Vandalismus
Ich bin zwar eigentlich kein Freund von Grafiti, aber dieses ist doch recht kreativ Falsche Tür auf Münchner S-Bahn
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Harharahr!Iarn @ 16 Dec 2010, 18:52 hat geschrieben: Ich bin zwar eigentlich kein Freund von Grafiti, aber dieses ist doch recht kreativ Falsche Tür auf Münchner S-Bahn



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Falsch ist allerdings auch, dass das eine Münchner S-Bahn ist. Oder fahren neuerdings auch 424er in München?Iarn @ 16 Dec 2010, 18:52 hat geschrieben: Ich bin zwar eigentlich kein Freund von Grafiti, aber dieses ist doch recht kreativ Falsche Tür auf Münchner S-Bahn
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Ja, vor allem mit dieser Betriebsnummer ist das ganz sicher ein Münchner Fahrzeug.Iarn @ 16 Dec 2010, 18:52 hat geschrieben: Ich bin zwar eigentlich kein Freund von Grafiti, aber dieses ist doch recht kreativ Falsche Tür auf Münchner S-Bahn
Allerdings ist das der Grund warum ich schon seit Jahren keine SZ mehr les... Sie schaffen es einfach nicht einmal einen Artikel oder ein Bild mit richtig beschriftetem Inhalt zu produzieren. Da bekommt der Spruch "Entdecker gesucht" gleich eine völlig neue Bedeutung. Allerdings auch das schlechte Gefühl, dass man nie weiß ob man alle Fehler eines Artikels auch entdeckt hat, oder ob man sich doch ein falschen Bild der Tatsachen verschaffen hat weil man einen Satz glaubte.

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Neu sind die Bilder jedenfalls nicht - ich hatte die schon vor Monaten in meinem Postfach 
Ansonsten - ist das wirklich relevant ob das jetzt in München war oder nicht? Lustig isses jedenfalls

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Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ist übrigends auch ein Werk von "TAPS", der Sprayergruppe die auch schon mal einen Buntling-Steuerwagen auf Silberling-Pfauenaugenmuster umlackiert haben. 
(Wie bringt man eigentlich Sprayern bei, dass verkehrsrot scheisse und popfarben total in ist?
)
Gruß Michi

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Ja, es ist relevant wie viel Fehler in einer Tageszeitung stecken. Und eine Zeitung die nur noch aus Fehlern besteht kann man guten Gewissens einfach nicht mehr lesen.Boris Merath @ 16 Dec 2010, 21:32 hat geschrieben: Ansonsten - ist das wirklich relevant ob das jetzt in München war oder nicht? Lustig isses jedenfalls![]()
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Das ist die SZ aber noch zumindest die Einäugige unter den Blinden... wenn ich mir so anschaue, was es da in Süddeutschland sonst noch so gibt *graus*. Die FAZ ist da so ziemlich die einzige Zeitung die qualitativ ähnlich ist, aber der Kultur-, Feulleton- und Sportteil ist entsetzlich. Alternativ gäbs da höchstens noch die NZZ - aber das ist halt Schweiz.ropix @ 16 Dec 2010, 22:54 hat geschrieben: Ja, es ist relevant wie viel Fehler in einer Tageszeitung stecken. Und eine Zeitung die nur noch aus Fehlern besteht kann man guten Gewissens einfach nicht mehr lesen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ist halt die Frage, ob man so irrelevante Staubkörnchen zum absoluten Dreckparadies hochstilisieren muss. Für diese Story an sich ist es vollkommen wurscht, ob das jetzt München oder sonstwas war, würde ich mal sagen. Es ist nicht richtig, hat aber für den Leser und 99,9% des Rests der Welt keine Bedeutung, vor allem wenn man bedenkt, dass die S-Bahn in ihren eigenen Medien z.B. auch gerne mal 423 und 425 verwechselt hat. Teilweise gab es sogar zum 423er umnummerierte 425er, mal ganz zu schweigen von den vielen anderen DB-Stockfotos, die mit dem Inhalt nicht ganz so viel zu tun haben. Ich schlage mal einen MüNüX-Flyer von Mai 2010 auf:ropix @ 16 Dec 2010, 22:54 hat geschrieben: Ja, es ist relevant wie viel Fehler in einer Tageszeitung stecken. Und eine Zeitung die nur noch aus Fehlern besteht kann man guten Gewissens einfach nicht mehr lesen.
Vorne zu sehen der Innenraum ggf. eines 648, aber sicherlich kein MüNüX-Wagen. Seite 3: Ein Wagenstandbildchen mit einem stilisierten ICE1/2 als Triebkopf (!) und einem Steuerwagen, der als "Großraumwagen" gekennzeichnet ist, die anderen jeweils mit ihrer Wagenklasse. Sind das alles Abteilwagen oder ist da wem vielleicht das Wort Mehrzweckabteil entfallen? Selbst bei den Kursbuchstrecken vertut sich die DB und zwar gleich zweimal. 1. Ist die KBS 901 schon wieder abgeschafft, es müsste 900 heißen und 2. ist die Angabe 990 München - Ingolstadt - Eichstätt/Treuchtlingen nicht korrekt. Es müsste 990 München - Ingolstadt - Eichstätt - Treuchtlingen hießen, die Strecke teilt sich ja nicht. Eichstätt Stadt liegt an der 991.
Die Trefferquote der Süddeutschen halte ich für höher und verglichen mit anderen Medien. Folgt man der Logik, müsste man das Eisenbahnforum fluchtartig verlassen. Was da oft für ein Sche... geschrieben wird... :rolleyes: :ph34r:
MM: Hubschrauber jagt Graffiti-Sprayer
Auch wenn der Aufwand evtl etwas hoch ist: es hat sich gelohnt
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Zwei Dumme ein Gedanke, nur du warst schnellerIarn @ 21 Feb 2011, 14:37 hat geschrieben: MM: Hubschrauber jagt Graffiti-Sprayer
Auch wenn der Aufwand evtl etwas hoch ist: es hat sich gelohnt![]()

Ich bin wahrlich kein Freund von Grafiti, aber was DA die Herren der bayerischen Polizei mal wieder abgezogen haben (und die Bundespolizei hilft noch freundlich mit) entbahrt in meinen Augen jeglicher Verhältnismäßigkeit und ist in meinen Augen sogar die größere Sauerrei als was die Jungs da angestellt haben.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir Wünsche, dass der/diejenige(n), der diese Aktion autorisiert hat, die Kosten für den Einsatz der Bundespolizei tragen muss. Wir sprechen hier von einer einfachen Sachbeschädigung, nicht von einem Raub, Körperverletzung oder ähnlichem. Wenn sie die Jungs auf normalem Wege erwischen, dann wunderbar. Aber was kommt als nächstes? Raketenbeschuss für illegales drachensteigenlassen?!
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Ich kann das nicht so eng sehen! Der Hubschrauber muß sowieso immer wieder bewegt werden und war sicher auch schon in der Luft, sonst hätte es wahrscheinlich zu lange gedauert bis der gestartet und am Zielort gewesen wäre. Die Beamten bekommen sowieso ihren Lohn und ne Flugstunde mit dem Ding sollte etwa 2000 Euro kosten und die sind ja hoffentlich nicht ne Stunde rumgeflogen. Also wenn man damit bei dem einen Einsatz zwar nur 1000 Euro Sachbeschädigung hatte, aber man davon ausgehen darf, dass die beiden schon lange vorher gesprayt haben (so professionell wie die anscheinend ausgerüstet waren) und auch weiter gemacht hätten, ist der Einsatz zumindest vom finanziellen her duchaus im Rahmen.
Und ich gehe auserdem davon aus, dass der Heli in diesem Moment sonst nichts besseres zu tun hatte. Also besser 2 Sprayer damit dingfest machen, als das Ding einfach so durch die Luft zu schaukeln oder einfach auf dem Boden verrosten zu lassen!
Und ich gehe auserdem davon aus, dass der Heli in diesem Moment sonst nichts besseres zu tun hatte. Also besser 2 Sprayer damit dingfest machen, als das Ding einfach so durch die Luft zu schaukeln oder einfach auf dem Boden verrosten zu lassen!
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Ne, andersrum wird n Schuh draus: Wie können auch alle Streifenwagen stehen lassen, weil die kosten auch Geld wenn man sie bewegt.
Man kann sich sicher darüber streiten ob und wenn, wie viele Helis die Bundespolizei braucht. Aber wenn sie wenlche haben, dann sollen die auch eingesetzt werden. Und wenn man zufällig in der Nähe eines fliegenden Helis ein paar Übeltäter erwischt, die man anders nicht fassen würde, dann kann und soll der auch eingesetzt werden!
Man kann sich sicher darüber streiten ob und wenn, wie viele Helis die Bundespolizei braucht. Aber wenn sie wenlche haben, dann sollen die auch eingesetzt werden. Und wenn man zufällig in der Nähe eines fliegenden Helis ein paar Übeltäter erwischt, die man anders nicht fassen würde, dann kann und soll der auch eingesetzt werden!
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Auf was ich hinauswollte ist, dass am Ende doch zusammengerechnet wird, was ein Einsatz kostet. Und da taucht er in der Kalkulation doch auf, und wenn das Methode wird braucht man dann nächstes Jahr einen Hubschrauber mehr. Wenn dem nicht so sein sollte, hat man jetzt einen zuviel rumstehen.Hot Doc @ 21 Feb 2011, 18:27 hat geschrieben: Man kann sich sicher darüber streiten ob und wenn, wie viele Helis die Bundespolizei braucht. Aber wenn sie wenlche haben, dann sollen die auch eingesetzt werden. Und wenn man zufällig in der Nähe eines fliegenden Helis ein paar Übeltäter erwischt, die man anders nicht fassen würde, dann kann und soll der auch eingesetzt werden!
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Das sind aber die Gesamtkosten, nicht die Mehrkosten. Betrachten darf man hier aber nur die Mehrkosten. Alles andere ist virtuelles BWL-Geldverschieben. Du selbst predigst hier doch immer dass man beim Auto Fixkosten nicht auf den Kilometer umrechnen darf - beim Heli ist das nicht anders.Bayernlover @ 21 Feb 2011, 18:55 hat geschrieben: Auf was ich hinauswollte ist, dass am Ende doch zusammengerechnet wird, was ein Einsatz kostet. Und da taucht er in der Kalkulation doch auf
Mal davon abgesehen darf man auch nicht den Abschreckungseffekt vernachlässigen - dank Zeitung spricht sich ja jetzt gut rum, dass die Bundespolizei auch per Heli Sprayer jagt, und das nicht grade erfolglos, das dürfte schon ganz gut wirken denke ich.
Dazu kommt dass die Kosten für Einsatz vermutlich auf die Sprayer umgelegt werden - wenn die Gesamtkosten und nicht die Mehrkosten umgelegt werden dürfte die Bundespolizei damit sogar Gewinn machen

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Wo predige ich das? Ich sage nur, dass die Leute allgemein so denken. Ob das Sinn macht - eher nicht.Boris Merath @ 21 Feb 2011, 19:12 hat geschrieben: Das sind aber die Gesamtkosten, nicht die Mehrkosten. Betrachten darf man hier aber nur die Mehrkosten. Alles andere ist virtuelles BWL-Geldverschieben. Du selbst predigst hier doch immer dass man beim Auto Fixkosten nicht auf den Kilometer umrechnen darf - beim Heli ist das nicht anders.
Dazu kommt dass die Kosten für Einsatz vermutlich auf die Sprayer umgelegt werden - wenn die Gesamtkosten und nicht die Mehrkosten umgelegt werden dürfte die Bundespolizei damit sogar Gewinn machen
Wenn sie das Geld jemals zu sehen bekommen

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Einmarschieren in den Irak? Klar. Grund? Findma scho...eightyeight @ 21 Feb 2011, 19:49 hat geschrieben: Evtl. kann man den Kerlen auch andere Aktionen nachweisen, wodurch man wiederum Schaden aufklären/ersetzen könnte, oder aber auch an andere Vandalen kommen.
Mir persönlich geht es weniger um das Geld das dort oben im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt wurde sondern um einen krassen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Es kann nicht angehen, dass man ein Mittel der Strafverfolgung, das normalerweise für schwere und schwerste Delikte oder zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben eingesetzt wird für einen Bagatelldelikt genutzt wird.
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund für die Strafverfolgungsbehörden wie auch die Gerichte gewisse Einschränkungen in der Strafverfolgung implementiert. Der Aufschrei wäre riesig, wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet werden würde, die Gegenklage wäre gigantisch. Auch unsere beiden Sprayer hätten ohne das ganze Tamtam wohl niemals einen Gerichtssaal von innen sehen, wenn sie Ersttäter sind, auch das hat seinen Grund.
Auch Hot Docs "Schuh" hat ein gewaltiges (Argumentations)Loch: der Einsatz eines Streifenwagens zur Patrouille, zur Verfolgung flüchtiger Täter dieser Art, usw. ist ein verhältnismäßiges und adäquates Mittel der Strafverfolgung, der Einsatz eines Hubschraubers in einem Entführungsfall ganz genau so.
Auch wenn es gewisse Personen bei der Polizei anders sehen, eine Beleidigung oder eine Provokation eines Beamten rechtfertigt ja auch keinen Schlagstock/Tränengaseinsatz. Aber da das schon nicht ankommt, wundert mich dieser Vorfall auch nicht.
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Du predigst Verhältnismäßigkeit und vergleichst einen Einsatz gegen Sprayer mit einem Hubschrauber, mit dem Einmarsch in den Irak.DumbShitAward @ 21 Feb 2011, 20:54 hat geschrieben:Einmarschieren in den Irak? Klar. Grund? Findma scho...
Mir persönlich geht es weniger um das Geld das dort oben im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt wurde sondern um einen krassen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Es kann nicht angehen, dass man ein Mittel der Strafverfolgung, das normalerweise für schwere und schwerste Delikte oder zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben eingesetzt wird für einen Bagatelldelikt genutzt wird.
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund für die Strafverfolgungsbehörden wie auch die Gerichte gewisse Einschränkungen in der Strafverfolgung implementiert. Der Aufschrei wäre riesig, wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet werden würde, die Gegenklage wäre gigantisch. Auch unsere beiden Sprayer hätten ohne das ganze Tamtam wohl niemals einen Gerichtssaal von innen sehen, wenn sie Ersttäter sind, auch das hat seinen Grund.
Auch Hot Docs "Schuh" hat ein gewaltiges (Argumentations)Loch: der Einsatz eines Streifenwagens zur Patrouille, zur Verfolgung flüchtiger Täter dieser Art, usw. ist ein verhältnismäßiges und adäquates Mittel der Strafverfolgung, der Einsatz eines Hubschraubers in einem Entführungsfall ganz genau so.
Auch wenn es gewisse Personen bei der Polizei anders sehen, eine Beleidigung oder eine Provokation eines Beamten rechtfertigt ja auch keinen Schlagstock/Tränengaseinsatz. Aber da das schon nicht ankommt, wundert mich dieser Vorfall auch nicht.

Wir könnten auch die Bundeswehr fragen, ob sie morgen beim Streik, mit ihren Panzern SEV fährt ... :rolleyes:
In den Irak ist man außerdem unter einem (falschen?) Vorwand einmarschiert. Hier braucht man keinen Vorwand für die Handlung, da es eine Grundlage gab.
Um mal wieder zu den Tatsachen zurück zu kommen. Dass man 2 Sprayer die eine Lärmschutzwand voll sprayen (und nicht 11 Mann einen ganzen Zug) mit einem Heli "jagt", mag überzogen wirken/sein. Aber wir kennen weder die Umstände warum man den Helikopter hinzugezogen hat, noch wie viel das kostet.
Genauso gut könnten wir darüber streiten, ob es sich hier um einen Bagatelldelikt handelt, wie von dir angesprochen oder nicht. Wenn ich an deinem Eigentum einen 1000€ Schaden verursache, wirst du auch nicht unbedingt von einer Bagatelle sprechen.

Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
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Es handelt sich aber nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.DumbShitAward @ 21 Feb 2011, 20:54 hat geschrieben: Der Aufschrei wäre riesig, wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet werden würde, die Gegenklage wäre gigantisch.
Ähm - im allgemeinen doch. Schon allein aus Abschreckungsgründen. Wobei Gerichtssaal von innen sehen noch nichts über die Strafe aussagt, die bei Ersttätern sicherlich auch nihct allzu schlimm ausfallen wird wenn sie per Hubschrauber gejagt wurden - das ist dem Richter nämlich egal.Auch unsere beiden Sprayer hätten ohne das ganze Tamtam wohl niemals einen Gerichtssaal von innen sehen, wenn sie Ersttäter sind, auch das hat seinen Grund.
Ob sie Erst- oder Serientäter waren wissen wir nicht.
Es besteht glaube ich schon ein Unterschied zwischen einer ordnungsgemäßen Verhaftung und Schlagstockeinsatz.Auch wenn es gewisse Personen bei der Polizei anders sehen, eine Beleidigung oder eine Provokation eines Beamten rechtfertigt ja auch keinen Schlagstock/Tränengaseinsatz. Aber da das schon nicht ankommt, wundert mich dieser Vorfall auch nicht.
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Der hier ist wohl eindeutig:DumbShitAward @ 21 Feb 2011, 17:53 hat geschrieben:Wir sprechen hier von einer einfachen Sachbeschädigung, nicht von einem Raub, Körperverletzung oder ähnlichem.
§ 303 StGB
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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@ eightyeight
Stilblüte nicht verstanden, ich habe lediglich die Aussage kritisiert, dass man "auf blöd" eine Mordsaktion ankurbeln solle um sie dann hinterher irgendwie legitimieren zu können, ich habe als mitnichten den Irakkrieg mit Sprayern verglichen und auch deine Kritik man hätte ja einen Grund gehabt (anders als - mutmaßlich - beim Irakkrieg) läuft insofern ins Leere, weil ich lediglich das Mittel Hubschrauber als Unverhältnismäßig, nicht aber die Verfolgung an sich kritisiert habe.
Ob es ein Bagatelldelikt ist (was übrigens auch bei Vergehen durchaus möglich ist, einfacher Diebstahl wäre z.B. ein derartiger Fall) oder nicht, darüber mag man ja streiten können, dennoch ist das aber nicht von der Schadenssumme, sondern vom strafrechtlichen Schaden abhängig (man könnte einen riesigen Schaden anrichten ohne strafrechtlich belangt zu werden, Verfahren wird meist mit Auflagen eingestellt). Andererseits kann man auch einen vergleichsweise lächerlichen Schaden anrichten und dennoch wegen der zugrunde liegenden Straftat verurteilt werden (z.B. kleiner Parkrempler, Schaden um 100€, aber unerlaubtes entfernen vom Unfallort).
@ Boris
Ist aber auch noch nicht so lange der Fall, bis 2005 griff nur §304 StGB, nicht der aber hier relevante §303 (§303 Abs. 2 ist neu), da es logistisch extrem schwierig war (Gutachter, etc.) den tatsächlichen "Schaden" zu beziffern, da dieser eigentlich erst bei der Reinigung entstand (Vollendung der Tat, welche dem Täter nicht vorzuwerfen ist, selbst wenn kausaler Zusammenhang besteht). Auch jetzt noch ist das Beschmieren eines Gegenstandes (sofern es sich nicht um einen Gegenstand handelt, bei dem die Optik das eigentlich "wertvolle" ist, also bei Kunstobjekten, Denkmälern oder Verkehrsschildern - ist dann aber auch Eingriff in Straßen/Schienenverkehr) nicht notwendigerweise i.S. §303, da der Angeklagte immer noch nachweisen könnte, dass die Beschädigung nicht dauerhaft war d.h. es gibt einen wenig aufwendigen Weg das zu entfernen, z.B. das inzwischen beliebte Postaufkleber-auf-Fläche-kleben-und-beschmieren, ist mehrheitlich nicht als Verstoß gegen §303 gewertet, da keine erhebliche Beschädigung sondern eine Verschmutzung und damit eine Ordnungswidrigkeit, denkbar wären auch Wasserfarben, wobei das wohl eher ein hypothetisches Konstrukt sein dürfte, letztinstanzlich ist das Gesetz aber noch nicht auf die Probe gestellt worden.
@ Autobahn
Immernoch ein klarer qualitativer Unterschied: Sachbeschädigung = Vergehen; Raub, (schwere) Körperverletzung = Verbrechen. Unterschied: für Vergehen geht man (ohne besondere Umstände) prinzipiell nicht in den Bau, bei Verbrechen geht das aber.
Stilblüte nicht verstanden, ich habe lediglich die Aussage kritisiert, dass man "auf blöd" eine Mordsaktion ankurbeln solle um sie dann hinterher irgendwie legitimieren zu können, ich habe als mitnichten den Irakkrieg mit Sprayern verglichen und auch deine Kritik man hätte ja einen Grund gehabt (anders als - mutmaßlich - beim Irakkrieg) läuft insofern ins Leere, weil ich lediglich das Mittel Hubschrauber als Unverhältnismäßig, nicht aber die Verfolgung an sich kritisiert habe.
Ob es ein Bagatelldelikt ist (was übrigens auch bei Vergehen durchaus möglich ist, einfacher Diebstahl wäre z.B. ein derartiger Fall) oder nicht, darüber mag man ja streiten können, dennoch ist das aber nicht von der Schadenssumme, sondern vom strafrechtlichen Schaden abhängig (man könnte einen riesigen Schaden anrichten ohne strafrechtlich belangt zu werden, Verfahren wird meist mit Auflagen eingestellt). Andererseits kann man auch einen vergleichsweise lächerlichen Schaden anrichten und dennoch wegen der zugrunde liegenden Straftat verurteilt werden (z.B. kleiner Parkrempler, Schaden um 100€, aber unerlaubtes entfernen vom Unfallort).
@ Boris
Ist aber auch noch nicht so lange der Fall, bis 2005 griff nur §304 StGB, nicht der aber hier relevante §303 (§303 Abs. 2 ist neu), da es logistisch extrem schwierig war (Gutachter, etc.) den tatsächlichen "Schaden" zu beziffern, da dieser eigentlich erst bei der Reinigung entstand (Vollendung der Tat, welche dem Täter nicht vorzuwerfen ist, selbst wenn kausaler Zusammenhang besteht). Auch jetzt noch ist das Beschmieren eines Gegenstandes (sofern es sich nicht um einen Gegenstand handelt, bei dem die Optik das eigentlich "wertvolle" ist, also bei Kunstobjekten, Denkmälern oder Verkehrsschildern - ist dann aber auch Eingriff in Straßen/Schienenverkehr) nicht notwendigerweise i.S. §303, da der Angeklagte immer noch nachweisen könnte, dass die Beschädigung nicht dauerhaft war d.h. es gibt einen wenig aufwendigen Weg das zu entfernen, z.B. das inzwischen beliebte Postaufkleber-auf-Fläche-kleben-und-beschmieren, ist mehrheitlich nicht als Verstoß gegen §303 gewertet, da keine erhebliche Beschädigung sondern eine Verschmutzung und damit eine Ordnungswidrigkeit, denkbar wären auch Wasserfarben, wobei das wohl eher ein hypothetisches Konstrukt sein dürfte, letztinstanzlich ist das Gesetz aber noch nicht auf die Probe gestellt worden.
@ Autobahn
Immernoch ein klarer qualitativer Unterschied: Sachbeschädigung = Vergehen; Raub, (schwere) Körperverletzung = Verbrechen. Unterschied: für Vergehen geht man (ohne besondere Umstände) prinzipiell nicht in den Bau, bei Verbrechen geht das aber.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Sowas hat die Polizei in Berlin auch schon mal gemacht, hab ich mal vor ein paar Jahren in der Zeitung gelesen:
Sprayer in einem Berliner Nobelviertel nachts per Hubschrauber verfolgt.
Dafür hats zig Ruhestörungs-Anrufe bei der Polizei gehagelt!
Ansonsten:
Ich habe auch schon mitbekommen, dass ein BPol-Hubschrauber wegen einer Person im Gleisbereich (zwischen Laim und Pasing) eingesetzt wurde.
Die müssen einfach ausgelastet werden...
Klar lässt sich über die Verhältsnismäßigkeit streiten, aber wenn sich das bei denen rumspricht, dass da neuerdings mit Hubschraubern Jagd auf die Sprayer gemacht wird, dann hat das denke ich eine ganz gewaltige Abschreckungswirkung.
Einen Streifenwagen hängt man zu Fuß in entsprechendem Gelände locker mal ab, wenn man sich auskennt. Einen Hubschrauber hängst du allerdings nicht so schnell ab, bei entsprechender Ausstattung (Wärmebildkamera) auch nachts nicht.
Sprayer in einem Berliner Nobelviertel nachts per Hubschrauber verfolgt.
Dafür hats zig Ruhestörungs-Anrufe bei der Polizei gehagelt!

Ansonsten:
Ich habe auch schon mitbekommen, dass ein BPol-Hubschrauber wegen einer Person im Gleisbereich (zwischen Laim und Pasing) eingesetzt wurde.
Die müssen einfach ausgelastet werden...
Klar lässt sich über die Verhältsnismäßigkeit streiten, aber wenn sich das bei denen rumspricht, dass da neuerdings mit Hubschraubern Jagd auf die Sprayer gemacht wird, dann hat das denke ich eine ganz gewaltige Abschreckungswirkung.
Einen Streifenwagen hängt man zu Fuß in entsprechendem Gelände locker mal ab, wenn man sich auskennt. Einen Hubschrauber hängst du allerdings nicht so schnell ab, bei entsprechender Ausstattung (Wärmebildkamera) auch nachts nicht.
Eine Sache sollte man evtl noch bedenken, dass die Helikopter in Oberschleißheim stationiert sind, das ist quasi ums Eck und evtl eh in der Luft war wie vorher schön beschrieben.
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Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
In dem Absatz findet sich dein "Denkfehler": Der Heli ist kein besonderes Mittel der Strafverfolgung. Er ist ein ganz "normales" Beförderungsmittel für Polizisten, dass aufgrund seiner Ausstattung sich halt bei bestimmten Fällen besser z.B. zur Verfolgung eignet. Hier wird im rechtlichen Sinne gegen überhaupt keine Verhältnismäßigkeit verstoßen (in USA machen die mit Helis und Flugzeugen Geschwindigkeitskontrollen von Highways).DumbShitAward @ 21 Feb 2011, 20:54 hat geschrieben: Mir persönlich geht es weniger um das Geld das dort oben im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt wurde sondern um einen krassen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Es kann nicht angehen, dass man ein Mittel der Strafverfolgung, das normalerweise für schwere und schwerste Delikte oder zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben eingesetzt wird für einen Bagatelldelikt genutzt wird.
Und hier verwechselst du 2 grundlegend verschiedene Instrumente der Polizei: Erstmal die Verfogung von Tätern und zweitens die Untersuchung um Strafen nachweisen zu können.Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund für die Strafverfolgungsbehörden wie auch die Gerichte gewisse Einschränkungen in der Strafverfolgung implementiert. Der Aufschrei wäre riesig, wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet werden würde, die Gegenklage wäre gigantisch. Auch unsere beiden Sprayer hätten ohne das ganze Tamtam wohl niemals einen Gerichtssaal von innen sehen, wenn sie Ersttäter sind, auch das hat seinen Grund.
Bei einer Hausdurchsuchung wir in die Privatsphäre eingedrungen ein rechtlich sehr heikles Thema, bei einer Verfolgung wird erstmal nur ein Mensch auf öffentlichem Raum eben verfolgt. Ob das jetzt durch Kameras, mit Autos, zu Fuß oder eben durch die Luft geschieht ist ertmal komplett egal und ändert auch weder was an der Schuld des Täters noch an dessen Privatsphäre, sondern höchstens an der Wahrscheinlichkeit mit der er gefaßt wird.
Dass die ganze Aktion natürlich unter finanziellen Gesichtspunkten fraglich ist, ist klar. Aber auch da kann sie sich - wie von mehreren beschrieben - am Ende lohnen.
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Tut mir leid, hier liegst du selbst einem Trugschluss auf. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt für alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und auch (sofern nicht durch spezifische Ausnahmen geregelt) für alle denkbaren Fälle, angefangen bei der Tatsache, dass der Herr Ministerpräsident Seehofer vom Steuerzahler keine Prostituierten bezahlt bekommen würde, wenn seine Frau ihn nicht ran lässt bis hinunter zu mir, der dem Watschengesicht aus der 9d für seine Arschkriecherei keinen Verweis geben darf (obwohl das sicherlich helfen würde...). Ebensowenig kann man wegen einer geklauten Flasche Schnaps eine Rasterfahndung anzetteln (nicht nur wegen des damit einhergehenden Grundrechtsverstoßes) und eben auch ein Heli-Einsatz, gleichgültig wie opportun die Situation nun gewesen sein mag, ist wegen einer Sachbeschädigung unverhältnismäßig. Auch wenn es pedantisch klingt, wenn das der Maßstab sein soll, dann müssten wir bei Straftaten mindestens U-Boote oder Nuklearbomber einsetzen.Hot Doc @ 22 Feb 2011, 16:48 hat geschrieben: Und hier verwechselst du 2 grundlegend verschiedene Instrumente der Polizei: Erstmal die Verfogung von Tätern und zweitens die Untersuchung um Strafen nachweisen zu können.
Bei einer Hausdurchsuchung wir in die Privatsphäre eingedrungen ein rechtlich sehr heikles Thema, bei einer Verfolgung wird erstmal nur ein Mensch auf öffentlichem Raum eben verfolgt. Ob das jetzt durch Kameras, mit Autos, zu Fuß oder eben durch die Luft geschieht ist ertmal komplett egal und ändert auch weder was an der Schuld des Täters noch an dessen Privatsphäre, sondern höchstens an der Wahrscheinlichkeit mit der er gefaßt wird.
Dass die ganze Aktion natürlich unter finanziellen Gesichtspunkten fraglich ist, ist klar. Aber auch da kann sie sich - wie von mehreren beschrieben - am Ende lohnen.
Der Gesetzgeber hat diesen Grundsatz ja nicht einfach zum Spaß erlassen: stell dir mal vor, man braucht den Hubschrauber für eine wirklich wichtige, echte Straftat, bekommt ihn aber nicht oder nur verspätet, weil er gerade einen Taschendieb jagt. Es wäre aber auch genauso unverantwortlich, wenn man den Beamten der Polizei aus Sparmaßnahmen anstatt Streifenwagen nur noch einen Satz Inliner zur Verfügung stellen würde (es sei denn es böte sich an, wie z.B. auf der Blöd-Night).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Dass es grundsätzlich einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt ist klar, nur deine Begründung schien mir dabenben gegriffen.
Und wie schon oben verwechselst du auch jetzt wieder z.B. die Strafe (Verweis) oder eine in Persönlichkeitsrechte eingreifende Untersuchung (Rasterfahndung) mit einer Verfolgung eines auf frischer Tat ertappten Straftäters.
Aus rechtlicher Sicht des Straftäters und auch für die Behandlung seines Falles ist es vollkommen unerheblich mit welchem Fahrzeug seine Ergreifung möglich gemacht wurde. Auch wenn es unschuldig ist, entstehen ihm dadurch keine Nachteile wenn er mit dem Heli statt mit ner Kelle ausm Auto angehalten wurde.
Und es gibt in Deutschland sowohl Polizei auf Rädern, auf Pferden und auch auf Inlinern, da man eben die für die jeweilige Situation die besten Fortbewegungsmittel braucht. Und wenn man einen Heli zu Verfügung hat, der sich auch noch in der Nähe in der Luft befindet und man sonst einen Straftäter nicht weiter verfolgen kann, dann ist so ein Einsatz mehr als verhältnismäßig.
PS.: Interview in der SZ dazu
Und wie schon oben verwechselst du auch jetzt wieder z.B. die Strafe (Verweis) oder eine in Persönlichkeitsrechte eingreifende Untersuchung (Rasterfahndung) mit einer Verfolgung eines auf frischer Tat ertappten Straftäters.
Aus rechtlicher Sicht des Straftäters und auch für die Behandlung seines Falles ist es vollkommen unerheblich mit welchem Fahrzeug seine Ergreifung möglich gemacht wurde. Auch wenn es unschuldig ist, entstehen ihm dadurch keine Nachteile wenn er mit dem Heli statt mit ner Kelle ausm Auto angehalten wurde.
Wenn man den Heli für was wichtigeres braucht, kann man die Sprayerverfolgung jederzeit abbrechen. Im Zweifel spart man dadurch sogar Zeit als mit einer Landung und erneutem Starten.Der Gesetzgeber hat diesen Grundsatz ja nicht einfach zum Spaß erlassen: stell dir mal vor, man braucht den Hubschrauber für eine wirklich wichtige, echte Straftat, bekommt ihn aber nicht oder nur verspätet, weil er gerade einen Taschendieb jagt. Es wäre aber auch genauso unverantwortlich, wenn man den Beamten der Polizei aus Sparmaßnahmen anstatt Streifenwagen nur noch einen Satz Inliner zur Verfügung stellen würde (es sei denn es böte sich an, wie z.B. auf der Blöd-Night).
Und es gibt in Deutschland sowohl Polizei auf Rädern, auf Pferden und auch auf Inlinern, da man eben die für die jeweilige Situation die besten Fortbewegungsmittel braucht. Und wenn man einen Heli zu Verfügung hat, der sich auch noch in der Nähe in der Luft befindet und man sonst einen Straftäter nicht weiter verfolgen kann, dann ist so ein Einsatz mehr als verhältnismäßig.
PS.: Interview in der SZ dazu