Unterschied Bahncard 100 <-> Mitarbeiter Netzcard

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
Benutzeravatar
francis-braun
Haudegen
Beiträge: 507
Registriert: 27 Jan 2007, 00:52
Wohnort: THL
Kontaktdaten:

Beitrag von francis-braun »

also das mit den Privatbahnen weiß ich auch eine FDE- Liste also eine Liste mit Eisenbahnunternehmen die Mitglied im Fahrvergünstigungsverband (seit 2006 auch Metronom) sind, findest du hier:

klick

/edit: Wenn du jetzt mal hingehst und dir durchließt, was da alles dabei ist (sogar Buslinien) dann glaub ich kaum, dass du zu der NetzCard City-Tickets kriegst. für was brauchst die überhaupt? wird ja nicht sooooo oft vorkommen, dass du in einer fremden Stadt bist und wer NC-Berechtigt ist, kann sich auch ein tagesticket Hamburg, etc. leisten :P ne aber ich glaube da muss ich dich leider enttäuschen (wie gesagt, weiß ich nicht, sondern glaube ich)

/edit2: Achja DB Carsharing is glaube ich dabei, AFAIK sogar ohne Anmeldegebür. Musst allerdings auch was zahlen dafür.

Bezüglich der NetzCard M kannst dich sicher auch an deine Personal-, Fahrvergünstigungs- oder Betreuungsstelle (in deinem fall dann warscheinlich erst einmal deine Personalstelle) wenden. Die geben die bestimmt Auskunft.
Bahnkilometer 2008: 98736,016 km (Stand 06.11.2008)
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Benutzeravatar
143 094-1
Kaiser
Beiträge: 1126
Registriert: 15 Okt 2004, 20:06

Beitrag von 143 094-1 »

autolos @ 24 Jul 2007, 13:50 hat geschrieben: Wenn Du lieber eine Fahrkarte kaufst, anstatt kostenlos zu fahren, ist das natürlich Deine Sache und für die DB hocherfreulich.
Das wäre zu schön. Aber unser gefiederter Freund kommt ja in den Genuß eines Freibriefs für alle Verkehrsverbünde + im Streckenverziechnis eingetragene Relationen. Und DAS ist wohl noch billiger als Fahrvergünstigungen!
und als solches behandelt werden möchte.
kein Problem, fährst bei mir mit, ich werde dich als solches behandeln!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
DSV
Jungspund
Beiträge: 2
Registriert: 18 Aug 2010, 23:12

Beitrag von DSV »

wegen dem mit dem kein Sitzplatzanspruch, da hätte ich auch gleich eine Frage zu einem Spezialfall:

Gegeben: Ein Jobticket M ZU für eine bestimmte Strecke (wofür das "ZU" steht habe ich zwar immer noch nicht rausgefunden, aber egal), sagen wir sagen wir A -> B. Die Fahrtroute führt komtplett durch einen Verkehrsverbund. Für die beiden zentralen Zonen dieses Verbundes liegt aber grundsätzlich ein weiterere regulärer (Schüler-)Fahrschein vor (der u.a für die Anfahrt per U-Bahn zum Bahnhof A gebrauchtt wird), der in RB auch bis zu einem gewissen Unterwegsbahnhof (ich nenne den mal XY) auf der Strecke gilt. Besteht nun bis zu jenem Zwischenbahnhof Sitzplatzanspruch, den schließlich ist der Verbundfahrschein ja ein ganz regulärer und selbstgekaufter, oder überwiegt die "Aufstehpflicht" des Jobticket M? (Ich mein klar, für Schwangere/ Omis und Opis aufzustehen bleibt davon unbenommen).

Könnte ich dem Schaffner also sagen, ich bleibe von A bis XY sitzen, danach mache ich bis zum Zielbahnhof B des Jobticket den Sitzplatz frei und stehe, oder wäre ich grundsätzlich für die gesamte Fahrstrecke ab A zum stehen verpflichtet? Wenn ich nun den RE nehme, der in XY durchfährt müsste ich wahrscheinlich spätestens am letzten Bahnhof vor XY den Platz freigeben, oder?

Ist es sinnvoll, grundsätzlich bei jeder Fahrscheinkontrolle zwischen A und XY beide Fahrausweise (Jobticket und Verbundausweis) zu zeigen, um sich zumindest 1/3 der Reisezeit einen Sitzplatz zu sichern?
Benutzeravatar
chris232
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6049
Registriert: 30 Jul 2005, 20:04
Wohnort: Myunkhen

Beitrag von chris232 »

Das "ZU" müsste m.W.n. für ZUzahlung stehen. Siehe auch Tagesticket M Fern F / Tagesticket M Fern Zu.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Benutzeravatar
autolos
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2040
Registriert: 26 Jul 2004, 14:08
Wohnort: Aschaffenburg

Beitrag von autolos »

DSV @ 18 Aug 2010, 23:28 hat geschrieben: Gegeben: Ein Jobticket M ZU für eine bestimmte Strecke (wofür das "ZU" steht habe ich zwar immer noch nicht rausgefunden, aber egal), sagen wir sagen wir A -> B. Die Fahrtroute führt komtplett durch einen Verkehrsverbund. Für die beiden zentralen Zonen dieses Verbundes liegt aber grundsätzlich ein weiterere regulärer (Schüler-)Fahrschein vor (der u.a für die Anfahrt per U-Bahn zum Bahnhof A gebrauchtt wird), der in RB auch bis zu einem gewissen Unterwegsbahnhof (ich nenne den mal XY) auf der Strecke gilt. Besteht nun bis zu jenem Zwischenbahnhof Sitzplatzanspruch, den schließlich ist der Verbundfahrschein ja ein ganz regulärer und selbstgekaufter, oder überwiegt die "Aufstehpflicht" des Jobticket M? (Ich mein klar, für Schwangere/ Omis und Opis aufzustehen bleibt davon unbenommen).

Könnte ich dem Schaffner also sagen, ich bleibe von A bis XY sitzen, danach mache ich bis zum Zielbahnhof B des Jobticket den Sitzplatz frei und stehe, oder wäre ich grundsätzlich für die gesamte Fahrstrecke ab A zum stehen verpflichtet? Wenn ich nun den RE nehme, der in XY durchfährt müsste ich wahrscheinlich spätestens am letzten Bahnhof vor XY den Platz freigeben, oder?

Ist es sinnvoll, grundsätzlich bei jeder Fahrscheinkontrolle zwischen A und XY beide Fahrausweise (Jobticket und Verbundausweis) zu zeigen, um sich zumindest 1/3 der Reisezeit einen Sitzplatz zu sichern?
Für den Abschnitt mit dem regulären Fahrschein gilt natürlich dieser. Als Mitarbeiter sollte man im Interesse des Unternehmens aber trotzdem stehenden Fahrgästen den Platz überlassen.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
DSV
Jungspund
Beiträge: 2
Registriert: 18 Aug 2010, 23:12

Beitrag von DSV »

OK, danke für die Antworten. Klar im Normalfall werde ich schon aufstehen, wenn ich nicht gleich konsequent die ganze Fahrt stehe. Nur falls ich mal in der früh richtig hundemüde bin, und quasi im Zug den Schlaf fortsetzen will, wäre es halt gut, wenn ich als Verhandlungsbasis den fraglichen Bahnhof XY anbieten kann, ohne mich regelwidrig zu verhalten. Ich mein, da kann ich ja dann freundlichen den Schaffner fragen, ob er sich drauf einlässt mir den Sitzplatz bis dort bis XY zu lassen, und ihn dann einen anderen zahlenden Fahrgastzu überlassen, falls nein, hab ich halt Pech.
Antworten