Witterungsbedingte Einschränkungen

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
NIM rocks
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Beitrag von NIM rocks »

DumbShitAward @ 15 Dec 2010, 22:37 hat geschrieben: Ganz konkret ist die Zugbindung sogar ab einer bestimmten Verspätung (weiß grad nicht mehr ob das 20 oder 30 Minuten waren) aufgehoben, du hast also die gleichen Rechte wie jemand der Normalpreis zahlt - von der Rückgabe aus eigenen Gründen einmal abgesehen.
Das muss man ein bisschen konkreter formulieren, nicht dass es hier zu Missverständnissen kommt: Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn am Zielbahnhof der Fahrkarte eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet wird.

Praktisches Beispiel: IC von Kassel nach Frankfurt über Altbau hat +30, du hast Zugbindung auf dem Zug. Also kannst du ab Kassel den nächsten ICE via SFS-Fulda-Hanau nach Frankfurt benutzen.
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Die Zugbindung hab ich mir in Frankfurt am Servicepunkt aufheben lassen, das war kein Problem. Aber auf dem Zug von Mainz nach Koblenz hat mir die Schaffnerin auf Nachfrage gesagt, dass ich mit nem Sparpreis kein Recht auf Fahrpreisminderung oder -erstattung bei Verspätung hätte. Ich wollte die Karte von ihr abgestempelt bekommen, damit ich nen Beleg hab, dass ich mit dem Zug gefahren bin und wirklich ne Stunde später angekommen bin. Auch das wollte sie nicht machen, denn eine Karte muß/soll wohl nur einmal abgestemelt werden (auf meiner waren bis dahin schon 2 Stempel).

Naja egal, danke für die schnellen Antworten!
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Also mein letzter Zug am Freitag bzw. Samstag früh war eine S-Bahn, da war natürlich auch keiner drin zum abstempeln. Ich schicke die Fahrkarte mit dem Formular einfach dahin, fertig. Hatte das Chef-Ticket, also Sparpreis extrem ;)
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Beitrag von NIM rocks »

Abstempeln lassen musst du für die Fahrgastrechte garnix. Du machst einfach deine Angaben im Formular, die, die im SC Fahrgastrechte sitzen, können das genau nachprüfen. Heißt also, wenn du richtige Angaben machst und deine Unterlagen dazu passen, bekommst du die entsprechende Entschädigung. Erzählst du Käse, merken die das natürlich genauso.

Zur Witterung: In Sachsen-Anhalt und Thüringen soll es von heute auf morgen 20 cm Schnee geben, Sachsen soll es auch erwischen, aber diesmal nicht ganz so schlimm. Rechnet mal mit dem Zusammenbruch des Schienenverkehrs morgen früh.
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Dann hab ich doch noch ne Frage: Man bekommt ja ab einer Stunde Verspätung Geld zurück. Reicht da genau eine Stunde, oder muß das mehr als eine Stunde sein?
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Beitrag von Bayernlover »

Hot Doc @ 16 Dec 2010, 14:18 hat geschrieben: Dann hab ich doch noch ne Frage: Man bekommt ja ab einer Stunde Verspätung Geld zurück. Reicht da genau eine Stunde, oder muß das mehr als eine Stunde sein?
Genau +60 - wär auch doof, dann würde man ja beim Stundentakt nie was zurückbekommen wenn man den nächsten nehmen muss...
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Beitrag von NIM rocks »

Das mit den +60 ist aber immer so ne Sache, wenn jetzt deine Armbanduhr nicht ganz genau geht und du glaubst, du hattest am Ziel +61, kann es sein, dass vom SC Fahrgastrechte zurückkommt "es gibt nüscht, weil es warn nur +59". Aber versuchen sollte man es immer, und wenn dem SC Fahrgastrechte echt mal ein Fehler unterläuft, musste halt dort mal anrufen. Was auch hilft: Einfach dem Antrag einen persönlichen Brief mit der Schilderung des Verspätungsverlaufs beilegen. Da gabs bei mir noch nie Probleme.
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Beitrag von Bayernlover »

Naja, wenn ich aber umsteigen muss und die geplante Ankunftszeit 2:15 Uhr ist und ich nun den danach nehme und 3:15 Uhr ankomme, krieg ich doch das Geld, oder?

Was passiert, wenn der, der 3:15 Uhr ankommt, eine Minute zu früh ist? Hab ich dann versch***en?
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Beitrag von NIM rocks »

Bayernlover @ 16 Dec 2010, 14:51 hat geschrieben: Naja, wenn ich aber umsteigen muss und die geplante Ankunftszeit 2:15 Uhr ist und ich nun den danach nehme und 3:15 Uhr ankomme, krieg ich doch das Geld, oder?

Was passiert, wenn der, der 3:15 Uhr ankommt, eine Minute zu früh ist? Hab ich dann versch***en?
Den Fall hatte ich noch nicht. Aber ich denke, dass man da kulant ist und die Planankunftszeit zur Berechnung der Verspätung herangezogen wird.

Allgemein würde ich auch sagen, dass die im SC Fahrgastrechte sehr kulant sind, manchmal klappts halt nicht beim ersten Mal, aber normalerweise kriegt man sein Geld (sofern es einem nach den Fahrgastrechten rechtmäßig zusteht) auch wieder.
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Beitrag von ICE-T-Fan »

NIM rocks @ 16 Dec 2010, 14:59 hat geschrieben:
Bayernlover @ 16 Dec 2010, 14:51 hat geschrieben: Naja, wenn ich aber umsteigen muss und die geplante Ankunftszeit 2:15 Uhr ist und ich nun den danach nehme und 3:15 Uhr ankomme, krieg ich doch das Geld, oder?

Was passiert, wenn der, der 3:15 Uhr ankommt, eine Minute zu früh ist? Hab ich dann versch***en?
Den Fall hatte ich noch nicht. Aber ich denke, dass man da kulant ist und die Planankunftszeit zur Berechnung der Verspätung herangezogen wird.

Allgemein würde ich auch sagen, dass die im SC Fahrgastrechte sehr kulant sind, manchmal klappts halt nicht beim ersten Mal, aber normalerweise kriegt man sein Geld (sofern es einem nach den Fahrgastrechten rechtmäßig zusteht) auch wieder.
Ich habe schon von Fällen gehört, wo die IST-Ankunft benutzt und daher wegen Nichteinhaltung der 60 min Verspätung die Entschädigung abgelehnt wurde.

Zudem fahren selbst im Regionalverkehr die wenigsten Linien in einem exakten 60 min-Takt und man kann also auch dadurch unter die 60 min kommen, wenn man gerade einen Takt erwischt, der ein paar Minuten früher als der vorhergehende ankommt.
Gruß Markus aus Eisenach,
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Beitrag von Xenon »

ICE-T-Fan @ 17 Dec 2010, 12:12 hat geschrieben: Zudem fahren selbst im Regionalverkehr die wenigsten Linien in einem exakten 60 min-Takt und man kann also auch dadurch unter die 60 min kommen, wenn man gerade einen Takt erwischt, der ein paar Minuten früher als der vorhergehende ankommt.
Umgekehrt kann es auch vorkommen, dass man bei einem 62-58-Takt 62 Minuten zu spät ankommt.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

ICE-T-Fan @ 17 Dec 2010, 12:12 hat geschrieben:
NIM rocks @ 16 Dec 2010, 14:59 hat geschrieben:
Bayernlover @ 16 Dec 2010, 14:51 hat geschrieben: Naja, wenn ich aber umsteigen muss und die geplante Ankunftszeit 2:15 Uhr ist und ich nun den danach nehme und 3:15 Uhr ankomme, krieg ich doch das Geld, oder?

Was passiert, wenn der, der 3:15 Uhr ankommt, eine Minute zu früh ist? Hab ich dann versch***en?
Den Fall hatte ich noch nicht. Aber ich denke, dass man da kulant ist und die Planankunftszeit zur Berechnung der Verspätung herangezogen wird.

Allgemein würde ich auch sagen, dass die im SC Fahrgastrechte sehr kulant sind, manchmal klappts halt nicht beim ersten Mal, aber normalerweise kriegt man sein Geld (sofern es einem nach den Fahrgastrechten rechtmäßig zusteht) auch wieder.
Ich habe schon von Fällen gehört, wo die IST-Ankunft benutzt und daher wegen Nichteinhaltung der 60 min Verspätung die Entschädigung abgelehnt wurde.

Zudem fahren selbst im Regionalverkehr die wenigsten Linien in einem exakten 60 min-Takt und man kann also auch dadurch unter die 60 min kommen, wenn man gerade einen Takt erwischt, der ein paar Minuten früher als der vorhergehende ankommt.
Bei mir war es ein reiner Takt - und wenn man der Meinung ist, dass man die Entschädigung nicht zahlen muss, wenn man dann nachts zufälligerweise eine Minute früher dran ist, braucht man sich nicht wundern wenn die Fahrgäste sauer sind.
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