Sichere Zugtüren?

Rund um die Technik der Bahn
Benutzeravatar
425-583-2
Routinier
Beiträge: 320
Registriert: 23 Feb 2010, 11:49
Wohnort: Herne

Beitrag von 425-583-2 »

Dann soll er aber auch nicht erst damit anfangen...
Nein, ich hab nichts gegen Privatbahnen, ich find die DB nur besser als alle andere!
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Er muss es nicht erzählen. Dann muss er aber auch nicht unsere Hilfe erwarten, wenn es um die Klärung solcher Sachen geht.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3611
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

jollyjumper @ 24 Feb 2010, 12:23 hat geschrieben: @DumbShitAward: Du schreibst, dass die Frau möglicherweise auch einen unbewachten Bereich erwischt haben könnte. Ist das auch bei einem RE Dosto (ich meine Bauart 753) möglich? Dort sind bzw. waren vor über zwei Jahren ja auch lediglich Lichtschranken und keine Lichtgitter vorhanden. Nach meinem technischen Verständnis gibt es bei Lichtschranken genügend unbewachte Bereiche oder?
Das habe ich nicht gesagt.
Ich habe keinerlei Kenntnis über die Funktionsweise der Lichtschranken, sondern ich habe nur versucht die theoretischen Voraussetzungen für einen derartigen Unfall anhand gesunden Menschenverstandes zu eroieren und da müssen auch unrealistische oder praktisch nicht relevante Aspekte betrachtet werden (es gibt immer die Möglichkeit eines "freak accident", also einem nicht vorhersehbaren Zwischenfall, bei dem wesentliche Komponenten schon in der Theorie absurd klingen).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Antworten