gmg @ 29 Jan 2010, 08:57 hat geschrieben: Wie kommst du denn darauf? Wenn du dir bei Ebay eine 103 kaufst, darfst du mit der auch weder auf die Straße noch auf den Gehweg.
So widersprüchlich ist das eigentlich nicht.
Der Gesetzgeber tut sich - mal wieder - schwer eine Regelung zu erfinden, die einerseits die Benutzung erlaubt, andererseits aber jegliche Praxistauglichkeit ad absurdum führt ähhh verkehrssicher ist.
Das Problem ist folgendes: §2 StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn (also nicht den Gehweg) zu benutzen haben. Nicht als Fahrzeug gelten sog. besondere Fortbewegungsmittel (also AOK-Chopper, Kinderfahrräder, Inlineskates, etc.). Da aber das Typengenehmigungsverfahren imho noch nicht abgeschlossen ist, hat das Teil keine Straßenzulassung. Soetwas kann ewig dauern und es wird, sofern nicht ein Automobilhersteller dahinter steckt, eigentlich alles Neues erstmal abgelehnt (3. Bremsleuchte, adaptives Bremslicht, LED Leuchten - vieles gab es schon bevor die Autohersteller damit angefangen haben, aber egal was man alles an Gutachten anschleppte, man hat das ums Popolecken nicht zugelassen bekommen. Dann kommt ein Autohersteller (der da auch nicht mehr gemacht hat) und plötzlich wars gut).
Die Teile, die derzeit rumfahren, tun das mit einer Einzelbetriebserlaubnis (versuch sowas mal für ein Motorrad oder gar Auto zu bekommen...).
Sogesehen darfst du mit so einem Teil nicht auf dem Gehweg fahren, weil es a) kein besonderes Fortbewegungsmittel ist und von daher B) ein Fahrzeug ist. Die Fahrbahn kannst du dummerweise auch nicht benutzen, weil dir dafür eben die Typengenehmigung fehlt. Das heißt konkret, wenn du erwischt worden wärst: als Otto Normaldepp biste da wohl wegen Nichtbenutzung eines beschilderten Radwegs mit 15€ dabei. Als Rentner kriegst du eine freundliche Belehrung und unter 25 das volle Programm von Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und ggf. noch Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ganze natürlich mit Gefährdung (auch wenn weit und breit keine Menschenseele war).
Bis Mitte 2009 wurde dieses Problem mit den oben genannten örtlichen Verordnungen "gelöst", seit dem gibt es die "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" die die Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen (wo dediziert vorhanden) sowie verkehrsberuhigten Bereichen innerorts gestattet (außerorts sind ausschließlich die Radwege zu benutzen).
Die Österreicher dürften sich wohl kaputtlachen: die haben das Teil einfach als "Elektrofahrrad" klassifiziert und gut war's.