Unterschied Bahncard 100 <-> Mitarbeiter Netzcard

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

Hi,

da bin ich grade neu hier und hab gleich mal ne Frage an euch, da ich zu dem Thema im Internet nix ordentliches finde. Also: DB Mitarbeiter können, soweit ich das herausgefunden habe, unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
Wie ich erfahren habe, soll dass wohl die Bahncard 100 für Bahnmitarbeiter sein.

Aber: Worin unterscheiden sich beide Karten? Nur im Namen?
Oder sind auch Services der Bahncard 100 (City-Ticket, DB Lounge, DB Carsharing, ...) eingeschränkt?

Ich finde das ziemlich verwirrend und würde mich über Aufklärung freuen :)

Leo
Chefanwender
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Beitrag von Chefanwender »

Un terschied:

Die Netzcard ist für Mitarbeiter. Die BahnCard 100 für normale Kunden.
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SDL-BS
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Beitrag von SDL-BS »

Ist die Bahncard nicht ein Stück Plastik und die Mitarbeiterkarte ein Stück Papier? Würd ich jetzt mal sagen!
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autolos
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Beitrag von autolos »

Die Services sind eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, daß die Karte auch äußerlich von der Bahncard 100 deutlich unterscheidet. Ein wichtiger Punkt ist: Ein DB-Mitarbeiter, der mit der Netzcard fährt, hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz (gilt auch für Mitarbeiter, die mit andere Fahrvergünstigungen unterwegs sind). Wenn der Zug voll ist, muß der Zugbegleiter wissen, wen er im Zweifel vom Platz jagen darf, wenn zahlende Kunden noch stehen, wobei die Mitarbeiter eigentlich von sich aus aufstehen sollten.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

SDL-BS @ 23 Jul 2007, 09:37 hat geschrieben: Ist die Bahncard nicht ein Stück Plastik und die Mitarbeiterkarte ein Stück Papier? Würd ich jetzt mal sagen!
Und das ist falsch, würde ich jetzt mal sagen!
BahnCard und NetzCard M sind beides Plastikkärtchen. Die NetzCard M oder NetzCard M First gibt es als persönliche oder übertragbare Fahrkarte. Was eine persönliche Fahrkarte bedeutet sollte klar sein, auch wenn sich die NC M First-Krawattis in der 1.Klasse sehr wichtig vorkommen, gelten auch für sie die Tarifbestimmungen.
Die Services sind eingeschränkt.
Was bedeutet das?
Ein wichtiger Punkt ist: Ein DB-Mitarbeiter, der mit der Netzcard fährt, hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz (gilt auch für Mitarbeiter, die mit andere Fahrvergünstigungen unterwegs sind)
Gilt für ALLE Mitarbeiterfahrscheine, also auch JobTicket M usw.
Wenn der Zug voll ist, muß der Zugbegleiter wissen, wen er im Zweifel vom Platz jagen darf, wenn zahlende Kunden noch stehen, wobei die Mitarbeiter eigentlich von sich aus aufstehen sollten
so weit die Theorie.
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josuav
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Beitrag von josuav »

leogutmut @ 23 Jul 2007, 00:49 hat geschrieben: unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
Unter welchen Umständen?
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

josuav @ 23 Jul 2007, 10:52 hat geschrieben: Unter welchen Umständen?
Naja, ich dachte bis jetzt, die NetzCard würde es nur "vom Arbeitgeber" aus, also als geldwerten Vorteil geben. Und jemand, der nur an einem Standort arbeitet und in der Nähe wohnt, würde kaum die NetzCard für das gesamte deutsche Netz als geldwerten Vorteil "gratis" erhalten. Vielleicht kann man die NetzCard als Mitarbeiter auch (vergünstigt) erwerben, hiervon weiß ich aber nichts.

Gilt das City-Ticket trotzdem? Oder DB Carsharing? Die Einschränkungen täten mich sehr interessieren.

Und das mit dem Sitzplatz ist jetzt meiner Meinung nach ein wenig verquer. Denn sollte ich mir wie ein normaler Bahnkunde einen Sitzplatz reservieren und dafür die normalen Gebühren zahlen, dann ist es doch eigentlich mein reservierter Platz. So habe ich das bis jetzt auch gemacht, als ich zu bestimmten Tests Freifahrtscheine erhalten habe. Einfach Nur-Reservierung im Bahnsystem vorgenommen.

Das mit dem Sitzplatz so mag stimmen, finde es aber trotzdem verquer, denn entweder einer hat eine Reservierung (dann steht man natürlich auf, wenn der kommt) oder aber man steht aus sozialen Gründen auf (Mutter, Senior, ...) und bietet diesen seinen Platz an. Bei allen anderen bin ich der Meinung, wer zuerst kommt, dem gehört auch der nichtreservierte Platz. Und wenn die "zahlende" Kundschaft (womöglich aus Sparsamkeitsgründen am falschen Ende) keinen Platz reserviert hat, dann gibt es meines Wissens nach auch keinen Sitzplatzanspruch (habe ich so jedenfalls mal in den Beförderungsbestimmungen gelesen).
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111fahrer
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Beitrag von 111fahrer »

josuav @ 23 Jul 2007, 11:52 hat geschrieben:
leogutmut @ 23 Jul 2007, 00:49 hat geschrieben: unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
Unter welchen Umständen?
Führungskräfte, erhalten die Netzcard M (gesamte schienennetz), das "arbeitende volk" bekommt das Jobticket (pendel 1. wohnsitz arbeitsstelle),

beim Jobticket M jene stecke für die dieser fahrschein gilt, als geldwerter vorteil versteuert.

jetz müsste man meinen das bei einer Netzcard M das gesamte schienen netz als geldwerter vorteil versteuert wird, Nein ... es wird der führungskraft nur die wegstecke von 1 wohnsitz zum arbeitsplatz als geldwerter vorteil angerechnet.
Bis zu meinem Lebensrest,
Fahr’ ich Köll´e und TS

Es ist die Kunst einen Zug zuführen und ihn nicht Fahren zumüssen,
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Cityticket imho nicht dabei - gilt auch bei Privatbahnen nur stark eingeschränkt...
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

ChristianMUC @ 23 Jul 2007, 11:47 hat geschrieben: Cityticket imho nicht dabei - gilt auch bei Privatbahnen nur stark eingeschränkt...
Sollte dies jemand bestätigen/dementieren können, wäre ich dankbar ;)

Aber ansonsten keine Einschränkungen?
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

leogutmut @ 23 Jul 2007, 15:08 hat geschrieben: Sollte dies jemand bestätigen/dementieren können, wäre ich dankbar ;)

Aber ansonsten keine Einschränkungen?
Ansonsten ist gut - ohne die Privatbahnen ist es in vielen Gegenden Deutschlands im Nahverkehr quasi unbrauchbar...
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

ChristianMUC @ 23 Jul 2007, 14:55 hat geschrieben:
leogutmut @ 23 Jul 2007, 15:08 hat geschrieben: Sollte dies jemand bestätigen/dementieren können, wäre ich dankbar  ;)

Aber ansonsten keine Einschränkungen?
Ansonsten ist gut - ohne die Privatbahnen ist es in vielen Gegenden Deutschlands im Nahverkehr quasi unbrauchbar...
Jetzt hab ich ein Verständnisproblem :rolleyes:

Die Netzcard ist doch im Nahverkehr in Ganzdeutschland ohne City-Ticket unbrauchbar. Wieso dann in vielen Gegenden? Eigentlich doch in allen <_<
Insgeheim hoffe ich natürlich noch darauf, dass jemand doch noch sagt: City-Ticket ist mit dabei...
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Nahverkehr = schienengebundener Regionalverkehr... die NetzCard wird von den meisten Privatbahnen (u. a. BOB, NOB, HEX, etc.) nicht anerkannt...
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

ChristianMUC @ 23 Jul 2007, 15:27 hat geschrieben: Nahverkehr = schienengebundener Regionalverkehr... die NetzCard wird von den meisten Privatbahnen (u. a. BOB, NOB, HEX, etc.) nicht anerkannt...
Hui, das ist natürlich was anderes und großer Mist. :o
Da fragt man sich dann, wieso nicht auch intern einfach die Bahncard 100 statt dem Netzticket M ausgegeben wird...
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

leogutmut @ 23 Jul 2007, 16:30 hat geschrieben: Hui, das ist natürlich was anderes und großer Mist.  :o
Da fragt man sich dann, wieso nicht auch intern einfach die Bahncard 100 statt dem Netzticket M ausgegeben wird...
Weil man intern wesentlich einfacher Fahrkarten ausgeben kann, sobald konzernexterne Unternehmen ins Spiel kommen, muss man verhandeln...und ganz ohne Kosten wird es auch nicht gehen.
Wobei...wer berechtigt ist, eine NC zu bekommen, dem dürften die paar Zusatzkarten auch nichts mehr ausmachen :D
611
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Beitrag von 611 »

Ab welcher Etage ungefähr gibts die denn? Ab Potzdamer Platz?
[font=Courier]Ceterum censeo Stuttgartum 21 esse delendam[/font]
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Beitrag von ChristianMUC »

611 @ 23 Jul 2007, 17:31 hat geschrieben: Ab welcher Etage ungefähr gibts die denn? Ab Potzdamer Platz?
Durchaus drunter - ist von verschiedenen Faktoren abhängig und lässt sich allgemein nicht sagen.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Man darf auch sicher nicht unterschätzen, die Netzcard M dürfte sicherlich einen Teil des Cash-Einkommens ersetzen
und in Gehaltsdurchsprachen und -festlegungen einbezogen sein. Und das Unternehmen spart sich Sozialabgaben...
Es war einmal.....abgelehnt am 09.06.2024 per Bürgerentscheid:
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
leogutmut
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Beitrag von leogutmut »

Nochmal zurück zum Ausgangsthema:

Außer kein City-Ticket noch irgendwelche Einschränkungen? (z.B. DBCarsharing, DBLounge, Vergünstigungen in IC-Hotels)
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Ja - Lounge ist noch mit drin, der Rest fällt weg. Das ist eine reine DB-Karte, die ganzen "externen" Leistungen, die die DB selber "einkaufen" muss, fallen weg.
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autolos
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Beitrag von autolos »

ChristianMUC @ 24 Jul 2007, 08:19 hat geschrieben: Ja - Lounge ist noch mit drin, der Rest fällt weg. Das ist eine reine DB-Karte, die ganzen "externen" Leistungen, die die DB selber "einkaufen" muss, fallen weg.
Die DB-Lounge gibts auch nicht bzw. nur für Dienstreisen.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Beitrag von ChristianMUC »

autolos @ 24 Jul 2007, 10:25 hat geschrieben: Die DB-Lounge gibts auch nicht bzw. nur für Dienstreisen.
Na dafür ist die DB-Quote darin aber immer recht hoch :D
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autolos
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Beitrag von autolos »

111fahrer @ 23 Jul 2007, 12:16 hat geschrieben:
jetz müsste man meinen das bei einer Netzcard M das gesamte schienen netz als geldwerter vorteil versteuert wird, Nein ... es wird der führungskraft nur die wegstecke von 1 wohnsitz zum arbeitsplatz als geldwerter vorteil angerechnet.
Das ist falsch! Der geldwerte Vorteil der Netzcard M ist zu versteuern und zwar zusätzlich zur Jobticket-Funktion der Netzcard.

Und noch etwas: Der geldwerte Vorteil ist niedriger angesetzt als der Kaufpreis einer Bahncard 100, was mit den Einschränkungen verbunden ist. Eine der Einschränkungen ist halt, daß man unter allen Umständen seinen Platz freimachen muß, wenn ansonsten ein zahlender Fahrgast stehen müßte. Insofern ist es für DB-Mitarbeiter mit Netzcard M oder Freifahrt müßig, sich einen Platz zu reservieren. Wer seinen Platz nicht räumt läuft Gefahr, seine Freifahrtberechtigung (und seine Netzcard) zu verlieren. Das finde ich auch vollkommen in Ordnung.
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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Zahlreiche NetzCards laufen eh auf die erste Klasse - und dass die so voll ist, dass es nur mehr Stehplätze gibt, hab ich seltenst erlebt.
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francis-braun
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Beitrag von francis-braun »

Gild nicht auch die Sperrliste (<- anklickbar) für die NetzCard M oder haben die Sonderrecdhte und dürfen (stehend :P) in den vollen ICEs / ICs / ECs mitfahren? (Wenn man das überhaupt als Sonderrecht bezeichnen kann). Soiweit ich weiß hat man dieses "Sonderrecht" auch mitm TagesTicket Fern M oder? und wenn wir hier schonmal beim JobTicket M sind, ich hab mal berechnet was ich ab September an Steuern zahle beim JT M Fern und JT M Nah also den unterschied. Um zu wissen ob ich richtig gerechnet habe: Das JobTicket M wird doch mit 15% vom Normalpreis berechnet oder?

LG und danke im Voraus

Francis
Bahnkilometer 2008: 98736,016 km (Stand 06.11.2008)
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

Diese Sperrliste ist mir auch bekannt und wird im Bahn-Intranet veröffentlicht. Nur nutze ich das Zeug nicht, weil ich lieber wie ein normaler Fahrgast mit dem Zug fahren und als solches behandelt werden möchte.
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Beitrag von autolos »

ChristianMUC @ 24 Jul 2007, 10:39 hat geschrieben: Zahlreiche NetzCards laufen eh auf die erste Klasse - und dass die so voll ist, dass es nur mehr Stehplätze gibt, hab ich seltenst erlebt.
Die Netzcard gilt m.W. immer für die erste Klasse. Züge, die in der 1. Klasse überfüllt sind, habe ich schon oft gesehen. Es gibt Relationen, da ist es täglich der Fall, andere, da erlebt man es nur Freitags.
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Beitrag von autolos »

Der Adler @ 24 Jul 2007, 13:06 hat geschrieben: Diese Sperrliste ist mir auch bekannt und wird im Bahn-Intranet veröffentlicht. Nur nutze ich das Zeug nicht, weil ich lieber wie ein normaler Fahrgast mit dem Zug fahren und als solches behandelt werden möchte.
Die Sperrliste gilt nicht für die Netzcard.

Wenn Du lieber eine Fahrkarte kaufst, anstatt kostenlos zu fahren, ist das natürlich Deine Sache und für die DB hocherfreulich.
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Beitrag von leogutmut »

autolos @ 24 Jul 2007, 12:49 hat geschrieben: Die Netzcard gilt m.W. immer für die erste Klasse. Züge, die in der 1. Klasse überfüllt sind, habe ich schon oft gesehen. Es gibt Relationen, da ist es täglich der Fall, andere, da erlebt man es nur Freitags.
Das glaube ich nicht. Hab grad ein Anmeldeformular bekommen, auf dem ausdrücklich 2. Klasse steht. Aber da bei dem Anmeldeformular keinerlei AGB o.ä. dabei waren, wart ich mal ab, ob die bei der NetzCard dabei sind. Ansonsten weiß ich bezüglich Sperrlisten oder Privatbahnen von nix <_<
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Netzcard 2. Klasse gibts nur für Absolventen der Berufsakademie...
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