Bahncard kündigen?

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Hallo,

ich will meine Bahncard wieder loswerden, sprich sie soll nach Ablauf des "Mitgliedsjahres" nicht um ein weiteres Jahr verlängert werden. Leider habe ich auf www.bahn.de und deren folgeseiten keinen Hinweis darauf gefunden, wie ich das anstelle, nur ein Hinweis in den ABG, dass die KÜndigung gegenüber BC Services schriftlich mitgeteilt werden muss.

Darum habe ich vor acht Wochen (!) ein Einschreiben an die BC Services geschrieben, wobei ich in Ermangelung einer anderen Anschrift die Bestelladresse für die Bahncard verwendet habe.
Auf eine Antwort warte ich noch immer....

Was mach ich nu?

P.S.: Ich finde diese automatische Verlängerung eine ziemliche Sauerei. Das war viel besser, als man die Wahl hatte, ob man die BC im Abo mit Preisvorteil haben wollte oder nicht...
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FloSch
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Beitrag von FloSch »

Also bei mir hat ein simpler Brief mit Angabe der Bahncardnummer an den Bahncard Service in Schortens ausgereicht. Kurz darauf kam dann auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Bahncard-Abos. Sogar zwei mal hat das schon so funktioniert.

MUSS man denn neuerdings das als Abo abschließen? Sah für mich zuletzt (letzten August) noch nicht so aus irgendwie, ich kann mich aber auch täuschen.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Ja, steht so in den Geschäftsbedingugen drin (mindestes seit Anfang des Jahres, eher länger!) Wenn du nicht kündigst, kriegst du automatisch jedes Jahr eine neue zugeschickt! Das Abo hatte ja den Vorteil, immer für 13 Monate gültig zu sein, das ist jetzt natürlich auch passe, weil es ja sozusagen nur noch das Abo gibt...
Mal sehn ob ich eine Telefonnummer von dem Verein rauskriege, damit ich mal nachtelefonieren kann, wo mein Kündigungsschreiben hin ist...
goldberger
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Beitrag von goldberger »

Na, wenigstens hast du per Einschreiben gekündigt - bei solchen Beträgen immer empfehlenswert, also ists kein Problem notfalls einfach Lastschrift rückgängig machen etc.
Den Ärger und das unmögliche Verhalten (2 Monate keine Reaktion) bleiben natürlich.
Smirne

Beitrag von Smirne »

goldberger @ 27 May 2004, 22:35 hat geschrieben: Na, wenigstens hast du per Einschreiben gekündigt - bei solchen Beträgen immer empfehlenswert, also ists kein Problem notfalls einfach Lastschrift rückgängig machen etc.
Selbst Einschreiben mit Rückschein stellt vor Gericht leider keinen Beweis dar :(
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

So, jetzt habe ich auf meine Mailnachfrage immerhin eine eMail erhalten, in der mir die Kündigung bestätigt wird. Ob ich das auch noch schriftlich kriege? eMails finde ich eigentlich relativ unzuverlässig...
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

BahnCard gibt es nur noch im Abo

Hamburger Abendblatt

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