Sichere Zugtüren?
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Das habe ich nicht gesagt.jollyjumper @ 24 Feb 2010, 12:23 hat geschrieben: @DumbShitAward: Du schreibst, dass die Frau möglicherweise auch einen unbewachten Bereich erwischt haben könnte. Ist das auch bei einem RE Dosto (ich meine Bauart 753) möglich? Dort sind bzw. waren vor über zwei Jahren ja auch lediglich Lichtschranken und keine Lichtgitter vorhanden. Nach meinem technischen Verständnis gibt es bei Lichtschranken genügend unbewachte Bereiche oder?
Ich habe keinerlei Kenntnis über die Funktionsweise der Lichtschranken, sondern ich habe nur versucht die theoretischen Voraussetzungen für einen derartigen Unfall anhand gesunden Menschenverstandes zu eroieren und da müssen auch unrealistische oder praktisch nicht relevante Aspekte betrachtet werden (es gibt immer die Möglichkeit eines "freak accident", also einem nicht vorhersehbaren Zwischenfall, bei dem wesentliche Komponenten schon in der Theorie absurd klingen).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.