[M] Störungschronik Straßenbahn
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- Kaiser
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Nur weil da kein Blaulicht an war (bei einem stehenden RTW), heißt das nicht, dass der nicht im Einsatz war!
Auch ein fahrender RTW kann ohne Blaulicht durchaus "im Einsatz" sein. Nicht jeder "Notfall" erfordert den Einsatz der Sondersignalanlage.
Aber ja, ich habs selber schon oft genug erlebt, dass ich mit meinem KTW oder RTW von denkbefreiten Autofahrern eingeparkt wurde. Deswegen achte ich selber auch immer darauf, möglichst wenig zu behindern.
Es sei denn, es brennt wirklich, und es gibt keine Möglichkeit sein Auto aus dem Weg zu räumen, oder erst 150m weiter, dann sch***s ich drauf, dann geht die Rettung vor!
EDIT: Wenn die jetzt natürlich mit der McDoof-Tüte zurück zum Auto gelaufen kommen, da würd ich mich auch nicht zurückhalten und denen was husten!
Auch ein fahrender RTW kann ohne Blaulicht durchaus "im Einsatz" sein. Nicht jeder "Notfall" erfordert den Einsatz der Sondersignalanlage.
Aber ja, ich habs selber schon oft genug erlebt, dass ich mit meinem KTW oder RTW von denkbefreiten Autofahrern eingeparkt wurde. Deswegen achte ich selber auch immer darauf, möglichst wenig zu behindern.
Es sei denn, es brennt wirklich, und es gibt keine Möglichkeit sein Auto aus dem Weg zu räumen, oder erst 150m weiter, dann sch***s ich drauf, dann geht die Rettung vor!
EDIT: Wenn die jetzt natürlich mit der McDoof-Tüte zurück zum Auto gelaufen kommen, da würd ich mich auch nicht zurückhalten und denen was husten!
Jein, die rechtliche Regelung ist meines Wissens nach so: Inanspruchnahme von Sonderrechten: Blaulicht an. Ansonsten nichts mit Behinderung o.ä.
Wobei man in diesem Fall sehr grenzwertig auf dem Fahrradweg geparkt hatte, ich gehe schon aus, dass die im Untergeschoss einen Kranken behandelt haben. Wobei dann ein einzelner den Wagen zur Seite fuhr.
Luchs.
Wobei man in diesem Fall sehr grenzwertig auf dem Fahrradweg geparkt hatte, ich gehe schon aus, dass die im Untergeschoss einen Kranken behandelt haben. Wobei dann ein einzelner den Wagen zur Seite fuhr.
Luchs.
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- Kaiser
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§ 35 der StVO besagt, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften der Verordnung (StVO) befreit sind, wenn es gilt, Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Somit gilt das Sonderrecht, sich nicht an Parkvorschriften zu halten, während die Besatzung gerade einen Patienten behandelt, und das unabhängig davon, ob das Blaulicht an oder aus ist.
(aber sobald es der gesundheitliche Zustand bzw. die Einsatzsituation zulässt, sollte durchaus eines der beiden Besatzungsmitglieder das Fahrzeug beiseite fahren, wenn es eine Behinderung darstellt. Spätestens wenn der Abtransport vorbereitet wird, muss der Fahrer eh die Trage holen und den Patienten bei der Leitstelle anmelden, da kann man dann auch gleich zur Seite fahren).
§ 38 der StVO besagt, dass das Blaulicht zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten verwendet werden darf, und zwar nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen. Soll heißen: Als Privatmann darf ich zur Absicherung einer Unfallstelle kein Blaulicht verwenden, wohl aber ein Gelblicht. Es gibt genügend Profilneurotiker, die ein Blaulicht im Auto haben, oder auch Sicherheitsdienste, hab ich schon gesehen. Im Umkehrschluss aber dürfen zum Beispiel die Unfallhilfsfahrzeuge der DB oder der MVG, welche ja mit Blaulicht ausgerüstet sind, mit dem Blaulicht einen Verkehrsunfall absichern, solange noch keine BOS da sind.
Weiter steht in § 38, dass Blaulicht und Einsatzhorn zusammen benutzt das Wegerecht einfordern. Jeder andere Verkehrsteilnehmer hat sofort freie Bahn zu schaffen. (ob das auch beinhaltet, dass ich da jetzt mit Schwung eine hohe Bordsteinkante hochfahre und mir damit evtl. mein Fahrzeug beschädige, das wäre mal noch interessant zu klären. Steht vielleicht irgendwo in einem Kommentar zur StVO?!)
Zusammengefasst kann man sagen, dass ein Fahrzeug des Rettungsdienstes (unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen) durchaus Sonderrechte (Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken, etc.) in Anspruch nehmen darf, ohne das Blaulicht zu benutzen. § 35 sagt, es DARF zur Absicherung und bei Einsatzfahrten benutzt werden, nicht es MUSS benutzt werden. Das Blaulicht zeigt lediglich für andere Verkehrsteilnehmer an, dass im Moment Sonderrechte beansprucht werden.
Erst wenn das Wegerecht eingefordert wird, ist zwingend Blau + Horn zu benutzen.
Da man als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bei Unfällen aber immer mit drin hängt, sollte man schon aus eigenem Interesse immer das Blaulicht einschalten.
So, ich hoffe, ich hab jetzt nicht alle erschlagen mit dem Exkurs zu Sonderrechten in der Tram-Störungschronik
Grüße,
Systemfehler
Edit: Rechtschreibfehler
Somit gilt das Sonderrecht, sich nicht an Parkvorschriften zu halten, während die Besatzung gerade einen Patienten behandelt, und das unabhängig davon, ob das Blaulicht an oder aus ist.
(aber sobald es der gesundheitliche Zustand bzw. die Einsatzsituation zulässt, sollte durchaus eines der beiden Besatzungsmitglieder das Fahrzeug beiseite fahren, wenn es eine Behinderung darstellt. Spätestens wenn der Abtransport vorbereitet wird, muss der Fahrer eh die Trage holen und den Patienten bei der Leitstelle anmelden, da kann man dann auch gleich zur Seite fahren).
§ 38 der StVO besagt, dass das Blaulicht zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten verwendet werden darf, und zwar nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen. Soll heißen: Als Privatmann darf ich zur Absicherung einer Unfallstelle kein Blaulicht verwenden, wohl aber ein Gelblicht. Es gibt genügend Profilneurotiker, die ein Blaulicht im Auto haben, oder auch Sicherheitsdienste, hab ich schon gesehen. Im Umkehrschluss aber dürfen zum Beispiel die Unfallhilfsfahrzeuge der DB oder der MVG, welche ja mit Blaulicht ausgerüstet sind, mit dem Blaulicht einen Verkehrsunfall absichern, solange noch keine BOS da sind.
Weiter steht in § 38, dass Blaulicht und Einsatzhorn zusammen benutzt das Wegerecht einfordern. Jeder andere Verkehrsteilnehmer hat sofort freie Bahn zu schaffen. (ob das auch beinhaltet, dass ich da jetzt mit Schwung eine hohe Bordsteinkante hochfahre und mir damit evtl. mein Fahrzeug beschädige, das wäre mal noch interessant zu klären. Steht vielleicht irgendwo in einem Kommentar zur StVO?!)
Zusammengefasst kann man sagen, dass ein Fahrzeug des Rettungsdienstes (unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen) durchaus Sonderrechte (Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken, etc.) in Anspruch nehmen darf, ohne das Blaulicht zu benutzen. § 35 sagt, es DARF zur Absicherung und bei Einsatzfahrten benutzt werden, nicht es MUSS benutzt werden. Das Blaulicht zeigt lediglich für andere Verkehrsteilnehmer an, dass im Moment Sonderrechte beansprucht werden.
Erst wenn das Wegerecht eingefordert wird, ist zwingend Blau + Horn zu benutzen.
Da man als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bei Unfällen aber immer mit drin hängt, sollte man schon aus eigenem Interesse immer das Blaulicht einschalten.
So, ich hoffe, ich hab jetzt nicht alle erschlagen mit dem Exkurs zu Sonderrechten in der Tram-Störungschronik

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- jonashdf
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Heute morgen hat es zw. Herrman Lingg Straße und Lokschuppen gekracht. Linie 19 fuhr von Pasing zum Gondrellplatz.
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
flickr Bilder jonashdf
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Um 21:30 am Stachus, 2150 als 18er Richtung Gondrellplatz gegen Taxi.
Grade schon aus der Haltestelle abgefahren, fängt der R2 an zu Dauerklingeln. Schaue hin, sehe ein Taxi, und denk mir das könnte der Grund sein der könnte zu nah an der Trasse sein oder schon auf dem Gleis - habs aus der Perspektive nicht genau gesehen. Naja und dann hat sich das Taxi schon so komisch um 90° gedreht.... Hatte anschließend links auf höhe vom hinteren Rad Dellen drin. Taxi und Zug konnten sich dann aber aus eigener Kraft aus dem Weg schaffen und die Kreuzung räumen.
Unglaublich aber die Autofahrer, die weil Kreuzung bolckiert und Ampel Grün irgendwie übern Gehweg dran vorbeigefahren sind. Ich stand auch grad da (habe gefragt ob die nen Zeugen brauchen), und da is ein Auto seitlich in meine Richtung geschlittert gekommen, weil auf anderer Seite im Schneeberg festgesteckt - da bin ich mal schnell abgehauen, ich wollte dann nicht Opfer eines Folgeunfalls sein....
Grade schon aus der Haltestelle abgefahren, fängt der R2 an zu Dauerklingeln. Schaue hin, sehe ein Taxi, und denk mir das könnte der Grund sein der könnte zu nah an der Trasse sein oder schon auf dem Gleis - habs aus der Perspektive nicht genau gesehen. Naja und dann hat sich das Taxi schon so komisch um 90° gedreht.... Hatte anschließend links auf höhe vom hinteren Rad Dellen drin. Taxi und Zug konnten sich dann aber aus eigener Kraft aus dem Weg schaffen und die Kreuzung räumen.
Unglaublich aber die Autofahrer, die weil Kreuzung bolckiert und Ampel Grün irgendwie übern Gehweg dran vorbeigefahren sind. Ich stand auch grad da (habe gefragt ob die nen Zeugen brauchen), und da is ein Auto seitlich in meine Richtung geschlittert gekommen, weil auf anderer Seite im Schneeberg festgesteckt - da bin ich mal schnell abgehauen, ich wollte dann nicht Opfer eines Folgeunfalls sein....
- Michi Greger
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Gestern Vormittag ist auf der 19er ein Lkw mit einem R3.3 zusammen gestoßen:
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...ta-1044132.html
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S27 nach Deisenhofen
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Bei 15000 Euro Gesamtschaden kann nicht gar so viel passiert werden - sofern die Angabe stimmt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Solche Angaben sind grobe Schätzungen, die von der Polizei oder den Unfallbeteiligten vorgenommen werden. Man kann das meistens verdoppeln und das Ergebnis als Untergrenze nehmen.Boris Merath @ 13 Dec 2010, 00:48 hat geschrieben: Bei 15000 Euro Gesamtschaden kann nicht gar so viel passiert werden - sofern die Angabe stimmt.

- Boris Merath
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Das ist schon klar - nur würde wenn die Tram offenkundig stark beschädigt worden wäre die Polizei wohl nicht von so einem geringen Schaden sprechen.3247 @ 13 Dec 2010, 01:41 hat geschrieben: Solche Angaben sind grobe Schätzungen, die von der Polizei oder den Unfallbeteiligten vorgenommen werden. Man kann das meistens verdoppeln und das Ergebnis als Untergrenze nehmen.![]()
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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- Michi Greger
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Heute vormittag/mittag gabs diverses Chaos auf der Linie 25:
- ein Unfall irgendwo im bereich Harlaching, dadurch ein kaputter R3 (Frontschürze hin/ab)
- ein des Wendens am Wettersteinplatz unwilliger P-Wagen (war nicht RA fahrbar, erst durch Mithilfe von Kollegen als Einweiser hinten wars möglich, von vorne aus rückwärts zu fahren. Danke nochmal für die Hilfe
)
- selbiger P-Wagen ca. 2h später in Grünwald bremsunwillig (festgebremst und nicht lösbar)
(Und, soweit ich gesehen habe, ist heute mal wieder keiner der 3 Verstärker-21er ausgerückt.)
Gruß Michi
- ein Unfall irgendwo im bereich Harlaching, dadurch ein kaputter R3 (Frontschürze hin/ab)
- ein des Wendens am Wettersteinplatz unwilliger P-Wagen (war nicht RA fahrbar, erst durch Mithilfe von Kollegen als Einweiser hinten wars möglich, von vorne aus rückwärts zu fahren. Danke nochmal für die Hilfe

- selbiger P-Wagen ca. 2h später in Grünwald bremsunwillig (festgebremst und nicht lösbar)
(Und, soweit ich gesehen habe, ist heute mal wieder keiner der 3 Verstärker-21er ausgerückt.)
Gruß Michi
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
Die Durchsagen (heute gegen 9:30 Uhr) waren auch mal informativer...
"Verehrte Fahrgäste, wegen eines Verkehrsunfalles am Steubenplatz müssen wir die Linien 16 und 17 umleiten. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt sind Ersatzbusse im Einsatz."
Dem Netzunkundigen dürfte wohl eher schwer einfallen, dass die Linien 16 und 17 über Leonrod-/Romanplatz geführt wurden und deswegen der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof Nord und Romanplatz nicht bedient werden konnte. Die Verspätungen scheint man auch nicht erwähnen zu wollen.
"Verehrte Fahrgäste, wegen eines Verkehrsunfalles am Steubenplatz müssen wir die Linien 16 und 17 umleiten. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt sind Ersatzbusse im Einsatz."
Dem Netzunkundigen dürfte wohl eher schwer einfallen, dass die Linien 16 und 17 über Leonrod-/Romanplatz geführt wurden und deswegen der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof Nord und Romanplatz nicht bedient werden konnte. Die Verspätungen scheint man auch nicht erwähnen zu wollen.

Die einzige Lösung für die Verkehrswende wäre Home Office für alle... - flickr
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Schaffts doch endlich die Trambahn ab, wenn die Münchner zu blöd zum Autofahren sind :ph34r:khoianh @ 14 Dec 2010, 13:09 hat geschrieben: Die Durchsagen (heute gegen 9:30 Uhr) waren auch mal informativer...
"Verehrte Fahrgäste, wegen eines Verkehrsunfalles am Steubenplatz müssen wir die Linien 16 und 17 umleiten. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt sind Ersatzbusse im Einsatz."
Dem Netzunkundigen dürfte wohl eher schwer einfallen, dass die Linien 16 und 17 über Leonrod-/Romanplatz geführt wurden und deswegen der Abschnitt zwischen Hauptbahnhof Nord und Romanplatz nicht bedient werden konnte. Die Verspätungen scheint man auch nicht erwähnen zu wollen.![]()
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