Junge überlebt 15.000-Volt-Schlag
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- Kaiser
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Würdest du auch über eine Autobahn rennen, nur weil es sich anbietet, weil der Badesee ja direkt gegenüber ist und man damit die 500m Umweg spart?Marcel @ 11 Jul 2011, 11:16 hat geschrieben: Bei der S8 bietet sich beispielsweise in Gilching-Argelsried und Wessling an, über die Gleise zu gehen, um so direkt ohne Umwege zum Parkplatz zu gelangen.
Mit Sicherheit nicht. Wieso dann über Gleise rennen? Es gibt nun mal Bereiche, da hat man als Fußgänger (und vor allem auch Betriebsfremder) nichts zu suchen.
Ist das so schwer zu kapieren?
Achja, ab sofort fahre ich auch in der 30er Zone mit 100 durch, weil solange ich keinen Fußgänger zusammenfahre oder gefährde sollte das ja straffrei sein!
Marcel, deine Argumentationen sind wirklich absurd, absolut weltfremd! Sei es hier, oder im Busunglück-Thread mit deiner eigenwilligen StVO-Auslegung.
Nein aber eine Bundes- oder Kreisstraße würde ich an passender Stelle durchaus überqueren (mach ich auch durchaus regelmäßig). Ich kenn die Strecke jetzt nicht. Aber zum Beispiel das Überqueren einer eingleisigen mit 60 Km/h befahrenen Strecke (an einer gut einsehbaren Stelle) mit dem Überqueren einer gut befahrenen Autobahn zu vergleichen ist doch Humbug.Systemfehler @ 11 Jul 2011, 16:01 hat geschrieben: Würdest du auch über eine Autobahn rennen, nur weil es sich anbietet, weil der Badesee ja direkt gegenüber ist und man damit die 500m Umweg spart?
Marcel, bitte: So geht das nicht in unserer Welt.Marcel @ 11 Jul 2011, 15:27 hat geschrieben: Und so lange nichts passiert, finde ich Strafzahlungen unnötig.
Wir müssen uns gemeinsam an Regeln halten, bevor was passiert. Und solange junge und nicht so junge Leute denken, dass für sie das nicht oder nicth so gilt, müssen wir offenbar auch schmerzliche Konsequenzen androhen ...
In einer vernünftigen Gesellschaft wird sowas eh sehr abgestuft: Für meinen ersten "Dreher" wegen zu schnellem Fahren bekam ich nur eine mündliche Verwarnung - meine Vorstellung, was mir bei einem Entgegenkommenden passiert sein würde, war (auch) hat dem Polizist als Strafe genügend. Aber prinzipiell wollen wir alle, dass nichts passiert. Das ist nicht der (böse?) Staat oder die (bösen??) Eltern etc., sondern "wir alle".
Ich will einfach nicht, dass überhaupt was passiert - also werde und will ich Dich schon abhalten vom Gleise-Überqueren, bevor was passiert.
Vielleicht ist die Bemerkung "obergscheit", aber: Wenn Du Kinder hast, wirst Du Dir um solche Dinge beliebig viel Sorgen machen ... wieso nicht schon vorher?
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Man kann eine Autobahn nicht mit einer eingleisigen S-Bahn-Strecke vergleichen. Auf der Autobahn ist eine Geschwindigkeit von 130 die Regel (und gerne auch schneller wenn es möglich ist), die S-Bahn fährt MAXIMAL 140.
Meine Auslegung der StVO ist keineswegs eigenwillig, die Jurisdiktion hat sich eindeutig festgelegt. Blaulicht alleine ist und bleibt keine Berechtigung, freie Bahn zu verlangen.
Jeden Gleislatscher anzuzeigen ist der falsche Weg. Das ist unnötige Arbeit für die ohnehin schon überlastete Justiz.
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Danke, dass Marcel nicht so blöd sein kann wie er hier gerne tut, und in immer die richtigen Kerben haut, sollte klar sein. Deshalb wär ich dafür jegliches Rumprovozieren nicht zu kommentieren, sondern in seiner dämlichen Art einfach so stehen zu lassen. Don't feed the troll.Flo_K @ 11 Jul 2011, 15:43 hat geschrieben: Dass dieser geistige Dünnpfiff mancher, mittlerweile dafür bekannter, Forennutzer immer noch so breit und ausführlich diskutiert werden muss...![]()
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Das habe ich Dir schon mal im Busunfall-Thema gesagt, nochmal:Marcel @ 11 Jul 2011, 16:45 hat geschrieben: Blaulicht alleine ist und bleibt keine Berechtigung, freie Bahn zu verlangen.
Was machst Du dann als Verkehrsteilnehmer, wenn Du dein Gehör nicht mehr hast, um den eingeschalteten Martinshorn zu registrieren, das Blaulicht könntest Du wohl sehen?
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Die Frage nach dem Blaulicht wurde bereits im Hamburger-Busunfall-Thema hinlänglich diskutiert und war da schon nahezu Offtopic. Wär schön, wenn wir die Frage wenigstens hier herauslassen könnten.
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So, nun will ich mich auch einmal dazu äußern.
Generell gibt es in der BRD Gesetze, Verordnungen, Regelwerke,... an die sich einmal JEDER zu halten hat. Gesetz heißt auch nun mal, dass wer gegen das Gesetz verstößt mit Sanktionen zu rechnen hat wenn er beim Verstoß erwischt wird. Hier gibt es auch keine Ausreden.
Selbiges gibt es in der Schule. Von der Schulordnung BayEUG, VSO, RSO, GSO,... und die werden auch umgesetzt. Beispiel Schneeballwerfen: Hier gibts einen Verweis, egal ob man nur zum Spaß den Baum beworfen hat oder versucht hat, die Fensterscheibe einzuschmeißen.
Wenn ich später einen erwische, ist mir das egal, was er damit vorhat usw.
Man spricht von der Schule als Schonraum - hier hat man einen Regelverstoß nicht gleich im polizeilichen Führungszeugnis. Aber man wird auf das zukünftige Leben in "freier Wildbahn" vorbereitet.
Nochmal zur Bahn: Auch in der Schule lernt man, dass man nicht in die Nähe der Oberleitung kommt, nur auf Bahnübergängen/Über- und Unterführungen die Gleise überquert,...
Zurück in das öffentliche Leben:
So ist auch mit "Gleislatschern", Schwarzfahrern und sonstigen Übeltätern zu verfahren. Konsequent bestrafen, egal ob es jetzt ne eingleisige Nebenbahn war oder die viergleisige KBS980. Gleiches Recht für alle.
Der Tatbestand ist erfüllt und demnach wird man auch belangt. Jeder Mensch weis, welche Gefahren drohen und da gibt es auch keine Entschuldigung, gegen die Regeln zu verstoßen.
Meine FORDERUNG: Jeder, der über die Gleise geht, auf Güterwagen etc. rumklettert ist ausnahmslos anzuzeigen und zu bestrafen. Es gibt keine Gründe, sowas zu machen. Abkürzungen über die Gleise müssen auch nicht sein, vielleicht muss der ein oder andere nur 5 Minuten von seinem heiligen Schlaf in der Früh opfern.
Generell gibt es in der BRD Gesetze, Verordnungen, Regelwerke,... an die sich einmal JEDER zu halten hat. Gesetz heißt auch nun mal, dass wer gegen das Gesetz verstößt mit Sanktionen zu rechnen hat wenn er beim Verstoß erwischt wird. Hier gibt es auch keine Ausreden.
Selbiges gibt es in der Schule. Von der Schulordnung BayEUG, VSO, RSO, GSO,... und die werden auch umgesetzt. Beispiel Schneeballwerfen: Hier gibts einen Verweis, egal ob man nur zum Spaß den Baum beworfen hat oder versucht hat, die Fensterscheibe einzuschmeißen.
Wenn ich später einen erwische, ist mir das egal, was er damit vorhat usw.
Man spricht von der Schule als Schonraum - hier hat man einen Regelverstoß nicht gleich im polizeilichen Führungszeugnis. Aber man wird auf das zukünftige Leben in "freier Wildbahn" vorbereitet.
Nochmal zur Bahn: Auch in der Schule lernt man, dass man nicht in die Nähe der Oberleitung kommt, nur auf Bahnübergängen/Über- und Unterführungen die Gleise überquert,...
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So ist auch mit "Gleislatschern", Schwarzfahrern und sonstigen Übeltätern zu verfahren. Konsequent bestrafen, egal ob es jetzt ne eingleisige Nebenbahn war oder die viergleisige KBS980. Gleiches Recht für alle.
Der Tatbestand ist erfüllt und demnach wird man auch belangt. Jeder Mensch weis, welche Gefahren drohen und da gibt es auch keine Entschuldigung, gegen die Regeln zu verstoßen.
Meine FORDERUNG: Jeder, der über die Gleise geht, auf Güterwagen etc. rumklettert ist ausnahmslos anzuzeigen und zu bestrafen. Es gibt keine Gründe, sowas zu machen. Abkürzungen über die Gleise müssen auch nicht sein, vielleicht muss der ein oder andere nur 5 Minuten von seinem heiligen Schlaf in der Früh opfern.
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Ah mein Thema120 137-5 @ 11 Jul 2011, 19:46 hat geschrieben: Selbiges gibt es in der Schule. Von der Schulordnung BayEUG, VSO, RSO, GSO,... und die werden auch umgesetzt. Beispiel Schneeballwerfen: Hier gibts einen Verweis, egal ob man nur zum Spaß den Baum beworfen hat oder versucht hat, die Fensterscheibe einzuschmeißen.
Wenn ich später einen erwische, ist mir das egal, was er damit vorhat usw.

Das ist auch nur die halbe Wahrheit, zumindest das Beispiel ist schlecht gewählt. Für Schneeballwerfen ist erstmal die Hausordnung zuständig (weder GSO noch BayEUG regeln das) und ganz grundsätzlich gilt bei Ordnungsmaßnahmen zu aller erst das pädagogische Ermessen der entsprechenden Lehrkraft und da ist durchaus eine Einzelfallabwägung angesagt.
Wenn Schüler mit Schneebällen in die Botanik bolzen um zu sehen wer weiter werfen kann, dann werden die (zumindest von mir) nicht einmal ermahnt. Wenn Sie aber mit Schneebällen auf Mitschüler werfen, gibts Ärger (zwar keinen Verweis, weil das Blödsinn ist - es gibt viel kreativere Strafen).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Die von mir gewählten Rechtsgrundlagen sollten ja auch nur zeigen, was es alles gibt.DumbShitAward @ 11 Jul 2011, 20:00 hat geschrieben:Ah mein Thema120 137-5 @ 11 Jul 2011, 19:46 hat geschrieben: Selbiges gibt es in der Schule. Von der Schulordnung BayEUG, VSO, RSO, GSO,... und die werden auch umgesetzt. Beispiel Schneeballwerfen: Hier gibts einen Verweis, egal ob man nur zum Spaß den Baum beworfen hat oder versucht hat, die Fensterscheibe einzuschmeißen.
Wenn ich später einen erwische, ist mir das egal, was er damit vorhat usw.
Das ist auch nur die halbe Wahrheit, zumindest das Beispiel ist schlecht gewählt. Für Schneeballwerfen ist erstmal die Hausordnung zuständig (weder GSO noch BayEUG regeln das) und ganz grundsätzlich gilt bei Ordnungsmaßnahmen zu aller erst das pädagogische Ermessen der entsprechenden Lehrkraft und da ist durchaus eine Einzelfallabwägung angesagt.
Wenn Schüler mit Schneebällen in die Botanik bolzen um zu sehen wer weiter werfen kann, dann werden die (zumindest von mir) nicht einmal ermahnt. Wenn Sie aber mit Schneebällen auf Mitschüler werfen, gibts Ärger (zwar keinen Verweis, weil das Blödsinn ist - es gibt viel kreativere Strafen).

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Nein, um nicht darauf einzugehen - Daniel Schuhmann hatte bereits darauf hingewiesen, dass das in diesem Thema nichts verloren hat. Beiträge daher entfernt.Marcel @ 11 Jul 2011, 21:39 hat geschrieben: Um nur kurz auf das Blaulicht-Thema einzugehen:
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Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Stimmt. Ein kleine Siedlung mit Ein- und Zweifamilienhäusern ist viel hübscher anzuschaun als diese Wohnklötze.Marcel @ 12 Jul 2011, 00:11 hat geschrieben: Ich bin gerade nach Neuaubing gefahren, das war wirklich kein schöner Anblick...
Das sollte vermutlich ins Architektur und Stadtentwicklungsthema?
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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