JMStV: Erste Blogs schließen
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Die ersten Blogs schließen wegen des voraussichtlich am 1.12011 in Kraft tretenden Jugendmediendienstestaatsvertrags.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blo...es-1144566.html
Hatte ich hier nicht vor kurzem die Einschätzung gelesen, es sei alles mehr oder weniger freiwillig und würde so schlimm nicht kommen?
Ich bin nun schon verunsichert. Kann ich z.B. meinen Neuperlach.org-Blog weiterbetreiben? Ist der kommerziell, weil er ein paar Banner hat? Zumindest kommerzielle sollen ja betroffen sein. Ich würde mal behaupten, dass alle Inhalte ab 12 Jahre sind, die meisten ab 6 Jahre. O.k., es gibt ein paar Anspielungen auf Horrorfilme. Wer aber setzt sich hin und überprüft Hunderte Beiträge und Tausende Kommentare auf Inhalte ab 16 oder 18? Und wer kann das sicher einteilen? Die Kriterien sind nicht einfach.
Wenn ich den ganzen Blog einfach ab 18 mache, könnte mir doch nichts passieren? Oder? Dass dann ein paar Kids mit Jugendschutzsoftware rausfallen, damit könnte ich leben. Muss ich dann aber ein Zugangssystem mit Altersverifikation installieren, Sendezeiten von 23 bis 6 Uhr einführen oder sogar beides?
Je mehr ich über den Jugendmediendienstestaatsvertrag lese, desto weniger fühle ich mich informiert. Wie kennzeichnet man denn die Inhalte überhaupt?
Warum trifft es auch (kleine) Anbieter, die faktisch nichts Jugendgefährdendes haben?
Ich bin zwar nur ein kleiner unbedeutender Blogger, aber es geht mir um den Spaß. an der Sache. Warum wird der nun auf einmal gefährdet?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blo...es-1144566.html
Hatte ich hier nicht vor kurzem die Einschätzung gelesen, es sei alles mehr oder weniger freiwillig und würde so schlimm nicht kommen?
Ich bin nun schon verunsichert. Kann ich z.B. meinen Neuperlach.org-Blog weiterbetreiben? Ist der kommerziell, weil er ein paar Banner hat? Zumindest kommerzielle sollen ja betroffen sein. Ich würde mal behaupten, dass alle Inhalte ab 12 Jahre sind, die meisten ab 6 Jahre. O.k., es gibt ein paar Anspielungen auf Horrorfilme. Wer aber setzt sich hin und überprüft Hunderte Beiträge und Tausende Kommentare auf Inhalte ab 16 oder 18? Und wer kann das sicher einteilen? Die Kriterien sind nicht einfach.
Wenn ich den ganzen Blog einfach ab 18 mache, könnte mir doch nichts passieren? Oder? Dass dann ein paar Kids mit Jugendschutzsoftware rausfallen, damit könnte ich leben. Muss ich dann aber ein Zugangssystem mit Altersverifikation installieren, Sendezeiten von 23 bis 6 Uhr einführen oder sogar beides?
Je mehr ich über den Jugendmediendienstestaatsvertrag lese, desto weniger fühle ich mich informiert. Wie kennzeichnet man denn die Inhalte überhaupt?
Warum trifft es auch (kleine) Anbieter, die faktisch nichts Jugendgefährdendes haben?
Ich bin zwar nur ein kleiner unbedeutender Blogger, aber es geht mir um den Spaß. an der Sache. Warum wird der nun auf einmal gefährdet?
Hast Du auch die FAQ der FSM gelesen? Waren in dem Artikel verlinkt.
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
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Ich habe das gelesen. Allerdings beruhigt es mich nicht wirklich, zumal viele der Angaben interpretationswüdig sind. Das Papier ist ja noch viel länger. Außerdem gibt es den einen oder anderen Beitrag, das eine oder andere Foto, bei dem ich sagen würde, möglicherweise könnte dies erst ab 16 oder 18 Jahre geeignet sein. Für Falsch- oder Nicht-Klassifizierungen drohen hohe Bußgelder.JNK @ 30 Nov 2010, 21:32 hat geschrieben: Hast Du auch die FAQ der FSM gelesen? Waren in dem Artikel verlinkt.
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Insgesamt scheint mir der JMStV eine riesengroße technik- und internetfeindliche Aktion rückwärtsgewandter Politiker zu sein. In Deutschland gibt es schon jetzt angeblich den strengsten Jugendschutz der Welt, muss er jetzt noch strenger werden, um ggf. in ein paar Jahren noch einmal verschärft zu werden?
Das Schlimmste ist aber die Selbstzensur, die Schere im Kopf. Viele Blogger und Webseitenbetreiber werden aus Angst vor Strafen bestimmte Dinge, die eventuell jugendgefährdend sein könnten, erst gar nicht mehr schreiben.
Oder nehmen wir den Fall. Jemand schreit Rezensionen über Filme ab 16/18, über Spiele ab 16/18 etc. Hier müssen dann ein Zugangssystem oder Sendezeiten her. Wie soll das machbar sein? Was soll der Mist mit den Sendezeiten?
Das Internet wird halt als Fernsehen gewertet, deswegen auch Staatsvertrag. Die Frage wäre, was unter Presserecht und was unter Rundfunkrecht fällt. Jeder Fernsehsender muss ja auch glaubhaft machen, dass er unabhängigen Jugendschutz gewährleisten kann. Die Verlage wollten ja unbedingt, dass Internet mehr als Presse gilt, um den ÖRR zu vertreiben, jetzt werden die Blogger vertrieben, weil es doch mehr Fernsehen ist. Ein kluger Politiker wird die Steuern erhöhen und von dem Geld Richter einstellen.TramPolin @ 30 Nov 2010, 21:42 hat geschrieben:
Oder nehmen wir den Fall. Jemand schreit Rezensionen über Filme ab 16/18, über Spiele ab 16/18 etc. Hier müssen dann ein Zugangssystem oder Sendezeiten her. Wie soll das machbar sein? Was soll der Mist mit den Sendezeiten?
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Ich bezweifle auch, dass Blogsysteme wie WordPress so ganz einfach JMStV-kompatibel gemacht werden können. Aber immerhin sind dort vermutlich Plug-Ins zu erwarten. Immerhin müssen Inhalte gekennzeichnet und ggf. auch ausgefiltert werden.BajK @ 30 Nov 2010, 21:54 hat geschrieben: Und wie soll man das bitte kennzeichnen? Mit einem Bildchen oder „Bist Du schon 18-Bapperl?“…
Dass es da einen extra Meta tag a la "X-Suitable-For" gibt, wage ich mal stark zu bezweifeln, so internetkompetent sind unsere Politiker dann doch wieder nicht![]()
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Gilt aber nur für Deutschland, das einfachste wäre wohl das Ding incl. Impressum ins Ausland umzuziehen...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Googles Blogger kann auf jeden Fall eine "Adult-Content" Barriere einbauen. Ein Häkchen setzen, fertig.TramPolin @ 30 Nov 2010, 22:00 hat geschrieben:Ich bezweifle auch, dass Blogsysteme wie WordPress so ganz einfach JMStV-kompatibel gemacht werden können. Aber immerhin sind dort vermutlich Plug-Ins zu erwarten. Immerhin müssen Inhalte gekennzeichnet und ggf. auch ausgefiltert werden.BajK @ 30 Nov 2010, 21:54 hat geschrieben: Und wie soll man das bitte kennzeichnen? Mit einem Bildchen oder „Bist Du schon 18-Bapperl?“…
Dass es da einen extra Meta tag a la "X-Suitable-For" gibt, wage ich mal stark zu bezweifeln, so internetkompetent sind unsere Politiker dann doch wieder nicht![]()
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Wohl nein. Solange man Inhalte anbietet, die gezielt für den deutschen Markt bestimmt sind, muss man die JMStV-Auflagen offenbar einhalten. wo der Server sitzt und auch wo man wohnt, soll keine Rolle spielen.DumbShitAward @ 30 Nov 2010, 22:08 hat geschrieben: Gilt aber nur für Deutschland, das einfachste wäre wohl das Ding incl. Impressum ins Ausland umzuziehen...
Immerhin wurde der Worst Case abgewehrt. Ursprünglich sollten alle Websitse für den deutschen Markt gesperrt werden, die keine JMStV-Klassifizierung machen. Für die dazu notwendigen Infrastruktur wäre Zensursulas Infrastruktur reiner Kindergarten dagegen gewesen.
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Und wie sollen die dann wissen woher man ist wenn der Server in einem Land steht dass es mit dem Impressum und überhaupt mit dem Internet nicht so genau nimmt?TramPolin @ 30 Nov 2010, 22:23 hat geschrieben: Wohl nein. Solange man Inhalte anbietet, die gezielt für den deutschen Markt bestimmt sind, muss man die JMStV-Auflagen offenbar einhalten. wo der Server sitzt und auch wo man wohnt, soll keine Rolle spielen.
Überhaupt: Wer verfolgt solche "Straftaten"? Haben wir nicht genug Probleme in unserem Land?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Das ist zwar theoretisch richtig, praktisch aber völlig irrelevant.TramPolin @ 30 Nov 2010, 22:23 hat geschrieben: Wohl nein. Solange man Inhalte anbietet, die gezielt für den deutschen Markt bestimmt sind, muss man die JMStV-Auflagen offenbar einhalten. wo der Server sitzt und auch wo man wohnt, soll keine Rolle spielen.
Mal ganz davon abgesehen, dass nur selten klar zu unterscheiden ist, was für den Deutschen Markt bestimmt ist und was für den Österreichischen oder Schweizer Markt, ist diese Klausel ein Papiertiger, denn wenn die Seite im Ausland gehostet ist und das Impressum auch eine ausländische Adresse ist, dann kann sich der deutsche Staat auf den Kopf stellen, denn diese Seite unterliegt überhaupt nicht seiner Jurisdiktion. Selbst wenn Staatsanwalt Dr. Fleißig so dämlich wäre um Rechtshilfe, sagen wir einmal mit der Schweiz zu beten, dann sagen die "Ja und? Ist alles entsprechend unserer Gesetze und auf unserem Grund und Boden, also kümmern Sie sich gefälligst um Ihren eigenen Scheiß".
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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- Haudegen
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Im Wesentlichen. Die Weiterleitung von facebook.de auf de-de.facebook.com kriegt man vielleicht noch weg, aber das wars dann praktisch auch. Falls Facebook einen Sitz in Deutschland hat, müssten sie den halt theoretisch aufgeben (was auch kein großes Problem wäre, man kann ja den deutschsprachigen Support auch aus anderen Ländern leisten).Bayernlover @ 30 Nov 2010, 23:15 hat geschrieben: Wie verhält es sich dann eigentlich mit der aktuellen Klage der Verbraucherzentrale gegen Facebook? Auch wirkungslos?
Diese Weiterleitung war auch das einzige, was bspw. die einstweilige Verfügung gegen die Seite Wikipedia im Falle der Namensnennung des Hackers Tron)Tron erreicht: auf wikipedia.de erschien dies, de.wikipedia.org funktioniert jedoch weiterhin einwandfrei auch nach der Anordnung des Gerichts.
Das Problem hat man im Internet sehr oft. Frankreich wollte aktuell bspw. eine Besteuerung von Online-Werbung einführen. War aber nicht so einfach, da Google ja keinen Sitz in Frankreich hat und dementsprechend da auch keine Steuern abführt. Hat man so gelöst, dass die werbenden Unternehmen die Steuer zahlen müssen und nicht der Werbeanzeigende. Allerdings kann man kaum die Leute bestrafen, die eine normale Website aus Deutschland angucken.

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Also ich persönlich sehe das ganze momentan nicht kritisch, werde mich mit dem Staatsvertrag aber sicherlich noch näher auseinandersetzen. Eine Kennzeichnung des Eisenbahnforums mit Freigabe ab 0 oder Freigabe ab 6 sollte kein Problem sein, die Voraussetzungen erfüllen wir soweit ich das bisher rauslese auch heute schon größtenteils. Ggf. steht aber vielleicht eine Modifizierung der Beitrag-Melden-Funktion an.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Kritisch ist sicher eine Situation, wenn jemand z.B. ein Pornobild reinstellt (haben wir alles schon gehabt) und dieses nicht zeitnah gelöscht wird (trotz Beitrag-melden-Funktion). Manche wollen sogar eine Vorabkontrolle von Forenbeiträgen aus dem Staatsvertrag rauslesen, aber so weit dürfte es dann doch nicht kommen.Boris Merath @ 30 Nov 2010, 23:42 hat geschrieben: Also ich persönlich sehe das ganze momentan nicht kritisch, werde mich mit dem Staatsvertrag aber sicherlich noch näher auseinandersetzen. Eine Kennzeichnung des Eisenbahnforums mit Freigabe ab 0 oder Freigabe ab 6 sollte kein Problem sein, die Voraussetzungen erfüllen wir soweit ich das bisher rauslese auch heute schon größtenteils. Ggf. steht aber vielleicht eine Modifizierung der Beitrag-Melden-Funktion an.
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Die Freunde vom LG und OLG Hamburg haben das auch schon ohne den neuen Vertrag geschafft, siehe heise-Foren Urteil (Dank BGH überholte Rechtslage).TramPolin @ 1 Dec 2010, 00:12 hat geschrieben: Kritisch ist sicher eine Situation, wenn jemand z.B. ein Pornobild reinstellt (haben wir alles schon gehabt) und dieses nicht zeitnah gelöscht wird (trotz Beitrag-melden-Funktion). Manche wollen sogar eine Vorabkontrolle von Forenbeiträgen aus dem Staatsvertrag rauslesen, aber so weit dürfte es dann doch nicht kommen.
Das Problem ist wohl gar nicht mal so, dass hier ein Staatsanwalt einen auf Wannabe-Jugendschutz machen würde. Selbst wenn hier mal ein Thread hinsichtlich verbaler Inhalte völlig ausarten würde und Boris & Co irgendwie nicht zu erreichen wären, wäre das strafrechtlich wohl nicht relevant oder schlimmstenfalls unverhältnismäßig das zu Vollstrecken.
Das Problem ist eher die zivilrechtliche Geschichte, insbesondere der Missbrauch von Abmahnungen. Vielleicht bekommt man ultimativ vor Gericht dann doch Recht, aber das ganze ist eben mit erheblichen Vorleistungen verbunden.
@ Lazarus
Zensur ist das nicht, es ist durch eine völlig realitätsferne Gesetzgebung auferlegte Selbstkasteiung. Zensur aus "Jugendschutzgründen" haben wir derzeit schon bei Film und Videospielen.
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99 % des Eisenbahnforums sind vermutlich FSK 6 oder FSK 0. Ja. Allerdings haben wir auch detaillierte Schilderungen von Personenunfällen, die sind m.E. nie und nimmer FSK 0 oder FSK 6. Möglicherweise muss so etwas jetzt entfernt werden. Aber was für ein Aufwand! Wer will da Tausende Beiträge durchschauen? Oder muss der ganze Thread raus und was ist, wenn in unverdächtigen Threads auch kritische Inhalte sind? Und um manche Inhalte (ich spreche jetzt nicht von Personenunfällen, sondern allgemein von möglicherweise von Inhalten, die FSK 12 oder höher sind) wäre es sicher schade).Boris Merath @ 30 Nov 2010, 23:42 hat geschrieben: Also ich persönlich sehe das ganze momentan nicht kritisch, werde mich mit dem Staatsvertrag aber sicherlich noch näher auseinandersetzen. Eine Kennzeichnung des Eisenbahnforums mit Freigabe ab 0 oder Freigabe ab 6 sollte kein Problem sein, die Voraussetzungen erfüllen wir soweit ich das bisher rauslese auch heute schon größtenteils. Ggf. steht aber vielleicht eine Modifizierung der Beitrag-Melden-Funktion an.
Das eigentlich Schlimme an der Sache ist, dass ich in Zukunft, wenn ich in einem FSK 0- oder FSK 6-Forum etwas schreibe, mir immer überlegen muss, ob das überhaupt, was ich da in die Tastatur reinhacke, auch für Kinder geeignet ist, um den Forenbetreiber nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
Eine andere Möglichkeit wäre eine Art ziviler Ungehorsam, sich nicht mundtot machen zu lassen, auch wenn Sanktionen angekündigt werden. Bei sinnlosen Gesetzen (ja ich weiß, ein Gesetz ist der JMStV eigentlich nicht) ist dies unter Umständen durchaus angebracht. Momentan weiß ich noch nicht, wie ich ich verhalten werde.
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Hmm... Das Problem ist, wenn nur ein Beitrag FSK18 wäre, dann ist alles FSK18!
Da gabs mal einen Fall, da wurde ein Spiel bewertet und heraus kam FSK12 , der Hersteller hat dagegen protestiert und wollt unbedingt FSK16!
Ende vom Lied: Dem Spiel wurde eine Demo von einem Spiel beigelegt, was FSK16 war...
Das andere ist die "gewerbliche" Nutzung von Websites... Nach Auffassung einiger Anwaltskanzeleien und Gerichten ist es schon dann eine gewerblich genutzte Seite, wenn auch nur ein Werbebanner zu sehen ist - mit dem ganzen Pipapo wie Impressumspflicht usw.!
Und die Umsetzung dieser ominösen Vorschrift? Da gibts genug Ehrenamtliche Hilfs-Blockwarte im richtigen Leben, die einem unbedingt eins auswischen wollen und genug bezahlte Anwaltskanzeleien, die sich schon darauf stürzen werden!
Das Internet ist KEIN Rechtsfreier Raum - das Internet ist inzwischen stärker reguliert und kontrolliert als das "echte" Leben...
Da gabs mal einen Fall, da wurde ein Spiel bewertet und heraus kam FSK12 , der Hersteller hat dagegen protestiert und wollt unbedingt FSK16!
Ende vom Lied: Dem Spiel wurde eine Demo von einem Spiel beigelegt, was FSK16 war...
Das andere ist die "gewerbliche" Nutzung von Websites... Nach Auffassung einiger Anwaltskanzeleien und Gerichten ist es schon dann eine gewerblich genutzte Seite, wenn auch nur ein Werbebanner zu sehen ist - mit dem ganzen Pipapo wie Impressumspflicht usw.!
Und die Umsetzung dieser ominösen Vorschrift? Da gibts genug Ehrenamtliche Hilfs-Blockwarte im richtigen Leben, die einem unbedingt eins auswischen wollen und genug bezahlte Anwaltskanzeleien, die sich schon darauf stürzen werden!
Das Internet ist KEIN Rechtsfreier Raum - das Internet ist inzwischen stärker reguliert und kontrolliert als das "echte" Leben...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Es werden halt noch mehr Seiten die .de verlassen. So sind sämtliche über Zensur in D berichtende Seiten schon im Ausland - aber hier unter selbem Namen - statt .de halt .com - weiterhin erreichbar. Wer an Inhalte rankommen WILL, der kann das, relativ unabhängig von Alter und technischem Vorwissen. Als Alterseinstufung kann man das EF locker ab 12 lassen - viel jüngere Teilnehmer dürfts nicht geben (und ist auch nicht sinnhaft). Bei ner 12er Freigabe kannst von der Sprache her zumindest fast alles bringen - wir können uns weiter beschimpfen!
Und Beispiele für Hochsetzungen für den Coolnessfaktor (die anvisierte Zielgruppe sind dann die, die es noch nicht haben dürften...) gibts einige, Verkauft sich so meist besser als mit 12er Bickerl.

Und Beispiele für Hochsetzungen für den Coolnessfaktor (die anvisierte Zielgruppe sind dann die, die es noch nicht haben dürften...) gibts einige, Verkauft sich so meist besser als mit 12er Bickerl.
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Nicht unbedingt, man könnte ja die Beiträge separat bewerten und taggen. Wenn Jugendschutzsoftware installiert ist, würde diese halt die nicht geeigneten Beiträge ausblenden. Aber dies dürfte nur in der Theorie gehen. Für eine sehr spezielle Software wie Forensoftware, an der manuell noch was dazu programmiert wurde, dürfte das schwer werden. In neuer Standard-Forensoftware (und in Blog-Software= könnte man so was generell vorsehen, vielleicht kommt auch mal so was. Die Maschine kann dann aussortieren, aber taggen muss der Mensch. Und die Einschätzung ist sehr schwierig. Für falsche Klassifizierungen sind hohe Bußgelder vorgesehen. Daher wird der Laie im Zweifelsfall eine höhere Altersstufe ansetzen. Lieber FSK12 setzen, auch wenn es tatsächlich FSK 0 wäre, z.B. um auf der sicheren Seite zu sein. Aber das Problem sind FSK 16- und FSK 18-Beiträge. die dürften nur von 22 bzw. 23 bis 6 Uhr online sein. In der übrigen Zeit müssten sie durch ein Altersverifizierungssystem geschützt werden. Aber wer baut so eines ein? Was für ein Aufwand! Die einfachste Form wäre, dass man eine Kopie des Personalausweises an den Forenbetreiber sendet und der schaltet dann frei. Dann entgeht man irgendwelchen zentralen Schutzsystemen. Manche Foren handeln das mit dem Personalausweis auch heute schon so. Aber wer sendet schon gerne eine Kopie des Personalausweises an einen Forenbetreiber, den er vielleicht gar nicht kennt? Die Folge ist, dass diese internen FSK18-Bereiche veröden.Fichtenmoped @ 1 Dec 2010, 12:58 hat geschrieben: Hmm... Das Problem ist, wenn nur ein Beitrag FSK18 wäre, dann ist alles FSK18!
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Ich denke man sollte den Teufel nicht an die Wand malen, zur Not ziehen die betroffenen Websites eh auf ne andere Domain und in ein anderes Land um, dann wird es schwierig die zu greifen. Es soll ja Länder geben die wirkliche Probleme haben und sich nicht solchen Blödsinn einfallen lassen. Welcher unserer Unionspolitiker hat sich den Müll eigentlich ausgedacht und wo ist die FDP wenn man sie mal braucht?
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Über Lokales berichten und es dann auf irgendwelchen Inseln zu hosten, ist auch nicht die ultimative Lösung. Man müsste zusätzlich auch seinen Wohnort dorthin verlagern, um nicht mehr greifbar zu sein. Aber wie will man dann noch Lokalberichterstattung machen? Höchstens dann Lokales von den Inseln. <_<Bayernlover @ 1 Dec 2010, 14:38 hat geschrieben: Ich denke man sollte den Teufel nicht an die Wand malen, zur Not ziehen die betroffenen Websites eh auf ne andere Domain und in ein anderes Land um, dann wird es schwierig die zu greifen. Es soll ja Länder geben die wirkliche Probleme haben und sich nicht solchen Blödsinn einfallen lassen. Welcher unserer Unionspolitiker hat sich den Müll eigentlich ausgedacht und wo ist die FDP wenn man sie mal braucht?
Mal davon abgesehen, ist der Umzug technisch sehr aufwändig. Wenn ich bedenke, wie viele Strato-spezielle Anpassungen ich gemacht habe, wird mir schlecht. Das auf einem anderen Server zum Laufen zu bringen, ist ein Aufwand mehrerer Tage.
Und auch das funktioniert eines Tages nicht mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass die deutschen Provider spätestens in ein paar Jahren alles ausfiltern, was nicht für deutsche Verhältnisse getaggt ist. Da kann man dann nur noch das Land verlassen, echt. Das Problem ist: In vielen anderen Ländern spinnen sie auch schon längst rum, auch z.B. in Australien.
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EDIT: Besonders @ Boris:

Du liest also nicht mehr mit, wenn ein jugendrechtlich kritischer Beitrag gepostet wird.Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

My hovercraft is full of eels.
SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Natürlich ist es Schwachsinn, aber es gibt ja immerhin noch die Möglichkeit eines Altersverifikationssystems.NJ Transit @ 1 Dec 2010, 15:00 hat geschrieben: Wer ist denn bitte auf diese Idee gekommen? Um diese Zeit schlafen die meisten Berufstätigen, und die wollen ja vielleicht auch mal auf eine 18+-Webseite?
Ist die deutsche Wikipedia überhaupt in Deutschland gehostet? Aber der Sitz von "Wikimedia Deutschland" ist in Deutschland.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man hier einzelne Beträge wie Penis, Vagina, Freitag der 13. (die Filmreihe) absichern oder entfernen muss. Bei den ersten beiden Begriffen hat es den "Vorteil" (natürlich ironisch gemeint), dass die Studenten sich kein Wissen mehr aneignen können, zumindest nicht mehr auf diese Art.
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@TramPolin: Jetzt musst du deinen Beitrag aber für 18+ ausweisen und eine Sendezeitbeschränkung einbauen 
Hat noch irgendwer den Text von meinem vorherigen Post, ich uab ihn versehentlich beim editieren gelöscht... <_<

Hat noch irgendwer den Text von meinem vorherigen Post, ich uab ihn versehentlich beim editieren gelöscht... <_<
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Die Nennung einer Filmreihe sollte noch kein Problem sein, ebenso nicht die Nennung von Begriffen von Geschlechtsteilen. Man könnte meinen Beitrag aber auch als indirekten Link verstehen. Aber die Wikipedia hat diese Begriffe ja dann auch im Worst Case abgesichert, sodass auch das nicht greift.NJ Transit @ 1 Dec 2010, 15:14 hat geschrieben: @TramPolin: Jetzt musst du deinen Beitrag aber für 18+ ausweisen und eine Sendezeitbeschränkung einbauen![]()
Wenn wir in unserem Land wirklich eines Tages selbst den Begriff "Freitag der 13. (die Filmreihe)" aus Jugendschutzgründen nicht mewhr schreiben dürfen, wandere ich aus und erschieß mich vorher noch. <_<