Hilfe.. BC100, City-Ticket und Fahrradmitnahme

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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axelsch
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Beitrag von axelsch »

Hallo Experten,

ich verzweifle gerade an der o.g. Problematik. Habe eine BC100 und lebe im Tarifraum des VRR. Ich kann in der S-Bahn, dem RE und dem IC kostenlos ein Rad mitnehmen. Das ist unstrittig da DB/Abelio Rail Territorium. Was passiert nun aber, wenn ich sagen wir mein Rad in einer Strassenbahn der BoGeStra in Bochum mitnehmen will?

1) Die Bahn sagt, es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Tarifverbundes, hier also des VRR
2) Der VRR sagt per Hotline: die BC100 ist ein Tarifangebot der Bahn, ich müsse demzufolge dort fragen

In den Tarifbestimmungen des VRR steht, das bei manchen Tickets für das Rad ein Zusatzticket erforderlich ist. Ein Zusatzticket ist aber IMMER eine Ergänzung zu einem VRR-Fahrschein, d.h. die Option BC100+VRR Zusatzticket fällt aus.

Damit bleibt: einfach fahren und im Ernstfall auf die Auslegung der Fahrgastbetreuer gespannt sein, ggf. auf Kulanz hoffen, oder
zwei VRR Fahrkarten, eine überflüssige fürs Fahren und ein Zusatzticket fürs Rad kaufen.

Oder? Wie seht ihr das?

Gruß
Axel
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Tequila
Kaiser
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Beitrag von Tequila »

1) ist richtig.
In den Tarifbestimmungen des VRR steht, das bei manchen Tickets für das Rad ein Zusatzticket erforderlich ist. Ein Zusatzticket ist aber IMMER eine Ergänzung zu einem VRR-Fahrschein, d.h. die Option BC100+VRR Zusatzticket fällt aus.
Ist die BC 100 unter den Tickets gelistet, wozu man ein Zusatzticket braucht?

BC100+VRR mü0te zulässig sein, da das CityTicket wie gesagt unter den jeweiligen Bestimmungen der Vekehrsverbünde-/unternehmen fällt.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
axelsch
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Beitrag von axelsch »

Tequila @ 11 Jul 2010, 15:31 hat geschrieben: 1) ist richtig.

Ist die BC 100 unter den Tickets gelistet, wozu man ein Zusatzticket braucht?

BC100+VRR mü0te zulässig sein, da das CityTicket wie gesagt unter den jeweiligen Bestimmungen der Vekehrsverbünde-/unternehmen fällt.
die Antwort passt leider nicht. Wie ich sagte, setzt der Einsatz eines Zusatztickets IMMER eine VRR Fahrkarte voraus und eine BC100 ist von der DB, nicht dem VRR. Das ist ja gerade das Problem.

Gehts nach der Bahn, kann ich ein Rad mitnehmen. Aber lokal gelten die Bestimmungen der Verbünde.
Der VRR sagt zu dem speziellen Thema BC+Rad nix, kennt selber sowohl Tickets wo die Mitnahme kostenfrei möglich ist, als auch solche, wo man ein Zusatzticket zu einer VRR-Fahrtkarte braucht.

Gruß
Axel
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Hm, ich fürchte, wegen deinem Ansinnen mit dem Fahrrad sieht es in der Tat schlecht aus. Aber nicht wegen DB ./. VRR, sondern rein aufgrund der Beförderungsbedingungen der Bahn.

So schreibt sie in ihren AGB unter den "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards" (Seite 29) bzgl. BahnCard 100 (Punkt 3) in §3.1.3 folgendes:

"Die Mobility BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 - Citybahnhöfe - jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme, Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens."
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Naja aber ein Fahrrad mitzunehmen, wenn man dafür einen Extrafahrschein hat ist ja in meinen Augen keine "Zusatzleistung".

Ich würds einfach so machen: Fahrradkarte kaufen und Fahrrad trotzdem mitnehmen. Argumentativ kann man schließlich sagen, dass auch die Bahncard 100 irgendwo ein VRR Fahrschein (bzw. dem gleichgestellt) ist. Glaube kaum, dass sich da in der Praxis jemand aufregt
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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