Die neuen Fahrgastrechte
Verhalten Dritter heißt soviel wie "andere Fahrgäste haben unberechtigterweise Türen blockiert, daß der beanstandete Zug nicht pünktlich fahren konnte" oder "jemand hat im Zug randaliert, es mußte auf die Polizei gewartet werden (ähnliches bei uneinsichtigen Schwarzfahrern)" oder "jemand hat einen PU verursacht" oder...
Übrigens reicht deine erstattungsfähige Reise nur für benutzte EVO-Abschnitte, d.h. bis Limburg Süd. Wegen dem Bus kannst du also keine Entschädigung verlangen, selbst dann nicht wenn dieser im Fahrpreis inbegriffen ist.
Übrigens reicht deine erstattungsfähige Reise nur für benutzte EVO-Abschnitte, d.h. bis Limburg Süd. Wegen dem Bus kannst du also keine Entschädigung verlangen, selbst dann nicht wenn dieser im Fahrpreis inbegriffen ist.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Grund für die Verspätung war laut Zugbegleiter des IC336 das dieser umgeleitet werden musste. Er hat mir auch geraten Beschwerde einzulegen, und mir die Fahrkarte mit +36 quittiert und das Fahrgastrechte Formular in die Hand gedrückt.
Da ich Limburg Süd ja auch mit über einer Stunde Verspätung erreicht habe, hätte ich diesen als Endhaltestelle angeben müssen? Wenn ja, kann ich nachträglich nochmal Beschwerde einlegen auch ohne Fahrkarte,diese wurde ja schon eingereicht? - Ich sehe nämlich nicht ein, das ich bei dieser hohen Anzahl vonm Verspätungen die ich in der letzten Zeit hatte keine Entschädigungen bekomme.
Da ich Limburg Süd ja auch mit über einer Stunde Verspätung erreicht habe, hätte ich diesen als Endhaltestelle angeben müssen? Wenn ja, kann ich nachträglich nochmal Beschwerde einlegen auch ohne Fahrkarte,diese wurde ja schon eingereicht? - Ich sehe nämlich nicht ein, das ich bei dieser hohen Anzahl vonm Verspätungen die ich in der letzten Zeit hatte keine Entschädigungen bekomme.
IR: Cottbus - Leipzig - Halle - Magedburg - Hannover - Dortmund - Essen - Krefeld - Aachen
IR Karolinger: Aachen - Krefeld - Essen - Dortmund - Hannover - Magdeburg - Potsdam Stadt - Berlin Zoo - Berlin Ostbahnhof
IR: Aachen - Krefeld - Duisburg - Essen - Hamm - Kassel - Bebra - Fulda
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Hi, ich wollt hier mal n Positivbeispiel suchen.
Ich bin letztes Jahr von Bingen nach Paris gefahren, über Kaiserslautern.
Zuerst bin ich mit ner RB von Bingen nach Kaiserslautern, war anscheinend ne Schulungsfahrt, da sehr ungeöhnliche Fahrweise. Auf jeden Fall hat der Tf es geschafft, auf einer absolut leeren Strecke (5 Uhr morgens!) eine Verspätung von 15 Minuten rauszufahren, ich habe also meinen Anschluss-ICE nach Paris verpasst. Ich bin sofort an den Servicepoint und hab mir ne Bestätigung ausstellen lassen, die Fahrkarte (Dauer-Spezial) wurde umgebucht. Man gab mir gleich das Formular mit, dass ich dann ausfüllte. (Der nächste ICE ging 3 Stunden später, war aber pünktlich
) Ich habe dann auf der Rückfahrt sofort 50% des Fahrpreises im Reisezentrum erstattet bekommen, es kann also doch funktionieren
Lg
Mittelrheinbahn
Ich bin letztes Jahr von Bingen nach Paris gefahren, über Kaiserslautern.
Zuerst bin ich mit ner RB von Bingen nach Kaiserslautern, war anscheinend ne Schulungsfahrt, da sehr ungeöhnliche Fahrweise. Auf jeden Fall hat der Tf es geschafft, auf einer absolut leeren Strecke (5 Uhr morgens!) eine Verspätung von 15 Minuten rauszufahren, ich habe also meinen Anschluss-ICE nach Paris verpasst. Ich bin sofort an den Servicepoint und hab mir ne Bestätigung ausstellen lassen, die Fahrkarte (Dauer-Spezial) wurde umgebucht. Man gab mir gleich das Formular mit, dass ich dann ausfüllte. (Der nächste ICE ging 3 Stunden später, war aber pünktlich


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Mittelrheinbahn
[img]http://img91.imageshack.us/img91/6929/u ... 873071.jpg[/img]Top 3 der Verspätungsgründe (2008)
1.) Verzögerungen im Betriebsablauf
2.) Warten auf Anschlussfahrgäste
3.) Bauarbeiten an der Strecke
1.) Verzögerungen im Betriebsablauf
2.) Warten auf Anschlussfahrgäste
3.) Bauarbeiten an der Strecke
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Prinzipiell genau so wie im Fernverkehr, solange der Fahrkartenwert über 16 Euro liegt - steht prinzipiell auch schon im ersten Beitrag dieses Themas.Estwler @ 1 Mar 2010, 14:58 hat geschrieben: Was gilt eigentlich für den Nahverkehr?
Wie sieht es da mit Erstattung aus?
Wenn der Zug mehr als 60 min. Verspätung hat kann man sich ein Taxi nehmen und zur Erstattung einreichen???
siehe hier
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Ich zitiere mich mal selber:Estwler @ 1 Mar 2010, 15:13 hat geschrieben: Wenn der Zug mehr als 60 min. Verspätung hat kann man sich ein Taxi nehmen und zur Erstattung einreichen???
siehe hier
JeDi @ 29 Juli 2009, 22:55 hat geschrieben:- ab +60 und nichterreichen des Ziels vor 0 Uhr kann man ein Taxi oder Hotel nehmen, je nachdem was günstiger ist. Erstattung bis zu 80 Euro - allerdings muss man auch hier erstmal vorstrecken.
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Wirklich wichtig ist doch in erster Linie, wie es denn in Realitas gehandhabt wird.
Mein positivstes Beispiel:
mit dem IC aus Karlsruhe (Richtung Nürnberg) in Stuttgart angekommen, festgestellt, dass Richtung Ulm gar nichts mehr geht (Stellwerk Untertürkheim), ICE nach München stand da und war schon +200. Kurz nachgerechnet: Stuttgart - Nürnberg, ca. 2h, Nürnberg - München 1h. Stuttgart - München 2.20h - d.h. wenns net sehr schnell weiter geht, dann bin ich schneller über Nürnberg gefahren.
Also auf dem Absatz kehrt, Risiko in Kauf genommen, dass ich in Nürnberg ne Stunde warten muss, wieder rein in den IC. Zub gesucht, Erklärbär von wegen ICE +1000, Zub grinst und meint: "na da sieht man doch, dass es sich lohnt zumindest eine Grundahnung vom Streckennetz zu haben". Kleine Bestätigung, dass der Zub auf dem ICE nicht motzt, alles wunderbar. In München Fahrgastrechtformular geholt (Servicekraft am Schalter war ziemlich perplex, wie ich das denn so schnell geschaft hätte), alles gut.
Mein positivstes Beispiel:
mit dem IC aus Karlsruhe (Richtung Nürnberg) in Stuttgart angekommen, festgestellt, dass Richtung Ulm gar nichts mehr geht (Stellwerk Untertürkheim), ICE nach München stand da und war schon +200. Kurz nachgerechnet: Stuttgart - Nürnberg, ca. 2h, Nürnberg - München 1h. Stuttgart - München 2.20h - d.h. wenns net sehr schnell weiter geht, dann bin ich schneller über Nürnberg gefahren.
Also auf dem Absatz kehrt, Risiko in Kauf genommen, dass ich in Nürnberg ne Stunde warten muss, wieder rein in den IC. Zub gesucht, Erklärbär von wegen ICE +1000, Zub grinst und meint: "na da sieht man doch, dass es sich lohnt zumindest eine Grundahnung vom Streckennetz zu haben". Kleine Bestätigung, dass der Zub auf dem ICE nicht motzt, alles wunderbar. In München Fahrgastrechtformular geholt (Servicekraft am Schalter war ziemlich perplex, wie ich das denn so schnell geschaft hätte), alles gut.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Wenn Du damit noch vor 0 Uhr am Ziel bist - klar. Willkommen im Dienstleistungsland Deutschland. Ich weiß auch dass die Bahn nichts dafür kann, trotzdem hat irgendjemand Schuld daran.Estwler @ 1 Mar 2010, 15:37 hat geschrieben: Also muss man vor 0 Uhr bei Zugausfall auch schon mal 2 Stunden auf den nächsten Zug warten, wenn es auf der Strecke nur nen 2 Std. Takt gibt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Naja - WENN ich mal wirklich Verspätung hatte, gabs keine sinnvolle Alternative - oder wie fährst du von Arnstadt Hbf nach Katzhütte wenn nicht über Rottenbach (unbestimmt verspätet - hat +74 eingebracht...)DumbShitAward @ 1 Mar 2010, 15:36 hat geschrieben: Mein positivstes Beispiel:
mit dem IC aus Karlsruhe (Richtung Nürnberg) in Stuttgart angekommen, festgestellt, dass Richtung Ulm gar nichts mehr geht (Stellwerk Untertürkheim), ICE nach München stand da und war schon +200. Kurz nachgerechnet: Stuttgart - Nürnberg, ca. 2h, Nürnberg - München 1h. Stuttgart - München 2.20h - d.h. wenns net sehr schnell weiter geht, dann bin ich schneller über Nürnberg gefahren.
Also auf dem Absatz kehrt, Risiko in Kauf genommen, dass ich in Nürnberg ne Stunde warten muss, wieder rein in den IC. Zub gesucht, Erklärbär von wegen ICE +1000, Zub grinst und meint: "na da sieht man doch, dass es sich lohnt zumindest eine Grundahnung vom Streckennetz zu haben". Kleine Bestätigung, dass der Zub auf dem ICE nicht motzt, alles wunderbar. In München Fahrgastrechtformular geholt (Servicekraft am Schalter war ziemlich perplex, wie ich das denn so schnell geschaft hätte), alles gut.
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Hallo,
ich war letzte Woche in Paris. Auf einem Fahrgastrechte-Formular wurde die zweistündige
Verspätung meines ICEs bestätigt. Leider fiel der ICE für die Rückfahrt aus (Bestätigung auf
der Fahrkarte). Verspätung hier über vier Stunden.
Frage: Muß ich jetzt zwei Formular ausfüllen?
Wäre nett, wenn jemand aus dem Forum weiterhelfen könnte.
Gruß
Boeing B 777
ich war letzte Woche in Paris. Auf einem Fahrgastrechte-Formular wurde die zweistündige
Verspätung meines ICEs bestätigt. Leider fiel der ICE für die Rückfahrt aus (Bestätigung auf
der Fahrkarte). Verspätung hier über vier Stunden.
Frage: Muß ich jetzt zwei Formular ausfüllen?
Wäre nett, wenn jemand aus dem Forum weiterhelfen könnte.
Gruß
Boeing B 777
Es gab bei Hin- UND Rückfahrt eine Verspätung (= eine verspätete Ankunft am Zielbahnhof der Fahrkarte)? Dann muss man (sinnvollerweiseBoeing B 777 @ 5 Dec 2010, 18:06 hat geschrieben:ich war letzte Woche in Paris. Auf einem Fahrgastrechte-Formular wurde die zweistündige
Verspätung meines ICEs bestätigt. Leider fiel der ICE für die Rückfahrt aus (Bestätigung auf
der Fahrkarte). Verspätung hier über vier Stunden.
Frage: Muß ich jetzt zwei Formular ausfüllen?

Alternativ zum Formular kann man auch einen formlosen Brief an das Servicecenter FGR schicken, den Sachverhalt kurz erklären, Fahrkartenkopie und Kontonummer beifügen - das wird i.A. auch bearbeitet.
Grüße, Jogi
*Staub wegpust* 
Ich habe zur Zeit eine kleine (oder auch größere) Auseinandersetzung mit der DB und wollte mal fragen, ob andere hier Ähnliches erlebt haben und wie es in deren Fällen geregelt wurde.
Ich fahre jede Woche von München Hbf nach Salzburg-Hagenau mit Umstieg in Salzburg Hbf. Zwar lege ich die Strecke Salzburg Hbf - Hagenau mit meiner Vorteilscard nach Kilometertarif zurück, da es sich bei dieser S1 aber um eine Privatbahn handelt, kann ich das Ticket nicht in Deutschland als durchgängige Fahrkarte erwerben, sondern muss es vor Ort in Salzburg kaufen.
Schon mehrfach kam es vor, dass DB-Produkte des Fernverkehrs um die zwei Stunden Verspätung hatten und ich dadurch die letzte S1 in Salzburg Hbf verpasste und ein Taxi nehmen musste. Früher wurde mir dieses vom Fahrgastrechtecenter stets erstattet. Das scheint nun vorbei zu sein: Argumentation der zuständigen Stelle ist, dass ich das Ziel meiner Reise erreicht hätte und somit keine Taxifahrt erstattungsfähig ist. Auch die DB selbst ist nicht bereit hier über Kulanz bzw. Reisegutscheine zu entschädigen.
Kurzum: Ich bekomme nur deswegen keinerlei Erstattung (auch kein Teil des Fahrpreises, da alles unter zwei Stunden einen Betrag von unter vier Euro ergäbe), da die Ausstellung einer durchgängigen Fahrkarte nicht möglich ist. Wäre sie es, bekäme ich sowohl die Taxikosten, als auch die Verspätungserstattung ausgezahlt. Das ärgert mich natürlich - vor allem auch deswegen, weil mir keine Stelle sagen kann, wie ich diese Sache in Zukunft handhaben soll. Überall nur großes Schulterzucken.
Kennt jemand von Euch das Problem? Wir wurde bei Euch entschieden und was habt ihr dann gemacht?

Ich habe zur Zeit eine kleine (oder auch größere) Auseinandersetzung mit der DB und wollte mal fragen, ob andere hier Ähnliches erlebt haben und wie es in deren Fällen geregelt wurde.
Ich fahre jede Woche von München Hbf nach Salzburg-Hagenau mit Umstieg in Salzburg Hbf. Zwar lege ich die Strecke Salzburg Hbf - Hagenau mit meiner Vorteilscard nach Kilometertarif zurück, da es sich bei dieser S1 aber um eine Privatbahn handelt, kann ich das Ticket nicht in Deutschland als durchgängige Fahrkarte erwerben, sondern muss es vor Ort in Salzburg kaufen.
Schon mehrfach kam es vor, dass DB-Produkte des Fernverkehrs um die zwei Stunden Verspätung hatten und ich dadurch die letzte S1 in Salzburg Hbf verpasste und ein Taxi nehmen musste. Früher wurde mir dieses vom Fahrgastrechtecenter stets erstattet. Das scheint nun vorbei zu sein: Argumentation der zuständigen Stelle ist, dass ich das Ziel meiner Reise erreicht hätte und somit keine Taxifahrt erstattungsfähig ist. Auch die DB selbst ist nicht bereit hier über Kulanz bzw. Reisegutscheine zu entschädigen.
Kurzum: Ich bekomme nur deswegen keinerlei Erstattung (auch kein Teil des Fahrpreises, da alles unter zwei Stunden einen Betrag von unter vier Euro ergäbe), da die Ausstellung einer durchgängigen Fahrkarte nicht möglich ist. Wäre sie es, bekäme ich sowohl die Taxikosten, als auch die Verspätungserstattung ausgezahlt. Das ärgert mich natürlich - vor allem auch deswegen, weil mir keine Stelle sagen kann, wie ich diese Sache in Zukunft handhaben soll. Überall nur großes Schulterzucken.
Kennt jemand von Euch das Problem? Wir wurde bei Euch entschieden und was habt ihr dann gemacht?
Grundsätzlich ist es zwar richtig, daß zunächst nur eine durchgelöste Fahrkarte als durchgehende Reisekette zu betrachten ist (soll heißen, wenn man stückelt, ist es das eigene Problem, wenn man verspätet am Zielbahnhof der ersten gestückelten Fahrkarte angekommen ist). Allerdings, wenn keine Ausstellung eines durchgängigen Fahrscheines möglich ist (wegen Globalpreisen (z.B. zum Thalys, TGV...), fehlenden Tarifkooperationen (InterConnex)...), wird eine Fahrt mit entsprechend passenden Anschlußfahrscheinen als durchgängige Fahrt gewertet, wenn die Tickets ansonsten "in sich stimmig" sind (also relativ nahe Kaufdatums und -uhrzeiten).
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Dann hast du leider Pech gehabt. Diesen Fall gab es neulich auch erst auf der FB-Kundenpräsenz, als ein Fahrgast irgendwo an der SH-Westküste ein Teilstück nach Husum fahren wollte und wegen schweren Sturms stundenlang keine Züge fuhren. Obwohl also vom Start- bis zum Zielpunkt durchgängig kein Zug fuhr, wäre von ihm erwartet worden, daß er dennoch zunächst das Ticket kauft und später dann zusammen mit der Taxiquittung einreicht, um zu belegen, daß er überhaupt Fahrgast des EVU gewesen ist/wäre.Flo_K @ 1 Mar 2014, 22:39 hat geschrieben: Danke für die ErläuterungIch habe aber kein zweites Ticket, da ich für meinen Anschluss ja ein Taxi nehmen musste.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
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ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
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28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
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Den Fahrschein kann ich zum ÖBB Tarif und mit aufgedrucktem Zielbahnhof nur beim Zub kaufen, nirgends sonst. Und der Zub ist mit der letzten Bahn zusammen mit meinem Anschluss abgefahren...ohne mich...
aber mittlerweile habe ich mich mit abgefunden zwei Stunden später anzukommen und dank Taxi das Doppelte zu zahlen zu müssen. Mein Bemühen um Kulanzleistungen wurde nämlich leider auch abgeschmettert. Mal sehen, wie es der Meridian regelt...
aber mittlerweile habe ich mich mit abgefunden zwei Stunden später anzukommen und dank Taxi das Doppelte zu zahlen zu müssen. Mein Bemühen um Kulanzleistungen wurde nämlich leider auch abgeschmettert. Mal sehen, wie es der Meridian regelt...
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Was schreibt denn das zur Durchsetzung deiner Fahrgastrechte beauftragte EBA bzw. Schienenkontroll dazu? Vor allem wenn im Schreiben vier mal drinsteht dass der Fahrkartenverkauf nur im Zug möglich istFlo_K @ 5 Mar 2014, 20:48 hat geschrieben: Den Fahrschein kann ich zum ÖBB Tarif und mit aufgedrucktem Zielbahnhof nur beim Zub kaufen, nirgends sonst. Und der Zub ist mit der letzten Bahn zusammen mit meinem Anschluss abgefahren...ohne mich...
(by the way - wie sieht das eigentlich aus wenn mir die Berchtesgadener Landbahn ausfällt. Da kann ich ja auch keinen Nachweis führen weil die mir auch keine Karte verkaufen)
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Korrekt. Die Verspätung ist dir beim Fahrkartenkauf schon bekannt, damit ergibt sich, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht.ropix @ 5 Mar 2014, 22:33 hat geschrieben: (by the way - wie sieht das eigentlich aus wenn mir die Berchtesgadener Landbahn ausfällt. Da kann ich ja auch keinen Nachweis führen weil die mir auch keine Karte verkaufen)
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Jetzt muß ich mal doof fragen -
Der Normalpreis ist ist doch für die Strecke 1,60 bzw mit Zubaufschlag 2,40? Ist das Taxi in Salzburg und die ÖBB so billig (wohl so 1,20)?, das sich das lohnt?
Da würd ich mir doch eine Karte im Vorverkauf einstecken für den Fall und mich garnicht rumstressen.
Der Normalpreis ist ist doch für die Strecke 1,60 bzw mit Zubaufschlag 2,40? Ist das Taxi in Salzburg und die ÖBB so billig (wohl so 1,20)?, das sich das lohnt?
Da würd ich mir doch eine Karte im Vorverkauf einstecken für den Fall und mich garnicht rumstressen.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
Mit Vorteilscard gibt es die Strecke beim Zub der Lokalbahn nach ÖBB-Tarif (oder Kilometertarif oder keine Ahnung) um 80 Cent. Nicht entwertete Tickets im VVK ohne Zuschlag gibt es in Sbg ja nicht so einfach wie bei uns. Oft nur im 5er Pack z.B. und ich brauch die Einzeltickets eigentlich gar nicht. Und ehrlich gesagt bezweifle ich auch, dass es was auf Fahrgastrechte gegeben hätte, wenn ich irgendein SVV-Ticket eingereicht hätte. Knackpunkt ist einfach, dass ich für die Eisenbahnverbindung kein durchgängiges Ticket erwerben kann und ich somit rein rechtlich mein Ziel laut Ticket ja erreicht habe und somit kein Taxi nötig ist.Auer Trambahner @ 6 Mar 2014, 08:53 hat geschrieben: Jetzt muß ich mal doof fragen -
Der Normalpreis ist ist doch für die Strecke 1,60 bzw mit Zubaufschlag 2,40? Ist das Taxi in Salzburg und die ÖBB so billig (wohl so 1,20)?, das sich das lohnt?
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Abwenden kann ich sie aber trotzdem nicht. Und die können ja nun auch nicht ernsthaft verlangen, dass mit dem Abbau der Fahrkartenautomaten auch gleich noch das Hotel für die Übernachtung in Freilassing flöten geht wenns mit dem letzten Anschluss nicht so klappt.JeDi @ 5 Mar 2014, 22:34 hat geschrieben: Korrekt. Die Verspätung ist dir beim Fahrkartenkauf schon bekannt, damit ergibt sich, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
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Doch können sie wohl. War ja bei meinem Taxi genausoropix @ 6 Mar 2014, 19:53 hat geschrieben: Abwenden kann ich sie aber trotzdem nicht. Und die können ja nun auch nicht ernsthaft verlangen, dass mit dem Abbau der Fahrkartenautomaten auch gleich noch das Hotel für die Übernachtung in Freilassing flöten geht wenns mit dem letzten Anschluss nicht so klappt.

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Du könntest allerdings ein vordatiertes Ticket bei den SLB am Schalter oder an jeder ÖBB-Personenkassa kaufen. Die ÖBB müssten sogar München -> Salzburg Bergheim durchgehend ausstellen können - da müsste ich aber mal nachfragen...Flo_K @ 6 Mar 2014, 09:17 hat geschrieben: Nicht entwertete Tickets im VVK ohne Zuschlag gibt es in Sbg ja nicht so einfach wie bei uns.
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Was meinst du, warum die DB-Automaten inzwischen anzeigen "+564564, Anschluss wird vrsl. nicht erreicht"?ropix @ 6 Mar 2014, 19:53 hat geschrieben: Und die können ja nun auch nicht ernsthaft verlangen, dass mit dem Abbau der Fahrkartenautomaten auch gleich noch das Hotel für die Übernachtung in Freilassing flöten geht wenns mit dem letzten Anschluss nicht so klappt.