-> http://www.eisenbahnforum.de/index.php?act...t=ST&f=2&t=9381
Dort wurde erwähnt, dass die Sicherheitsbestimmungen für die Schnellfahrstrecken andere EVU abschrecken, weil sie dadurch benachteiligt werden.
Meine Frage ist aber: Wie und Wodurch?
Was genau steht in diesen Vorschriften für z.B. SFS KRM oder NIM, was einen Wettbewerbsvorteil für die DB AG bringt?
Soweit ich das verstanden habe, werden diese globalen Regeln doch eher vom EBA erstellt und sind für alle EVU gleichermaßen gültig oder? Von daher kann man das wohl kaum als Wettbewerbsnachteil betrachten. Was die DB AG mit ihren KoRil intern veranstaltet, geht andere EVU ja kaum etwas an.