Stand das überhaupt mal zur Debatte? Eine U2 zum Mangfallplatz wäre ja ein ziemlicher Unsinn, da dort ganz unterschiedliche Kapazitätsansprüche aufeinander treffen würden und somit Takt, Zuglänge etc endweder an einem Ende völlig übertrieben wären oder am anderen Ende viel zu wenig Kapazität da wäre. Die U1 fährt auf einem großen Abschnitt den ganzen Tag max. im 10 min-Takt, die U2 fährt bis auf ein kurzes Stück im Norden fast durchgehend im 5 min-Takt.christian85 @ 6 Aug 2010, 15:41 hat geschrieben: Wann erfogte dann der Beschluss, statt Feldmoching-Mangfallplatz Feldmoching-Messestadt Ost zu fahren? Man hätte ja auch 1997 die U2 zum Mangfallplatz fahren lassen können.
[M] Fragen zur U-Bahn München
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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Ich hatte mal kurz einen Plan gesehen wo tatsächlich die U2 zum Mangfallplatz fuhr. Der Vroteil wäre halt einigermaßen gleich lange Linien. So bleibt halt die U1 realtiv kurz (ok, U4 ist an sich noch kürzer).
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Genau, OEZ-Messestadt wäre dann 32 Min. und Feldmoching-Mangfallplatz 27 Min., und man hätte ein Problem mit den am Westfriedhof beginnenden 4-Wagen-Verstärker-Zügen...Bayernlover @ 8 Aug 2010, 13:18 hat geschrieben: Ich glaube, es ging eher darum, dass man zwei gleichlange Linienäste an jeder Seite hat. Und das ist ja gegeben...
Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
Die müsste man dann wohl auf Langzüge verstärken für den Ostast.P-fan @ 8 Aug 2010, 17:18 hat geschrieben: Genau, OEZ-Messestadt wäre dann 32 Min. und Feldmoching-Mangfallplatz 27 Min., und man hätte ein Problem mit den am Westfriedhof beginnenden 4-Wagen-Verstärker-Zügen...
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Ja, in U-Bahn, Bus und Tram herrscht seit dem 1. August 2009 das Verbot, Alkohol zu konsumieren! Schon vorher war es verboten, in den U-Bahnhöfen zu trinken.Bayernlover @ 10 Aug 2010, 17:45 hat geschrieben: Letztens in der SZ gelesen: In der Münchner U-Bahn herrscht Alkoholverbot? Und wenn ja, ist das in Bussen und Trams auch so?
Die Gans erwacht betroffen.
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Alkohol trinken meinst du wohl...
Teilweise ist die Mitnahme von fettigen Speisen auch Verboten. Was ich durchaus verstehe! Nicht nur wegen den Krümmeln, sondern auch wegen der Geruchsbelässtigung. Es gibt nichts schlimmeres wenn jemand ein Döner (Pommes) in der U-Bahn, Bus oder Trambahn isst.
Teilweise ist die Mitnahme von fettigen Speisen auch Verboten. Was ich durchaus verstehe! Nicht nur wegen den Krümmeln, sondern auch wegen der Geruchsbelässtigung. Es gibt nichts schlimmeres wenn jemand ein Döner (Pommes) in der U-Bahn, Bus oder Trambahn isst.
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Ich denke aber mal, dass mehr auch ein Vorwand ist um unangenehme laute besoffene Fahrgäste leichter des Zuges verweisen zu können. Wenn da einer im Stillen sein Feierabendbierchen trinkt sagt da keiner was....
Ne andere Frage: Waren am Moosfeld am südlichen Ausgang mal Toiletten vorgesehen? Da gibt es drei Türen, eine davon mit einer niedriger Klinke und rotem Besetzt-Zeichen (das Dingens das halt rot wird, wenn die Tür verschlossen wird, grade keine Ahnung wie das heißt
) - offensichtlich für Rollstuhlfahrer.
Ne andere Frage: Waren am Moosfeld am südlichen Ausgang mal Toiletten vorgesehen? Da gibt es drei Türen, eine davon mit einer niedriger Klinke und rotem Besetzt-Zeichen (das Dingens das halt rot wird, wenn die Tür verschlossen wird, grade keine Ahnung wie das heißt

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Joa. Ich finde das aber ziemlich lächerlich. Wenn ein Jugendlicher Abends weggeht, nimmt der oft noch (aus überzeugtem zivilem Ungehorsam) ne Flasche Gustl mit in die U-Bahn. Da könnte man dem dann an den Karren fahren. Wenn er aber Nachts dann sturzbetrunken mit der U-Bahn zurückfährt und vielleicht noch n Liedchen trällert, macht er alles richtig. Schizophrenie pur!Bayernlover @ 10 Aug 2010, 17:45 hat geschrieben: Letztens in der SZ gelesen: In der Münchner U-Bahn herrscht Alkoholverbot? Und wenn ja, ist das in Bussen und Trams auch so?
Dann brauchste den Alkoholtinkparagraphen aber auch nicht. Wer lieb und nett ein Bier trinkt, sollte doch auch vernünftig befördert werden. Wer rumpöbelt, sollte auch ohne Flasche aus dem Zug "begleitet" werden.Taschenschieber @ 11 Aug 2010, 12:27 hat geschrieben: Belästigung von Fahrgästen sollte doch eigentlich als Universalgummiparagraf in allen Beförderungsbedingungen, Hausordnungen et cetera stehen, oder?
PS.: Das Beste fand ich, dass kurz nachdem das bei der MVG eingeführt wurde, in der S-Bahn (probeweise) u.a. Bier während der Fahrt verkauft wurde.
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Geil geschrieben, danke, endlich einer, der so denkt wie ichHot Doc @ 11 Aug 2010, 12:14 hat geschrieben: Joa. Ich finde das aber ziemlich lächerlich. Wenn ein Jugendlicher Abends weggeht, nimmt der oft noch (aus überzeugtem zivilem Ungehorsam) ne Flasche Gustl mit in die U-Bahn. Da könnte man dem dann an den Karren fahren. Wenn er aber Nachts dann sturzbetrunken mit der U-Bahn zurückfährt und vielleicht noch n Liedchen trällert, macht er alles richtig. Schizophrenie pur!

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Da die U-Bahn rechtlich Privatgrund ist, ist es auch kein Problem, jemandem, der sich nicht anständig aufführt, Hausverbot zu erteilen. Wozu dann das Alkoholverbot. Wenn einer genüsslich ein Bier in der U-Bahn trinkt, darf er das nicht. Aber während des Oktoberfestes stellt man sogar zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung, die Betrunkenen abzutransportieren. Und die haben in der U-Bahn nichts getrunken, haben aber trotzdem einen Saurausch.
Um den Mitarbeitern eine konkrete Handhabe zu geben bzw. uim festzulegen, wen ein Mitarbeiter rauswerfen darf oder nicht?eherl2000 @ 11 Aug 2010, 17:47 hat geschrieben: Da die U-Bahn rechtlich Privatgrund ist, ist es auch kein Problem, jemandem, der sich nicht anständig aufführt, Hausverbot zu erteilen. Wozu dann das Alkoholverbot.
Ich sag mal das Wort Kontrahierungszwang (wie schon wo anders). Die MVG ist verpflichtet die Leute zu befordern solange sie nicht die anderen Leute gefährden. Ob Alkohol trinken wirklich zu einem Hausverbot führen kann, sei dahin gestellt. Ich denke nicht.
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Ganz so einfach ist das aber nicht - in der U-Bahn darf nicht willkürlich Hausverbot erteilt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch die Beförderungspflicht.eherl2000 @ 11 Aug 2010, 17:47 hat geschrieben: Da die U-Bahn rechtlich Privatgrund ist, ist es auch kein Problem, jemandem, der sich nicht anständig aufführt, Hausverbot zu erteilen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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...die gemäß AEG dann gilt, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, oder wie war das?Boris Merath @ 11 Aug 2010, 18:08 hat geschrieben: Ganz so einfach ist das aber nicht - in der U-Bahn darf nicht willkürlich Hausverbot erteilt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch die Beförderungspflicht.
Ergo: Schreibt man "Kein Alkohol" in die BB, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Es gibt aber gewisse Fälle, in denen man auch aus dem ÖPNV geschmissen werden darf, egal ob U-Bahn, S-Bahn, Tram oder Bus.
Und dafür gibt es z.B. bei uns im Betrieb ein Heft "Wie verhalte ich mich" mit dem Teil "Rechtsfragenlexikon Tf". Und dort ist das alles geklärt, wann ich welche Rechte als Tf habe.
Und sowas wird es, vermute ich, bei der MVG auch geben...
Und dafür gibt es z.B. bei uns im Betrieb ein Heft "Wie verhalte ich mich" mit dem Teil "Rechtsfragenlexikon Tf". Und dort ist das alles geklärt, wann ich welche Rechte als Tf habe.
Und sowas wird es, vermute ich, bei der MVG auch geben...
Falls du die Beförderungspflicht gemäß §10 AEG resp. §22 PersBefG meinst - diese gilt wie gesagt nur, wenn die BB eingehalten werden (siehe hier oder hier). Andere Ideen, woher man eine Beförderungspflicht ableiten könnte, habe ich spontan nicht.Jean @ 11 Aug 2010, 19:34 hat geschrieben: Wie gesagt, so einfach ist es nicht, weil die MVG an sich verpflichtet ist, die Leute zu befördern!
Wenn die BB jetzt aber ein Alkoholverbot festschreiben, kann man Leute mit Bierflasche in der Hand zumindest mal ganz schnell vor die Tür setzen.
edit: Keine Rechtsberatung - nur mal vorsichtshalber.
Ich schlepp doch auch nur meinen Alkohol mit. Die Flasche hab ich vorher halt schon mal aufgemacht - damit das Bier schon mal atmen kann.
Die Regelung ist sowas von fürn Popo! Wenn man was gegen Randale und Besoffene machen will, dann kann man das, aber so ist das Wollenscheiße. Viel gewollt - nichts erreicht. Außer, dass vielleicht ein paar eignetlich friedlich gesinnte ihr Feierabendbier vorgeworfen bekommen und man künstlich Ärger schürt.
Die Regelung ist sowas von fürn Popo! Wenn man was gegen Randale und Besoffene machen will, dann kann man das, aber so ist das Wollenscheiße. Viel gewollt - nichts erreicht. Außer, dass vielleicht ein paar eignetlich friedlich gesinnte ihr Feierabendbier vorgeworfen bekommen und man künstlich Ärger schürt.
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