Unterschied Bahncard 100 <-> Mitarbeiter Netzcard
Hi,
da bin ich grade neu hier und hab gleich mal ne Frage an euch, da ich zu dem Thema im Internet nix ordentliches finde. Also: DB Mitarbeiter können, soweit ich das herausgefunden habe, unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
Wie ich erfahren habe, soll dass wohl die Bahncard 100 für Bahnmitarbeiter sein.
Aber: Worin unterscheiden sich beide Karten? Nur im Namen?
Oder sind auch Services der Bahncard 100 (City-Ticket, DB Lounge, DB Carsharing, ...) eingeschränkt?
Ich finde das ziemlich verwirrend und würde mich über Aufklärung freuen
Leo
da bin ich grade neu hier und hab gleich mal ne Frage an euch, da ich zu dem Thema im Internet nix ordentliches finde. Also: DB Mitarbeiter können, soweit ich das herausgefunden habe, unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
Wie ich erfahren habe, soll dass wohl die Bahncard 100 für Bahnmitarbeiter sein.
Aber: Worin unterscheiden sich beide Karten? Nur im Namen?
Oder sind auch Services der Bahncard 100 (City-Ticket, DB Lounge, DB Carsharing, ...) eingeschränkt?
Ich finde das ziemlich verwirrend und würde mich über Aufklärung freuen
Leo
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Die Services sind eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, daß die Karte auch äußerlich von der Bahncard 100 deutlich unterscheidet. Ein wichtiger Punkt ist: Ein DB-Mitarbeiter, der mit der Netzcard fährt, hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz (gilt auch für Mitarbeiter, die mit andere Fahrvergünstigungen unterwegs sind). Wenn der Zug voll ist, muß der Zugbegleiter wissen, wen er im Zweifel vom Platz jagen darf, wenn zahlende Kunden noch stehen, wobei die Mitarbeiter eigentlich von sich aus aufstehen sollten.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Und das ist falsch, würde ich jetzt mal sagen!SDL-BS @ 23 Jul 2007, 09:37 hat geschrieben: Ist die Bahncard nicht ein Stück Plastik und die Mitarbeiterkarte ein Stück Papier? Würd ich jetzt mal sagen!
BahnCard und NetzCard M sind beides Plastikkärtchen. Die NetzCard M oder NetzCard M First gibt es als persönliche oder übertragbare Fahrkarte. Was eine persönliche Fahrkarte bedeutet sollte klar sein, auch wenn sich die NC M First-Krawattis in der 1.Klasse sehr wichtig vorkommen, gelten auch für sie die Tarifbestimmungen.
Was bedeutet das?Die Services sind eingeschränkt.
Gilt für ALLE Mitarbeiterfahrscheine, also auch JobTicket M usw.Ein wichtiger Punkt ist: Ein DB-Mitarbeiter, der mit der Netzcard fährt, hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz (gilt auch für Mitarbeiter, die mit andere Fahrvergünstigungen unterwegs sind)
so weit die Theorie.Wenn der Zug voll ist, muß der Zugbegleiter wissen, wen er im Zweifel vom Platz jagen darf, wenn zahlende Kunden noch stehen, wobei die Mitarbeiter eigentlich von sich aus aufstehen sollten
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Naja, ich dachte bis jetzt, die NetzCard würde es nur "vom Arbeitgeber" aus, also als geldwerten Vorteil geben. Und jemand, der nur an einem Standort arbeitet und in der Nähe wohnt, würde kaum die NetzCard für das gesamte deutsche Netz als geldwerten Vorteil "gratis" erhalten. Vielleicht kann man die NetzCard als Mitarbeiter auch (vergünstigt) erwerben, hiervon weiß ich aber nichts.josuav @ 23 Jul 2007, 10:52 hat geschrieben: Unter welchen Umständen?
Gilt das City-Ticket trotzdem? Oder DB Carsharing? Die Einschränkungen täten mich sehr interessieren.
Und das mit dem Sitzplatz ist jetzt meiner Meinung nach ein wenig verquer. Denn sollte ich mir wie ein normaler Bahnkunde einen Sitzplatz reservieren und dafür die normalen Gebühren zahlen, dann ist es doch eigentlich mein reservierter Platz. So habe ich das bis jetzt auch gemacht, als ich zu bestimmten Tests Freifahrtscheine erhalten habe. Einfach Nur-Reservierung im Bahnsystem vorgenommen.
Das mit dem Sitzplatz so mag stimmen, finde es aber trotzdem verquer, denn entweder einer hat eine Reservierung (dann steht man natürlich auf, wenn der kommt) oder aber man steht aus sozialen Gründen auf (Mutter, Senior, ...) und bietet diesen seinen Platz an. Bei allen anderen bin ich der Meinung, wer zuerst kommt, dem gehört auch der nichtreservierte Platz. Und wenn die "zahlende" Kundschaft (womöglich aus Sparsamkeitsgründen am falschen Ende) keinen Platz reserviert hat, dann gibt es meines Wissens nach auch keinen Sitzplatzanspruch (habe ich so jedenfalls mal in den Beförderungsbestimmungen gelesen).
Führungskräfte, erhalten die Netzcard M (gesamte schienennetz), das "arbeitende volk" bekommt das Jobticket (pendel 1. wohnsitz arbeitsstelle),josuav @ 23 Jul 2007, 11:52 hat geschrieben:Unter welchen Umständen?leogutmut @ 23 Jul 2007, 00:49 hat geschrieben: unter bestimmten Umständen eine Netzcard erhalten (gesamtes deutsches Schienennetz).
beim Jobticket M jene stecke für die dieser fahrschein gilt, als geldwerter vorteil versteuert.
jetz müsste man meinen das bei einer Netzcard M das gesamte schienen netz als geldwerter vorteil versteuert wird, Nein ... es wird der führungskraft nur die wegstecke von 1 wohnsitz zum arbeitsplatz als geldwerter vorteil angerechnet.
Bis zu meinem Lebensrest,
Fahr’ ich Köll´e und TS
Es ist die Kunst einen Zug zuführen und ihn nicht Fahren zumüssen,
Fahr’ ich Köll´e und TS
Es ist die Kunst einen Zug zuführen und ihn nicht Fahren zumüssen,
Jetzt hab ich ein Verständnisproblem :rolleyes:ChristianMUC @ 23 Jul 2007, 14:55 hat geschrieben:Ansonsten ist gut - ohne die Privatbahnen ist es in vielen Gegenden Deutschlands im Nahverkehr quasi unbrauchbar...leogutmut @ 23 Jul 2007, 15:08 hat geschrieben: Sollte dies jemand bestätigen/dementieren können, wäre ich dankbar
Aber ansonsten keine Einschränkungen?
Die Netzcard ist doch im Nahverkehr in Ganzdeutschland ohne City-Ticket unbrauchbar. Wieso dann in vielen Gegenden? Eigentlich doch in allen <_<
Insgeheim hoffe ich natürlich noch darauf, dass jemand doch noch sagt: City-Ticket ist mit dabei...
Hui, das ist natürlich was anderes und großer Mist.ChristianMUC @ 23 Jul 2007, 15:27 hat geschrieben: Nahverkehr = schienengebundener Regionalverkehr... die NetzCard wird von den meisten Privatbahnen (u. a. BOB, NOB, HEX, etc.) nicht anerkannt...
Da fragt man sich dann, wieso nicht auch intern einfach die Bahncard 100 statt dem Netzticket M ausgegeben wird...
Weil man intern wesentlich einfacher Fahrkarten ausgeben kann, sobald konzernexterne Unternehmen ins Spiel kommen, muss man verhandeln...und ganz ohne Kosten wird es auch nicht gehen.leogutmut @ 23 Jul 2007, 16:30 hat geschrieben: Hui, das ist natürlich was anderes und großer Mist.
Da fragt man sich dann, wieso nicht auch intern einfach die Bahncard 100 statt dem Netzticket M ausgegeben wird...
Wobei...wer berechtigt ist, eine NC zu bekommen, dem dürften die paar Zusatzkarten auch nichts mehr ausmachen
Man darf auch sicher nicht unterschätzen, die Netzcard M dürfte sicherlich einen Teil des Cash-Einkommens ersetzen
und in Gehaltsdurchsprachen und -festlegungen einbezogen sein. Und das Unternehmen spart sich Sozialabgaben...
und in Gehaltsdurchsprachen und -festlegungen einbezogen sein. Und das Unternehmen spart sich Sozialabgaben...
Es war einmal.....abgelehnt am 09.06.2024 per Bürgerentscheid:
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
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Die DB-Lounge gibts auch nicht bzw. nur für Dienstreisen.ChristianMUC @ 24 Jul 2007, 08:19 hat geschrieben: Ja - Lounge ist noch mit drin, der Rest fällt weg. Das ist eine reine DB-Karte, die ganzen "externen" Leistungen, die die DB selber "einkaufen" muss, fallen weg.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Das ist falsch! Der geldwerte Vorteil der Netzcard M ist zu versteuern und zwar zusätzlich zur Jobticket-Funktion der Netzcard.111fahrer @ 23 Jul 2007, 12:16 hat geschrieben:
jetz müsste man meinen das bei einer Netzcard M das gesamte schienen netz als geldwerter vorteil versteuert wird, Nein ... es wird der führungskraft nur die wegstecke von 1 wohnsitz zum arbeitsplatz als geldwerter vorteil angerechnet.
Und noch etwas: Der geldwerte Vorteil ist niedriger angesetzt als der Kaufpreis einer Bahncard 100, was mit den Einschränkungen verbunden ist. Eine der Einschränkungen ist halt, daß man unter allen Umständen seinen Platz freimachen muß, wenn ansonsten ein zahlender Fahrgast stehen müßte. Insofern ist es für DB-Mitarbeiter mit Netzcard M oder Freifahrt müßig, sich einen Platz zu reservieren. Wer seinen Platz nicht räumt läuft Gefahr, seine Freifahrtberechtigung (und seine Netzcard) zu verlieren. Das finde ich auch vollkommen in Ordnung.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
- francis-braun
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Gild nicht auch die Sperrliste (<- anklickbar) für die NetzCard M oder haben die Sonderrecdhte und dürfen (stehend ) in den vollen ICEs / ICs / ECs mitfahren? (Wenn man das überhaupt als Sonderrecht bezeichnen kann). Soiweit ich weiß hat man dieses "Sonderrecht" auch mitm TagesTicket Fern M oder? und wenn wir hier schonmal beim JobTicket M sind, ich hab mal berechnet was ich ab September an Steuern zahle beim JT M Fern und JT M Nah also den unterschied. Um zu wissen ob ich richtig gerechnet habe: Das JobTicket M wird doch mit 15% vom Normalpreis berechnet oder?
LG und danke im Voraus
Francis
LG und danke im Voraus
Francis
Bahnkilometer 2008: 98736,016 km (Stand 06.11.2008)
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
Die Netzcard gilt m.W. immer für die erste Klasse. Züge, die in der 1. Klasse überfüllt sind, habe ich schon oft gesehen. Es gibt Relationen, da ist es täglich der Fall, andere, da erlebt man es nur Freitags.ChristianMUC @ 24 Jul 2007, 10:39 hat geschrieben: Zahlreiche NetzCards laufen eh auf die erste Klasse - und dass die so voll ist, dass es nur mehr Stehplätze gibt, hab ich seltenst erlebt.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Die Sperrliste gilt nicht für die Netzcard.Der Adler @ 24 Jul 2007, 13:06 hat geschrieben: Diese Sperrliste ist mir auch bekannt und wird im Bahn-Intranet veröffentlicht. Nur nutze ich das Zeug nicht, weil ich lieber wie ein normaler Fahrgast mit dem Zug fahren und als solches behandelt werden möchte.
Wenn Du lieber eine Fahrkarte kaufst, anstatt kostenlos zu fahren, ist das natürlich Deine Sache und für die DB hocherfreulich.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Das glaube ich nicht. Hab grad ein Anmeldeformular bekommen, auf dem ausdrücklich 2. Klasse steht. Aber da bei dem Anmeldeformular keinerlei AGB o.ä. dabei waren, wart ich mal ab, ob die bei der NetzCard dabei sind. Ansonsten weiß ich bezüglich Sperrlisten oder Privatbahnen von nix <_<autolos @ 24 Jul 2007, 12:49 hat geschrieben: Die Netzcard gilt m.W. immer für die erste Klasse. Züge, die in der 1. Klasse überfüllt sind, habe ich schon oft gesehen. Es gibt Relationen, da ist es täglich der Fall, andere, da erlebt man es nur Freitags.