Segway in Öffis

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
Guido
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Beitrag von Guido »

DumbShitAward @ 21 Jan 2010, 19:12 hat geschrieben: Hey nen Bier is sicher drin, wenn du mir schwächelnden End-20er die Kästen hohchträgst, aber nein... lausiger Service ;)
Fahre ja keine Trampelbahn :D

Und Bier trinke ich auch keines, also mir solls eh egal sein. Mal abgesehen davon daß Du ja schon den Serviice der Beförderung genießt ^^

Nur wenn Du als End-20er schon schwächelst, was soll ich da sagen mit in absehbarer Zeit 30er??
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Jean @ 28 Jan 2010, 11:14 hat geschrieben:Die Dinger dürfen in Bayern nur auf Privatgrundstücke benutzt werden, und selbst da bin ich mir nicht sicher. Straßenzulassung haben sie nicht und haben auch nichts auf den gehwegen verloren. Somit hat sich die Person, unabhängig davon ob sie damit in der S-bahn fahren darf oder nicht, strafbar gemacht.

Ich weiß bloß dass in Magdeburg die Seagway im Park fahren dürfen, und zwar nur im Park. Und selbst dort die Genehmigung zu kriegen war nicht einfach. Sobald du außerhalb des Parkes fährst, kannst du Ärger kriegen!

Noch was hinzugefügt: die Dinger sind cool und lustig. Nach ca. einer halben Stunde weißt du wie sie funktionieren. Sind aber sehr teuer!
Ich weiß nicht, warum Du auf so was kommst, wo es doch ein paar Beiträge weiter oben schon geklärt wurde. ;) Die Teile dürfen in Deutschland benutzt werden, auch zum Teil auf der Straße!

Ich zitiere mich mal selbst:
TramPolin @ 21 Jan 2010, 13:01 hat geschrieben:Auf der Straße darf man unter bestimmten Umständen schon fahren, nämlich wenn keine "Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege vorhanden sind". Auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen darf aber nicht gefahren werden.
Siehe hier:
http://segway.de/zulassung.php?SWDE=82g5ht...t1vjatb4ecm8gk0

Da Du das so schön zitiert hast, das stimmt natürlich nicht, wie wir inzwischen wissen, denn zumindest in S-Bahnen dürfen Segways mitgeführt werden
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Jean
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Beitrag von Jean »

Gut, mein Stand war von letztes Jahr.
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 28 Jan 2010, 11:14 hat geschrieben: Die Dinger dürfen in Bayern nur auf Privatgrundstücke benutzt werden, und selbst da bin ich mir nicht sicher. Straßenzulassung haben sie nicht und haben auch nichts auf den gehwegen verloren.
Das widerspricht sich. Was kein Fahrzeug ist, hat den Gehweg zu benutzen.
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Guido @ 28 Jan 2010, 11:58 hat geschrieben:Fahre ja keine Trampelbahn  :D
Bei der S-Bahn ist Kundenorientierung und Service halt noch ein Fremdwort, gell :P
Bei der Rammbahn hingegen..."Schaug, dass weiterkummst, ode Rutschn, bleede!" ist doch viel schöner als das sächsiche "Wennsenisch gleeisch oos da Lischdschrangge gähn..."
Und Bier trinke ich auch keines, also mir solls eh egal sein.
Ich trinke Bier, aber ich trage meine Kästen auch selber.
Nur wenn Du als End-20er schon schwächelst, was soll ich da sagen mit in absehbarer Zeit 30er??
Mei, Guido, du wirst alt... :rolleyes:

Gruß Michi
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gmg
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Beitrag von gmg »

JeDi @ 28 Jan 2010, 16:22 hat geschrieben: Das widerspricht sich. Was kein Fahrzeug ist, hat den Gehweg zu benutzen.
Wie kommst du denn darauf? Wenn du dir bei Ebay eine 103 kaufst, darfst du mit der auch weder auf die Straße noch auf den Gehweg.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

gmg @ 29 Jan 2010, 08:57 hat geschrieben: Wie kommst du denn darauf? Wenn du dir bei Ebay eine 103 kaufst, darfst du mit der auch weder auf die Straße noch auf den Gehweg.
So widersprüchlich ist das eigentlich nicht.

Der Gesetzgeber tut sich - mal wieder - schwer eine Regelung zu erfinden, die einerseits die Benutzung erlaubt, andererseits aber jegliche Praxistauglichkeit ad absurdum führt ähhh verkehrssicher ist.

Das Problem ist folgendes: §2 StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn (also nicht den Gehweg) zu benutzen haben. Nicht als Fahrzeug gelten sog. besondere Fortbewegungsmittel (also AOK-Chopper, Kinderfahrräder, Inlineskates, etc.). Da aber das Typengenehmigungsverfahren imho noch nicht abgeschlossen ist, hat das Teil keine Straßenzulassung. Soetwas kann ewig dauern und es wird, sofern nicht ein Automobilhersteller dahinter steckt, eigentlich alles Neues erstmal abgelehnt (3. Bremsleuchte, adaptives Bremslicht, LED Leuchten - vieles gab es schon bevor die Autohersteller damit angefangen haben, aber egal was man alles an Gutachten anschleppte, man hat das ums Popolecken nicht zugelassen bekommen. Dann kommt ein Autohersteller (der da auch nicht mehr gemacht hat) und plötzlich wars gut).
Die Teile, die derzeit rumfahren, tun das mit einer Einzelbetriebserlaubnis (versuch sowas mal für ein Motorrad oder gar Auto zu bekommen...).

Sogesehen darfst du mit so einem Teil nicht auf dem Gehweg fahren, weil es a) kein besonderes Fortbewegungsmittel ist und von daher B) ein Fahrzeug ist. Die Fahrbahn kannst du dummerweise auch nicht benutzen, weil dir dafür eben die Typengenehmigung fehlt. Das heißt konkret, wenn du erwischt worden wärst: als Otto Normaldepp biste da wohl wegen Nichtbenutzung eines beschilderten Radwegs mit 15€ dabei. Als Rentner kriegst du eine freundliche Belehrung und unter 25 das volle Programm von Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und ggf. noch Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ganze natürlich mit Gefährdung (auch wenn weit und breit keine Menschenseele war).

Bis Mitte 2009 wurde dieses Problem mit den oben genannten örtlichen Verordnungen "gelöst", seit dem gibt es die "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" die die Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen (wo dediziert vorhanden) sowie verkehrsberuhigten Bereichen innerorts gestattet (außerorts sind ausschließlich die Radwege zu benutzen).

Die Österreicher dürften sich wohl kaputtlachen: die haben das Teil einfach als "Elektrofahrrad" klassifiziert und gut war's.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Na ja, irgendetwas zu tun haben müssen ja unsere Bürokraten.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Gabs gestern sogar auf ARD.
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 30 Jan 2010, 12:10 hat geschrieben: Gabs gestern sogar auf ARD.
Ey yo alta!
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Jean
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Beitrag von Jean »

?????????????????????
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 30 Jan 2010, 16:15 hat geschrieben: ?????????????????????
Satzzeichen sind keine Rudeltiere.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Also mal für einen Normalsterblichen: was willst du mir mit deiner Aussage sagen?
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 30 Jan 2010, 17:05 hat geschrieben: Also mal für einen Normalsterblichen: was willst du mir mit deiner Aussage sagen?
Dass "Gabs gestern sogar auf ARD." allgemein als Krassdeutsch bezeichnet wird.
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