Ich frage mich dabei gerade auch noch: Wären zusätliche Nebelscheinwerfer bei Bahnfahrzeugen überhaupt erlaubt? Das Spitzensignal was aus 3 Lampen besteht ist ja so vorgeschrieben, oder?Fichtenmoped @ 2 Feb 2011, 11:15 hat geschrieben: Nebelscheinwerfer werden ziemlich tief am Fahrzeug angebracht, damit der Scheinwerfer (der meist auch eine breite Streung hat) durch die Refektion nicht ganz so stark blendet - allerdings sind die Spitzenlichter bei Eisenbahnfahrzeugen, speziell bei dem Typ der Güterzuglokomotive, die am Unfall beteiligt war meist (relativ zum Zugführerplatz) tiefer als bei einem Auto...
Dürfen da überhaupt noch 2 mehr Leuchten?
Bzgl. der tief eingebauten Scheinwerfer bei manchen Zügen hast du wohl recht. Ob es wohl möglich wäre, darin direkt Nebelscheinwerfer zu integrieren, so wie mit dem Fernlicht halt auch,...
Allerdings ist das auch nicht bei allen Zügen der Fall. Wenn du dir z.B. den FLIRT anguckst, da sind die Schweinwerfer direkt unter der Frontscheibe, und damit auch nicht wirklich viel tiefer von der Position des Fahrers entfernt als bei PKWs...