[M] verstärkte Kontrollen

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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Taschenschieber

Beitrag von Taschenschieber »

Jean @ 19 Jul 2010, 22:17 hat geschrieben: Es gibt auch welche die Fahren Wochenlang mit einer Tageskarte!
"Das ist ein Druckfehler. Das soll 19. Juli heißen!" :P
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Auch wenns schon etwas her ist, es ist anscheinend gang und gäbe, dass MVG, MVV und die meisten anderen Verkehrsbetriebe bei solchen, ich formuliere das einmal neutral, grenzwertigen Angelegenheiten, die FN nicht erheben oder auf die "Bearbeitungsgebühr" von 5€ senken.

Das ganze liegt oft (nicht immer!) daran, dass das Verhalten des Unternehmens so eigentlich nicht zulässig ist - bestes Beispiel ist der Fall, in dem der Student (München hier als Beispiel, da mir ein solcher Fall bekannt ist) den Verlängerungsabschnitt für seine Zeitkarte nicht eingeordnet hat, die entsprechende Marke und seinen gültigen Studentenausweis (für das betreffende Semester) aber mitführt. Es gab in diversen anderen Städten entsprechende amtsgerechtliche Entscheide (die ja nicht allgemeingültig sind, dafür bedarf es eines höheren Gerichtes), die ein derartiges Verhalten untersagen. Wird die FN jetzt aber auf die "Bearbeitungsgebühr" herabgesetzt, dann klagt kaum einer dagegen und die wenigen, die es tun wollen, stehen vor verschlossenen Türen, da das Verfahren wegen Geringfügigkeit, mangelndem öffentlichen Interesse oder sonstwelchen triftigen Gründen nicht eröffnet wird. Einzig und alleine eine Klage wegen Gebührenübererhebung (falls die beteiligten Personen in Amt und Würden stehen) oder versuchten Betrug (auch hier ggf. im Amt) funktioniert da noch, die Beweislast kehrt sich allerdings um. Aussichten auf Erfolg sind natürlich nicht gegeben, da die Beteiligten ja aufgrund (vermeintlich) geltendem Recht handeln. Ist im Prinzip nur eine verdammt teure negative Feststellungsklage und das macht keiner.

Kurz: das Problem ist nicht, dass im beschriebenen Fall (vorausgesetzt - und da gebe ich Guido absolut Recht, bei der tz sind generell begründete Zweifel - das sich das auch genau so zugetragen hat) die Rechtslage so unklar wäre (BGB 121 wurde ja schon genannt und - und im Kommentar heißt es auch, dass Unverzüglichkeit nicht notwendigerweise auf einen kurzen Zeitraum bezieht. Die Konsultation einer Fachperson (gemeint ist wohl der Rechtsanwalt) ist ebenso erlaubt, wie auch zu der Handlung "notwendige, sinngemäße oder übliche" Schritte. In meinen laienhaften Augen bedeutet das sogar, dass man theoretisch am Automaten stehen kann und sich den richtigen Fahrschein aussuchen, also Einzelfahrt, Tageskarte, usw.). Das Problem ist, dass man aufgrund der Geringfügigkeit keine Chance hat, das zweit oder letztinstanzlich klären zu lassen - selbst vor das Amtsgericht zu kommen wird außerordentlich schwer.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

DumbShitAward @ 19 Jul 2010, 22:44 hat geschrieben: dass MVG, MVV und die meisten anderen Verkehrsbetriebe
<korinthe>Der MVV ist kein Verkehrsbetrieb.</korinthe>
Wird die FN jetzt aber auf die "Bearbeitungsgebühr" herabgesetzt, dann klagt kaum einer dagegen und die wenigen, die es tun wollen, stehen vor verschlossenen Türen, da das Verfahren wegen Geringfügigkeit, mangelndem öffentlichen Interesse oder sonstwelchen triftigen Gründen nicht eröffnet wird.
Eine Geringfügigkeit gibt es im Zivilrecht nicht in dem Sinne, daß man dagegen nicht klagen kann. Es sollen schon Prozesse wegen 10 Pfennigen gelaufen sein.

"Öffentliches Interesse" gibt es auch nur bei Strafsachen, die anzeigepflichtig sind und wo der Staatsanwalt der Meinung ist, aufgrund des "besonderen öffentlichem Interesses" müßte der Fall auch ohne Anzeige des Geschädigten "vom Amts wegen" angeklagt werden.
Das Problem ist, dass man aufgrund der Geringfügigkeit keine Chance hat, das zweit oder letztinstanzlich klären zu lassen - selbst vor das Amtsgericht zu kommen wird außerordentlich schwer.
Das allerdings ist richtig. Ich habe die Streitwerttabelle gerade nicht im Kopf, aber sogar bei Prozessen um 40'er gibt es m.W. nur das Amtsgericht als erste und quasi letzte Instanz, weil Berufung nicht zugelassen ist.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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