Tickets mit Zugbindung, Ermessenspielraum

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

des Zugbegleiters.

Welchen Ermessensspielraum hat einen Zugbegleiter an Tagen mit "leicht knirschenden Betrieb" Fahrgäste mit knappen Umsteigeverbindungen auch einen ICE vorher mitzunehmen?

Seine Entscheidung in Abhängigkeit der Auslastung oder per Arbeitsanweisung ihm grundsätzlich untersagt?

Nachträglich Bescheinigungen ausstellen, gar bei "letzten Zügen" Taxi oder Übernachtungen sind ja mehr Aufwand als im ICE freie Plätze 30 - 60min vorher Problemen vorbeugend zu gestatten.
Jogi
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Beitrag von Jogi »

Mühldorfer @ 3 Jul 2011, 20:59 hat geschrieben:Welchen Ermessensspielraum hat einen Zugbegleiter an Tagen mit "leicht knirschenden Betrieb" Fahrgäste mit knappen Umsteigeverbindungen auch einen ICE vorher mitzunehmen?
Dir ist sicherlich bekannt, dass Du gemäß der FGR jeden Zug in Richtung auf dein Fahrtziel benutzen kannst kannst, wenn eine Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten absehbar ist. Dazu brauchst Du auch keine Bestätigung vom Service Point o.ä., einfach einsteigen ist möglich. Einfacher ist es aber, wenn Du es vorher mit einem Zub absprichst.
Mühldorfer @ 3 Jul 2011, 20:59 hat geschrieben:Seine Entscheidung in Abhängigkeit der Auslastung oder per Arbeitsanweisung ihm grundsätzlich untersagt?
Wie meinen?
Kulanz kann ein Zub prinzipiell groß auslegen. Ob er's macht, ist eine andere Frage ;)

Ich würd's so handhaben: Wenn es "knirscht" und Du die Zeit hast, eine oder anderthalb Stunden vor der planmäßigen Abfahrt am Bahnhof zu sein, wende Dich an den Service Point oder - wenn die Möglichkeit besteht - an die Mitarbeiter in der Lounge. Schildere knapp und freundlich das Problem, dass Du um den knappen Anschluss fürchtest, weise auf die letzte Verbindung des Tages hin und bitte, dass sie die Zugbindung aufheben und Du eine Stunde vorher fahren kannst. Eventuell gibt's dann einen Stempel auf das Ticket.

Bei Misserfolg kannst Du dich an den Zub des früher fahrenden Zuges wenden und das gleiche nochmal probieren, vielleicht zeigt er sich kulant.

Grüße
Jogi
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gmg
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Beitrag von gmg »

Ich hätte mal eine Frage:
Man konnte doch vor einigen Jahren noch Bahnverbindungen mit Umwegen auswählen. Also wenn man jetzt zB von München nach Hamburg wollte, konnte man ja eingeben, dass man über Berlin fahren will. Ich meine dafür gab es sogar ein eigenes Feld in der Eingabemaske.

Wieso finde ich das nicht mehr? Habe ich das falsch in Erinnerung, oder muss ich nur besser suchen?
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Unter dem Eingabefeld "Ziel": "Zwischenhalte angeben". Wenn Du Dich an dem Via-Bahnhof nicht zwingend aufhalten möchtest, dann gib "00:00" bei "Aufenthalt" ein.
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von Ionenweaper »

Jogi @ 3 Jul 2011, 22:29 hat geschrieben:
Mühldorfer @ 3 Jul 2011, 20:59 hat geschrieben:Welchen Ermessensspielraum hat einen Zugbegleiter an Tagen mit "leicht knirschenden Betrieb" Fahrgäste mit knappen Umsteigeverbindungen auch einen ICE vorher mitzunehmen?
Das gilt doch bei Ländertickets nicht, oder? (Und ich versteh immer noch nicht warum...). Hatte nämlich neulich das Problem, saß im Zug der wegen einer Signalstärung +30 Minuten bekam (direkt vorm Zielbahnhof <_< ), dann war der Anschluss natürlich weg. Alternativ wäre eine ICE zu meinem Ziel gefahren, aber den durfte ich ja nicht nehmen, musste also 60 Minuten später mit dem nächsten RE fahren...
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gmg
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Beitrag von gmg »

Danke für die Antwort!




Gelöscht weil nicht mehr aktuell: "Danke schon einmal für die Antwort, aber so ganz habe ich die Lösung noch nicht gefunden. Für den hinweg lassen sich Zwischenhalte bestimmen, aber nicht für den Rückweg."
Jogi
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Beitrag von Jogi »

Ionenweaper @ 15 Sep 2011, 12:34 hat geschrieben:Das gilt doch bei Ländertickets nicht, oder? (Und ich versteh immer noch nicht warum...). Hatte nämlich neulich das Problem, saß im Zug der wegen einer Signalstärung +30 Minuten bekam (direkt vorm Zielbahnhof  <_< ), dann war der Anschluss natürlich weg. Alternativ wäre eine ICE zu meinem Ziel gefahren, aber den durfte ich ja nicht nehmen, musste also 60 Minuten später mit dem nächsten RE fahren...
Genau, Ländertickets spielen hierbei eine gewisse Sonderrolle. Bei diesen (wie z.B. auch bei Wochenend- oder QDL-Ticket) besteht auf Basis der Fahrgastrechte keine Möglichkeit in einem höherwertigen Zug (sprich IC, ICE usw.) weiter befördert zu werden, da es sich um ein Angebot mit "erheblich ermäßigtem Fahrpreis" handelt.

Lediglich bei Fahrten zum Normalpreis des Regionalverkehrs räumen die BB die Möglichkeit ein, ab 20 min Ankunftsverspätung ein höherwertiges Ticket zu kaufen, was das Servicecenter FGR später erstattet. Davon sind die "erheblich ermäßigten" Angebote aber ausgenommen.

Alles was darüber hinausgeht, geschieht auf Kulanzbasis.
Paul2001
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Beitrag von Paul2001 »

Jogi @ 15 Sep 2011, 13:07 hat geschrieben: Genau, Ländertickets spielen hierbei eine gewisse Sonderrolle. Bei diesen (wie z.B. auch bei Wochenend- oder QDL-Ticket) besteht auf Basis der Fahrgastrechte keine Möglichkeit in einem höherwertigen Zug (sprich IC, ICE usw.) weiter befördert zu werden, da es sich um ein Angebot mit "erheblich ermäßigtem Fahrpreis" handelt.

Lediglich bei Fahrten zum Normalpreis des Regionalverkehrs räumen die BB die Möglichkeit ein, ab 20 min Ankunftsverspätung ein höherwertiges Ticket zu kaufen, was das Servicecenter FGR später erstattet. Davon sind die "erheblich ermäßigten" Angebote aber ausgenommen.

Alles was darüber hinausgeht, geschieht auf Kulanzbasis.
Gilt das auch, wenn man mit NV-Zügen sein Ziel nicht mehr erreichen würde?
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Beitrag von Bayernlover »

Paul2001 @ 15 Sep 2011, 13:39 hat geschrieben: Gilt das auch, wenn man mit NV-Zügen sein Ziel nicht mehr erreichen würde?
Wahrscheinlich nicht, da die Bahn dir ja sonst das Taxi/die Übernachtung bezahlen müsste, was wohl teurer kommt als Fahrgäste in einen sowieso verkehrenden ICE zu stecken.

Wobei ich gerade keinen Fall weiß, wo der ICE der letzte Zug ist...
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von Jogi »

Paul2001 @ 15 Sep 2011, 13:39 hat geschrieben:
Jogi @ 15 Sep 2011, 13:07 hat geschrieben: Genau, Ländertickets spielen hierbei eine gewisse Sonderrolle. Bei diesen (wie z.B. auch bei Wochenend- oder QDL-Ticket) besteht auf Basis der Fahrgastrechte keine Möglichkeit in einem höherwertigen Zug (sprich IC, ICE usw.) weiter befördert zu werden, da es sich um ein Angebot mit "erheblich ermäßigtem Fahrpreis" handelt.

[...]

Alles was darüber hinausgeht, geschieht auf Kulanzbasis.
Gilt das auch, wenn man mit NV-Zügen sein Ziel nicht mehr erreichen würde?
Prinzipiell ja. Die BB unterscheiden da nicht von der Tageszeit abhängig.

Aber nochmal zur Klarstellung: das ist die offizielle Regelung. Was auf Kulanzbasis passiert, ist was anderes. Sprich, im Falle eines Falles wendet man sich rechtzeitig an das Zub-Team oder das Service-Personal, erklärt kurz & freundlich die Umstände - dann ist vieles möglich. Ein Anrecht auf die Weiterfahrt im ICE gibt es aber nicht.
Ansonsten gelten aber die übrigen FGR (Hotelübernachtung, Taxifahrt).
Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Bayernlover @ 15 Sep 2011, 14:01 hat geschrieben: Wobei ich gerade keinen Fall weiß, wo der ICE der letzte Zug ist...
Er muss ja nicht der letzte Zug sein, brauchst nur ne Verbindung mit dem berühmten letzten Anschluss haben: Der NV-Zug, der dich hinbringt, hat Verspätung, der ICE, der auf halber Strecke überholen würde, erreicht den Anschluß locker.
Paul2001
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Beitrag von Paul2001 »

Jogi @ 15 Sep 2011, 14:44 hat geschrieben:
Paul2001 @ 15 Sep 2011, 13:39 hat geschrieben:
Jogi @ 15 Sep 2011, 13:07 hat geschrieben: Genau, Ländertickets spielen hierbei eine gewisse Sonderrolle. Bei diesen (wie z.B. auch bei Wochenend- oder QDL-Ticket) besteht auf Basis der Fahrgastrechte keine Möglichkeit in einem höherwertigen Zug (sprich IC, ICE usw.) weiter befördert zu werden, da es sich um ein Angebot mit "erheblich ermäßigtem Fahrpreis" handelt.

[...]

Alles was darüber hinausgeht, geschieht auf Kulanzbasis.
Gilt das auch, wenn man mit NV-Zügen sein Ziel nicht mehr erreichen würde?
Prinzipiell ja. Die BB unterscheiden da nicht von der Tageszeit abhängig.

Aber nochmal zur Klarstellung: das ist die offizielle Regelung. Was auf Kulanzbasis passiert, ist was anderes. Sprich, im Falle eines Falles wendet man sich rechtzeitig an das Zub-Team oder das Service-Personal, erklärt kurz & freundlich die Umstände - dann ist vieles möglich. Ein Anrecht auf die Weiterfahrt im ICE gibt es aber nicht.
Ansonsten gelten aber die übrigen FGR (Hotelübernachtung, Taxifahrt).
Ja klar, meist funktioniert ja alles auf Kulanz, bzw ist es ja für die Bahn ein Vorteil, wenn sie kein Taxi o.ä. zahlen muss. Nur ist es halt immer interessant, die rechtliche Komponente im Hinterkopf zu halten, wenn man mal an den einen Deppen kommt, der es als Machtexempel sieht, einen nicht in den Zug einsteigen zu lassen.
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