Stimmt.Bayernlover @ 29 Apr 2010, 21:42 hat geschrieben: Den Fahrgast natürlich nicht. Aber die Mitarbeiter. Um die ging es.
[NRW] Bahnverkehr an Rhein und Ruhr
-
- Haudegen
- Beiträge: 738
- Registriert: 22 Apr 2010, 20:06
Als Fahrgast ist es für mich wirklich egal, was der Eisenbahner verdient. Es wäre auch vermessen, zu definieren, welches Gehalt angemessen ist. Wir haben in Deutschland Tarifautonomie, die Tarifparteien setzen die Löhne gemeinsam fest. Es ist weder im Verantwortungsbereich der Aufgabenträger noch im Verantwortungsbereich der Politik, hier einzugreifen. Im Gegenteil, so etwas kommt einem Verstoß gegen die Tarifautonomie sehr nahe. Wie jemand schrieb, die Arbeitnehmer sollen sich an ihre Arbeitnehmervertreter wenden, wenn der Betrieb im Münsterland von DB Regio NRW zu DB Regio Westfalen wechselt. Die und niemand anders ist zuständig.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
-
- Haudegen
- Beiträge: 738
- Registriert: 22 Apr 2010, 20:06
Ich finde es auch nicht so wichtig. Aber nicht gerecht.Bogestra @ 29 Apr 2010, 21:47 hat geschrieben: Als Fahrgast ist es für mich wirklich egal, was der Eisenbahner verdient. Es wäre auch vermessen, zu definieren, welches Gehalt angemessen ist. Wir haben in Deutschland Tarifautonomie, die Tarifparteien setzen die Löhne gemeinsam fest. Es ist weder im Verantwortungsbereich der Aufgabenträger noch im Verantwortungsbereich der Politik, hier einzugreifen. Im Gegenteil, so etwas kommt einem Verstoß gegen die Tarifautonomie sehr nahe. Wie jemand schrieb, die Arbeitnehmer sollen sich an ihre Arbeitnehmervertreter wenden, wenn der Betrieb im Münsterland von DB Regio NRW zu DB Regio Westfalen wechselt. Die und niemand anders ist zuständig.
Es dauert noch etwas aber dann wird das größte Eisenbahn Portal online sein.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es geht mir nicht drum, Löhne als "zu hoch" oder "zu niedrig" zu definieren. Aber die Tarifautonomie ist ein hohes und wichtiges Gut unserer Gesellschaft, die Lohnfindung ist daher einzig und allein Sache der Tarifparteien. Ebenso alle weiteren Regeln zur Betriebs- und Personalübernahme.Bayernlover @ 29 Apr 2010, 22:49 hat geschrieben: Trotz allem darf ich doch meine eigene Meinung äußern, oder? Und die ist nunmal, dass sich für ein Salär knapp über dem Existenzminimum keiner mehr mit der nötigen Ernsthaftigkeit hinter den Kombihebel klemmt.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Natürlich. Das sehe ich ja auch ein, trotz allem finde ich die aktuelle Tarifpolitik nicht gerecht.Bogestra @ 29 Apr 2010, 22:52 hat geschrieben: Es geht mir nicht drum, Löhne als "zu hoch" oder "zu niedrig" zu definieren. Aber die Tarifautonomie ist ein hohes und wichtiges Gut unserer Gesellschaft, die Lohnfindung ist daher einzig und allein Sache der Tarifparteien.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Na so was, der rote Riese zersplittert sich weiter? Harte Arbeit für die GewerkschaftenBogestra @ 29 Apr 2010, 22:47 hat geschrieben:Wie jemand schrieb, die Arbeitnehmer sollen sich an ihre Arbeitnehmervertreter wenden, wenn der Betrieb im Münsterland von DB Regio NRW zu DB Regio Westfalen wechselt. Die und niemand anders ist zuständig.

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Natürlich können die kleineren EVU das nicht, und darum ist für Rüdiger Grube ein Branchentarifvertrag ja so wichtig.Nightwish @ 30 Apr 2010, 02:12 hat geschrieben:Der Branchentarifvertrag soll sich an dem jetzigen Gehalt der DB Lokführer orientieren, ist die Frage ob das alle EVUs stämmen können?!
Es ist schon interessant, was Du als Existenzminimum betrachtest. Was der Gesetzgeber darunter versteht kannst Du im SGB II nachlesen.Bayernlover @ , hat geschrieben:Trotz allem darf ich doch meine eigene Meinung äußern, oder? Und die ist nunmal, dass sich für ein Salär knapp über dem Existenzminimum keiner mehr mit der nötigen Ernsthaftigkeit hinter den Kombihebel klemmt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Paragraphen zum Existenzminimum zu reiten, sondern darum, klarzumachen, dass ein Familienvater, wenn er bei einer schlecht zahlenden Bahngesellschaft arbeitet, gar nicht mehr hingehen muss, da er bei Hartz 4 das gleiche hat, aber seine Kinder dann auch am Wochenende sieht. Dass weder das eine oder das andere für ein schönes Leben ausreicht, darüber müssen wir uns nicht streiten, glaube ich.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Wo gibt es denn noch den allein verdienenden Familienvater? In den meisten Haushalten arbeiten doch die Ehefrauen auch.Bayernlover @ 30 Apr 2010, 11:27 hat geschrieben: Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Paragraphen zum Existenzminimum zu reiten, sondern darum, klarzumachen, dass ein Familienvater, wenn er bei einer schlecht zahlenden Bahngesellschaft arbeitet, gar nicht mehr hingehen muss, da er bei Hartz 4 das gleiche hat, aber seine Kinder dann auch am Wochenende sieht. Dass weder das eine oder das andere für ein schönes Leben ausreicht, darüber müssen wir uns nicht streiten, glaube ich.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Wenn Du dieselbe Tabelle meinst, dann ist der Unterschied mit bis zu über 20 % beim Nettogehalt schon enorm. Beim Brutto ist der Unterschied wegen des progressiven Steuertarifs noch größer. Über die Arbeitszeit- und Pausenregelung wird in der Gehaltstabelle auch nichts ausgesagt.Bogestra @ 30 Apr 2010, 10:58 hat geschrieben: Wenn Du dir die hier schon verlinkte Lohntabelle anguckst, dann siehst Du, daß die Lohnkosten gar nicht den großen Unterschied machen. Das ist zwar ein beliebter Vorwand, mit "Lohndumping" die Bundesbahn zurückzufordern, aber das stimmt nicht.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Ich unerstelle jetzt mal, daß es nicht nur faule Schweine gibt, sondern der größte Teil der Bevölkerung lieber arbeitet und nicht arbeitslos sein möchte. Deshalb gibt es viele, die arbeiten, obwohl sie bei Hartz IV finanziell kaum schlechter dastünden. Aber auch die Beschäftigten von der ODEG bekommen doch deutlich mehr als den Hartz IV-Satz. Was in den Zahlen nämlich nicht enthalten ist, ist das Kindergeld. Bei zwei Kindern kommen also zum Nettoeinkommen nochmal rd. 350 € hinzu.Bayernlover @ 30 Apr 2010, 11:27 hat geschrieben: Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Paragraphen zum Existenzminimum zu reiten, sondern darum, klarzumachen, dass ein Familienvater, wenn er bei einer schlecht zahlenden Bahngesellschaft arbeitet, gar nicht mehr hingehen muss, da er bei Hartz 4 das gleiche hat, aber seine Kinder dann auch am Wochenende sieht. Dass weder das eine oder das andere für ein schönes Leben ausreicht, darüber müssen wir uns nicht streiten, glaube ich.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Richtig. Deshalb wird man sich bei den Gehaltsaussichten bei der Berufswahl wohl genau überlegen, ob man nun Lokführer wird oder nicht. Was nicht heißen soll, dass man es wegen des Geldes macht, aber ein bisschen "leben" sollte man mit dem Geld auch können. Nicht nur Miete und Essen zahlen.autolos @ 30 Apr 2010, 15:15 hat geschrieben: Ich unerstelle jetzt mal, daß es nicht nur faule Schweine gibt, sondern der größte Teil der Bevölkerung lieber arbeitet und nicht arbeitslos sein möchte.
Was in den Zahlen nämlich nicht enthalten ist, ist das Kindergeld. Bei zwei Kindern kommen also zum Nettoeinkommen nochmal rd. 350 € hinzu.
Trotz allem ist es schwierig, den Mitarbeitern zu vermitteln, "hey, ihr macht jetzt mal die gleiche Arbeit für 20% weniger". Genau darum ging es mir.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Okay, Lohnhöhe hin oder her, wen haltet Ihr fur zuständig? Es ist doch das Problem der Tarifparteien, wenn sie nicht in der Lage sind, gleichen Lohn für gleiche Arbeit in Zügen aller Farben zu vereinbaren, oder? In meinen Augen hat die DB übrigens jedes Recht, daß sie versucht, ihre Lohnkosten den Konkurrenten anzupassen.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Genau, es sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, welche die Tarifverträge aushandeln. Nun gibt es aber - anders als früher- bei der Eisenbahn mehrere Gewerkschaften. Und es gibt - auch anders als früher- mehrere EVU.Bayernlover @ 30 Apr 2010, 20:10 hat geschrieben:Die Gewerkschaften, um einen branchenspezifischen Tarifvertrag auszuhandeln.
Wer ist da für wen zuständig? Verhandelt die Gewerkschaft GDL mit der DB AG über die Löhne aller Lokführer in Deutschland und die Transnet mit der NOB über die Löhne aller Zugbegleiter? Davon ab, die Gewerkschaften sind sich untereinander nicht grün.
Aber nehmen wir einmal an, die GDL würde mit der DB AG einen für alle EVU gültig werdenden Vertrag aushandeln (hier müsste die Politik dies dann als Mindestlohn festlegen - anderenfalls wäre er nicht verbindlich). Der Lohn wäre dann wahrscheinlich so hoch, dass kleinere EVU ihn nicht zahlen könnten, was durchaus im Interesse der DB AG ist, die dann die Verkehre wieder übernehmen könnte.
Wobei wir dann wieder bei dem Punkt wären, dass die Regio-Töchter der DB die Verkehrsverbünde über den Tisch ziehen würden, wenn es um Linienausschreibungen geht. Wo nur ein Bieter ist, muss jeder Preis gezahlt werden und es wäre dann keine Ausschreibung, sondern eine Direktvergabe.
Wir alle kennen die klamme Haushaltslage der Kommunen und der Verkehrsverbünde und bisher hat noch niemand schlüssig darlegen können, wie der ÖPNV in der gewünschten/erforderlichen Form finanzierbar ist. Auch wenn Lokführer/Tf und Zugbegleiter in privaten Unternehmen angestellt sind, sie werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Wenn diese Mittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, müssen Verkehrsleistungen abbestellt werden. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Weniger Arbeitspläze gleich weniger Steuern, weniger Steuern gleich weniger verfügbare Mittel.
Als Alternative bliebe natürlich eine - allerdings drastische- Fahrpreiserhöhung. Die würde ich persönlich zwar hinnehmen, sie ist aber politisch nicht durchsetzbar.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2202
- Registriert: 28 Jul 2007, 10:33
Wersus klagt in zweiter Instanz.
http://www.eurailpress.de/article/view/55/...er-instanz.html
http://www.eurailpress.de/article/view/55/...er-instanz.html
-
- Haudegen
- Beiträge: 738
- Registriert: 22 Apr 2010, 20:06
Ob es etwas bringt?612 hocker @ 4 May 2010, 14:16 hat geschrieben: Wersus klagt in zweiter Instanz.
http://www.eurailpress.de/article/view/55/...er-instanz.html
Es dauert noch etwas aber dann wird das größte Eisenbahn Portal online sein.
Es "bringt" zumindest die Möglichkeit, einen Präzedenzfall zu schaffen. Daß eben EVU xy in Ermangelung von Ausschreibungen gar nicht erst Regionalabteilungen gegründet hat, es aber möglicherweise getan hätte, wenn ausgeschrieben worden wäre. Im konkreten Fall wird es nichts bringen, weil es ja einen zweiten Beschwerdeführer gibt (Abellio), auf dessen Beschwerde hin die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster den neuen Vertrag für rechtswidrig erklärt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird sich jetzt also mit zwei Dingen auseinandersetzen müssen:
1. Mit der Frage, ob der Vertrag zwischen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH tatsächlich, wie von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster festgestellt, rechtswidrig ist.
2. Mit der Frage, ob Wersus als nicht im VRR-Bereich tätiges EVU berechtigt ist, den vorgenannten Vertrag anzufechten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird sich jetzt also mit zwei Dingen auseinandersetzen müssen:
1. Mit der Frage, ob der Vertrag zwischen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH tatsächlich, wie von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster festgestellt, rechtswidrig ist.
2. Mit der Frage, ob Wersus als nicht im VRR-Bereich tätiges EVU berechtigt ist, den vorgenannten Vertrag anzufechten.
Nein, das ist keine Frage. Dann hätte der alte umstrittene Vertrag wieder Bestand. Das würde erneut bedeuten, daß der VRR der Meinung wäre, der Vertrag sei durch eine Kündigung aufgehoben und der Verkehr würde auf Basis einer Auferlegung stattfinden, während die DB weiterhin der Meinung wäre, der Vertrag sei durch die Kündigung nicht aufgehoben worden, die Kündigung und die Auferlegung seien wirkungslos.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2202
- Registriert: 28 Jul 2007, 10:33
Die Vertragsverlängerung ist schon gekippt. Es geht jetzt nur noch darum, dass sie die DB Regio NRW und der VRR beim OLG Düsseldorf nicht wieder zur Gültigkeit bekommen. Für das Verkehrsangebot könnte das harte Einschnitte bedeuten. Der VRR schuldet DB Regio NRW wieder 112 Millionen € und kann das jetzige Verkehrsangebot nicht weiter finanzieren. Im Gegenteil besteht aber die Chance das die ganze Sache bis spätestens 2018 ein Ende hat und die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis durch den alten Wettbewerbsfahrplan wieder steigen.Die Frage ist einfach nur, was passiert wenn der Vertrag wirklich gekippt wird?
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Im Gespräch ist auch schwarz-grün, wie jetzt schon faktisch im VRR-Rat. Ja, genau die Kombinationstruppe, die sich für Verbussung von Nebenstrecken zu Schwachlastzeiten einsetzt... dabei ist das - wie man seit Bundesbahnzeiten schon weiß - Irrsinn, denn es bringt nur Nachteile: Verlängerte Fahrzeiten, höhere Remanenzkosten (Vorhaltung Infrastruktur, Personal), infolgedessen höhere Zugkm-Preise der betroffenen Strecke der noch übriggebliebenen Züge. Einziger Vorteil wären evtl. Halte in Ortsmitten statt an Bahnhöfen.
Wenn eine neue Regierung etwa bereit wäre, dem VRR den gekürzten Anteil der Mittel seit 2006 aus den weitaus höheren Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auszugleichen - wie es einige andere Bundesländer weiland getan haben - wird man es aber den anderen Bestellern, also NVR und NWL - daran angeschlossen ZRL, ZVOWL, ZWS, ZVM und NPH - ebenso gewähren müssen.
Wenn der alte Vertrag wieder rechtskräftig Bestand hätte... darüber haben wir schon an verschiedenen Stellen gesprochen. Dann müßte der VRR AöR einen Kredit aufnehmen, um die Differenz zwischen $Fälliger_Betrag und $Vorhandenes_Vermögen bezahlen zu können (als die 112 Mille fällig waren nach Gerichtsentscheid Erster Instanz Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, hatte der VRR dem Vernehmen nach nur knapp 80 Mille Euro). Anschließend müßte man massiv abbestellen zur Bedienung des Kredits und zur Absenkung der Verkehre für einen dem VRR-Finanzen mögliches Niveau.
Wenn eine neue Regierung etwa bereit wäre, dem VRR den gekürzten Anteil der Mittel seit 2006 aus den weitaus höheren Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auszugleichen - wie es einige andere Bundesländer weiland getan haben - wird man es aber den anderen Bestellern, also NVR und NWL - daran angeschlossen ZRL, ZVOWL, ZWS, ZVM und NPH - ebenso gewähren müssen.
Wenn der alte Vertrag wieder rechtskräftig Bestand hätte... darüber haben wir schon an verschiedenen Stellen gesprochen. Dann müßte der VRR AöR einen Kredit aufnehmen, um die Differenz zwischen $Fälliger_Betrag und $Vorhandenes_Vermögen bezahlen zu können (als die 112 Mille fällig waren nach Gerichtsentscheid Erster Instanz Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, hatte der VRR dem Vernehmen nach nur knapp 80 Mille Euro). Anschließend müßte man massiv abbestellen zur Bedienung des Kredits und zur Absenkung der Verkehre für einen dem VRR-Finanzen mögliches Niveau.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Egal ob Schwarz-Gelb, Schwarz-Grün, Schwarz-Rot, Schwarz-Gelb-Grün, Rot-Grün, Rot-Rot-Grün, die Kohle ist nicht da und wird auch nicht kommen. Woher denn?
Die Möglichkeiten, "eigene" Landessteuern zu erheben, sind eng begrenzt. Auch der Verschiebung von Haushaltsmitteln vom Straßenbau zu Schienenprojekten stößt an Grenzen, die der Bund festlegt.
Mit Eurem Kreuzchen am kommenden Sonntag für die (angelblich) ÖPNV-freundlichen Parteien bekommt ihr keinen einzigen Zug mehr auf die Schiene.
Die Möglichkeiten, "eigene" Landessteuern zu erheben, sind eng begrenzt. Auch der Verschiebung von Haushaltsmitteln vom Straßenbau zu Schienenprojekten stößt an Grenzen, die der Bund festlegt.
Mit Eurem Kreuzchen am kommenden Sonntag für die (angelblich) ÖPNV-freundlichen Parteien bekommt ihr keinen einzigen Zug mehr auf die Schiene.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2202
- Registriert: 28 Jul 2007, 10:33