Schwarzfahren - Anzeige!?!
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Gibts ja schon - "Nur ICE" :ph34r:GSIISp64b @ 21 May 2011, 00:44 hat geschrieben: Die meisten Nicht-Bahner wissen nicht einmal, was ein 612 _ist_, geschweige denn, wo genau er fährt. Sollen wir jetzt den Automaten einen Modus "Nur bequeme Züge" geben?
Edit: Hilft trotzdem nicht weiter, wenn der 612er in IC-Lackierung einen ICE-Ersatz mimt...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Nur reicht bei den heutigen Automaten kein einzelner Tastendruck mehr - sondern inzwischen sinds häufig weit über zehn.GSIISp64b @ 20 May 2011, 17:12 hat geschrieben:Bei einem Automat allerdings, der schlicht eine Reihe von Optionen anbietet und nach EINEM Tastendruck die gewünschte Fahrkarte ausspuckt, bin ich der Meinung, dass wirklich JEDER damit klarkommen sollte.
Warum verzweifel dann selbst ich teilweise an den Tarifinfos mancher Verbünde? Dass ich keinerlei Ahnung davon habe und mich nicht informiere ist jedenfalls nicht der Grund.GSIISp64b @ 20 May 2011, 18:14 hat geschrieben:Schau dazu mal in meine Signatur. Alles setzt voraus, dass man wenigstens grob weiß, wie es funktioniert.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Verfolgt man die Diskussion hier, ist die Antwort ganz einfach: WeilBoris Merath @ 21 May 2011, 01:30 hat geschrieben:Warum verzweifel dann selbst ich teilweise an den Tarifinfos mancher Verbünde? Dass ich keinerlei Ahnung davon habe und mich nicht informiere ist jedenfalls nicht der Grund.
Streng Dich also gefälligst an!GSIISp64b @ 20 May 2011, 11:57 hat geschrieben:... viele Leute das System nicht kapieren WOLLEN.

SCNR
Wie gesagt, ich bezog mich jetzt nicht auf den 08/15-"Vollversions"-NTA. Bei dem ist es mehr als ein Tastendruck.Boris Merath @ 21 May 2011, 01:30 hat geschrieben: Nur reicht bei den heutigen Automaten kein einzelner Tastendruck mehr - sondern inzwischen sinds häufig weit über zehn.
Wenn du dich in die Details des Verbunds reinarbeitest, willst du vermutlich mehr als einfach nur von A nach B fahren. Dass man in manchen (!) Verbünden sinnvollere Tarifinfos machen könnte, steht auf einem anderen Blatt und habe ich auch nie bestritten.
Woodpeckar: Dass ausgerechnet derjenige hier, der bei jeder nicht mit einem Anwalt abgesprochenen Äußerung sofort und völlig ironiebefreit beginnt, eine Gardinenpredigt zu halten, dann selbst wieder solche "Schenkelklopfer" bringt, finde ich zumindest aufschlussreich. Inhaltlich erlaube ich mir freilich, diesen Post einfach mal zu ignorieren.
Gruß,
Stephan
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Eine Frage bezüglich der Fahrkartenentwertung: War auf der Fahrkarte ein Kaufdatum aufgedruckt (Das sollte im Falle einer Fahrscheinprüfung relevant sein, falls der Entwerter ein falsches Datum stempeln sollte)?Flo_K @ 20 May 2011, 11:49 hat geschrieben: Grundsätzlich ist so ein halber Stempelaufdruck natürlich ungültig, schließlich erfüllt er seine zentrale Funktion nicht, nämlich die Entwertung der Fahrkarte (in meinen Augen). Als in Berlin damals der Entwerter mein Ticket mit dem Datum von gestern stempelte, rief ich extra die Hotline an, die mir auch mitteilte, dass ich das Ticket zwar im Kundencenter einreichen soll, für die Fahrt aber ein neues Ticket kaufen und an einem anderen Entwerter entwerten muss.
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Das sind aber die die jetzt überall verbaut werden. Oder werden irgendwo noch welche mit so einer richtigen Tastenleiste hingestellt?GSIISp64b @ 21 May 2011, 10:38 hat geschrieben: Wie gesagt, ich bezog mich jetzt nicht auf den 08/15-"Vollversions"-NTA. Bei dem ist es mehr als ein Tastendruck.
Also wenn eine Touristengruppe von Dresden in die Sächsische Schweiz fährt oder von München nach Starnberg reicht es nicht, einfach mal eine Taste auf dem Automaten zu drücken. Und selbst bei Einzelfahrten (siehe oben) ist es eben nicht mehr nur ein Tastendruck. Dazu kommt dass z.B. meine Mutter, die ja nunmal im VVO unterwegs ist, niemals auf die Idee kommen würde dass man in München mit einer Einzelfahrt nur hin und nicht wieder zurück fahren darf, auch wenn die Stunde noch nicht rum ist. Sie würde also unfreiwillig zur Schwarzfahrerin, weil jeder Verbund bei so gewissen Grundregeln sein eigenes Süppchen kocht. Das kann man nicht als transparentes System betrachten, es tut mir leid.Wenn du dich in die Details des Verbunds reinarbeitest, willst du vermutlich mehr als einfach nur von A nach B fahren.
Du wirst nicht umhin kommen zuzugeben dass in Woodpeckars Aussage wenigstens ein kleines Fünkchen Wahrheit steckt. Wobei das hierDass ausgerechnet derjenige hier, der bei jeder nicht mit einem Anwalt abgesprochenen Äußerung sofort und völlig ironiebefreit beginnt, eine Gardinenpredigt zu halten, dann selbst wieder solche "Schenkelklopfer" bringt, finde ich zumindest aufschlussreich.
sicher nicht zu einer sinnvollen Diskussion beiträgt. Aber auch diese Aussage finde ich persönlich sehr aufschlussreich (wobei ich nicht viel neue Erkenntnis daraus ziehe).Inhaltlich erlaube ich mir freilich, diesen Post einfach mal zu ignorieren.
Achso und Woodpeckar darf keine Witze reißen, weil er es so selten tut?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Und woher soll der Kontrolleur wissen dass ich nicht wirklich an dem anderen Tag gefahren bin? Das Kaufdatum ist dabei völlig unerheblich, weil das überhaupt nix beweist.yeg009a @ 21 May 2011, 11:32 hat geschrieben: Eine Frage bezüglich der Fahrkartenentwertung: War auf der Fahrkarte ein Kaufdatum aufgedruckt (Das sollte im Falle einer Fahrscheinprüfung relevant sein, falls der Entwerter ein falsches Datum stempeln sollte)?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Daß das Kaufdatum das nichts beweisen kann, dürfte klar sein, aber unbestreitbar ist es, daß es bei der Fahrkartenentwertung am selben Tag, an dem die Fahrkarte gekauft wurde, recht schlagend und überzeugend sein dürfte.
-Edit: Dafür wird es auch Zeugen geben, wenn es etwas nicht stimmt.
Letzes mal habe ich im Winter erlebt, wie jemand es versucht hatte, eine Mehrfahrtenkarte (VVS) in den Entwerter einzuschieben, das es wegen des enggefrorenes Schlitzes nicht ging (ich habe es auch versucht um es jemanden bei der Entwertung zu helfen), egal rein in die S-Bahn.
Als die Prüfer kamen, stellte ich mich in der Nähe des Betroffenen, damit es einem Prüfer auf einen Zeugen (wie mich) zeigen konnte. Ein Prüfer hatte es sofort verstanden und trug es eben handschriftlich in das Entwertungsfeld einer Mehrfahrtenkarte ein.
-Edit: Dafür wird es auch Zeugen geben, wenn es etwas nicht stimmt.
Letzes mal habe ich im Winter erlebt, wie jemand es versucht hatte, eine Mehrfahrtenkarte (VVS) in den Entwerter einzuschieben, das es wegen des enggefrorenes Schlitzes nicht ging (ich habe es auch versucht um es jemanden bei der Entwertung zu helfen), egal rein in die S-Bahn.
Als die Prüfer kamen, stellte ich mich in der Nähe des Betroffenen, damit es einem Prüfer auf einen Zeugen (wie mich) zeigen konnte. Ein Prüfer hatte es sofort verstanden und trug es eben handschriftlich in das Entwertungsfeld einer Mehrfahrtenkarte ein.
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Naja das kommt drauf an. Wenn wie hier von einigen erwähnt das Problem auftritt dass der Entwerter das Datum des Vortages eingestellt hat und daher falsch stempelt, man seine Karte aber an dem Tag, an dem man fährt gekauft hat und das auch aufgedruckt ist sollte ein Kontrolleur schon stutzig werden denn ich kann ja schlecht gestern mit einer Karte gefahren sein die ich heute erst gekauft habe.Bayernlover @ 21 May 2011, 11:52 hat geschrieben: Das Kaufdatum ist dabei völlig unerheblich, weil das überhaupt nix beweist.
Die "Harlingerland" ist die längste der drei Wangerooge-Fähren und wurde 1979 von der Werft Schürenstedt in Bardenfleth gebaut. Geschwindigkeit: 11,00 kn (21 km/h) Antriebsleistung: 820 kW Vermessung: 477 BRZ Motoren: 4 Fahrgäste: 635 Personen
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
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Nicht jeder kauft sich die Fahrkarte an dem Tag, an welchem er fährt. Zum einen kann man sich Karten auf Vorrat kaufen, dass man auch noch auf den letzten Drücker die S-Bahn erwischen kann, zum anderen ist eine Streifenkarte meist nicht von heute auf morgen aufgebraucht.rockstar84 @ 21 May 2011, 11:20 hat geschrieben: Naja das kommt drauf an. Wenn wie hier von einigen erwähnt das Problem auftritt dass der Entwerter das Datum des Vortages eingestellt hat und daher falsch stempelt, man seine Karte aber an dem Tag, an dem man fährt gekauft hat und das auch aufgedruckt ist sollte ein Kontrolleur schon stutzig werden denn ich kann ja schlecht gestern mit einer Karte gefahren sein die ich heute erst gekauft habe.
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Dass er das konnte lag dann aber wohl an der Kulanz der Kontrolleure. Hätte er da einen Erbsenzähler erwischt hätte er wohl nen 40er hinlegen müssen denn so ganz legal ist das nicht!Marcel @ 21 May 2011, 12:21 hat geschrieben: Ein Freund von mir hat in Herrsching eine Streifenkarte gestempelt, aber der Entwerter hat kein Datum gestempelt. Mit dem Stempel konnte er das ganze Jahr fahren, bis die Fahrpreise erhöht wurden.
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Natürlich nicht. Ich meine ja nur dass es in dem Fall, in dem es so ist wie beschrieben schon ein Hinweis auf einen Fehldruck des Entwerters ist. Natürlich kauft man nicht immer die Karte am gleichen Tag. Hat man das aber zufällig in dem Fall doch hat man Glück da man was in der Hand hat... Eine Karte die entwertet wurde bevor sie gedruckt wurde - was ja nunmal nicht sein kann.Marcel @ 21 May 2011, 12:27 hat geschrieben: Nicht jeder kauft sich die Fahrkarte an dem Tag, an welchem er fährt.
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In dem Fall hat man was in der Hand, aber wenn man die Fahrkarte schon eine Woche vorher gekauft hat, dann sieht es wohl schlecht aus.Eine Karte die entwertet wurde bevor sie gedruckt wurde - was ja nunmal nicht sein kann.
Aber ich würde in dem Fall die Polizei kommen lassen und keine 40€ zahlen. Wenn ich ordentlich gestempelt habe und der Automat bekommt es nicht richtig hin, ist es Aufgabe des Verkehrsunternehmens, das in Ordnung zu bringen und nicht des Fahrgastes, sich erst eine neue Karte zu kaufen, einen anderen Entwerter zu suchen und dann mit der falsch gestempelten Karte zum Kundencenter zu gehen.
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Was heißt nicht so ganz legal? Spätestens bei der zweiten Fahrt ist es glasklare Beförderungserschleichung. Dass man ihm nicht nachweisen kann, wie oft er mit dem Teil gefahren ist, ist eine andere Geschichte.Marcel @ 21 May 2011, 12:21 hat geschrieben: Ein Freund von mir hat in Herrsching eine Streifenkarte gestempelt, aber der Entwerter hat kein Datum gestempelt. Mit dem Stempel konnte er das ganze Jahr fahren, bis die Fahrpreise erhöht wurden.rockstar84 @ 21 May 2011, 12:28 hat geschrieben:Dass er das konnte lag dann aber wohl an der Kulanz der Kontrolleure. Hätte er da einen Erbsenzähler erwischt hätte er wohl nen 40er hinlegen müssen denn so ganz legal ist das nicht!
Mit der Karte mehrmals, sogar ein ganzes Jahr zu fahren, finde ich ein ganz schön asoziales Verhalten, da die ehrlichen Fahrgäste seine Fahrten mitfinanzieren müssen.
Möglicherweise ist schon die erste Fahrt kritisch. Wenn er Pech hat, wird es ihm so ausgelegt, dass er zumindest Personal oder Hotline fragen muss, ob er mit dem Ding überhaupt fahren darf oder eine weitere Fahrkarte kaufen, diese an einem anderen Entwerter stempeln und die verhunzte Karte dann zwecks Rückvergütung einsenden muss. Spannend wäre die Frage, ob ein Kunde überhaupt eine Verpflichtung hat, die ordnungsgemäße Entwertung zu kontrollieren. Früher waren ja nur ein Haltestellenkürzel und ein fortlaufender Tag im Jahr aufgedruckt, wer kann das schon einordnen? Nur die Uhrzeit war vom Laien klar einordbar. Jetzt steht ja der Haltestellenname (zumindest bei allen ortsfesten Entwertern, steinigt mich, wenn's nicht stimmt*) und das Datum im Klartext drauf, sodass die Überprüfung heute kein Problem mehr ist. Ich vermag nicht, diese Fragen zu beantworten, habe aber früher auch nicht immer den Stempelaufdruck kontrolliert.
* Ich fahre zu viel mit meiner IsarCard.

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Danke, ich fahre wirklich viel zu wenig ohne IsarCard. Wenn ich mal im Außenraum fahre, kaufe ich mir eine Tageskarte Außenraum - aber an der U-BahnhaltestelleMarcel @ 21 May 2011, 13:27 hat geschrieben: Bei der U-Bahn steht der Haltestellenname. Aber bei der S-Bahn ist es ein vierstelliger "Code". Die ersten zwei Ziffern sind für die S-Bahn-Linie und die beiden restlichen Ziffern die jeweilige Haltestelle beginnend im Westen mit 00.

Im S-Bahn-Fall wäre es dann zumindest für den Fahrgast möglich bzw. zumutbar, Datum und Uhrzeit zu kontrollieren, was ja meist schon mal die wichtigsten Angaben sind, bei denen es haken kann.
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Das meinte ich damit. Er bewegt sich in einer Grauzone da es natürlich nicht legal ist, aber eben auch nicht nachweisbar.TramPolin @ 21 May 2011, 13:17 hat geschrieben:
Was heißt nicht so ganz legal? Spätestens bei der zweiten Fahrt ist es glasklare Beförderungserschleichung. Dass man ihm nicht nachweisen kann, wie oft er mit dem Teil gefahren ist, ist eine andere Geschichte.
Mit der Karte mehrmals, sogar ein ganzes Jahr zu fahren, finde ich ein ganz schön asoziales Verhalten, da die ehrlichen Fahrgäste seine Fahrten mitfinanzieren müssen.
Moralisch verwerflich ist es auf jeden Fall. Natürlich zahlen wie bei jedem anderen Schwarzfahrer auch alle anderen Fahrgäste die Kosten mit.
Naja hier in Hamm in den Bussen werden immer noch kryptische Zeichen aufgedruckt. Der Monat steht als römische Zahl hochkant, daneben der Tag. Das muss man erst mal Wissen dass z.B. heute "V 21" 21. Mai heißen soll. Einzig wirklich erkennbar ist die Uhrzeit.Spannend wäre die Frage, ob ein Kunde überhaupt eine Verpflichtung hat, die ordnungsgemäße Entwertung zu kontrollieren. Früher waren ja nur ein Haltestellenkürzel und ein fortlaufender Tag im Jahr aufgedruckt, wer kann das schon einordnen? Nur die Uhrzeit war vom Laien klar einordbar. Jetzt steht ja der Haltestellenname und das Datum im Klartext drauf, sodass die Überprüfung heute kein Problem mehr ist.
Ist hier in sofern aber auch egal da mit der Einführung des Vordereinstiegs in den Bussen sämtliche Kontrolleure abgeschafft wurden. Der Fahrer achtet beim Einsteigen bei Stempelkarten halt nur drauf dass er das "Bing" hört. Daher könnten die Teile auch einfach nur "entwertet" oder so draufdrucken...
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Der Vorsatz der Beförderungserschleichung ist aber vorhanden, das ist m.E. keine Grauzone.rockstar84 @ 21 May 2011, 13:33 hat geschrieben: Das meinte ich damit. Er bewegt sich in einer Grauzone da es natürlich nicht legal ist, aber eben auch nicht nachweisbar.
Nachweisbar kann es im Einzelfall theoretisch schon sein. Man stellt sich den Fall vor, dass der Stempelautomat inzwischen ausgetauscht wurde und einen Aufdruck nicht mehr produzieren kann, weil die Stempelfarbe eine andere ist, die Schriftart oder was weiß ich. Es wäre dann schon peinlich, wenn der Fahrgast behauptet, er habe die Karte eben in Herrsching abgestempelt und ja, da stehe ja gar kein Datum drauf, das sei ihm gar nicht aufgefallen, die Herrschinger Stempelautomaten aber alle bei einer Probe vor Ort optisch andere Aufdrucke erzielten. Nicht nur peinlich, dann wird es auch sehr teuer. Ob diese abweichende Optik realistisch ist, ist eine andere Geschichte.
Selbst wenn ich vorhätte, zu betrügen, wäre ich vorsichtig mit so einer Geschichte, da man nie wissen kann, ob es nicht doch ein Merkmal bei der Entwertung gibt, das mir nicht bewusst ist, das mir aber später das Genick brechen könnte. Realistisch mag dies vielleicht nicht sein, dass der MVV irgendwas Verstecktes einbaut, wie es bei Geldscheinen der Fall ist, aber auf Grund der hohen Schwarzfahrerquote kann man da nicht sicher sein.
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Doch es ist in sofern eine Grauzone solange es nicht nachweisbar ist.TramPolin @ 21 May 2011, 13:45 hat geschrieben: Der Vorsatz der Beförderungserschleichung ist aber vorhanden, das ist m.E. keine Grauzone.
Nachweisbar kann es im Einzelfall theoretisch schon sein. Man stellt sich den Fall vor, dass der Stempelautomat inzwischen ausgetauscht wurde und einen Aufdruck nicht mehr produzieren kann, weil die Stempelfarbe eine andere ist, die Schriftart oder was weiß ich. Es wäre dann schon peinlich, wenn der Fahrgast behauptet, er habe die Karte eben in Herrsching abgestempelt und ja, da stehe ja gar kein Datum drauf, das sei ihm gar nicht aufgefallen, die Herrschinger Stempelautomaten aber alle bei einer Probe vor Ort optisch andere Aufdrucke erzielten. Nicht nur peinlich, dann wird es auch sehr teuer.
In dem von dir erwähnten Fall dass der Automat ausgetauscht oder modifiziert wird wäre natürlich der Beweis der vorsätzlichen Erschleichung von Leistungen erbracht, dann ist es mit einem EBE nicht mehr getan sondern gibt eine Strafanzeige und die kann bei Vorsatz (der in dem Fall ja gegeben ist da er versucht hat den Kontrolleur bewusst zu täuschen was auch wieder nachweisbar ist da, wenn der Automat jetzt ganz was anderes druckt, davon ausgegangen werden kann dass er sich absolut bewusst war dass er die Karte nicht gerade erst in Herrsching gestempelt hat) sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Die Frage ist allerdings, ob es realistisch ist dass sowas eintritt. Natürlich kann der Schwarzfahrer dabei Pech haben dass genau in dem Zeitraum sowas geändert wird. Erfahrungemäß erfolgen solche Änderungen aber relativ selten, daher ist die Chance gut damit durchzukommen wie man ja im Beispiel von Marcel gesehen hat. Und in dem Fall fehlt halt immer noch jeder Nachweis dass er die Karte wirklich nicht gerade erst gestempelt hat.§ 265a StGB
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Leicht assozial ist es, mit der Fahrkarte öfters zu fahren. Aber ich bin damals ehrlich gesagt auch mit der Fahrkarte gefahren. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, verleitet es einen sehr schnell, diese auch zu nutzen.
Und das mit dem Überprüfen wäre auch gar nicht gegangen. Dass das Datum nicht aufgedruckt wurde, war einmalig. Am nächsten Tag haben es viele an eben diesem Automaten probiert, aber da wurde das Datum immer mit aufgedruckt.
Warum wird eigentlich bei der U-Bahn das Jahr nicht aufgestempelt, sondern nur Monat und Tag?
Und das mit dem Überprüfen wäre auch gar nicht gegangen. Dass das Datum nicht aufgedruckt wurde, war einmalig. Am nächsten Tag haben es viele an eben diesem Automaten probiert, aber da wurde das Datum immer mit aufgedruckt.
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Da gab es doch mal in München vor vielen Jahren den Fall einer Frau, die ein Spray entwickelte, mit dem sich der Stempelaufdruck wieder nahezu spurlos entfernen ließ. So konnte die Frau immer wieder die gleiche Fahrkarte verwenden. Einem Kontrolleur fiel aber dann doch mal auf, dass das Fahrscheinpapier an der gestempelten stelle irgendwie seltsam aussieht. Das Ganze flog auf, gegen die Frau wurde natürlich Strafanzeige gestellt.
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Wenn schon asozial, nicht assozial. Ich halte das nochmalige Benutzen einer solchen Fahrkarte nicht besser und nicht schlechter, als im Supermarkt Waren ohne Bezahlung mitgehen zu lassen, die Zeche zu prellen oder die Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen. Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du als Unternehmer eine Leistung erbringst und der Kunde zahlt aus fadenscheinigen Gründen nicht.Marcel @ 21 May 2011, 14:09 hat geschrieben:Leicht assozial ist es, mit der Fahrkarte öfters zu fahren. Aber ich bin damals ehrlich gesagt auch mit der Fahrkarte gefahren. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, verleitet es einen sehr schnell, diese auch zu nutzen.
Und das mit dem Überprüfen wäre auch gar nicht gegangen. Dass das Datum nicht aufgedruckt wurde, war einmalig. Am nächsten Tag haben es viele an eben diesem Automaten probiert, aber da wurde das Datum immer mit aufgedruckt.
Wozu aufdrucken, die Preise werden doch ohnehin jedes Jahr "angepasst", sodass das Jahr aus dem aufgedruckten Preis hervorgeht.Marcel @ 21 May 2011, 14:09 hat geschrieben:Warum wird eigentlich bei der U-Bahn das Jahr nicht aufgestempelt, sondern nur Monat und Tag?

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Naja es ist ja noch schlimmer, Erschleichung von Leistungen ist ein Auffangtatbestand von Betrug. Also sozusagen ein "kleiner Betrug". Das ist eher so als wenn man sich einen Akkuschrauber im Baumarkt kauft der kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgeht, sich dann den gleichen noch mal kauft und am nächsten Tag mit neuem Kassenbon und altem (baugleichen) Akkuschrauber wieder zum Baumarkt geht um sich damit einen zweiten Akkuschrauber zu erschleichen... (Beispiel aus der Praxis, kenne jemanden der das regelmäßig so gemacht hat mit Billigelektrowerkzeugen. Ist genauso asozial wie der hier erwähnte Fall.)TramPolin @ 21 May 2011, 14:19 hat geschrieben: Ich halte das nochmalige Benutzen einer solchen Fahrkarte nicht besser und nicht schlechter, als im Supermarkt Waren ohne Bezahlung mitgehen zu lassen, die Zeche zu prellen oder die Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen.
@Marcel Das ging hier in den 90ern auch noch als die 4er-Karten noch aus richtigem Papier waren...
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Juristisch mag das eine schlimmer sein, das kann und möchte ich nicht beurteilen, mir ging es um die moralische Bewertung.rockstar84 @ 21 May 2011, 14:27 hat geschrieben: Naja es ist ja noch schlimmer, Erschleichung von Leistungen ist ein Auffangtatbestand von Betrug. Also sozusagen ein "kleiner Betrug".
Moralisch sehe ich vielleicht noch einen Unterschied, ob ich einen großen Konzern betrüge oder den kleinen Handwerker oder den kleinen Onkel Gül mit seinem Laden. Ein großer Konzern kann das eher noch aushalten, ein Handwerksbetrieb kann dagegen an einer einzigen nicht bezahlten Rechnung Pleite gehen mit allen schlimmen Folgen für die Mitarbeiter - bei einem Großauftrag, bei dem er schon in Vorleistung getreten ist.
Allerdings soll das alles andere eine Reinwaschung für den Betrug am großen Konzern sein - wenn jeder asozial denkt und handelt, dann trifft es den Großkonzern genauso - mit Konsequenzen, die quantitativ noch schlimmer sind als bei einem Kleinunternehmer.
Ich sage keineswegs, dass ich es toll finde, zu bescheißen. Aber wir waren damals 13/14, da macht sowas eher mit, weil es "cool" war. Heute sehe ich das anders, auch wenn ich den MVV alles andere als preiswert empfinde. Für die angebotene Leistung ist er schlicht und einfach zu teuer.
Aber soweit ich weiß, wird das Design der Fahrkarten nicht jedes Jahr geändert wird. Allerdings hat die S-Bahn, die MVG und die kleineren Unternehmen des MVV jeweils ein eigenes Design von Fahrten. Ob die Kontrolleure wirklich jedes einzelne Design kennen, wage ich zu bezweifeln.
Aber soweit ich weiß, wird das Design der Fahrkarten nicht jedes Jahr geändert wird. Allerdings hat die S-Bahn, die MVG und die kleineren Unternehmen des MVV jeweils ein eigenes Design von Fahrten. Ob die Kontrolleure wirklich jedes einzelne Design kennen, wage ich zu bezweifeln.
Bezüglich der Frage ob eine Fahrkarte nun gültig ist oder nicht muss ich an den Fahrkartenautomaten in Langwied denken. Vor einigen Jahren hatte der einem netten und beliebig oft wiederholbaren Defekt über mehrere Tage hinweg. Wollte man eine Streifenkarte kaufen, so hat man die Taste gedrückt, gezahlt und kurze Zeit später kamen zwei Streifenkarten und das Geld unten raus... Darf ich mit der Streifenkarte nun fahren oder nicht 

Bezüglich der Frage ob eine Fahrkarte nun gültig ist oder nicht muss ich an den Fahrkartenautomaten in Langwied denken. Vor einigen Jahren hatte der einem netten und beliebig oft wiederholbaren Defekt über mehrere Tage hinweg. Wollte man eine Streifenkarte kaufen, so hat man die Taste gedrückt, gezahlt und kurze Zeit später kamen zwei Streifenkarten und das Geld unten raus... Darf ich mit der Streifenkarte nun fahren oder nicht 

Kommt darauf an, was sie gekostet hat. Wertsachen bis 10€ darf man behalten, ohne sie zurückgeben zu müssen. Erst Werte darüber, sind abzugeben. Da es schon einige Jahre zurück liegt, hätte man die Streifenkarten und das Geld behalten dürfen. (Nachzulesen in § 973 Abs. 2 BGB)Flo_K @ 21 May 2011, 16:15 hat geschrieben: Darf ich mit der Streifenkarte nun fahren oder nicht![]()