[M] Vorsicht! Stadt München kassiert Fahrräder ein
Hallo!
Heute muss ich mal von der Mecker-Ecke Gebrauch machen. Der Grund ist, dass ich letzte Woche an der U-Bahnstation Universität ein Rad abgestellt hatte, das am Montag nicht mehr da war. Es wurde höchst wahrscheinlich von der Stadt München geknackt und deportiert, denn es war von mehreren Fahrradwracks umgeben, die jetzt auch nicht mehr da sind. Außerdem war es mit einem massiven Bügelschloss abgesperrt und ist dabei aber schon alt, rostig und nicht mehr wertvoll, sodass es sich für Diebe gar nicht lohnt, es zu klauen.
Gestern habe ich ewig herumtelefoniert, bis ich endlich herausgefunden habe, wohin ich mich da wenden muss, weil keiner bei der Stadt München in der Lage ist, einem da eine qualifizierte Auskunft zu geben. morgen darf ich in Freimann antanzen, um mein Rad abzuholen.
- Das Rad wurde ohne vorherige Warnung und ohne nachträgliche Mitteilung entfernt.
- Das Schloss, das etwa so wertvoll ist wie das Rad selbst, wurde wahrscheinlich geknackt.
- Das Rad wurde entgegen der Pressemitteilung mitgenommen, obwohl es fahrtüchtig war.
- Die Suche, was aus meinem Rad geworden ist, war extrem schwierig, und man hat absolut nichts getan, um sie von vornherein zu erleichtern.
Also, was sich die Stadt München da anmaßt, ist eine Riesenfrechheit und streng genommen kriminell!
Heute muss ich mal von der Mecker-Ecke Gebrauch machen. Der Grund ist, dass ich letzte Woche an der U-Bahnstation Universität ein Rad abgestellt hatte, das am Montag nicht mehr da war. Es wurde höchst wahrscheinlich von der Stadt München geknackt und deportiert, denn es war von mehreren Fahrradwracks umgeben, die jetzt auch nicht mehr da sind. Außerdem war es mit einem massiven Bügelschloss abgesperrt und ist dabei aber schon alt, rostig und nicht mehr wertvoll, sodass es sich für Diebe gar nicht lohnt, es zu klauen.
Gestern habe ich ewig herumtelefoniert, bis ich endlich herausgefunden habe, wohin ich mich da wenden muss, weil keiner bei der Stadt München in der Lage ist, einem da eine qualifizierte Auskunft zu geben. morgen darf ich in Freimann antanzen, um mein Rad abzuholen.
- Das Rad wurde ohne vorherige Warnung und ohne nachträgliche Mitteilung entfernt.
- Das Schloss, das etwa so wertvoll ist wie das Rad selbst, wurde wahrscheinlich geknackt.
- Das Rad wurde entgegen der Pressemitteilung mitgenommen, obwohl es fahrtüchtig war.
- Die Suche, was aus meinem Rad geworden ist, war extrem schwierig, und man hat absolut nichts getan, um sie von vornherein zu erleichtern.
Also, was sich die Stadt München da anmaßt, ist eine Riesenfrechheit und streng genommen kriminell!
Dann gehste am Besten jetzt zur Polizeidienststelle deines Vertrauens (die in der Waldstraße in Germering) und erstattest eine Anzeige.gmg @ 25 Nov 2009, 14:51 hat geschrieben: Also, was sich die Stadt München da anmaßt, ist eine Riesenfrechheit und streng genommen kriminell!
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Wenn dann, mache ich eine Zivilklage. Bei einer Anzeige würde ich deswegen trotzdem nichts ersetzt kriegen. Es mag kleinlich erscheinen, deswegen zu klagen, aber ich finde, es geht einfach nicht, dass eine Kommune willkürlich über fremdes Eigentum verfügt.ET 423 @ 25 Nov 2009, 15:15 hat geschrieben: Dann gehste am Besten jetzt zur Polizeidienststelle deines Vertrauens (die in der Waldstraße in Germering) und erstattest eine Anzeige.![]()
-
Rohrbacher
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14906
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16214
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
War es vielleicht verkehrsbehindernd aufgestellt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Klau und Hehler GmbH und Co KGRohrbacher @ 25 Nov 2009, 16:41 hat geschrieben: [...] einem eigenwirtschaftlich handelnden Dieb [...]
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Na dann mal viel Erfolg.gmg @ 25 Nov 2009, 15:24 hat geschrieben:Wenn dann, mache ich eine Zivilklage. Bei einer Anzeige würde ich deswegen trotzdem nichts ersetzt kriegen. Es mag kleinlich erscheinen, deswegen zu klagen, aber ich finde, es geht einfach nicht, dass eine Kommune willkürlich über fremdes Eigentum verfügt.
Mein ZPO-Professor würde zur Klageschrift wohl sagen: "KNÜLLEN!!!!"
Das einzige Problem bei einer Klage sehe ich darin, erst einmal herauszufinden, was mit dem Fahrrad wirklich passiert ist. Dazu wäre eine Anzeige sinnvoll; das wäre mein erster Schritt, bevor ich versuche, der Stadt hinterher zu telefonieren.
Es ist übrigens durchaus möglich, bei einem Strafprozess im Adhäsionsverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche geltend zu muchen.
Es ist übrigens durchaus möglich, bei einem Strafprozess im Adhäsionsverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche geltend zu muchen.
Ich kann allenfalls eine rechtswidrige Entfernung des Fahrrads durch die Stadt München erkennen. Also trifft man sich wohl zunächst vor dem Verwaltungsgericht. Ist dann tatsächlich die Rechtswidrigkeit festgestellt, können eventuelle Schadensersatzansprüche im Wege der Amtshaftung vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
Eine Strafanzeige wäre hingegen, nun ich formuliere es mal freundlich, lachhaft.
Edit: Ich vergaß den Hinweis darauf, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt, sondern vielmehr um eine persönliche Einschätzung. *blabla*
Eine Strafanzeige wäre hingegen, nun ich formuliere es mal freundlich, lachhaft.
Edit: Ich vergaß den Hinweis darauf, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt, sondern vielmehr um eine persönliche Einschätzung. *blabla*
Das macht die Kommune auch, wenn sie falsch geparkte Autos abschleppt bzw. abschleppen lässt. Dir wird ja dein Eigentum nicht weggenommen, sondern nur woanders hingeschafft, wo es den (fließenden oder stehenden) Verkehr nicht behindert. Ich glaube kaum, dass die Stadt München Fahrräder entfernt, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben. Es gibt bestimmt Benutzungsbedingungen für die Radlabstellplätze, wo festgelegt ist, wie lange ein Rad da maximal stehen darf - ich tippe auf 24 Stunden. Und wenn Du es letzte Woche abgestellt hast und es Montag nicht mehr da war, wie kannst Du dann sicher sein, dass es keine vorherige Warnung über die Entrümpelungsaktion gab?gmg @ 25 Nov 2009, 15:24 hat geschrieben: Es mag kleinlich erscheinen, deswegen zu klagen, aber ich finde, es geht einfach nicht, dass eine Kommune willkürlich über fremdes Eigentum verfügt.
Jetzt mal von etwaigen übereifrigen Mitarbeitern abgesehen: ich finde diese Aktion im Grunde gut - es gibt genug Fahrradabstellplätze, wo über die Hälfte der Abstellmöglichkeiten von Schrotträdern blockiert ist, darüber ärgere ich mich als Radler regelmäßig.
In der von gmg selber verlinken Pressemitteilung steht ja ziemlich genau drin, in welchen Fällen die Stadt die Räder entfernen darf. Wenn sie schlau ist, macht sie vorher davon Fotos, wenn nicht, hat sie ziemlich wenig Chancen.
Also geht es eigentlich nur darum, nochmal zu überlegen, ob das Rad "in grob sicherheitsgefährdender oder verkehrsbehindernder Weise abgestellt" wurde oder "definitiv unbenutzbar"war. Da zweites wohl laut gmg nicht zutrifft, kommt nur noch erstes in Frage. War dies auch nicht der Fall, dann würde ich mir das Schloss (so es denn unbenutzbar ist - es gibt ja auch vorzügliche Schlüsseldienste) ersetzen lassen und die Fahrt nach Freiman ebenso. Aber auf jeden Fall würde ich sehr bestimmt aber freundlich bleiben, bis ich genau weiß was Sache war und dann deutlich auf meinem Recht bestehen, wenn ichs denn hatte.
Also geht es eigentlich nur darum, nochmal zu überlegen, ob das Rad "in grob sicherheitsgefährdender oder verkehrsbehindernder Weise abgestellt" wurde oder "definitiv unbenutzbar"war. Da zweites wohl laut gmg nicht zutrifft, kommt nur noch erstes in Frage. War dies auch nicht der Fall, dann würde ich mir das Schloss (so es denn unbenutzbar ist - es gibt ja auch vorzügliche Schlüsseldienste) ersetzen lassen und die Fahrt nach Freiman ebenso. Aber auf jeden Fall würde ich sehr bestimmt aber freundlich bleiben, bis ich genau weiß was Sache war und dann deutlich auf meinem Recht bestehen, wenn ichs denn hatte.
-
Auer Trambahner
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 11026
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
So wie die Herrschaften Radfahrer gerne fahren stellen sie oft auch ihre Kraxn ab.
Da wird einfach irgendwo angebunden, egal obs in irgendwelche Wege ragt etc.
Sehr schön kann man das z.B. am Bahnhofsplatz vorm grünen Telekomunikationsladen oder in der Fußgängerzone beobachten.
Möglicherweise ist "alt und rostig" das Problem gewesen, es hat sich jemand am Radl mit Ersatzteien versorgt.
Möglicherweise hat er unbewußt einen Fluchtweg verstellt.
Oder du stellst Montag vormittags dein Radl hin, und der Hinweis wird Mo nachmittags angebracht. Und nun?
Hauptsache erstmal auf die Stadtverwaltung eindreschen.
Da wird einfach irgendwo angebunden, egal obs in irgendwelche Wege ragt etc.
Sehr schön kann man das z.B. am Bahnhofsplatz vorm grünen Telekomunikationsladen oder in der Fußgängerzone beobachten.
Möglicherweise ist "alt und rostig" das Problem gewesen, es hat sich jemand am Radl mit Ersatzteien versorgt.
Möglicherweise hat er unbewußt einen Fluchtweg verstellt.
Die Pressemitteilung erreicht eher die Leute, als ein am Ort angebrachter Zettel, den eh kaum einer beachtet.Das Rad wurde ohne vorherige Warnung und ohne nachträgliche Mitteilung entfernt.
Oder du stellst Montag vormittags dein Radl hin, und der Hinweis wird Mo nachmittags angebracht. Und nun?
Hauptsache erstmal auf die Stadtverwaltung eindreschen.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
Zunächst einmal setze ich voraus, das es keine Regelung gibt, die besagt, das mein Fahrrad nur 24 Std oder so irgend wo stehen darf.Oder du stellst Montag vormittags dein Radl hin, und der Hinweis wird Mo nachmittags angebracht. Und nun?
In diesem fall ist der Zettel am montag Nachmittag ziemlich egal.
Deswegen werden auch die vorrübergehenden Halteverbotsschilder schon wochen vorher angekündigt, weil wenn sie einfach nen tag vorher aufgestellt werden und am morgen danach alle Autos drumherum abgeschleppt werden, gibt es auch ärger.
Ich kann schon verstehen, das man sich über sowas aufregt. Wenn sowas mit meinem Auto passieren würde, würde ich mit der Stadt telefonieren und das ganze, sollte sich dort nichts erreichen lassen, meinem Anwalt geben. Und zwar recht schnell. Nun weiß ich nicht, wie gmg zu seinem Fahrrad steht...
Wenn sie es willkürlich macht, dann gibts aber schnell eins auf den Deckel. Wenn sie anfängt, die Autos aufzubrechen statt mit viel aufwand zu versuchen, sie möglichst unbeschädigt zu lassen, auch. Autos werden sogar umgeparkt um dem sündigen Parker die Kosten für die Übernachtung auf dem Polizeiparkplatz zu ersparen (natürlich nur, wenn in der nähe freie Parkplätze sind)Das macht die Kommune auch, wenn sie falsch geparkte Autos abschleppt bzw. abschleppen lässt.
Wenn ein scheinbar "totes" (also lange abgestelltes) Abgeschleppt wird, klebten auch wochen lang Zettel dran.
Zur Polizei gehen erscheint mir erst mal ne gute Idee. Die leute da sind häufig erheblich hilfsbereiter als viele andere Beamten und finden vieleicht sogar das Fahrrad falls es im Stadtbesitz ist. Wenn wirklich unklar ist, ob es gestohlen wurde oder von der Stadt mitgenommen ist die Anzeige auch angebracht.
Nen Zivilprozess wird halt unter umständen langwierig, nervig und teuer. Der Aufwand steht in keinem Verhältniss zu den erzielbaren effekten. Aber wenn man der Stadt schon immer mal eins reindrücken wollte, warum nicht (ich könnts verstehen)
-
Daniel Schuhmann
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3883
- Registriert: 08 Apr 2005, 16:40
- Kontaktdaten:
Da sind jetzt die Benutzer Autobahn & Co gefragt nach der genauen Regelung. Auf den Tag genau weiß ich es nicht, aber ich hab im Kopf dass man verpflichtet ist, mindestens alle 2 Tage (?) zu überprüfen, ob das Fahrzeug da weiterhin stehen darf. Jedenfalls war die Zeitspanne definitiv wesentlich kürzer als "Wochen vorher".ChoMar @ 26 Nov 2009, 11:00 hat geschrieben: Deswegen werden auch die vorrübergehenden Halteverbotsschilder schon wochen vorher angekündigt, weil wenn sie einfach nen tag vorher aufgestellt werden und am morgen danach alle Autos drumherum abgeschleppt werden, gibt es auch ärger.
[img]http://web176.s06.speicheranbieter.de/ef/ttddampf.png[/img]
www.tramgeschichten.de
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
www.tramgeschichten.de
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
Ich hab n bisserl recherchiert, aber keine eindeutge Antwirt gefunden. Am seriösesten kam mir das heri vor:
"Nach der neusten Rechtsprechung müssen mobile VZ-283, VZ-286 4 Tage plus ein Wochenende vor Baubeginn, Umzug, Baumarbeiten usw. aufgestellt werden, da ansonsten die bauausführenden Firmen keine Rechtsgrundlage zur Versetzung, ggfs. Sicherstellung eines KFZ haben.
Sollten Sie in Urlaub fahren sind Sie verpflichtet sich vor Urlaubsantritt bei Ihrer örtl. Ordnngsbehörde zu Erkundigen, ob Baumaßnahmen, Dreharbeiten oder andere Maßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ggfs. können Sie Ihren KFZ-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Hierüber ist aber die Ordnungsbehörde in Kenntnis zu setzen."
Hab aber auch was von nur 24h-Frist gefunden.
"Nach der neusten Rechtsprechung müssen mobile VZ-283, VZ-286 4 Tage plus ein Wochenende vor Baubeginn, Umzug, Baumarbeiten usw. aufgestellt werden, da ansonsten die bauausführenden Firmen keine Rechtsgrundlage zur Versetzung, ggfs. Sicherstellung eines KFZ haben.
Sollten Sie in Urlaub fahren sind Sie verpflichtet sich vor Urlaubsantritt bei Ihrer örtl. Ordnngsbehörde zu Erkundigen, ob Baumaßnahmen, Dreharbeiten oder andere Maßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ggfs. können Sie Ihren KFZ-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Hierüber ist aber die Ordnungsbehörde in Kenntnis zu setzen."
Hab aber auch was von nur 24h-Frist gefunden.
Also ich war jetzt an der Aufbewahrungsstelle, aber die haben mein Rad angeblich nicht. Ein fahler Beigeschmack bleibt aber. Es kommt mir nämlich schon seltsam vor, dass eine private Diebstahlfirma ein dickes Bügelschloss knackt, um mein altes, rostiges Rad zu entwenden, wenn es doch haufenweise bessere Fahrräder mit schwächeren Schlössern gibt, und das Ganze auch noch genau in dem Zeitraum stattgefunden haben soll, als an derselben Stelle von der Stadt Fahrradwracks eingesammelt wurden. Von daher bleibt bei mir der Restverdacht, ob sie es nicht vielleicht vor mir versteckt haben, um dem Ärger wegen dem Schloss aus dem Weg zu gehen. Aber ich will jetzt nichts unterstellen!
Um trotzdem noch einmal alle Fragen zu klären: Das Rad stand hier
Google-Karte unter einer überdachten Stelle, (wo der Turm von einem Baum umwachsen wird,) steht. Dort dürfen Räder uneingeschränkt stehen, und dort stehen auch jetzt noch jede Menge Räder.
Die Warnung halte ich auf jeden Fall aufrecht. Der Mann von der Aufbewahrungsstelle hat nämlich gesagt, dass auch intakte Räder mitgenommen werden, sofern sie dort lange Zeit unbenutzt stehen. Wenn ihr also irgendwo öffentlich ein Rad stehen habt, dann stellt es nach jeder Benutzung woanders wieder ab, sodass man eindeutig sieht, dass es benutzt wird!
Um trotzdem noch einmal alle Fragen zu klären: Das Rad stand hier
Google-Karte unter einer überdachten Stelle, (wo der Turm von einem Baum umwachsen wird,) steht. Dort dürfen Räder uneingeschränkt stehen, und dort stehen auch jetzt noch jede Menge Räder.
Die Warnung halte ich auf jeden Fall aufrecht. Der Mann von der Aufbewahrungsstelle hat nämlich gesagt, dass auch intakte Räder mitgenommen werden, sofern sie dort lange Zeit unbenutzt stehen. Wenn ihr also irgendwo öffentlich ein Rad stehen habt, dann stellt es nach jeder Benutzung woanders wieder ab, sodass man eindeutig sieht, dass es benutzt wird!
-
Oliver-BergamLaim
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6922
- Registriert: 26 Nov 2004, 22:15
- Wohnort: München
In meiner Straße parkt seit etwa 3 Monaten ein (korrekt zugelassener) Anhänger, der 2 Parkplätze wegnimmt. Bewegt worden ist das Teil seit 3 Monaten nicht mehr - er steht einfach nur da, Tag und Nacht.
Man könnte sowas ja auch irgendwo ins Gewerbegebiet stellen oder an die Schrottstraße neberm S-Bahnhof Riem, aber nein, das Ding muss unbedingt in nem Wohngebiet mit akuter Parkplatznot abgestellt werden.
Kann man da rechtlich gesehen irgendwas machen?
Man könnte sowas ja auch irgendwo ins Gewerbegebiet stellen oder an die Schrottstraße neberm S-Bahnhof Riem, aber nein, das Ding muss unbedingt in nem Wohngebiet mit akuter Parkplatznot abgestellt werden.
Kann man da rechtlich gesehen irgendwas machen?
Im Endeffekt wahrscheinlich nicht. Der Wagen darf da wahrscheinlich nicht so lange stehen, aber wenn man dagegen vorgeht, wird der Besitzer ihn einfach alle paar Wochen um ein paar Meter umparken.Oliver-BergamLaim @ 26 Nov 2009, 14:42 hat geschrieben:
Kann man da rechtlich gesehen irgendwas machen?
-
Rohrbacher
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14906
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
Ja, möglicherweise. Ich hab' mal in meiner "Fahrdienstvorschrift" von 2004 nachgeschaut, da steht, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen auf öffentlichen Straßen (Straße = gesamter Verkehrsraum) geparkt werden dürfen, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Innerorts dürfen Anhänger von mehr als 2t zulässigem Gesamtgewicht außerdem an Sonn- und Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr regelmäßig nur in Gewerbegebieten und in reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichnten Parkplätzen parken.Kann man da rechtlich gesehen irgendwas machen?
Wenn der Besitzer ihn einfach alle 2 Wochen umparkt und einmal um den Block fährt, wird man allerdings nichts machen können.
Dennoch wäre ich dafür, dass man zumindest in bestimmten Stadtbezirken bei der Zulassung eines Fahrzeugs einen Stellplatz auf einem Anwohnerparkplatz oder irgendwo auf Privatgrund nachweisen können muss. Dass jeder Zipfel Straßenrand zugeparkt ist, von Autos, die im Schnitt 23 Stunden am Tag stehen, aber keinen eigenen Stellplatz haben, geht mir als auswärtiger Autofahrer in den Städten am meisten auf den Senkel. Fahrzeuge haben, aber keinen eigenen Stellplatz dafür, geht ja irgendwie nicht... Ich frag' mich, ob da andere Vorschriften gelten als bei uns, wo man beim Bau eines Hauses pro Wohnung mindestens einen, manchmal gar zwei Stellplätze (auf Privatgrund) vorweisen können muss und zentrale Läden für eine Postagentur nicht in Frage kommen, weil sie zu wenige Parkplätze haben. Also noch weniger wie die Zahl, die man wohl braucht, um überhaupt einen Laden einrichten zu können. In München haben die meisten Läden im Zentrum aber gar keine! :unsure:
- MVG-Wauwi
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2603
- Registriert: 22 Nov 2004, 13:26
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
In meiner Straße hat sich ein ähnliches Thema quasi in Luft aufgelöst, nachdem die Stadt die Gegend mit einem Parklizenzgebiet "beglückt" hat. Und bei dem derzeitigen Eifer bleibt bald wirklich nur noch die Schrottecke hinterm Riemer Bahnhof gebührenfrei....Oliver-BergamLaim @ 26 Nov 2009, 14:42 hat geschrieben:In meiner Straße parkt seit etwa 3 Monaten ein (korrekt zugelassener) Anhänger, der 2 Parkplätze wegnimmt. Bewegt worden ist das Teil seit 3 Monaten nicht mehr - er steht einfach nur da, Tag und Nacht.
Man könnte sowas ja auch irgendwo ins Gewerbegebiet stellen oder an die Schrottstraße neberm S-Bahnhof Riem, aber nein, das Ding muss unbedingt in nem Wohngebiet mit akuter Parkplatznot abgestellt werden.
Kann man da rechtlich gesehen irgendwas machen?
Gruß vom Wauwi
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Die Schrotträder sind eingesammelt, jetzt fragt man sich, was man mit dem ganzen Schrott soll. Aber es gibt bereits eine Idee:
http://www.merkur-online.de/lokales/nachri...html?cmp=defrss
http://www.merkur-online.de/lokales/nachri...html?cmp=defrss
Nicht nur möglicherweise, genau so ist es! Ich machte seinerzeit den Anhängerschein und da wurde uns das auch eingetrichtert. Man kann da also bedenkenlos eine Beschwerde einreichen und den Anhänger entfernen lassen. Selbiges gilt auch für "Werbeanhänger" (denke ihr wisst, was ich meine). Dort hab ich öfters schon beobachtet, dass die Ventilstellung vom Reifen markiert wurde. Mittlerweile sind alle aus Pirna verschwundenRohrbacher @ 26 Nov 2009, 15:40 hat geschrieben: Ja, möglicherweise. Ich hab' mal in meiner "Fahrdienstvorschrift" von 2004 nachgeschaut, da steht, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen auf öffentlichen Straßen (Straße = gesamter Verkehrsraum) geparkt werden dürfen, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Innerorts dürfen Anhänger von mehr als 2t zulässigem Gesamtgewicht außerdem an Sonn- und Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr regelmäßig nur in Gewerbegebieten und in reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichnten Parkplätzen parken.