Sie muss ja nicht geladen sein!Ausserdem, es geht nur darum Praesens zu zeigen. Der gebrauch einer Schusswaffe ist immer etwas komplieziert mit dem Gesetz. Deshalb sollte man das eher lassen.thechris @ 14 Aug 2003, 12:15 hat geschrieben:Amerikanische Zustände? Ich will deine Fahrkarte, wenn nicht puste ich dir dein Hirn raus -> Nein danke!BR 146 @ 14 Aug 2003, 09:07 hat geschrieben: Der BSG sollte eingentlich OFFENTSICHTLICH eine Pistole Tragen. (Nur in den Abend stunden.)
Die Kontrolloeure Ebenso, nur halt den ganzen tag ueber.![]()
50 Jugendliche gegen 1 Tramfahrer
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Wenn ich wollte, hätte ich schon den einen oder anderen 420er oder 423er zerlegen können (oder Teile von ihm). Im Außenraum ist zu bestimmten Zeiten nie was los, und wenn man es drauf anlegt, kann man speziell im 420er locker ganz allein im Wagen sein. Beim 423er ist das nicht mehr so, aber wer kann schon vom einen Ende sehen, was am anderen Ende passiert...ET 423 @ 14 Aug 2003, 02:01 hat geschrieben: Wann der Vandalismus in den Zügen selber stattfindet, ist mir allerdings ein Rätsel. Ein Zug fährt nie leer, somit müßte schon alleine die psychologische Hemmschwelle (von anderen Fahrgästen gesehen zu werden) zu hoch sein. :blink:

Warum denken alle gleich an scharfe Waffen? :blink: Es gibt auch Reizgas- und Schreckschußwaffen; und überdies noch Pfefferspray, das sogar bei der Polizei verwendet wird und garantiert jeden Angreifer kampfunfähig macht.
Grüße
ET 423
P.S.: Den Pfefferspray nicht zum Würzen verwenden, es sei denn, man will, daß die Verwandten nie wieder kommen
*rofl*
Grüße
ET 423
P.S.: Den Pfefferspray nicht zum Würzen verwenden, es sei denn, man will, daß die Verwandten nie wieder kommen

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Ich kenne jemanden der bei der RSAG (Rostocker Strassenbahn AG) arbeitet und er sagt das zumindest in Rostock, ein Elektroschocker erlaubt ist. Sowie auch Pfefferspray.ET 423 @ 14 Aug 2003, 14:09 hat geschrieben: Warum denken alle gleich an scharfe Waffen? :blink: Es gibt auch Reizgas- und Schreckschußwaffen; und überdies noch Pfefferspray, das sogar bei der Polizei verwendet wird und garantiert jeden Angreifer kampfunfähig macht.
Grüße
ET 423
Den Elektroschocker natuerlich erst nach einer kleinen Ausbildung
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Man könnte die TF ja auch mit Schlagstöcken ausstatten. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch nicht mit dem Gesetz. Pfefferspray, Tränengas o. ä. würden ihr übriges tun. Mit diesen beiden Verteidigungsmitteln wäre schon einiges getan.
schon vorbeigeschaut?
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Was soll ich denn noch in meinem Rucksack mitschleppen?103 115-2 @ 21 Aug 2004, 17:10 hat geschrieben: Man könnte die TF ja auch mit Schlagstöcken ausstatten. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch nicht mit dem Gesetz. Pfefferspray, Tränengas o. ä. würden ihr übriges tun. Mit diesen beiden Verteidigungsmitteln wäre schon einiges getan.

Aber mal im ernst, das mit den Schlagstöcken wäre etwas übertrieben. Und mit dem Gesetz ist das so'ne Sache. Wer ein Tonfa tragen will, braucht 'ne Ausbildung und Pfefferspray ist auch offiziell verboten.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Berliner Morgenpost [/quote]mellertime @ 21 Aug 2004, 13:58 hat geschrieben: Beide Unternehmen versuchen, auf die wieder steigenden Vandalismusschäden zu reagieren. So werden in der U-Bahn bis Jahresende neue Hartschalensitze aus Kunststoff erprobt, die nicht so leicht zu zerstören sind wie die bisherigen. Auch die neuen Doppeldeckerbusse, die die BVG von 2005 an einsetzen möchte, werden mit ähnlichen Hartschalensitzen ausgestattet. Nachteil für die Kunden: Diese sind nicht so komfortabel wie die bisherigen Sitze.
Das ist auch keine Lösung, und warum müssen immer die (die mehrheit bildenden) normalen Fahrgäste drunter leiden?!
Bitte besuchen und was Gutes tun:
Fürn Jens!
Fürn Jens!
Verboten ist Pfefferspray und Tränengas normalerweise schon. Nur wenn es dem Schutze der Öffentlichkeit dient (z.B. den Fahrgästen) kann man bei den entsprechenden Behörden eine Ausnahmegenemigung für das mitführen solcher "harmlosen" Waffen beantragt werden. Dann wird überprüft, ob sich das realisieren lässt und ob es notwendig ist. Genzlich unmöglich ist es also nicht!mellertime @ 21 Aug 2004, 16:22 hat geschrieben: Aber mal im ernst, das mit den Schlagstöcken wäre etwas übertrieben. Und mit dem Gesetz ist das so'ne Sache. Wer ein Tonfa tragen will, braucht 'ne Ausbildung und Pfefferspray ist auch offiziell verboten.
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Pfefferspray darf nicht nur gegen Tiere eingesetzt werden. Meiner Kenntnis nach rennen einige Ordnungsämter auch mit dem Zeug rum um sich z.B. an sozialen Brennpunkten vor Leuten zu schützen, die ihnen an die Wäsche wollen.Daniel S @ 22 Aug 2004, 16:18 hat geschrieben: Zur Selbstverteidigung sind weder CS-Gas noch Pfefferspray verboten, allerdings darf letzteres ausschließlich gegen Tiere eingesetzt werden.
Ob man da eine "Ausnahmegenemigung" bekommen kann, weiß ich nicht. Ich kann es mir aber kaum vorstellen.
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So, dann schauen wir eben ins Waffengesetz (WaffG), um alle Unklarheiten zu beseitigen
Ciao
Daniel

Also: Wer das Zeug gegen Menschen einsetzen möchte/muss, benötigt eine Zulassung. Also hatten wir beide Recht, Du nur etwas mehrAlle (OC)Pfeffersprays sind in Deutschland nur für den Einsatz gegen Tiere zugelassen und unterliegen bei dieser Verwendung nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften.

Ciao

Daniel
CS-Reizgas ist selbstverständlich erlaubt! Pfefferspray ist gegen Tiere erlaubt, aber ehrlich gesagt wäre mir das egal. Wenn mich jemand angreift, kriegt er 'ne volle Packung von dem, was ich gerade dabei habe. Sei das ein gut riechendes Spray oder auch fliegende Fäuste.103 115-2 @ 22 Aug 2004, 15:21 hat geschrieben:Verboten ist Pfefferspray und Tränengas normalerweise schon. Nur wenn es dem Schutze der Öffentlichkeit dient (z.B. den Fahrgästen) kann man bei den entsprechenden Behörden eine Ausnahmegenemigung für das mitführen solcher "harmlosen" Waffen beantragt werden. Dann wird überprüft, ob sich das realisieren lässt und ob es notwendig ist. Genzlich unmöglich ist es also nicht!


Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Natürlich ist es das. Kannst du auch in jedem Waffengeschäft kaufen, aber erst ab 18 (Alterskontrolle).Tilletappen @ 23 Aug 2004, 01:55 hat geschrieben: Kurz mal OffTopic, also CS-Gas ist zur Notwehr in Deutschland erlaubt. Oder? Hab im Net nichts eindeutiges gefunden.
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