Endlich mal jemand der das genauso sieht wie ich! Ich liebe es, wenn die Fußgängerampel auf rot springt, wenn ich gerade mitten auf der Fahrbahn stehe. Ich bleib dann einfach stehen, das Hupkonzert der in Blechkisten eingezwängten ist zu schön! Ich bin übrigens auch dafür, dass Autofahrer eine Vollbremsung machen müssen, wenn sie ein rote Ampel am Horizont sehen... [/Ironie]yeg009a @ 23 May 2011, 21:35 hat geschrieben: Hä? Abgesehen davon, daß das hierzulande keineswegs erlaubt ist, geschweige denn, jemals toleriert werden kann.
Rot-Grüne Verkehrspolitik in München
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Eine mögliche Begründung für C und D habe ich ja gegeben (genauer nach Lazarus' Stellungnahme nachgeschoben), wenngleich ich eher an A glaube.TramBahnFreak @ 23 May 2011, 21:25 hat geschrieben: Begründung?
Aber es muss doch möglich sein, die Bedeutung einer Ampel zu erkennen. Es gibt Dinge, die sollten sich selbst erklären...
Wenn man bei grün losgeht und die Ampel schaltet auf rot, kann man noch bis auf die andere Straßenseite weitergehen. Dafür haben die Autofahrer und Radfahrer noch eine gewisse Karenzzeit, dass der Fußgänger noch sicher auf der anderen Seite ankommt.yeg009a @ 23 May 2011, 20:35 hat geschrieben: Hä? Abgesehen davon, daß das hierzulande keineswegs erlaubt ist, geschweige denn, jemals toleriert werden kann.
(Wobei es mir nicht ganz klar ist: Vom Gehweg aus über die Straße, oder inmitten der Straße, nachdem die Ampel auf rot gesprungen ist)
Keine Ampel schaltet beim Fußgänger auf rot und gleichzeitig bekommt der Verkehr grün.
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Ach, was? Dieses Wissen wird glaub ich in der Kita vermittelt oder schon im Mutterleib.Marcel @ 23 May 2011, 22:01 hat geschrieben: Wenn man bei grün losgeht und die Ampel schaltet auf rot, kann man noch bis auf die andere Straßenseite weitergehen. Dafür haben die Autofahrer und Radfahrer noch eine gewisse Karenzzeit, dass der Fußgänger noch sicher auf der anderen Seite ankommt.
Keine Ampel schaltet beim Fußgänger auf rot und gleichzeitig bekommt der Verkehr grün.
Und was ist mit den Greisen, die wieder umdrehen, wenn die Ampel auf Rot springt? Auch dann, wenn sie schon zu 95 % die andere Straßenseite erreicht haben?
Dann kann man mit gesundem Menschenverstand bzw. aus Erfahrung (die man bei einer Oma voraussetzen kann) darauf kommen, dass man die restlichen 5% schneller schafft, als die 95% wieder zurückzugehen.TramPolin @ 23 May 2011, 21:08 hat geschrieben: Und was ist mit den Greisen, die wieder umdrehen, wenn die Ampel auf Rot springt? Auch dann, wenn sie schon zu 95 % die andere Straßenseite erreicht haben?
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Shared space-Zone für den Orleansplatz?
Der Orleansplatz könnte in eine Shared space-Zone umgewandelt werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. In einer solchen Zone steht der Straßenraum allen Verkehrsteilnehmern - Fußgängern, Rad- und Autofahrern - gleichberechtigt zur Verfügung. Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen fordert, eine entsprechende Umwandlung des Orleansplatz zu prüfen. In einem nicht öffentlichen Workshop zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke II wurde auch das das Shared space-Modell für den Orleansplatz bereits diskutiert.
Nach dem Bau der S-Bahn-Stammstrecke II, bei dem der Orleansplatz zeitweise zur Baugrube wird, ließe sich der Platz neu gestalten, "das Urheberrecht der Planer für die derzeitige Gestaltung des Platzes" würde "verfallen".
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.05.2011, Seite R7, Stadtausgabe
Was haltet ihr davon? Was ist mit der Tram, kann man diese sinnvoll in einer solchen Zone integrieren? Ich stelle mir das eher schwer vor. Die Tram braucht eigentlich eine eigene Trasse, Fußgängerverkehr sollte aus Sicherheitsgründen nur bei der Gleisquerung stattfinden. Man könnte der Tram dennoch eine eigene Trasse geben, hat aber das Problem, dass die Trambahnen in die Wörthstraße abbiegen und damit wieder im Konflikt mit dem übrigen Verkehr stehen. Wie soll das funktionieren?
Das mit dem Urheberrecht verstehe ich übrigens nicht so ganz. Ist das im übertragenen Sinn gemeint oder ist die jetzige Gestaltung wirklich geschützt? Und wenn ja, warum verfällt diese nach Beendigung von Bauarbeiten?
Der Orleansplatz könnte in eine Shared space-Zone umgewandelt werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. In einer solchen Zone steht der Straßenraum allen Verkehrsteilnehmern - Fußgängern, Rad- und Autofahrern - gleichberechtigt zur Verfügung. Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen fordert, eine entsprechende Umwandlung des Orleansplatz zu prüfen. In einem nicht öffentlichen Workshop zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke II wurde auch das das Shared space-Modell für den Orleansplatz bereits diskutiert.
Nach dem Bau der S-Bahn-Stammstrecke II, bei dem der Orleansplatz zeitweise zur Baugrube wird, ließe sich der Platz neu gestalten, "das Urheberrecht der Planer für die derzeitige Gestaltung des Platzes" würde "verfallen".
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.05.2011, Seite R7, Stadtausgabe
Was haltet ihr davon? Was ist mit der Tram, kann man diese sinnvoll in einer solchen Zone integrieren? Ich stelle mir das eher schwer vor. Die Tram braucht eigentlich eine eigene Trasse, Fußgängerverkehr sollte aus Sicherheitsgründen nur bei der Gleisquerung stattfinden. Man könnte der Tram dennoch eine eigene Trasse geben, hat aber das Problem, dass die Trambahnen in die Wörthstraße abbiegen und damit wieder im Konflikt mit dem übrigen Verkehr stehen. Wie soll das funktionieren?
Das mit dem Urheberrecht verstehe ich übrigens nicht so ganz. Ist das im übertragenen Sinn gemeint oder ist die jetzige Gestaltung wirklich geschützt? Und wenn ja, warum verfällt diese nach Beendigung von Bauarbeiten?
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Ich bin mir eigentlich sicher, dass Antwort B richtig ist. (Und uneigentlich? :unsure: ) Gelten nicht für separate Radwege immer dann die Fußgängerampeln, wenn es nicht separate Radfahrerampeln gibt? Die Fußgänger-und-Radfahrer-Farbscheiben sind doch meines Wissens nur ein zusätzlicher Service, da das mit der Gültigkeit der Fußgängerampeln nicht im allgemeinen Bewusstsein verankert ist.
Wie gesagt, ich bin mir zwar sicher, kann es aber nicht belegen. Wenn also jemand das Gegenteil belegen kann, lerne ich gerne dazu.
Wie gesagt, ich bin mir zwar sicher, kann es aber nicht belegen. Wenn also jemand das Gegenteil belegen kann, lerne ich gerne dazu.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Nach der neuen Rechtslage gilt m.E. die Autoampel, wenn eine Radampel fehlt, selbst wenn man auf dem Radweg fährt. Hier fehlt die Radampel (ich meine damit jetzt auch die kombinierten Scheiben mit Fußgänger/Fahrrad-Symbol, die einer Radampel gleichzusetzen sind) aber nur für den ersten Abschnitt.Wildwechsel @ 25 May 2011, 11:01 hat geschrieben: Ich bin mir eigentlich sicher, dass Antwort B richtig ist. (Und uneigentlich? :unsure: ) Gelten nicht für separate Radwege immer dann die Fußgängerampeln, wenn es nicht separate Radfahrerampeln gibt? Die Fußgänger-und-Radfahrer-Farbscheiben sind doch meines Wissens nur ein zusätzlicher Service, da das mit der Gültigkeit der Fußgängerampeln nicht im allgemeinen Bewusstsein verankert ist.
Wie gesagt, ich bin mir zwar sicher, kann es aber nicht belegen. Wenn also jemand das Gegenteil belegen kann, lerne ich gerne dazu.
Jetzt geht das Ratespiel los, denn dies führt dann scheinbar zu mehreren Antworten, für die jeweils Punkte dagegen und dafür sprechen.
Langsam haben wir alle Antworten durch.
Gegen Deine Theorie mit B) spricht, warum hat man dann nicht beide Scheiben ausgetauscht? So ist es ja nur verwirrend.
Ich fahre hier jedenfalls nach Antwort A). Ich halte diese auch für die wahrscheinlichste und logischste, aber sicher bin ich mir natürlich auch nicht.
Ich finde es ist einen Versuch wert. Die Tram halte ich nicht für ein großes Problem. Ähnlich wie bei der 19 in der Fußgängerzone. Man kann ja die Tramschienen z.B. mit einem anderen Belag kenntlich machen.TramPolin @ 25 May 2011, 10:21 hat geschrieben: Was haltet ihr davon? Was ist mit der Tram, kann man diese sinnvoll in einer solchen Zone integrieren? Ich stelle mir das eher schwer vor. Die Tram braucht eigentlich eine eigene Trasse, Fußgängerverkehr sollte aus Sicherheitsgründen nur bei der Gleisquerung stattfinden. Man könnte der Tram dennoch eine eigene Trasse geben, hat aber das Problem, dass die Trambahnen in die Wörthstraße abbiegen und damit wieder im Konflikt mit dem übrigen Verkehr stehen. Wie soll das funktionieren?
Auch das mit dem Abbiegen in die Wörthstr. sehe ich nicht als Problem. Da die Geschwindigkeiten in shared space nicht so hoch sind, kann dort eine Querung ohne größere Risiken stattfinden.
Seh ich auch so. Allerdings halte ich ein kenntlich machen durch anderen Belag nur für nötig, sollte man die Lage der Tramschienen ändern. Die heutige Situation kennt mittlerweile jeder, der dort vorbeikommt. Da laufen auch heute schon immer wieder Leute über die Gleise und es klappt ohne grössere Probleme.Hot Doc @ 25 May 2011, 12:24 hat geschrieben: Ich finde es ist einen Versuch wert. Die Tram halte ich nicht für ein großes Problem. Ähnlich wie bei der 19 in der Fußgängerzone. Man kann ja die Tramschienen z.B. mit einem anderen Belag kenntlich machen.
Auch das mit dem Abbiegen in die Wörthstr. sehe ich nicht als Problem. Da die Geschwindigkeiten in shared space nicht so hoch sind, kann dort eine Querung ohne größere Risiken stattfinden.
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Dass so etwas sinnvoll funktionieren kann sieht man auf dem Alexanderplatz in Berlin. Dort kommen in Spitzenzeiten pro Richtung die Trams alle 2-3 Minuten vorbei - Unfälle passieren auch nicht öfter als anderswo, eher seltener, da dort sehr langsam gefahren wird.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Um nochmal auf die rechtlichen Aspekte von @TramPolins-Ampelfrage einzugehen:
Prinzipiell müssten wir uns zunächst einscheiden, ob wir das nach der (alten) Version der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entscheiden wollen oder nach der "neuen", welche am 01.09.2009 in Kraft getreten ist (oder vielleicht auch nicht, denn Bundesverkehrsminister Ramsauer hat am 13.04.2010 verkündet, dass diese Fassung aufgrund eines Formfehler nicht sei, was aber nicht unbedingt jeder so sieht).
In der alten Fassung (Version 45) galt/gilt für Radfahrer genau dann die Fußgängerampel (vorausgesetzt natürlich, dass kein explizites Signal für Radfahrer vorhanden ist), wenn Fußgänger- und Radfahrerfurt aneinander grenzen (siehe §37 StVO a.F.). Im übrigen spielt es keine Rolle, wo der Radfahrer fährt (Gehweg, Radweg, Fahrbahn). Das führt an einem nicht-benutzungspflichten Radweg für Radfahrer auf der Fahrbahn manchmal zu recht absurden Situationen.
Aus diesem Grund hat man in der neuen Fassung (Version 46) nun festgelegt, dass für Radfahrer auf der Fahrbahn -sinnigerweise- immer das "Kfz-Signal" gilt:
So, vielleicht möchte sich nun jemand erneut an der Beantwortung der Frage versuchen

Prinzipiell müssten wir uns zunächst einscheiden, ob wir das nach der (alten) Version der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entscheiden wollen oder nach der "neuen", welche am 01.09.2009 in Kraft getreten ist (oder vielleicht auch nicht, denn Bundesverkehrsminister Ramsauer hat am 13.04.2010 verkündet, dass diese Fassung aufgrund eines Formfehler nicht sei, was aber nicht unbedingt jeder so sieht).
In der alten Fassung (Version 45) galt/gilt für Radfahrer genau dann die Fußgängerampel (vorausgesetzt natürlich, dass kein explizites Signal für Radfahrer vorhanden ist), wenn Fußgänger- und Radfahrerfurt aneinander grenzen (siehe §37 StVO a.F.). Im übrigen spielt es keine Rolle, wo der Radfahrer fährt (Gehweg, Radweg, Fahrbahn). Das führt an einem nicht-benutzungspflichten Radweg für Radfahrer auf der Fahrbahn manchmal zu recht absurden Situationen.
Aus diesem Grund hat man in der neuen Fassung (Version 46) nun festgelegt, dass für Radfahrer auf der Fahrbahn -sinnigerweise- immer das "Kfz-Signal" gilt:
Nur auf Radwegen (bzw. auf zum Radfahren freigegebenen Fußwegen) gelten also die "besonderen Lichtzeichen für Radfahrer". Nur: was sind denn nun "besondere Lichtzeichen"? Eine Streuscheibe, welche in irgendeiner Weise ein Fahrradsymbol zeigt (ob mit oder ohne Männchen), wird man als solches ansehen können, auch die leider immer seltener werdenden kleinen dreifeldrigen (rot-gelb-grün) Radlerampeln. Aber reine Fußgängerampeln? Bestimmt nicht, mit einer zeitlichen Ausnahme (hat hier jemand behauptet, Verkehrsregeln für Radfahrer seien einfach?): In §53 StVO n.F. heißt es, dass für eine Übergangsfrist bis 31.08.2012 "weiterhin" die Fußgängerampeln für Radfahrer auf Radverkehrsführungen gelten (sofern es nicht schon andere Zeichen gibt). Problem: Was soll das Wort "weiterhin" bedeuten? Wie oben ausgeführt, galten/gelten die Fußgängerampeln für Radfahrer nur in einem ganz bestimmten Fall, die Übergangsregelung suggeriert aber, dass das ausnahmslos immer so gewesen sei, was schlicht falsch ist, zumal die alte Regelung in der neuen StVO-Fassung gar nicht mehr vorkommt.Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
So, vielleicht möchte sich nun jemand erneut an der Beantwortung der Frage versuchen
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Endlich mal eine gute, kompetente Antwort.mgka @ 25 May 2011, 22:08 hat geschrieben:Um nochmal auf die rechtlichen Aspekte von @TramPolins-Ampelfrage einzugehen:
Prinzipiell müssten wir uns zunächst einscheiden, ob wir das nach der (alten) Version der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entscheiden wollen oder nach der "neuen", welche am 01.09.2009 in Kraft getreten ist (oder vielleicht auch nicht, denn Bundesverkehrsminister Ramsauer hat am 13.04.2010 verkündet, dass diese Fassung aufgrund eines Formfehler nicht sei, was aber nicht unbedingt jeder so sieht).
In der alten Fassung (Version 45) galt/gilt für Radfahrer genau dann die Fußgängerampel (vorausgesetzt natürlich, dass kein explizites Signal für Radfahrer vorhanden ist), wenn Fußgänger- und Radfahrerfurt aneinander grenzen (siehe §37 StVO a.F.). Im übrigen spielt es keine Rolle, wo der Radfahrer fährt (Gehweg, Radweg, Fahrbahn). Das führt an einem nicht-benutzungspflichten Radweg für Radfahrer auf der Fahrbahn manchmal zu recht absurden Situationen.
Aus diesem Grund hat man in der neuen Fassung (Version 46) nun festgelegt, dass für Radfahrer auf der Fahrbahn -sinnigerweise- immer das "Kfz-Signal" gilt:
Nur auf Radwegen (bzw. auf zum Radfahren freigegebenen Fußwegen) gelten also die "besonderen Lichtzeichen für Radfahrer". Nur: was sind denn nun "besondere Lichtzeichen"? Eine Streuscheibe, welche in irgendeiner Weise ein Fahrradsymbol zeigt (ob mit oder ohne Männchen), wird man als solches ansehen können, auch die leider immer seltener werdenden kleinen dreifeldrigen (rot-gelb-grün) Radlerampeln. Aber reine Fußgängerampeln? Bestimmt nicht, mit einer zeitlichen Ausnahme (hat hier jemand behauptet, Verkehrsregeln für Radfahrer seien einfach?): In §53 StVO n.F. heißt es, dass für eine Übergangsfrist bis 31.08.2012 "weiterhin" die Fußgängerampeln für Radfahrer auf Radverkehrsführungen gelten (sofern es nicht schon andere Zeichen gibt). Problem: Was soll das Wort "weiterhin" bedeuten? Wie oben ausgeführt, galten/gelten die Fußgängerampeln für Radfahrer nur in einem ganz bestimmten Fall, die Übergangsregelung suggeriert aber, dass das ausnahmslos immer so gewesen sei, was schlicht falsch ist, zumal die alte Regelung in der neuen StVO-Fassung gar nicht mehr vorkommt.
So, vielleicht möchte sich nun jemand erneut an der Beantwortung der Frage versuchen
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Gehen wir mal davon aus, die neue StVo gilt.
Die Schwierigkeit liegt m.E. zunächst darin, dass eine spezielle Ampel, nämlich mit einer Scheibe, die neben einem Fußgängersymbol auch ein Fahrrad zeigt, zu sehen ist. Diese fällt dann wohl unter "(sofern es nicht schon andere Zeichen gibt).". Gilt diese nun aber als Ampel für die gesamte Kreuzung oder nur für den zweiten Teil? Es sind zwei Verkehrsabschnitte, das spräche für separate Ampeln. Da aber die zweite Ampel so eine Art Alleinstellungsmerkmal hat, spräche dies für kreuzungsübergreifend. Denn sie ist die einzige Ampel, die unter "(sofern es nicht schon andere Zeichen gibt)." fällt, sodass man sie als übergreifende Ampel sehen könnte. Die alten dreigliedrigen Fahrradampeln vor der Kreuzung galten ja - vorsichtig gesagt - auch für die gesamte Kreuzung.
Das nächste Problem ist, wenn die Übergangsregelung in der neuen StVO nicht mehr vorkommt, ob dann einfach die letzte Fassung daraus noch Bestand haben kann und dort nachzuschauen ist.
Ehrlich gesagt, kriege ich so einen Hals, wenn sich eine simple Frage, bei welchem Licht ich wie fahren darf oder halten muss, erst Gelehrte streiten müssen. Gesetze sollten eindeutig sein, aber wenn man nicht mal weiß, welches Gesetz (ggf. ein Gesetz mit zusätzlich einem Passus aus einem alten Gesetz) überhaupt gilt, wie soll das dann funktionieren?
Gut, wenn wir von der neuen Fassung ausgehen und annehmen, dass derzeit die Übergangsregelung gilt, so neige ich zu der Behauptung, dass man an der ersten Ampel (=Fußgängerlicht) auch als Radfahrer auf dem (hier: benutzungspflichtigen) Radweg anhalten muss. Ab dem 01.09.2012 dann aber nicht mehr. Ob das so gewollt ist? Vermutlich nicht, aber man könnte z.B. mal im KVR nachfragen (eine freundliche Email an verkehrsmanagement(PUNKT)kvr(ÄT)muenchen(PUNKT)de wird in aller Regel beantwortet). Im übrigen sieht man, dass die Radfahrer- und Fußgängerfurt aneinander grenzen (was aber primär nur für die alte Rechtslage interessant ist/war).
Zur kompletten Beurteilung der Lage an Ampeln muss man vielleicht noch berücksichtigen, dass die Rechtssprechung den Begriff des "Schutzbereichs einer Lichtsignalanlage" entwickelt hat. Dazu steht nix in der StVO. Man muss sich immer fragen: welcher Bereich ist durch ein bestimmtes Lichtsignal einer Ampel geschützt? Von der baulichen Anordnung her haben wir hier eine recht breite Mittelinsel, auf der man ausnahmsweise als Radfahrer halbwegs sicher anhalten könnte. Der Schutzbereich beider Ampeln erstreckt daher ziemlich sicher auf die jeweils zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittelinsel befindlichen Fahrstreifen. Aber auch das wäre ab dem 01.09.2012 dann irrelevant, weil es für den ersten Teil der Querung schlicht kein für Radfahrer zu beachtendes Signal (mehr) gäbe.
Übrigens heißt es ja immer, dass gerade ortsfremde Verkehrsteilnehmer jede verkehrliche Anordnung "auf den ersten Blick" zweifelsfrei erkennen müssen, die zuständige Behörde also klare und eindeutige Vorgaben machen muss. Das ist hier (und leider auch an ganz vielen anderen Stellen) offenbar nicht so recht geglückt. Insofern frage ich mich momentan immer, wenn ich lese, dass die Polizei "Jagd auf Radlrambos" macht und "Rotlichtsünder" stellt, ob denn gerade unsere Ordnungshüter immer den verkehrsrechtlichen Durchblick an jeder Ampel haben. Wenn nicht, dann sollten sie das Ausstellen von Bußgeldern vorerst besser mal sein lassen...
Zur kompletten Beurteilung der Lage an Ampeln muss man vielleicht noch berücksichtigen, dass die Rechtssprechung den Begriff des "Schutzbereichs einer Lichtsignalanlage" entwickelt hat. Dazu steht nix in der StVO. Man muss sich immer fragen: welcher Bereich ist durch ein bestimmtes Lichtsignal einer Ampel geschützt? Von der baulichen Anordnung her haben wir hier eine recht breite Mittelinsel, auf der man ausnahmsweise als Radfahrer halbwegs sicher anhalten könnte. Der Schutzbereich beider Ampeln erstreckt daher ziemlich sicher auf die jeweils zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittelinsel befindlichen Fahrstreifen. Aber auch das wäre ab dem 01.09.2012 dann irrelevant, weil es für den ersten Teil der Querung schlicht kein für Radfahrer zu beachtendes Signal (mehr) gäbe.
Übrigens heißt es ja immer, dass gerade ortsfremde Verkehrsteilnehmer jede verkehrliche Anordnung "auf den ersten Blick" zweifelsfrei erkennen müssen, die zuständige Behörde also klare und eindeutige Vorgaben machen muss. Das ist hier (und leider auch an ganz vielen anderen Stellen) offenbar nicht so recht geglückt. Insofern frage ich mich momentan immer, wenn ich lese, dass die Polizei "Jagd auf Radlrambos" macht und "Rotlichtsünder" stellt, ob denn gerade unsere Ordnungshüter immer den verkehrsrechtlichen Durchblick an jeder Ampel haben. Wenn nicht, dann sollten sie das Ausstellen von Bußgeldern vorerst besser mal sein lassen...
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@mgka: o.k., dann (vielleicht) Antwort (B), ab dem 01.09.2012 dann (vielleicht) (A)
Und hier
Separate Radampel am Ende der Kreuzung
Gibt es hier einen prinzipiellen Unterschied? O.k, es gibt eine eindeutigere Radampel. Aber ob das reicht?
Und hier
Separate Radampel am Ende der Kreuzung
Gibt es hier einen prinzipiellen Unterschied? O.k, es gibt eine eindeutigere Radampel. Aber ob das reicht?
A) hat sich die LH München wahrscheinlich in Unkenntnis der StVO vorgestellt.TramPolin @ 23 May 2011, 16:36 hat geschrieben:A) Nur die zweite Ampel, da nur diese über ein Symbol verfügt, das auch ein Fahrrad zeigt.
B) Es sind zwei getrennte Verkehrsabschnitte, also sind beide Ampeln zu beachten, auch wenn die erste eine reine Fußgängerampel ist.
C) Da für den ersten Abschnitt keine Fahrradampel vorhanden ist, gilt die Autoampel bis zum Mittelstreifen, dann die zweite Ampel.
D) Da für den ersten Abschnitt keine Fahrradampel vorhanden ist, gilt die Autoampel für die gesamte Kreuzung.
E) Der Fußgänger geht bei Rot!
F) Eine andere Antwort, nämlich ...
B[font=inherit])[/font] gilt bis zum 2012-08-31 (siehe § 53 Abs. 6 StVO)
F) gilt ab dem 2012-09-01. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Übergangsregelung weg und die Beampelung der Kreuzung ist fehlerhaft. Es empfiehlt sich daher, entweder abzusteigen oder die Fahrbahn zu benutzen.
Final kann die Sache nur ein Gericht beantworten, wenn jemand es nach Ansicht dieses Gerichts falsch gemacht hat. Das nächste Gericht kann dann wieder anders entscheiden.Klar, dass die Frage final nur ein Rechtsanwalt beantworten kann, aber es kann ja auch nicht sein, dass man zur richtigen Bedienung einer Ampel erst einen Anwalt einschalten muss!?
zu F) nach dem 31.08.2012: da kann man meines Erachtens unter Beachtung des Vorrangs weiterfahren, was natürlich problematisch ist, wenn der Querverkehr gerade grün hat und alle davon ausgehen, dass jede Fahrbeziehung durch Lichtsignal geregelt ist. Zumal das die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) konsequenterweise gar nicht zulässt. Hat jemand das KVR schon gefragt oder soll ich...?
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KVR-Boss Wilfried Blume-Beyerle möchte in München generell Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen, Tempo 50 soll dann nur noch als Ausnahme für bestimmte Straßen gelten. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Schilderwald mit den Schildern "Tempo 30" könnte dann abgeholzt werden. Tempo 50 würde dann an wenigen Straßen explizit ausgeschildert werden. Blume-Beyerle will dem Stadtrat in der nächsten Sitzung des KVR-Ausschusses den Vorschlag einer Initiative beim Bayerischen Innenministerium unterbreiten. Ab 1. Juni gilt innerhalb des Altstadtrings bereits Tempo 30 – Ausnahmen sind lediglich der der Oberanger, die Maximilianstraße und das Tal.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.05.2011, Seite R1 (Stadtausgabe)
Was haltet ihr von den Plänen? Da bereits auf 80 % der Straßen Tempo 30 gilt, dürfte sich nicht so viel ändern. Und wenn es dann keine Tempo 30-Schilder mehr gibt (345 Tempo 30-Zonen würden verschwinden), könnte dies von manchen auch als Signal zum schnelleren Fahren missverstanden werden, immerhin fehlt die ständige Erinnerung an Tempo 30.
Edit: Am 1. Juni ->Ab 1. Juni
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.05.2011, Seite R1 (Stadtausgabe)
Was haltet ihr von den Plänen? Da bereits auf 80 % der Straßen Tempo 30 gilt, dürfte sich nicht so viel ändern. Und wenn es dann keine Tempo 30-Schilder mehr gibt (345 Tempo 30-Zonen würden verschwinden), könnte dies von manchen auch als Signal zum schnelleren Fahren missverstanden werden, immerhin fehlt die ständige Erinnerung an Tempo 30.
Edit: Am 1. Juni ->Ab 1. Juni
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Nicht viel halte ich davon, wie will man das sinnvoll kommunizieren? Ich hab in der Fahrschule gelernt, Stadt, wenn nix anderes dasteht 50. Will man diese Regel für München außer Kraft setzen?TramPolin @ 28 May 2011, 10:33 hat geschrieben: Was haltet ihr von den Plänen? Da bereits auf 80 % der Straßen Tempo 30 gilt, dürfte sich nicht so viel ändern. Und wenn es dann keine Tempo 30-Schilder mehr gibt (345 Tempo 30-Zonen würden verschwinden), könnte dies von manchen auch als Signal zum schnelleren Fahren missverstanden werden, immerhin fehlt die ständige Erinnerung an Tempo 30.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Wenn mans also Zone deklariert könnte ein findiger Anwalt auf fehlenden Zonencharakter plädieren.
Da hats am anfang imho mal ein urteil dazu gegeben.
Leider wird der große Udini jegliches Problem wegschwafeln, is ja egal wenn dann z.B. Buslinien nicht pünktlich fahren können.
Da hats am anfang imho mal ein urteil dazu gegeben.
Leider wird der große Udini jegliches Problem wegschwafeln, is ja egal wenn dann z.B. Buslinien nicht pünktlich fahren können.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
Ist schon seit langem ne Idee in Städten allgemein 30 als Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Wenn, sollte man das aber Deutschlandweit machen, denke ich.
Idee von mir: Einfacher als Schilder für Tempo 50 aufzustellen ware: Nur wo die Fahrspuren durch weiße Markierungen oder baulich getrennt sind gilt 50, sonst immer 30. (Im Zweifelsfall z.B. im Winter oder bei nur kurzen Stücken vor Ampeln gilt grundsätzlich 30) Dann kannste alle komplett Schlider abholzen.
Idee von mir: Einfacher als Schilder für Tempo 50 aufzustellen ware: Nur wo die Fahrspuren durch weiße Markierungen oder baulich getrennt sind gilt 50, sonst immer 30. (Im Zweifelsfall z.B. im Winter oder bei nur kurzen Stücken vor Ampeln gilt grundsätzlich 30) Dann kannste alle komplett Schlider abholzen.
Beide Aussagen sind doch quatsch!Marcel @ 28 May 2011, 12:39 hat geschrieben: Tempo 30 finde ich generell überflüssig. Entweder behindert Tempo 30 den Verkehrsfluss (z.B. Mittlerer Ring) oder man kann ohnehin nicht schnell fahren (durch rote Ampeln, Staus etc.).
1. Keiner will auf dem Ring Tampo 30 einführen.
2. Gerade wenn sowieso Ampeln oder ähnliches den Verkehr "behindern" (ich möchte mal wiseen wie es ohne Ampeln wäre), würde eine etwas niedrigere Geschwindigkeit zur Homogenisierung des Verkehrs und damit zu einem besseren Verkehrsfluß führen.
Prinzipiell geht es nicht darum an der eigentlichen Geschwindigkeit was zu ändern, sondern schlicht darum Schilder zu sparen und damit die Regelungen eindeutiger und einfacher zu machen. In den allerwenigsten Straßen wird sich was ändern.
In Österreich gibts das in den meisten Ortschaften. Da gilt allgemein 30 oder 40, das steht auch schon an der Ortsschildern dran. Meistens sind bestimmte überörtliche Durchfahrtsstraßen ausgenommen. Das klappt auch super.
Aber wehe man nimmt dem deutschen Autofahrer seine "Freiheit".
Du sagst es ja selber, es sind Ortschaften. Dass es bei den 100 Autos am Tag super klappt, ist kein Wunder. Aber das lässt sich nicht einfach auf Großstädte übertragen!In Österreich gibts das in den meisten Ortschaften. Da gilt allgemein 30 oder 40, das steht auch schon an der Ortsschildern dran. Meistens sind bestimmte überörtliche Durchfahrtsstraßen ausgenommen. Das klappt auch super.
Was ist denn an Schildern so unübersichtlich? Spätestens in der Fahrschule lernt man alle Verkehrszeichen kennen, die meisten kennt man ohnehin schon.Prinzipiell geht es nicht darum an der eigentlichen Geschwindigkeit was zu ändern, sondern schlicht darum Schilder zu sparen und damit die Regelungen eindeutiger und einfacher zu machen. In den allerwenigsten Straßen wird sich was ändern.
Außerdem weisen Schilder einen immer wieder darauf hin, nicht so bei einer generellen Regelung.