöglich gestalten...
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Danke schon mal im voraus
bei uns im Verkehrsverbund Rhein Ruhr www.vrr.de
Auszug aus Stadtfahrplan Hagen/Herdecke 2009:
Wo gilt das City Ticket
Bundesweit gilt das City Ticket in weit über 100 Städten. Im VRR-Gebiet gilt das
Bochum
Bottrop
Dortmund
Duisburg
Essen
Gelsenkirchen
Hagen
Herne
Krefeld
Mönchengladbach
Mühlheim
Neuss
Oberhausen
Recklinghausen
Solingen
Witten
Wuppertal
Was kostet das City Ticket?
Das City Ticket kostet Sie keinen Cent extra, sondern ist automatisch im Ticket enthalten - natülich nur dann wenn die oben beschrieben Bedienungen zutreffen.
Wo gibt das City Ticket?
In den ReisenCenter der Deutsche Bahn
In den autooeristen DB-Verkaufstellen (DER-Reisebüro)
Auf Knopfdruck gibt's das City Ticket auch an den DB-Fernverkehrsautomaten
Hier gilt das City Ticket:
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberbl...verbuende.shtml
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Nunja, wenn das City-Ticket in einem Verkehrsverbund generell nicht gültig ist, ist das was ganz anderes.
War allerdings nicht meine Frage...
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Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Wo steht dass es da generell nicht gültig ist? Da steht doch genau das Gegenteil? ^^
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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sorry, misverständlich ausgedrückt.
was ich meinte war: das in einem (also einem ganz bestimmten, wie z.B. Teile des oben genannten VRR) Verkehrsverbund das City-Ticket nicht gültig ist (was ja im Umkehrschluss aus der Liste ersichtlich ist) ist eine andere Sache - mir ging es natürlich um Verkehrsverbünde wo das Ticket prinzipiell gültig ist (also z.B. München)
was ich meinte war: das in einem (also einem ganz bestimmten, wie z.B. Teile des oben genannten VRR) Verkehrsverbund das City-Ticket nicht gültig ist (was ja im Umkehrschluss aus der Liste ersichtlich ist) ist eine andere Sache - mir ging es natürlich um Verkehrsverbünde wo das Ticket prinzipiell gültig ist (also z.B. München)
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Klar, plausibel - geht halt nur, wenn da auch einer istspock5407 @ 19 Aug 2009, 14:12 hat geschrieben: Evtl. nach Ankunft schnell zum Servicepoint und das drauf bestätigen lassen, wenn der Andrang nicht groß ist?

Nur so als Beispiel: du wohnst in Vierkirchen-Esterhofen, kommst aus Norden per ICE und steigst in Nürnberg in den MüNüX (gut, blödes Beispiel, aber es geht ja nur um's Prinzip). Dann steigst du in Petershausen aus, steigst in die S-Bahn und dann batsch!
Klar, wirst wohl (wenns den Zub überhaupt interessiert) erstmal ne FN kriegen und darfst dich dann erstmal drum kümmern... wie stünden da die Chancen?
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Dazu muss man aber erstmal wissen dass man den Stempel braucht. Steht das irgendwo beim Bestellvorgang dabei?spock5407 @ 19 Aug 2009, 15:12 hat geschrieben: Evtl. nach Ankunft schnell zum Servicepoint und das drauf bestätigen lassen, wenn der Andrang nicht groß ist?
Andere Frage: Dass das nur mit Stempel gilt steht so irgendwo in den Beförderungsbestimmungen? Hab hier leider grade keinen Zugriff drauf.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ja - TV600/I:
8.2.1 Fahrkarten zum Normal- oder Sparpreis, ggf. inklusive Aufpreis für ICE Sprinter
und/oder Sitzplatzreservierung, bestimmte Aktionsangebote sowie Kuriergepäcktickets sind im
Online-Ticket-Verfahren erhältlich. „+City“ nach Nr. 3.5.2 BB Personenverkehr kann nur in An-
spruch genommen werden, wenn das Online-Ticket mit einem Zangenabdruck versehen ist.
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Aha... habe heute festgestellt, dass (zumindest ein Teil) des MVV Personals nun MT2 haben, auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Dinger neu seien und so lange (von Pasing ankunft bis Donnersbergerbrücke abfahrt) wie sie gebraucht hat um einem ne FN zu verpassen, glaub ich das auch 

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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Bei den Kontrolleuren in der S-Bahn durchaus sinnvoll - dass die MVG anfängt ihre Kontrolleure damit auszurüsten halte ich aber für recht unwahrscheinlich - was solls bringen? Das Problem wird also auch weiterhin bestehen.DumbShitAward @ 25 Aug 2009, 22:48 hat geschrieben: Aha... habe heute festgestellt, dass (zumindest ein Teil) des MVV Personals nun MT2 haben, auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Dinger neu seien und so lange (von Pasing ankunft bis Donnersbergerbrücke abfahrt) wie sie gebraucht hat um einem ne FN zu verpassen, glaub ich das auch![]()
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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